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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 14/2025
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Freizeiteinrichtungen am 20.03.2025 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

- Einladung vom 12.03.2025 -

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

18:36 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Ortsbürgermeisterin Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf

Ortsbürgermeister Hermann-Josef Scheuren, Bruttig-Fankel (bis 18.15 Uhr)

Philipp Arens, Dohr (in Vertretung von Arno Fuhrmann)

Jakob Zenzen, Pommern

Jürgen Claßen, Treis-Karden

Hans Bleck, Cochem (in Vertretung von Christine Grünewald)

Peter Krötz, Ediger-Eller

Markus Breitscheidel, Cochem

Entschuldigt:

Thomas Rings, Cochem (in Vertretung von Mike Hermsen)

Arno Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf (wurde vertreten durch Philipp Arens)

Gregor Fuhrmann, Cochem

Christine Grünewald, Cochem (wurde vertreten durch Hans Bleck)

Die Beigeordneten:

Marco Steuer, Cochem

Auf Einladung:

Udo Bukschat, VGV Cochem

Schriftführer:

Frank Wagner

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Ausschusses. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 19.11.24 statt.

Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 49 am 06.12.25. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben.

Vor Beginn Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028 als TOP 4 öffentlicher Teil. Der Ausschuss beschließt einstimmig die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende gibt Mitteilungen bekannt. Diese beinhalten u.a.

a.

Wirtschaftliche Entwicklung und vorläufiges Ergebnis der Jahresrechnung 2024

b.

Besucherzahlen 2021 bis 2024

c.

Start in die Freibadsaison 2025

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.11.2024

-

Es wurde das Entwicklungskonzept für das Moselbad Cochem durch das Planungsbüro Krieger vorgestellt und beschlossen, den Auftrag zur Erstellung des Konzeptes auf die Freibäder zu erweitern,

-

Es wurde in einer Pachtangelegenheit beschlossen, Pachtverhältnisse zu kündigen,

-

Der Anpassung der Geschäftsführervergütung wurde zugestimmt.

3. Laufender Betrieb der Bäder

- Anpassung der Eintrittsgelder/ Standgebühren

- Festlegung der Öffnungszeiten

a. Anpassung der Eintrittsgelder /Standgebühren

Im Rahmen der Vorstellung des Wirtschaftsplanes der FZZ für das Jahr 2025, hat der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen in seiner Sitzung am 19.11.2024 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Wirtschaftsplan 2025 durch eine Erhöhung/Anpassung der Eintrittspreise bzw. Standgebühren um 50.000 € zu verbessern. Dieser Empfehlung ist der Verbandsgemeinderat, nach entsprechender Änderung des Wirtschaftsplans, gefolgt, sodass die Geschäftsführung nunmehr die Eintrittsgelder bzw. Standgebühren anzupassen hat.

Durch folgende Maßnahmen/Anpassungen werden in der Saison 2025 voraussichtlich die Vorgaben erreicht werden:

-

Anpassung der Standgebühren Dauercamper von bisher 800 € auf künftig 920 € bzw. von bisher 920 € auf künftig 1.050 €.

-

Anpassung der Zusatzpreise für Dauercamper um 10% (Personen, Auto, Motorrad, etc.)

-

Erhöhung der pauschalen Nebenkosten für Dauercamper von 125 € auf 140 €

-

Anpassung der Stellplatzpreise für Durchgangscamper je nach Kategorie um bis zu 15%

-

Anpassung der Übernachtungskosten für Durchgangscamper um 0,50€ (Personen, Hunde, Auto, Strom, etc.)

-

Einführung von Saisonpreisen für ausgewählte Daten und Bereiche

Die Anpassung der oben genannten Punkte betreffen den Campingplatz und wurden bereits umgesetzt um den Gästen für die Saison 2025 aktuelle Preise mitteilen zu können. Von einer Erhöhung der Eintrittspreise für das Moselbad sollte laut Wunsch des Verbandsgemeinderates vorerst abgesehen werden.

b. Festlegung der Öffnungszeiten

Für den sicheren Betrieb des Moselbades-Cochem ist es zwingend notwendig, mindestens eine Fachkraft oder einen erfahrenen Rettungsschwimmer vor Ort zu haben. Bedingt durch personelle Ausfälle kam es in der Vergangenheit zu Schließungen von Teilbereichen im Moselbad Cochem. Hierbei wurde stets darauf geachtet, dass im Falle des Parallelbetriebes von Freibad und Hallenbad immer einer der Bereiche je nach Wetterlage durchgehend geöffnet war. Dieses soll auch zukünftig so beibehalten werden. Hierzu ist eine teilweise kurzfristige Absprache zwischen der Geschäftsführung und dem Vorsitzenden nötig um zu Entscheiden welche Bereiche personell besetzt und somit geöffnet werden können.

a. Der Ausschuss stimmt der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Preisanpassung zur Verbesserung des Gesamtergebnisses des Wirtschaftsplanes 2025 für den Campingplatzbetrieb zu. Von einer Anpassung der Eintrittsgelder für das Moselbad soll vorerst abgesehen werden.

b. Der Ausschuss stimmt einer an der Personalsituation angepassten Öffnungszeit durch den Geschäftsführer zu.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

4. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028

Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (KB) bietet Gemeinden und kommunalen Einrichtungen die Möglichkeit, sich zusammen zu schließen um Strom für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre) zu besseren Konditionen einzukaufen. Für die Teilnahme muss die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH der Kommunalberatung einen Auftrag bzw. eine Bevollmächtigung erteilen.

Da die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH derzeit über bestehende Stromlieferverträge bis zum 31. Dezember 2026 verfügt, kann der Lieferbeginn frühestens zum 1. Januar 2027 erfolgen.

Die Kosten betragen 150 Euro pro Teilnehmer plus 12 Euro ab der siebten zusätzlichen Abnahmestelle. Die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH verfügt über 4 Abnahmestellen, sodass die voraussichtlichen Kosten 600 Euro betragen. Sollte die Ausschreibung vor dem Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden oder die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH ihre Teilnahme zurückziehen, wird eine Pauschale von 10 Euro pro Abnahmestelle fällig.

Für die Strombeschaffung stehen drei unterschiedliche Modelle zur Auswahl. Die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH erfüllt jedoch die Voraussetzungen für das Spotmarktmodell und das Bilanzkreismodell nicht, sodass ausschließlich die strukturierte Beschaffung in Betracht kommt.

1. Strukturierte Beschaffung: Hier wird der Strompreis über einen längeren Zeitraum berechnet, indem die Marktpreise an mehreren festgelegten Tagen ermittelt werden. So sollen Preisschwankungen ausgeglichen werden.

2. nachrichtlich Spotmarktmodell: Dieses Modell gilt für größere Abnahmestellen. 70 % des Stroms wird über die strukturierte Beschaffung gesichert, während die restlichen 30 % tagesaktuell an der Strombörse gekauft werden. Der endgültige Preis steht erst nachträglich fest.

3. nachrichtlich Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich an größere kommunale Teilnehmer, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Hier wird der Strom nicht nur gekauft, sondern auch selbst bilanziert und Überschüsse vermarktet.

Die Ausschreibung erfolgt europaweit in mehreren Wettbewerbsrunden, um günstige Marktbedingungen zu nutzen. Die Kommunalberatung übernimmt das gesamte Verfahren und erteilt den Zuschlag für das beste Angebot. Die Ausschreibungskonzeption mit den dazugehörigen Anlagen der Kommunalberatung liegen den Ausschussmitgliedern vor.

1. Der Ausschuss nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung für die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH ab dem 01.01.2027 zu beauftragen und alle erforderlichen Handlungen und Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3. Das Vergabegremium der Kommunalberatung wird ermächtigt, im Namen der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen vorzunehmen.

4. Die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung für sich verbindlich anzuerkennen und den Strom für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit von dem Anbieter zu beziehen, der den Zuschlag erhält.

5. Die Ausschreibung soll für die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

O Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

X Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

O Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

O Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B. Beschaffungsmodell

O Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

C. Zuordnung

X Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.

O Die Auswahl nach A und B verteilt sich gemäß Anlage zu diesem Beschluss auf die einzelnen Abnahmestellen (bitte entsprechend beifügen).

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Freizeiteinrichtungen werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.