Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte für Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. Nr. 5 S. 40) in der aktuellen Fassung, wird für die Stadt Cochem folgende Rechtsverordnung erlassen:
Nach § 12 Abs. 2 LMAMG wird für die Stadt Cochem der Sonntag 12.04.2026 (privilegierter Spezialmarkt „Blütenmarkt des MoselWeinbergPfirsichs") als Marktsonntag festgesetzt. An diesem Sonntag darf in der Stadt Cochem in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine Marktveranstaltung i. S. d. § 8 LMAMG durchgeführt werden.
Die Festsetzung ersetzt nicht eine nach anderen spezialgesetzlichen Vorschriften erforderliche Anzeige, Erlaubnis oder Genehmigung, insbesondere nach dem Gaststättengesetz (GastG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gleiches gilt auch für spezialgesetzliche Ge- und Verbote.
Die Vorschriften des LMAMG Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung sind zu beachten. Zuwiderhandlungen können gem. § 20 LMAMG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.