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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 15/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Zukünftige Verkehrsregelung in der Innenstadt Cochem nach Fertigstellung der Stadtwaldlinie Neu

Nachdem die Fertigstellung der Stadtwaldlinie nunmehr in greifbare Nähe rückt, hat sich jüngst auch der Stadtrat Cochem mit der verkehrspolitischen Entscheidung über die zukünftige Verkehrsregelung befasst. Als Ergebnis der Beratungen und weitergehenden Prüfungen ist hier Folgendes festzuhalten:

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Vollsperrung des Bereichs Pater-Martin-Straße/Markt/Oberbachstraße bis auf Höhe Schrombekaulplatz ab der Freigabe der Stadtwaldlinie (voraussichtlich 26.04.2023) bis zum 01.11.2023 für den allgemeinen Fahrzeugverkehr, jeweils täglich zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr (siehe rote Markierung im beigefügten Aufsichtsplan).

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Vollsperrung des Bereichs In der Märtschelt (unterhalb Einmündung Am Tummelchen)/Schlaufstraße/Löhrstraße/Oberbachstraße (unterhalb Eimündung Jahnstraße) für den allgemeinen Fahrzeugverkehr, jeweils zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr, Freigabe für den Anliegerverkehr. Die Einfahrt erfolgt ausschließlich über die Schrankenanlage In der Märtschelt (siehe orangefarbene Markierung im beigefügten Aufsichtsplan).

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Vollsperrung des Bereichs Pater-Martin-Straße/Markt/Oberbachstraße bis auf Höhe Schrombekaulplatz, montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr, nur während der Schulzeiten (siehe rote Markierung im beigefügten Aufsichtsplan).

Mit Freigabe der Stadtwaldlinie werden alle bis jetzt vergebenen Berechtigungen für die Bedingung der Poller- und Schrankenanlagen gelöscht. Ausnahmen hiervon gelten für öffentliche Dienste wie z.B. die Müllabfuhr, Rettungsdienste etc.

Der in der beigefügten Aufsichtsskizze wohnhafte Anliegerkreis kann daher auf schriftlichen Antrag bei der Stadt Cochem eine entsprechende Berechtigung zur Einfahrt in den Bereich erhalten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang dass die Einfahrt in den Bereich und damit auch das Abstellen des Fahrzeugs außerhalb der Sperrzeiten uneingeschränkt möglich ist.

Ihren Antrag richten Sie bitte per E-Mail an stadt@cochem.de oder schriftlich an Stadt Cochem, Markt 1, 56812 Cochem. Geben Sie hierbei bitte folgende Daten an:

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Name, Vorname

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Adresse

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Handynummer

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ggf. Begründung für die Erteilung einer Zufahrtsberechtigung

Ein Antragsformular finden Sie unter

www.cochem.de -> Aktuelles -> Verkehrsregelung in der Cochemer Innenstadt oder unter folgendem Direktlink:

https://cochem.de/wp-content/uploads/2023/03/Datenabfrage-Schrankenanlage.pdf

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