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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung - Gewässerschau nach § 101 Landeswassergesetz (LWG); Schau des Ellerbaches (Gewässer III. Ordnung)

Gewässerschau nach § 101 Landeswassergesetz (LWG);

Schau des Ellerbaches (Gewässer III. Ordnung)

In Vollzug des § 101 LWG findet am Freitag, den 19.04.2024 eine Schau des Ellerbaches statt.

Die Uhrzeit und der Treffpunkt sind wie folgt geplant:

Freitag, 19.04.2024

09.00 Uhr Parkplatz Bäckerei Lutz, Parkstraße 1, 56823 Büchel

Die Schaukommission wird gebildet aus:

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

- Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz -

als Obere Wasserbehörde und wasserwirtschaftliche Fachbehörde

Kreisverwaltung Cochem-Zell

als Untere Wasser-, Untere Naturschutz-, Untere Fischereibehörde

- Verbandsgemeinden Cochem und Ulmen

als Gewässerunterhaltungspflichtige nach § 35 Abs. 1 LWG

Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Verbänden ist es gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz freigestellt, an der Gewässerschau teilzunehmen.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz
Koblenz, den 25.03.2024
Im Auftrag
Thomas Müller