LAG Mosel fördert über Regionalbudget Kleinstprojekte!
Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten.
Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Dörfer in der Mosel-Region mit neuen Ideen voranbringt und neuen Ideen voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Motto "LAG Mosel – eine Lebens- und Urlaubsregion, die nachhaltig, vielfältig, innovativ und vernetzt ist" unterstützt.
Folgende Handlungsfelder werden gefördert:
Übersicht:
Wichtige Eckdaten zum 1. Projektaufruf in der Förderperiode 2023-2029
| Fördermittel-Budget: | 100.000 EUR |
| Datum des Aufrufes: | 21.03.2024 |
| Einreichungsfrist für Projektanträge: | 21.04.2024 (Ausschlussfrist) |
| Datum der Projektauswahl durch die LAG: | (voraussichtlich) 07.05.2024 |
| Frist für Projektabschluss und Abrechnung: | 31.10.2024 |
| Inhalt des Aufrufes: | Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets |
| Stelle für die Einreichung der Anträge: | Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich |
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Projekte müssen zur Umsetzung der LILE beitragen.
| - | Die förderfähigen Ausgaben dürfen max. 20.000 EUR (netto) betragen. Die Förderung muss mindestens 2.000 EUR umfassen. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig! |
| - | Rechnungen < 100 EUR sind nicht förderfähig. |
| - | Mit der LAG muss ein projektbezogener Vertrag geschlossen werden. |
| - | Der Projektträger muss bis spätestens 31. Oktober 2024 seine gezahlten Rechnungen mit Zahlungsnachweisen einreichen. |
| - | Projektträger können neben Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein. |
| - | Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Mosel. Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Stiftungen, Verbände, Schulen und Kommunen an. |
Welche Fördersätze gelten?
Es gelten die üblichen Auswahlkriterien der LAG Mosel mit einer Mindestpunktzahl von 18 Punkten und folgende Fördersätze:
| Zuwendungsempfänger | Fördersatz Regionalbudget |
| Öffentliche Träger | 70 % |
| Gemeinnützige Träger | 75 % |
| Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen | 70 % |
| Private Träger | 40 % |
Ablauf des Auswahlverfahrens:
| 1. | Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle. Dann Einreichung des ausgefüllten Antrages und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 21.04.2024). |
| 2. | Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit in der LAG-Geschäftsstelle. |
| 3. | Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG bei der Auswahlsitzung. |
| 4. | Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß des zur Verfügung stehenden Budgets. |
| 5. | Abschluss eines Vertrages zur Unterstützung zwischen LAG und dem Projektträger mit der LAG Mosel |
| 6. | Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege (Rechnungen, Kontoauszüge) bei der LAG. |
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge in die Projektauswahl einbezogen werden können!
Weitergehende Informationen und sämtliche Vordrucke sind auf der Homepage www.lag-mosel.de zu finden!
Die Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich steht Ihnen unter der Förderhotline 06571 142133 gerne zur Beratung zur Verfügung!
Anna Ellert
LAG Mosel
c/o Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich (Postadresse)
Schloßstraße 2-4, 54516 Wittlich (Besucheradresse)
Zimmer: S 303 – Gebäude S - Sparkasse
Tel.: 06571 14 2133
Fax: 06571 14 42133
Mail: Anna.Ellert@Bernkastel-Wittlich.de
Gefördert durch die Europäische Union und das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE)“.