- Einladung vom 29.02.2024 -
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 17:50 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Ute Arens, Mesenich |
| Jürgen Claßen, Treis-Karden |
| Gaby Franzen, Bremm |
| Fraktionsvorsitzender Hans Bleck, Cochem |
| (in Vertretung von Christine Grünewald) |
| Fraktionsvorsitzender Volker Linden, Klotten |
| Udo Marx, Lieg |
| Ulrich Möntenich, Müden |
| Ortsbürgermeister Uli Oster, Klotten |
| Volker Röhrig, Treis-Karden |
| Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem |
| Entschuldigt: | Christine Grünewald, Klotten (wurde vertreten durch Fraktionsvorsitzender Hans Bleck) |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
| Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter |
| Auf Einladung: | Udo Bukschat, Fachbereichsleiter, VGV Cochem |
| Schriftführer: | Stephan Weber, stv. Büroleiter, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung.
Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 07.12.2023 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Ausschusses am 15.12.2023 über das Ratsinformationssystem übersandt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe Nr. 51 am 22.12.2023. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
a) Sachstand Kommunale Wärmeplanung
Im Hinblick auf die Verpflichtung zur Kommunalen Wärmeplanung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, sich zusammen mit den übrigen Verbandsgemeinden im Landkreis Cochem-Zell an der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zu beteiligen. Ziel war es, unter Wahrung der Antragsfrist 31.12.2023 eine in Aussicht gestellte attraktive Förderung in Höhe von 90 % zu sichern. Die Umsetzung sollte mit Unterstützung der Kreiswerke Cochem-Zell im Konvoi unter Federführung der Verbandsgemeinde Cochem erfolgen.
Am 22.12.2023 erreichte den Vorsitzenden eine E-Mail der Kreiswerke in der auf die zwischenzeitlich verhängte Bundeshaushaltssperre und in diesem Zusammenhang auf die Schließung des Antragsfensters der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Anfang Dezember 2023 hingewiesen wird. Es konnte deshalb kein Förderantrag gestellt werden.
Die Hoffnung des Projektträges „PD“ auf eine erneute Öffnung des gesperrten Antragsfensters hat sich leider nicht erfüllt. Nach einer Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Förderung mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 01.01.2024 zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen.
Nach Rücksprache mit den Kreiswerken Ende Februar 2024 war zu erfahren, dass es zeitnahe ein Netzwerktreffen der Projektteilnehmer gibt, aus dem man sich neue Erkenntnisse erwartet. Es bleibt aktuell nur die weitere Entwicklung abzuwarten. Ob überhaupt und in welcher Höhe es Fördermittel des Bundes und /oder evtl. des Landes Rheinland-Pfalz gibt ist fraglich. Das gemeinsame Vorhaben kann in der vorgesehenen Form zunächst jedenfalls nicht weiterverfolgt werden.
b) Hochwasser- und Starkregenkonzept für die VG Cochem
Mit der Konzepterstellung wurde das Ingenieurbüro Björnsen und Partner aus Koblenz beauftragt. Nachdem alle Gemeinden der sog. 1. Untersuchungsgruppe in einer Ortsbegehung untersucht und die notwendigen Fachgespräche geführt wurden, steht das (Teil)konzept vor dem Abschluss. Ein erster Entwurf des Konzeptes wird von Projektleiter Dr. Lippert von der Fa. Björnsen, Beratende Ingenieure, in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 21.03.2024 vorgestellt.
In diesem Rahmen erfolgt auch die Präsentation eines Webangebotes „Starkregen und Hochwasser Cochem“. Das Webangebot bietet einen idealen Baustein zur Orientierung bei Hochwasser und Starkregen für alle Bürgerinnen und Bürger.
c) Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Cochem
Die Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser ist abgeschlossen. Sie teilt der Verwaltung mit, dass sie in den Gemeinden (Ausbaupolygone) Bremm, Beilstein, Briedern, Cochem, Dohr, Ernst, Faid, Ellenz-Poltersdorf, Greimersburg, Klotten, Müden, Moselkern, Pommern, Nehren, Valwig/Valwigerberg und Bruttig-Fankel den privatwirtschaftlichen Ausbau der Breitbandversorgung (FttH = bis ins Haus) beabsichtigt. In den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Senheim und Treis-Karden hat die Deutsche Glasfaser den Ausbau bereits vollzogen bzw. ist dieser bereits in der Umsetzung.
Alle Bereiche in der Verbandsgemeinde Cochem, die nicht bereits ausgebaut sind bzw. im privatwirtschaftlichen Ausbau der Deutschen Glasfaser nicht realisiert werden, sollen im Rahmen des geplanten Förderprogramms Gigabitausbau erschlossen werden; ein entsprechender Förderbescheid liegt zwischenzeitlich vor. Da dieses Förderprogramm einen Eigenanteil vorsieht, erspart der nunmehr beabsichtigte privatwirtschaftliche Ausbau durch die Deutsche Glasfaser den Kommunen einen Großteil der Ausbaukosten.
Zusammen mit den unterbreiteten Ausbauabsichten bittet die Deutsche Glasfaser zur Gewährleistung einer zügigen, abgestimmten und geordneten Abwicklung der erforderlichen (Bau-)Maßnahmen und des Verwaltungsverfahrens um den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Verbandsgemeinde. Da es sich vorliegend um eine Aufgabe der Stadt/Ortsgemeinden handelt, benötigt die Verwaltung vor einem entsprechenden Tätigwerden im Auftrag der Gemeinden deren Zustimmung bzw. Beauftragung. Diese wird aktuell abgefragt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Erfahrungen mit der Deutschen Glasfaser aus den bereits erfolgten bzw. in Umsetzung befindlichen Ausbaupolygonen (insbes. Ediger-Eller, Senheim) in die Regelungen des Kooperationsvertrages einfließen zu lassen.
Darüber hinaus sind unter Beachtung der Gemeindeordnung RLP redaktionelle Anpassungen erforderlich. Ob die Deutsche Glasfaser hierauf eingeht bleibt abzuwarten.
Aufgrund massiver Mängel in der Bauausführung bei den in Umsetzung befindlichen Ausbaupolygonen (Ediger-Eller, Senheim und insb. Treis-Karden) wurde nunmehr nach mehrfacher Intervention der Verwaltung ein Baustopp seitens der Deutschen Glasfaser verhängt. In den nächsten Tagen sollen Gespräche zwischen allen Beteiligten geführt werden, um den aktuellen Zustand und die Baumängel schnellstmöglich zu beseitigen und den weiteren Ausbau fachgerecht voranzutreiben.
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.12.2023
Der Vorsitzende gab die Beratungsergebnisse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 07.12.2023 bekannt.
3. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI);
Gewährung von Finanzmitteln durch das Land Rheinland-Pfalz für 7 Teilprojekte der Verbandsgemeinde Cochem
Die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem hat am 17.01.2024 den Antrag für das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität eingereicht. Der Bewilligungsbescheid über insgesamt sieben eingereichte Teilprojekte mit einem Gesamtbetrag von 566.177,64 € wurde der Verbandsgemeinde Cochem am 13.02.2024 von Staatssekretärin Heike Raab überreicht. Auf Grundlage des Verbandsgemeinderatsbeschlusses vom 21.09.2023 erfolgte folgende Aufteilung der Gesamtsumme:
- 62.500 € Beteiligung am konzipierten Kreisförderprogramm
- verbleibende Restmittel werden zu jeweils 50% auf die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde aufgeteilt, so dass jeweils eine Summe von 251.838,82 € für die Projektrealisierungen verbleibt.
Gegenstand der Förderbewilligung sind sieben Teilprojekte:
Teilprojekt 1: Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Gemeinde Lütz: 3.609,00 €
Teilprojekt 2: Anschaffung einer E-Kehrmaschine der Stadt Cochem: 67.573,00 €
Teilprojekt 3: Umrüstung auf LED Straßenbeleuchtung in 18 Ortsgemeinden: 162.843,00 €
Teilprojekt 4: Umrüstung auf LED Innenbeleuchtung in 3 Ortsgemeinden: 17.815,00 €
Teilprojekt 5: Photovoltaikanlage mit Energiespeicher auf dem Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Cochem 80.336,97 €
Teilprojekt 6: Energetische Teilsanierung der Grundschule Cochem: 171.500,67 €
Teilprojekt 7: Förderprogramm für Haushalte der Kreisverwaltung Cochem-Zell: 62.500 €
Die Teilprojekte 1-7 sind innerhalb der bewilligten Gesamtsumme förderfähig.
Zusätzliche, bisher nicht angemeldete, weitere Projekte können nicht gefördert werden.
Ausnahmslos alle Teilprojekte müssen bis spätestens Ende Dezember 2025 abgeschlossen sein. Die Verbandsgemeinde Cochem investiert die zur Verfügung gestellten KIPKI Mittel in die beiden Projekte Photovoltaikanlage sowie energetische Teilsanierung der Grundschule Cochem (Teilprojekte 5 und 6).
Das Teilprojekt 5 „Photovoltaikanlage auf dem Verwaltungsgebäude“ kann zu 100% aus KIPKI Mitteln finanziert werden und erfordert aller Voraussicht nach keine Begleitung eines externen Fachplanungsbüros. Haushaltsmittel für die Realisierung sind in den Haushalt 2024 eingestellt. Mit der Maßnahme kann umgehend begonnen werden. Es erfolgt eine beschränkte Ausschreibung.
Betreffend Teilprojekt 6 „Energetische Teilsanierung der GS Cochem“ ist vor Maßnahmenbeginn eine mögliche Kofinanzierung aus weiteren Fördertöpfen zu klären ggf. unter Beantragung eines vorzeitigen Baubeginns. Die kalkulierten Gesamtkosten für die energetische Teilsanierung des 1/3-Traktes der GS Cochem (ohne die Mensa) belaufen sich auf 467.570,88 € wovon geplant 171.500,67 € aus KIPKI-Mitteln finanziert werden können. Es ist beabsichtigt, dass alle bewilligten KIPKI Mittel aus den Teilprojekten 1-5 sowie 7, die nicht verbraucht werden oder nach Projektabrechnung als Rest verbleiben, in die energetische Teilsanierung der Grundschule Cochem übertragen werden. Somit kann die KIPKI Fördersumme für dieses Teilprojekt möglicherweise erhöht und die Gesamtförderung in jedem Fall vollständig ausgeschöpft werden. Im Haushalt der Verbandsgemeinde Cochem sind im laufenden Haushaltsjahr 2024 zunächst 200.000 € veranschlagt. Im Hinblick auf die vorgegebene Projektabschlussfrist bis zum Dezember 2025 und den laufenden Schulbetrieb müssen die Ausfinanzierung und zeitliche Projektabwicklung dringend geklärt werden.
Bürgermeister Lambertz gab einen kurzen Überblick über die bewilligten Teilprojekte.
Insbesondere bei den Teilprojekten 1-4 prüfe die Verwaltung aktuell die konkrete Umsetzung. Damit die Fördermittel letztlich abgerufen werden können, müssen die im Förderbescheid genannten Bedingungen erfüllt werden. Insbesondere im Bereich des einzuhaltenden Vergaberechts seien mehrere Fragen vor Beginn der Maßnahmen zu klären.
Der Hauptausschuss bedankt sich beim Land Rheinland-Pfalz für die bewilligten Fördermittel. Er empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Verwaltung mit der Verwirklichung der Teilmaßnahmen 5 und 6 in den Jahren 2024 und 2025 zu beauftragen und die zur Ausfinanzierung der Teilmaßnahme 6 evtl. benötigten weiteren Eigenmittel im Rahmen des Haushalts 2025 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Erweiterung sowie Sanierung des Gebäudes der Grundschule in Dohr;
Weitere Vorgehensweise/Planungsvergabe
Mit dem "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert. Das Gesetz ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten.
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch sind festgelegt worden:
- Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung.
- Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1, in den Folgejahren wird er jeweils auf die nächste Klassenstufe ausgeweitet.
- Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
- Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden.
Im August 2029 hat damit jedes Kind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, mit einem Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Der Rechtsanspruch soll bis auf maximal vier Wochen auch in den Ferien gelten. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
Die Grundschule Dohr wird aktuell von 94 Kindern besucht. Das Grundschulgebäude wurde Anfang der 60er Jahre errichtet und durch einen Anbau Mitte der 90er Jahre erweitert. Insbesondere der Hauptgebäudetrakt bedarf dringend einer Sanierung, sowohl im energetischen- als auch in zahlreichen anderen Teilen des Gebäudes (z.B. Schultoiletten, Pausenhof). Im Hinblick auf den zuvor genannten Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird dieses unumgänglich sein, um einen geordneten und rechtskonformen Betrieb gewährleisten zu können. Die Grundschule in Dohr wird von Schülern der Ortsgemeinden Faid, Dohr und dem Stadtteil Cochem -Brauheck besucht, so dass auch unter Berücksichtigung des Schulentwicklungsplans der VG Cochem mit einem dauerhaften Fortbestand des Schulbetriebs zu rechnen ist. Insgesamt gewährleisten die vorhandenen Räumlichkeiten bezogen auf den aktuellen Platzbedarf noch einen geordneten Schulbetrieb. Spätestens jedoch ab 2029 wird der Raumbedarf den vorhandenen Gegebenheiten nicht mehr gerecht werden. Das Gebäude der Grundschule Cochem- Dohr ist daher zu erweitern und instand zu setzen.
Geplant ist in einem ersten Schritt die Erweiterung des Gebäudes um den zukünftigen Raumbedarf zu erfüllen. Nach der Erweiterung soll dann mit der Sanierung des Gebäudes, sofern nicht die Erweiterung bereits eine vorzeitige Sanierung erforderlich macht (z.B. Heizungsanlage), begonnen werden. Hierdurch kann auch während den Sanierungsarbeiten der Schulbetrieb aufrechterhalten werden, da die neu errichteten Räumlichkeiten als Ausweichräumlichkeiten während der Renovierungsarbeiten genutzt werden könnten. Ziel ist es, spätestens im Jahr 2029 durch die Erweiterung und Sanierung des Gebäudes dem Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gerecht zu werden.
Damit zunächst eine Übersicht über die Machbarkeit der Erweiterung, die Notwendigkeit einer Sanierung sowie über die voraussichtlichen Kosten besteht, muss ein Planungsauftrag erteilt werden. Mit den Ergebnissen der Planungen kann zudem geprüft werden, ob für das Projekt Fördermittel beantragt werden können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Planer mit den Leistungsphasen 1-3 zu beauftragen. Die weitere Vorgehensweise soll sich dann aus den hieraus gewonnenen Erkenntnissen ergeben.
Aus der Mitte des Ausschusses erkundigte man sich über die Notwendigkeit des Einsatzes von entsprechenden Planungsbüros. Bürgermeister Lambertz und Fachbereichsleiter Udo Bukschat erläuterten hierzu, dass bei größeren Maßnahmen viele verschiedene Fachgebiete abgedeckt werden müssen und hier der Einsatz von entsprechenden Fachplanern und Planungsbüros unerlässlich sei. Zudem stelle sich bei Großprojekten auch immer die Frage der Haftung. Auch werde der Einsatz von externen Planern aufgrund der Bedingungen bei geförderten Maßnahmen erforderlich.
Ausschussmitglied Udo Marx fragte nach, ob die Schulentwicklung für die Grundschule Cochem-Dohr gesichert sei. Der Vorsitzende informierte darüber, dass in Kürze die neuen Zahlen zur Schulentwicklung vorliegen und vorgestellt werden. Er nahm aber auch vorweg, dass bei dem in Rede stehenden Grundschulstandort ein großer Bedarf vorhanden sei.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Hans Bleck, regte an, dass bei den Planungen Synergien, beispielsweise bei der Heizung, in Zusammenhang mit den benachbarten Standorten der Lebenshilfe und des Kindergartens mit betrachtet werden sollten.
Der Hauptausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, die Verwaltung zu ermächtigen einen Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1-3 für die Grundschule Cochem-Dohr zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 S. 5 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000 € auf den Hauptausschuss delegiert. Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:
| Verwendungszweck | Zuwendungs-betrag | Zuwendungsgeber | Anderweitiges Beziehungsverhältnis zur Gemeinde |
| Spende FFW Valwig – KLF | 500,00 € | Peter Jobelius e.K., Inh. Daniel Jobelius, Moselweinstraße 1, 56812 Valwig | Erster Beigeordneter OG Valwig |
| Spende FFW Klotten – MTF | 462,50 € | Marion Franzen, Hauptstraße 35, 56818 Klotten | ---- |
| Spende FFW Treis Förderverein | 500,00 € | Der Zuwendungsgeber möchte nicht genannt und nicht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden (siehe Anlage). | ---- |
| Spende FFW Faid - MTF | 300,00 € | Der Zuwendungsgeber möchte nicht genannt und nicht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden (siehe Anlage). | ---- |
| Spende FFW Karden | 200,00 € | Sabrina Maria Spanier, Saffiger Str. 2, 56220 Kettig | ---- |
| Spende FFW Pommern | 150,00 € | Der Zuwendungsgeber möchte nicht genannt und nicht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden (siehe Anlage). | ---- |
| Spende Jugendfeuerwehr Müden | 300,00 € | Bertgen Energiehandel GmbH, Görresstraße 24, 56254 Müden | ---- |
| Spende FFW Valwig | 2.500,00 € | Der Zuwendungsgeber möchte nicht genannt und nicht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden (siehe Anlage). | ---- |
| Spende FFW Valwig | 500,00 € | Der Zuwendungsgeber möchte nicht genannt und nicht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden (siehe Anlage). | ---- |
| Spende FFW Lieg | 300,00 € | Ingeborg Schulz, Hohenfriedeberger Straße 17, 46325 Borken | ---- |
| Spende FFW Valwig | 1.000,00 € | Der Zuwendungsgeber möchte nicht genannt und nicht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden (siehe Anlage). | ---- |
| Spende für die Jugendarbeit der FFW Karden | 250,00 € | VR Bank RheinAhrEifel eG, Rizzastraße 34, 56068 Koblenz | Geld-/Kreditanlageninstitut |
| Brand- und Katastrophenschutz Moselkern | 250,00 € | Wanida Ketsila, Moselstraße 15, 56254 Moselkern | ---- |
| Spende FFW Klotten - MTF | 462,50 € | Verschiedene Einzahler, Weiterleitung der Spende durch die FFW Klotten e.V. | ---- |
| Spende FFW Klotten - MTF | 200,00 € | St. Sebastian Schützengesellschaft, Oswald Mainzer, Hauptstraße 88, 56818 Klotten | ---- |
Der Hauptausschuss bedankt sich bei allen Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.