Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982
(GVBl S. 476) und § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | ||
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 235.000,00 € | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 235.000,00 € | |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 0,00 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 186.000,00 € | |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 186.000,00 € | |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.000,00 € | |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -4.000,00 € | |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 4.000,00 € | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite auf — 0,00 €.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0,00 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zu Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 100.000,00 €.
Der Zweckverband erhebt nach der Zweckverbandsordnung eine Umlage, die sich an den Schülerzahlen orientiert.
Die Verbandsumlagen sind mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten.
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 — 278.481,83 €
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 257.281,83 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 257.281,83 €. |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall als 500 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Hinweis:
| a) | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 24.04.2023 bis einschl. Donnerstag, den 04.05.2023 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen, eingesehen werden. |
| b) | Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.