Titel Logo
Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 16/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Dritte Änderung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Cochem
Tourismusbeitragssatzung (TBS) vom 07.06.2017 vom 27.03.2023

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) jeweils in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Cochem in seiner Sitzung am 27.03.2023 die folgende Änderung der Tourismusbeitragssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung - Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS - der Stadt Cochem in der aktuellen Fassung wird wie in der beigefügten Anlage neu gefasst. Die vorläufigen Vorteils- und Gewinnsätze für das Erhebungsjahr 2021 werden gemäß § 3a Abs. 3 und 4 TBS endgültig festgesetzt.

Artikel 2

Diese Änderung zur Tourismusbeitragssatzung tritt rückwirkend ab 01.01.2021 in Kraft.

Cochem, den 27.03.2023
Für die Stadt Cochem
Gez. (Dienstsiegel)
Walter Schmitz
Stadtbürgermeister

Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Walter Schmitz
Stadtbürgermeister