- Einladung vom 07.03.2024 -
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:57 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Volker Linden, Klotten |
| Gaby Franzen, Bremm | |
| Gregor Fuhrmann, Cochem | |
| Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf | |
| Elisabeth Geipel-van Hauth, Cochem | |
| Bernhard Himmen, Ediger-Eller | |
| Diane Lauxen, Lieg | |
| Kilian Moritz, Pommern | |
| Uli Oster, Klotten | |
| Walter Schmitz, Cochem | |
| Jürgen Schneider, Klotten | |
| Marco Steuer, Cochem | |
| Jakob Zenzen, Pommern | |
| Hans Bleck, Cochem | |
| Ute Arens, Mesenich | |
| Jürgen Claßen, Treis-Karden | |
| Stephan Hilken, Cochem | |
| Jens Mindermann, Greimersburg | |
| Ralf Pauken, Treis-Karden | |
| Klaus Zucchet, Valwig | |
| Peter Krötz, Ediger-Eller | |
| Udo Marx, Lieg | |
| Peter Mauer, Treis-Karden | |
| Dorothea Morawe, Cochem | |
| Hubert Blümmert, Klotten | |
| Caroline Lauxen, Cochem | |
| Ulrich Möntenich, Müden | |
| Tanja Schmidt, Valwig | |
| Christina Krämer, Treis-Karden | |
| Entschuldigt: | Volker Röhrig, Treis-Karden |
| Angela Schwarz-Bleser, Müden | |
| Christine Grünewald, Klotten | |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr |
| Roberta Kastor, Treis-Karden | |
| Heinz Bremm, Cochem | |
| Auf Einladung: | Udo Bukschat, FB-Leiter 2/3, VGV Cochem |
| Petra Junglas, FB-Leiterin 4, VGV Cochem | |
| Bernd Nitzsche, Leiter Abwasserwerk und FB-Leiter 5, VGV Cochem | |
| Philipp Hennen, VGV Cochem | |
| Stephan Weber, stv. Büroleiter, VGV Cochem | |
| Stephan Weber, neuer Büroleiter ab dem 01.04.2024, VGV Cochem | |
| Dr.-Ing. Kaj Lippert, Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (zu TOP 3 öS) | |
| Maja Schumann, Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (zu TOP 3 öS) | |
| Schriftführer: | Alexander Schröder, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister / Beigeordneten, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankt sich bei Stadtbürgermeister Walter Schmitz für die Bereitstellung des Sitzungsraumes.
Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 14.12.2023 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 14.03.2024 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 9/2024 am 01.03.2024. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift werden nicht erhoben. Im Übrigen werden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um den TOP „Grundschulgebäude in Cochem hier: Gasversorgungsleitung zur Heizungsanlage“. Der Rat stimmt diesem Einstimmig zu.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
a) Neuer Büroleiter ab dem 01.04.2024
Der Vorsitzende begrüßt den neuen Büroleiter, Stephan Weber, der ab dem 01.04.2024 seinen Dienst bei der Verbandsgemeindeverwaltung antritt. Herr Weber stellt sich und seinen Werdegang kurz vor. Der Vorsitzende und die Ratsmitglieder bedanken sich bei Herrn Weber für sein Kommen und wünschen ihm für seine künftige Tätigkeit viel Erfolg.
b) Sachstand Kommunale Wärmeplanung
Im Hinblick auf die Verpflichtung zur Kommunalen Wärmeplanung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, sich zusammen mit den übrigen Verbandsgemeinden im Landkreis Cochem-Zell an der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zu beteiligen. Ziel war es, unter Wahrung der Antragsfrist 31.12.2023 eine in Aussicht gestellte attraktive Förderung in Höhe von 90 % zu sichern. Die Umsetzung sollte mit Unterstützung der Kreiswerke Cochem-Zell im Konvoi unter Federführung der Verbandsgemeinde Cochem erfolgen.
Am 22.12.2023 erreichte den Vorsitzenden eine E-Mail der Kreiswerke, in der auf die zwischenzeitlich verhängte Bundeshaushaltssperre und in diesem Zusammenhang auf die Schließung des Antragsfensters der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Anfang Dezember 2023 hingewiesen wird. Es konnte deshalb kein Förderantrag gestellt werden. Die Hoffnung des Projektträges „PD“ auf eine erneute Öffnung des gesperrten Antragsfensters hat sich leider nicht erfüllt.
Nach einer Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Förderung mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 01.01.2024 zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen.
Nach Rücksprache mit den Kreiswerken Ende Februar 2024 war zu erfahren, dass es zeitnahe ein Netzwerktreffen der Projektteilnehmer gibt, aus dem man sich neue Erkenntnisse erwartet. Diese liegt uns bis zum heutigen Tage leider nicht vor. Es bleibt aktuell nur die weitere Entwicklung abzuwarten. Ob überhaupt und in welcher Höhe es Fördermittel des Bundes und /oder evtl. des Landes Rheinland-Pfalz gibt, ist fraglich. Das gemeinsame Vorhaben kann in der vorgesehenen Form zunächst jedenfalls nicht weiterverfolgt werden.
c) Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Cochem
Die Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser ist abgeschlossen. Sie teilt der Verwaltung mit, dass sie in den Gemeinden (Ausbaupolygone) Bremm, Beilstein, Briedern, Cochem, Dohr, Ernst, Faid, Ellenz-Poltersdorf, Greimersburg, Klotten, Müden, Moselkern, Pommern, Nehren, Valwig/Valwigerberg und Bruttig-Fankel den privatwirtschaftlichen Ausbau der Breitbandversorgung (FttH = bis ins Haus) beabsichtigt. In den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Senheim und Treis-Karden hat die Deutsche Glasfaser den Ausbau bereits vollzogen bzw. ist dieser bereits in der Umsetzung.
Alle Bereiche in der Verbandsgemeinde Cochem, die nicht bereits ausgebaut sind bzw. im privatwirtschaftlichen Ausbau der Deutschen Glasfaser nicht realisiert werden, sollen im Rahmen des geplanten Förderprogramms Gigabitausbau erschlossen werden. Da dieses Förderprogramm einen Eigenanteil vorsieht, erspart der nunmehr beabsichtigte privatwirtschaftliche Ausbau durch die Deutsche Glasfaser den Kommunen einen Großteil der Ausbaukosten.
Zusammen mit den unterbreiteten Ausbauabsichten bittet die Deutsche Glasfaser zur Gewährleistung einer zügigen, abgestimmten und geordneten Abwicklung der erforderlichen (Bau-)Maßnahmen und des Verwaltungsverfahrens um den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Verbandsgemeinde. Da es sich vorliegend um eine Aufgabe der Stadt/Ortsgemeinden handelt, benötigt die Verwaltung vor einem entsprechenden Tätigwerden im Auftrag der Gemeinden deren Zustimmung bzw. Beauftragung. Diese wird aktuell abgefragt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Erfahrungen mit der Deutschen Glasfaser aus den bereits erfolgten bzw. in Umsetzung befindlichen Ausbaupolygonen (insbes. Ediger-Eller, Senheim) in die Regelungen des Kooperationsvertrages einfließen zu lassen.
Darüber hinaus sind unter Beachtung der Gemeindeordnung RLP redaktionelle Anpassungen erforderlich. Ob die Deutsche Glasfaser hierauf eingeht, bleibt abzuwarten.
Die Ratsmitglieder diskutieren über den problematischen Breitbandausbau in der Verbandsgemeinde. Die Firma Artemis ist die ausführende Baufirma beim Glasfaserausbau mit der Deutschen Glasfaser. Die Ausführung der Baufirma ist problematisch. In mehreren Ortsgemeinden wurden die Straßen unsachgemäß aufgebrochen und baufremd verschlossen. Am heutigen Tag fand ein Gespräch mit der Firma statt. Ziel war die Klärung der Probleme beim Ausbau sowie eine deutliche Qualitätssteigerung beim Ausbau. Es soll eine Dokumentation der Schäden, sowie die Beseitigung erfolgen. Ein Zeitplan der Aufschluss gibt, wann alle Mängel beseitigt sind, soll ebenfalls aufgestellt werden. Dies wurde von der Firma zugesichert.
d) Gemäß § 7 des Gesellschaftervertrages entsendet jeder Gesellschafter der Kreisenergiegesellschaft (KEG) einen Vertreter in die Gesellschaftsversammlung.
Soweit Gesellschafter mindestens 5.000 Geschäftsanteile halten, können sie einen zweiten Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsenden. Entsprechend § 88 Absatz 1 der Gemeindeordnung RLP (GemO) vertritt der Bürgermeister die Verbandsgemeinde Cochem in der KEG („Erster Vertreter“). Sofern ein zweiter Vertreter entsendet werden soll – der Rat kann dem/den Vertreter(n) Richtlinien und Weisungen erteilen; Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden -, ist/sind diese(r) in sinngemäßer Anwendung von § 45 GemO (Mitgliedschaft in Ausschüssen) zu wählen. In der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates am 24.05.2023 (Sitzungsvorlage 2023/0403) wurde aufgrund eines gemeinsamen Wahlvorschlages in offener Abstimmung das Ratsmitglied Udo Marx, Bündnis 90/Die Grünen, als weiterer Vertreter in die Gesellschafterversammlung der KEG gewählt. Herr Marx hat nunmehr mit E-Mail vom 01.02.2024 an den Vorsitzenden sein Amt niedergelegt und mitgeteilt, dass er als Vertreter nicht zur Verfügung steht.
Der Ältestenrat war in einer gemeinsamen Besprechung am 04.03.2024 mit dem Vorsitzenden einer Meinung, dass für die kurze Zeit bis zur Kommunalwahl am 09.06.2024 keine Nachwahl mehr erfolgen soll. Die Entscheidung über die Wahl eines weiteren Vertreters der Verbandsgemeinde Cochem in die Gesellschafterversammlung der KEG soll dem sich neu konstituierenden Verbandsgemeinderat vorbehalten bleiben. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Vorsitzenden einstimmig zu.
Ratsmitglied Hans Bleck hat abschließend noch eine Bitte. Grundsätzlich sollte der Rat bei allen wichtigen Beschlüssen aus den Fachausschüssen informiert werden.
In einem Artikel in der Rhein-Zeitung war die Info, dass die finanziellen Mittel für das Kinder Planschbecken in Ellenz-Poltersdorf im Fachausschuss aufgestockt wurden.
Hier wünscht sich Herr Bleck, dass der Rat ebenfalls im Voraus informiert wird. Der Vorsitzende sagt dies zu.
e) Energetische Sanierung des Feuerwehrhauses Cochem
Bekanntlich wurden im Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Cochem im vergangenen Jahr umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Neben dem kompletten Austausch der Fenster wurde die Hallendecke gedämmt. Darüber hinaus wurde die zentrale Warmwasserversorgung in eine dezentrale Warmwasserversorgung geändert. Ebenso erfolgte ein Komplettaustausch der Beleuchtung. Die komplette energetische Sanierungsmaßnahme ist nun abgeschlossen.
Die Gesamtausgaben für die Maßnahme der energetischen Sanierung betrugen rund 140.000 Euro. Derzeit werden die Zuweisungsmittel abgerufen, diese werden voraussichtlich etwa 24.000 Euro betragen.
Im Jahr 2023 konnte bereits eine Einsparung des Energieverbrauchs (Gasversorgung) um 25 % erreicht werden. Diese energetische Maßnahme kann somit als sehr erfolgreich im Sinne des Klimaschutzes bezeichnet werden.
Der Vorsitzende ergänzt, dass das Feuerwehrhaus in Treis-Karden ebenfalls noch ausgebaut wird.
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.12.2023
Der Vorsitzende gab die Beratungsergebnisse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt.
3. Hochwasserschutz in der Verbandsgemeinde Cochem
- Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenkonzeptes/ Vorstellung des Konzeptentwurfs
Der Verbandsgemeinderat hat am 04.11.2021 beschlossen, für die Verbandsgemeinde Cochem ein Hochwasser- und Starkregenkonzept erstellen zu lassen. Mit der Erstellung des Konzeptes wurde das Ingenieurbüro Björnsen und Partner aus Koblenz beauftragt. Nachdem alle Gemeinden der sog. 1. Untersuchungsgruppe in einer Ortsbegehung untersucht wurden und auch Fachgespräche stattgefunden haben, steht das Konzept vor dem Abschluss. Der 1. Entwurf des erstellten Konzeptes wird in der Sitzung vom Projektleiter der Fa. Björnsen, Beratende Ingenieure, Herrn Dr. Lippert, vorgestellt.
Neben dem Entwurf wird ebenso das Angebot für die „Webanwendung Starkregen und Hochwasser Cochem“ vorgestellt. Dieses Webangebot bietet aus Sicht der Verwaltung einen idealen Baustein zur Verbesserung der Hochwasser- und Starkregensituation in der Verbandsgemeinde Cochem für alle Bürgerinnen und Bürger.
Vor der Vorstellung durch die Ingenieurfirma teilt der Vorsitzende mit, dass es vorgesehen ist, denn Pegel Bermel in die „Mein Pegel App“ mit einzubinden. Dies ist in der Abstimmung mit der SGD.
Durch die Firma Björnsen Beratende Ingenieure GmbH erfolgt die Vorstellung des Hochwasser- und Starkregenkonzept für die Verbandsgemeinde Cochem. Innerhalb des Konzeptes wurde der Maßnahmenkatalog, sowie ein Überblick über ausgewählte Maßnahmen vorgestellt. Insgesamt sind 227 Maßnahmenvorschläge für die Ortsgemeinden im Konzept enthalten. Das Projekt befindet sich derzeit in der Schlussphase und muss noch abschließend mit der SGD abgestimmt werden. Dies wird voraussichtlich bis Mai dieses Jahres geschehen.
Eine der Maßnahmen stellt der Alarm- und Einsatzplan dar. Ziel ist ein Muster Alarm- und Einsatzplan, der von allen Gemeinden übernommen werden kann. Der Vorsitzende ergänzt, dass Hochwasser und Starkregen ein Problem sind, welches alle Gemeinden betrifft. Aus diesem Grund ist ein solcher Mustereinsatzplan wichtig.
Neben einem solchen Mustereinsatzplan ist ein Hochwasserfrühwarnsystem ein weiterer wichtiger Baustein. Ein zusätzlicher Pegel an der Mündung des Elzbach (Bermel) ist zielführend. Ein solcher Pegel deckt ein Drittel des Einzugsgebietes ab und hätte beim Hochwasser im Sommer 2021 ein 8 Stunden Warnfenster geöffnet.
Beigeordnete Stephanie Balthasar-Schäfer fragt nach, ob ein zweiter Pegel im Einzugsgebiet Sinn machen würde. Die Ingenieurfirma bejaht dies, ergänzt aber, dass es effektivere Maßnahmen gibt. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, bestimmte Ultraschall-Sensoren am Gewässer zu installieren. Hier kann eine Frühwarnung erfolgen. Der Vorsitzende ergänzt, dass ein weiterer Pegel in Monreal geplant ist. Hier wird sich die Verbandsgemeinde beteiligen.
Hauptbestandteil des Konzeptes ist eine Webanwendung zur Hochwasserwarnung. Im ersten Schritt ist die Webanwendung zunächst nur für die Verwaltung vorgesehen.
Darüber hinaus ist die Webanwendung in Zukunft auch für Bürgerinnen und Bürger interessant. Die Webanwendung kann als Infoportal und Hochwassergefahrenkarte für die Bürger genutzt werden. Hier können sich Bürger über Straßensperren und Überschwemmungen informieren. Im Gegensatz zu den bisherigen Infokanälen können über diese Webanwendung nicht nur Informationen abgerufen werden, sondern die Bürgerinnen und Bürger werden vor allem aufgeklärt, was die Informationen konkret bedeuten. Hierdurch soll ein möglichst hohes Maß an Transparenz gewährleistet werden. Der Bürger muss sich nicht auf vielen verschiedenen Kanälen selbst informieren, sondern bekommt auf einer Plattform alle wichtigen Informationen und was dies konkret bedeutet mitgeteilt.
Neben der Webanwendung wird ein weiterer Service für die Bürgerinnen und Bürger angeboten. Den Bürgern wird ein Beratungsservice für den privaten Objektschutz ngeboten. Dadurch sollen den Bürgern private Maßnahmen zum Objektschutz bei Hochwasser oder Starkregen angeboten werden. Dazu findet zunächst eine Abfrage und im Anschluss die Förderung statt.
Ratsmitglied Ulrich Möntenich fragt nach, ob die Verbandsgemeinden im Kreis beim Thema Hochwasserschutz zusammenarbeiten. Der Vorsitzende antwortet, dass wir uns im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Zell abstimmen. Hier erfolgt eine gemeinsame Sicht auf die Gewässer.
Ratsmitglied Hubert Blümmert fragt sich, wie lange es dauert, bis die 227 Maßnahmen durchgeführt sind. Hier wird doch bestimmt sehr viel Zeit vergehen. Herrn Dr.-Ing. Kaj Lippert, Björnsen Beratende Ingenieure GmbH erläutert, dass es sich bei den 227 Maßnahmen sowohl um große Maßnahmen als auch um kleinere Maßnahmen handelt.
Kleinere Maßnahmen können relativ schnell umgesetzt werden. Für die größeren Maßnahmen kann ein Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren bis zur abschließenden Umsetzung kalkuliert werden.
Ratsmitglied Gregor Fuhrmann stellt sich die Frage, ob auch kritische Infrastrukturen berücksichtigt sind. Herr Dr.-Ing. Kaj Lippert bejaht dies, aber entgegnet, dass nicht alle Infrastrukturen abgedeckt sind. Der Vorsitzende ergänzt, dass diese durch den Mustereinsatzplan berücksichtigt werden.
Ratsmitglied Kilian Moritz fragt nach, was andere Nachbar-Verbandsgemeinden beim Thema Hochwasserschutz planen. Der Vorsitzende führt aus, dass wir die anderen Verbandsgemeinden unterstützen möchten und das Konzept zur Verfügung stellen.
Es entsteht eine allgemeine Diskussion bei verbandsgemeineübergreifenden Maßnahmen und die dadurch entstehenden vielen Zuständigkeiten und Bürokratien, die eine schnelle Reaktion schwierig machen.
Ratsmitglied Udo Marx fragt sich, ob die Überflutungskarten in Echtzeit angezeigt werden. Kann ich in Echtzeit sehen was passiert? Herr Dr.-Ing. Kaj Lippert antwortet, dass die Plattform dahingehend aufgebaut werden soll, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Info erhalten, sondern auch wissen, was in einem solchen Fall für Maßnahmen ergriffen werden können/müssen. Der Vorsitzende ergänzt, dass eine solche Plattform nie endgültig fertig ist, sondern mit der Zeit und den Erfahrungswerten wächst und sich weiterentwickelt.
Ratsmitglied Kilian Moritz fragt sich, wodurch die Webanwendung der Mehrwert ist.
Ähnliche Plattformen existieren doch bereits. Herr Dr.-Ing. Kaj Lippert entgegnet, dass es zwar Plattformen gibt und Informationen zur Verfügung gestellt werden, allerdings weiß der Bürger oder die Bürgerin nicht immer die zur Verfügung gestellten Informationen richtig zu deuten. Durch die Webanwendung werden nicht nur die Informationen zur Verfügung gestellt, sondern es wird dem Bürger auch vermittelt, was dies bedeutet und welche Maßnahmen einzuleiten sind. Beigeordnete Stephanie Balthasar-Schäfer befürwortet die Webanwendung und sieht es als gute Maßnahme und als Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung.
Ratsmitglied Jürgen Schneider befürwortet ebenfalls die Webanwendung und das Hochwasser- und Starkregenkonzept.
Ratsmitglied Ulrich Möntenich fragt nach, welche Maßnahmen die Landwirtschaft einleiten muss. Herr Dr.-Ing. Kaj Lippert antwortet, dass Landwirtschaft und Forstwirtschaft eng miteinander zusammenarbeiten müssen. Im Konzept finden sich schon viele Maßnahmen, wir sind aber auch auf die Zusammenarbeit mit den Landwirten angewiesen.
Ratsmitglied Kilian Moritz fragt nach, was es für Empfehlungen für den Weinbau gibt.
Herr Dr.-Ing. Kaj Lippert verweist auf Maßnahmen, die im Konzept enthalten sind. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Rat von Fachexperten einzuholen.
Ratsmitglied Gabi Franzen fragt nach, wann die anderen Ortsgemeinden ins Konzept aufgenommen werden. Herr Dr.-Ing. Kaj Lippert und der Vorsitzende führen aus, dass die anderen Ortsgemeinden im nächsten Schritt dazukommen.
Ratsmitglied Kilian Moritz stellt den Antrag, die Kenntnisnahme des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes von dem Beschluss, die Webanwendung anzuschaffen, zu trennen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Vorstellung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes einstimmig zur Kenntnis.
Darüber hinaus stimmt der Verbandsgemeinderat der Anschaffung der Webanwendung gemäß dem Angebot vom 07.02.2024 der Fa. Björnsen Beratende Ingenieure, Koblenz zu.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
4. Erweiterung sowie Sanierung des Gebäudes der Grundschule in Dohr;
Weitere Vorgehensweise/Planungsvergabe
Mit dem "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert. Das Gesetz ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten.
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch sind festgelegt worden:
| - | Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung. |
| - | Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1, in den Folgejahren wird er jeweils auf die nächste Klassenstufe ausgeweitet. |
| - | Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus, ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. |
| - | Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden. |
Im August 2029 hat damit jedes Kind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, mit einem Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Der Rechtsanspruch soll bis auf maximal vier Wochen auch in den Ferien gelten. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
Die Grundschule Dohr wird aktuell von 94 Kindern besucht. Das Grundschulgebäude wurde Anfang der 60er Jahre errichtet und durch einen Anbau Mitte der 90er Jahre erweitert. Insbesondere der Hauptgebäudetrakt bedarf dringend einer Sanierung, sowohl im energetischen- als auch in zahlreichen anderen Teilen des Gebäudes (z. B. Schultoiletten, Pausenhof). Im Hinblick auf den zuvor genannten Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird dieses unumgänglich sein, um einen geordneten und rechtskonformen Betrieb gewährleisten zu können. Die Grundschule in Dohr wird von Schülern der Ortsgemeinden Faid, Dohr und dem Stadtteil Cochem -Brauheck besucht, so dass auch unter Berücksichtigung des Schulentwicklungsplans der VG Cochem mit einem dauerhaften Fortbestand des Schulbetriebs zu rechnen ist. Insgesamt gewährleisten die vorhandenen Räumlichkeiten bezogen auf den aktuellen Platzbedarf noch einen geordneten Schulbetrieb. Spätestens jedoch ab 2029 wird der Raumbedarf den vorhandenen Gegebenheiten nicht mehr gerecht werden. Das Gebäude der Grundschule Cochem- Dohr ist daher zu erweitern und instand zu setzen.
Geplant ist in einem ersten Schritt die Erweiterung des Gebäudes um den zukünftigen Raumbedarf zu erfüllen. Nach der Erweiterung soll dann mit der Sanierung des Gebäudes, sofern nicht die Erweiterung bereits eine vorzeitige Sanierung erforderlich macht (z. B. Heizungsanlage), begonnen werden. Hierdurch kann auch während den Sanierungsarbeiten der Schulbetrieb aufrechterhalten werden, da die neu errichteten Räumlichkeiten als Ausweichräumlichkeiten während der Renovierungsarbeiten genutzt werden könnten. Ziel ist es, spätestens im Jahr 2029 durch die Erweiterung und Sanierung des Gebäudes dem Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gerecht zu werden.
Damit zunächst eine Übersicht über die Machbarkeit der Erweiterung, die Notwendigkeit einer Sanierung sowie über die voraussichtlichen Kosten besteht, muss ein Planungsauftrag erteilt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Planer mit den Leistungsphasen 1 - 3 zu beauftragen. Die weitere Vorgehensweise soll sich dann aus den hieraus gewonnenen Erkenntnissen ergeben.
Der Hauptausschuss schlägt in seiner Sitzung vom 12.03.2024 dem Verbandsgemeinderat vor, die Verwaltung zu ermächtigen, einen Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 - 3 für die Grundschule Cochem-Dohr zu vergeben.
Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses, die Verwaltung zu ermächtigen, einen Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 - 3 für die Grundschule Cochem-Dohr zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
5. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI);
Gewährung von Finanzmitteln durch das Land Rheinland-Pfalz für 7 Teilprojekte der Verbandsgemeinde Cochem
Die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem hat am 17.01.2024 den Antrag für das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität eingereicht. Der Bewilligungsbescheid über insgesamt sieben eingereichte Teilprojekte mit einem Gesamtbetrag von 566.177,64 € wurde der Verbandsgemeinde Cochem am 13.02.2024 von Staatssekretärin Heike Raab überreicht. Auf Grundlage des Verbandsgemeinderatsbeschlusses vom 21.09.2023 erfolgte folgende Aufteilung der Gesamtsumme:
| - | 62.500 € Beteiligung am konzipierten Kreisförderprogramm |
| - | verbleibende Restmittel werden zu jeweils 50% auf die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde aufgeteilt, so dass jeweils eine Summe von 251.838,82 € für die Projektrealisierungen verbleibt. |
Gegenstand der Förderbewilligung sind sieben Teilprojekte:
| Teilprojekt 1: | Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Gemeinde Lütz: 3.609,00 € |
| Teilprojekt 2: | Anschaffung einer E-Kehrmaschine der Stadt Cochem: 67.573,00 € |
| Teilprojekt 3: | Umrüstung auf LED Straßenbeleuchtung in 18 Ortsgemeinden: 162.843,00 € |
| Teilprojekt 4: | Umrüstung auf LED Innenbeleuchtung in 3 Ortsgemeinden: 17.815,00 € |
| Teilprojekt 5: | Photovoltaikanlage mit Energiespeicher auf dem Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Cochem 80.336,97 € |
| Teilprojekt 6: | Energetische Teilsanierung der Grundschule Cochem: 171.500,67 € |
| Teilprojekt 7: | Förderprogramm für Haushalte der Kreisverwaltung Cochem-Zell: 62.500 € |
Die Teilprojekte 1 - 7 sind innerhalb der bewilligten Gesamtsumme förderfähig.
Zusätzliche, bisher nicht angemeldete, weitere Projekte können nicht gefördert werden.
Ausnahmslos alle Teilprojekte müssen bis spätestens Ende Dezember 2025 abgeschlossen sein. Die Verbandsgemeinde Cochem investiert die zur Verfügung gestellten KIPKI Mittel in die beiden Projekte Photovoltaikanlage sowie energetische Teilsanierung der Grundschule Cochem (Teilprojekte 5 und 6).
Das Teilprojekt 5 „Photovoltaikanlage auf dem Verwaltungsgebäude“ kann zu 100 % aus KIPKI Mitteln finanziert werden und erfordert aller Voraussicht nach keiner Begleitung eines externen Fachplanungsbüros. Haushaltsmittel für die Realisierung sind in den Haushalt 2024 eingestellt. Mit der Maßnahme kann umgehend begonnen werden. Es erfolgt eine beschränkte Ausschreibung.
Betreffend Teilprojekt 6 „Energetische Teilsanierung der GS Cochem“ ist vor Maßnahmenbeginn eine mögliche Cofinanzierung aus weiteren Fördertöpfen zu klären ggf. unter Beantragung eines vorzeitigen Baubeginns. Die kalkulierten Gesamtkosten für die energetische Teilsanierung des 1/3-Traktes der GS Cochem belaufen sich auf 467.570,88 € wovon geplant 171.500,67 € aus KIPKI-Mitteln finanziert werden können.
Es ist beabsichtigt, dass alle bewilligten KIPKI Mittel aus den Teilprojekten 1 - 5 sowie 7, die nicht verbraucht werden oder nach Projektabrechnung als Rest verbleiben, in die energetische Teilsanierung der Grundschule Cochem übertragen werden. Somit kann die KIPKI Fördersumme für dieses Teilprojekt möglicherweise erhöht und die Gesamtförderung in jedem Fall vollständig ausgeschöpft werden. Im Haushalt der Verbandsgemeinde Cochem sind im laufenden Haushaltsjahr 2024 zunächst 200.000 € veranschlagt. Im Hinblick auf die vorgegebene Projektabschlussfrist bis zum Dezember 2025 und den laufenden Schulbetrieb müssen die Ausfinanzierung und zeitliche Projektabwicklung dringend geklärt werden. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Verwaltung mit der Verwirklichung der Teilmaßnahme 5 und 6 in den Jahren 2024 und 2025 zu beauftragen und die zur Ausfinanzierung der Teilmaßnahmen 6 evtl. benötigten weiteren Eigenmittel im Rahmen des Haushaltes 2025 bereitzustellen.
Der Verbandsgemeinderat bedankt sich beim Land Rheinland-Pfalz für die bewilligten Fördermittel und beauftragt die Verwaltung, die Teilmaßnahmen 5 und 6 in den Jahren 2024 und 2025 zu verwirklichen. Nach Klärung einer möglichen Cofinanzierung benötigte weitere Eigenmittel zur energetischen Teilsanierung der Grundschule Cochem (1/3-Trakt) werden in den Haushalt 2025 eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Architekturbüro mit der weiteren Planung zur Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.
Betreffend die Realisierung des Teilprojektes 5 (Photovoltaikanlage) wird der Vorsitzende im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, über die Auftragsvergabe zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
6. Digitale Ratsarbeit;
Beschaffung mobile Endgeräte (Tablets)
Um den Herausforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden und um die Transparenz und das Serviceangebot für die Bürgerinnen und Bürger und die Mandatsträger zu verbessern und letzteren eine komfortablere und bessere Sitzungsvorbereitung zu ermöglichen, hat die Verbandsgemeindeverwaltung in der vergangenen Legislaturperiode mit der Fachanwendung „more rubin“ ein digitales Sitzungsmanagement-, Rats- und Bürgerinformationssystem eingeführt. Über die Fachanwendung werden alle Sitzungsvorlagen, Einladungen, Beschlüsse und Niederschriften erstellt und individualisiert für das jeweilige Gremium und die entsprechende Gemeinde/ Stadt archiviert. Über das Modul (RIS) Ratsinformationssystem haben die Mandatsträger die Möglichkeit, auf alle Sitzungsunterlagen und Daten zuzugreifen. Zudem haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, über das Modul (BIS) Bürgerinformationssystem auf alle öffentlichen Sitzungsdaten Zugriff zunehmen. Hierzu wurde über die Homepage der Verbandsgemeinde Cochem (www.vgcochem.de) eine öffentliche Auskunftsplattform bereitgestellt. Durch die Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf die öffentlichen Sitzungsdaten hat man gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Transparenz geschaffen. Hierdurch wurde die allgemeine Grundlage für eine digitale Ratsarbeit erzielt, um den Bürgerinnen und Bürger, neben dem formalen Bekanntmachungsorgan (Stadt- und Landbote), den jederzeitigen digitalen Zugriff zu ermöglichen.
Neben der digitalen Zugriffsmöglichkeit durch die Fachanwendung wurden in einem zweiten Schritt die Zugriffsmöglichkeiten durch die Beschaffung bzw. Zulassung mobiler Endgeräte (Tablets u. a.) und die „Dipolis App“ für die Ratsmitglieder erweitert.
Die Ratsmitglieder haben hierdurch die Möglichkeit, jederzeit auf wichtige Sitzungsunterlagen zuzugreifen sowie sich auch mobil auf die Gremiensitzungen vorzubereiten. Besonders von Vorteil ist der uneingeschränkte Zugriff auf archivierte Sitzungsunterlagen der Vergangenheit. Der digitale Zugriff auch auf vergangene Sitzungen hat sich in der Gremienarbeit als Vorteilhaft erwiesen, da sich viele aktuelle Tagesordnungspunkte auf Sitzungen und Tagesordnungspunkte der Vergangenheit beziehen bzw. hierauf aufbauen. Während man ohne mobile Endgeräte nur auf die aktuellen Sitzungsunterlagen in Papierform Zugriff hat, kann man nun bei Bedarf auch auf vergangene Sitzungen/ Sitzungsunterlagen zugreifen und Fragen innerhalb des Gremiums unmittelbar klären. Durch die Bereitstellung der digitalen Sitzungsunterlagen konnte man den nächsten Schritt in Richtung einer papierlosen Verwaltung gehen. Die digitale Ratsarbeit, auf die sich die Fraktionen im Verbandsgemeinderat fraktionsübergreifend geeinigt haben (siehe Beschlussvorlage 2019/384 TOP 10 der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 03.09.2019) hat sich gremienübergreifend bewährt und soll auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt werden. Um das derzeitige digitale Angebot weiter uneingeschränkt sicherzustellen, empfiehlt die Verwaltung die Anschaffung neuer Tablets für die kommende Legislaturperiode 2024 bis 2029.
Begründung:
Die derzeit im Einsatz befindlichen Tablets (Modell 2018) wurden im Jahr 2019 angeschafft und werden am Ende der kommenden Legislaturperiode 11 Jahre alt sein.
Es ist davon auszugehen, dass in der fortschreitenden Legislaturperiode ein Update auf die neueste Betriebssoftware (IOS) von Apple bzw. die Aktualisierung der „Dipolis App“ nicht mehr möglich sein wird. Der Betrieb der „Dipolis App“ wäre damit nicht mehr möglich. Eine Neuanschaffung ist demnach in jedem Fall notwendig. Von einer Anschaffung im Bedarfsfall in der laufenden Legislaturperiode rät die Verwaltung ab.
Von der Bestellung bis zur Lieferung und endgültigen Einrichtung können mehrere Monate vergehen. In dieser Zeit würden die Ratsmitglieder über kein Arbeitsmittel verfügen. Die Verwaltung müsste die Sitzungsunterlagen wieder in Papierform zur Verfügung stellen. Zudem kann nicht sichergestellt werden, dass der derzeitige günstige Anschaffungspreis in der Zukunft noch Bestand hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Damit alle zukünftigen Mandatsträger in den Gremien der Verbandsgemeinde Cochem mit mobilen Endgeräten ausgestattet sind, müssen insgesamt 50 Tablets angeschafft werden. Der Bedarf errechnet sich aus den 32 Ratsmitgliedern aus dem Verbandsgemeinderat, den 3 Beigeordneten, sowie bis zu 15 Mandatsträger in den Ausschüssen, die kein Mandat im Verbandsgemeinderat haben (Erfahrungswerte der vergangenen Legislaturperioden).
Die mobilen Endgeräte werden aus dem Rahmenvertrag des Landes Rheinland-Pfalz beschafft. Dies hat den Vorteil, dass ein Ausschreibungsverfahren nicht notwendig ist und ein günstiger Preis erzielt werden kann (aktuell 388,06 € pro Gerät). Die Anschaffungskosten für alle Geräte belaufen sich auf 19.403,00 €. Die Mittel dafür sind im Haushalt des Jahres 2024 eingestellt. In den Kosten ist bereits eine Schutzhülle inbegriffen. Im Gegensatz zur vergangenen Legislaturperiode sollen die Tablets zukünftig mit einem Mobil Device Management System (MDM) ausgestattet werden, um per Fernwartung wichtige Updates automatisch zu installieren. Hierdurch fallen einmalige Kosten in Höhe von 1.500 € für die Beschaffung der entsprechenden Lizenzen an.
Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung vom 04.03.2024 die Vorlage beraten und gibt folgende Beschlussempfehlung:
| - | Anschaffung neuer Tablet für die Legislaturperiode 2024 bis 2029. |
| - | Die Mandatsträger haben die Möglichkeit die alten Tablets zum Preis von 50,00 € zu erwerben. |
Alternativ:
| A) | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung neuer mobiler Endgeräte für die kommende Legislaturperiode 2024 bis 2029. |
Betreffend die Verwendung der alten Tablets wird in diesem Fall von der Verwaltung empfohlen:
| 1) | Die Tablets, die derzeit noch in Verwendung sind, werden von den Mandatsträgern bis zum 20.05.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung (1. Stock, Zimmer 2.08) abgegeben. Die Geräte werden auf Werkeinstellungen zurückgesetzt und verwaltungsintern im Sitzungsdienst bzw. in den Grundschulen genutzt. |
oder
| 2) | Den Mandatsträgern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Tablets zum Preis von 50,00 € zu erwerben. Besteht kein Interesse am Erwerb, müssen diese ebenfalls bis spätestens 20.05.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung (1. Stock, Zimmer 2.08) abgegeben werden. |
| B) | Der Verbandsgemeinderat spricht sich gegen die Anschaffung neuer Tablet aus und beschließt die weitere Verwendung der derzeitigen Tablets auch in der kommenden Legislaturperiode. |
Bei weiterer Verwendung der alten Tablets in der Legislaturperiode 2024 - 2029 müssen die Tablets ebenfalls bis zum 20.05.2024 an die Verbandsgemeindeverwaltung zurückgegeben werden. Die Tablets werden bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Gremien auf Werkeinstellungen zurückgesetzt, neu konfiguriert und dann an die neu gewählten Mandatsträger ausgegeben.
Ratsmitglied Jakob Zenzen befürwortet die Anschaffung der neuen Tablets und begrüßt die Möglichkeit des Kaufs der alten Tablets.
Ratsmitglied Kilian Moritz fragt nach, ob die Tablet für den Gebrauch in den Schulen sicher sind. Der Vorsitzende wendet ein, dass die Tablets nur für den Gebrauch der Dipolis App nicht mehr geeignet sind. Für den Gebrauch in den Schulen und den allgemeinen Gebrauch sind die Tablets noch geeignet.
Der Verbandsgemeinderat stimmt für die Anschaffung der neuen Tablets für die Legislaturperiode 2024 bis 2029. Außerdem stimmt der Verbandsgemeinderat für die Möglichkeit, dass die Mandatsträger die alten Tablets zum Preis von 50,00 € erwerben können.
Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
7. Bericht des Bürgermeisters über seine Nebentätigkeiten und Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG
Nach § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes besteht für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit die Verpflichtung, wonach sie bis zum 01.04. jeden Kalenderjahres über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämter in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft zu berichten haben. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Bürgermeister Lambertz hat im Kalenderjahr 2023 folgende durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell genehmigte Nebentätigkeiten bzw. öffentliche Ehrenämter wahrgenommen:
a) Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bzw. ihm gleichgestellten Dienst:
b) Öffentliche Ehrenämter
Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Pflicht zur Ablieferung der erzielten Vergütungen an den Dienstherrn, sofern die Summe der Vergütungen die Höchstgrenze von 9.600,00 € im Jahr übersteigt.
Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160,00 € oder im Kalenderjahr insgesamt 1.900,00 € übersteigen. Die in öffentlichen Ehrenämtern und privaten Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.
Für die vorgenannten im Kalenderjahr 2023 erzielten Vergütungen/Sitzungsgelder besteht keine Ablieferungspflicht.
Die obigen Ausführungen werden in die Sitzungsniederschrift aufgenommen.
Daneben wird dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Cochem veröffentlicht.
Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
8. Bericht der Ersten Beigeordneten Stephanie Balthasar-Schäfer über ihre Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG
Durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes wurde ab dem Jahr 2021 eine Verpflichtung für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit eingeführt, wonach sie bis zum 01.04. jeden Kalenderjahres über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämter in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft zu berichten haben. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Für kommunale Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte gilt diese Berichtspflicht nur, sofern die erzielten Vergütungen einen Schwellenwert von 4.000,00 € in einem Jahr übersteigen.
Im Rahmen der vorstehenden Verpflichtung wird über folgende Tätigkeiten im Jahr 2023 berichtet:
Die obigen Ausführungen werden in die Sitzungsniederschrift aufgenommen. Daneben wird dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Cochem veröffentlicht.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die obigen Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.