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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 1. Sitzung des Kindergartenzweckverbandes Senheim am 27.03.2025 in der Kindertagesstätte Senheim, Im Kalmet 1

- Einladung vom 18.03.2025 –

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 16.04.2024 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren der Verbandsversammlung sowie die Vertreter der Verwaltung und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung von Mitgliedern der Verbandsversammlung

Der geschäftsführende Verbandsvorsteher Bürgermeister Lambertz verpflichtet die Mitglieder der Verbandsversammlung durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Mitglieder der Verbandsversammlung.

2. Wahl des Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Aus der Mitte der Versammlung wird Herr Bürgermeister Lambertz zur Wiederwahl vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein. Der geschäftsführende stellvertretende Verbandsvorsteher Ahnen übernimmt den Vorsitz. Anschließend wird Herr Lambertz zum neuen Verbandsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt nach vorheriger Zustimmung durch einstimmigen Beschluss per Akklamation.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Herr Lambertz nimmt die Wahl an.

Anschließend ernennt der geschäftsführende stellvertretende Verbandsvorsteher Ahnen Herrn Bürgermeister Lambertz durch Aushändigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Verbandsvorsteher des Kindergartenzweckverbandes Senheim.

Wegen Wiederwahl entfällt die Vereidigung und Amtseinführung.

Verbandsvorsteher Lambertz übernimmt den Vorsitz, bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und bietet allen Mitgliedern der Verbandsversammlung eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit an.

3. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Aus der Mitte der Versammlung wird Herr Ortsbürgermeister Ahnen, Senheim, vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein. Anschließend wird Herr Ahnen zum neuen stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt nach vorheriger Zustimmung durch einstimmigen Beschluss per Akklamation.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Herr Ahnen nimmt die Wahl an.

Anschließend ernennt Verbandsvorsteher Lambertz Herrn Ahnen durch Aushändigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Verbandsvorsteher des Kindergartenzweckverbandes Senheim. Wegen Wiederwahl entfällt die Vereidigung und Amtseinführung.

4. Bestimmung eines Schriftführers

Zur Schriftführerin wird Frau Silke Achenbach von der VGV Cochem bzw. deren Vertreter/in im Amt bestellt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses

Gemäß der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Senheim sowie der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ist in der konstituierenden Sitzung des Kindergartenzweckverbandes ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Aus der Mitte der Verbandsversammlung sind die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen.

Die Wahl der Ausschüsse ist als sonstige Wahl nach § 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung grundsätzlich durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung durchzuführen, es sei denn, der Verband beschließt eine offene Abstimmung per Handzeichen. In den Rechnungsprüfungsausschuss darf sowohl der Vorsitzende der Verbandsversammlung sowie sein Stellvertreter nicht gewählt werden.

Die Verbandsversammlung beschließt die Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses per Akklamation durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Aus der Mitte der Verbandsversammlung werden folgende Personen vorgeschlagen:

Wolfgang Lenartz

Jens Desoye

Peter Görgen

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Herren Lenartz, Desoye und Görgen nehmen die Wahl an.

Der Vorsitzende hat gemäß § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) bei der Wahl nicht mitgewirkt.

6. Perspektivische Ausrichtung der Kita Senheim

Das beauftragte Architekturbüro Okfen & Schneiders hat die Planung entsprechend dem Beschluss der Verbandsversammlung in der Sitzung am 16.04.24 nochmals überarbeitet.

Die Verbandsversammlung berät über die nun vorgeschlagene Erweiterungsvariante und die weitere Vorgehensweise.

Insgesamt wird eine bauliche Erweiterung als notwendig angesehen. Es wird jedoch bezweifelt, ob dies in den nun geplanten Ausmaßen erforderlich ist. Nach Mitteilung von Ortsbürgermeister Lenartz ist das Verbandsmitglied Olaf Freimuth bereit, die jetzigen Planungen dahingehend nochmals zu überprüfen. Die Verbandsversammlung ist mit der Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden. Die Ergebnisse werden dann in der nächsten Sitzung erneut aufgegriffen und beraten.

Abschließend sind sich alle Verbandsmitglieder einig, dass die notwendigen Investitionen für die vom Land geforderte Ganztagsbetreuung ohne entsprechende Förderungen nicht umzusetzen sind.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Mitteilungen des Verbandsvorstehers

Es liegen keine Mitteilungen vor.