- Einladung vom 18.03.2025 -
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:10 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Verbandsvorsteher Bürgermeister Wolfgang Lambertz - ohne Stimmrecht (zu TOP 1 und 2 geschäftsführend) |
| Als Mitglieder: | Ortsbürgermeister Hans-Josef Bleser, Treis Karden |
|
| Ortsbürgermeister Rolf Lorscheiter, Brieden |
|
| Ortsbürgermeisterin Simone Nick, Lütz |
|
| Erste Beigeordnete Christina Frevel, Pommern (in Vertretung für Ortsbürgermeisterin Hildegard Moritz) |
| Auf Einladung: | Silke Achenbach, VGV Cochem |
|
| Birgit Röder, Kath. Kita gGmbH |
|
| Tanja Schäfer, Leiterin Kita Treis-Karden |
| Schriftführer: | Gerd Lampen, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 06.12.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren der Verbandsversammlung sowie die Vertreter der Verwaltung und eröffnet die Sitzung.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird durch einstimmigen Beschluss die Tagesordnung wie folgt geändert: TOP 2 und 3 werden in der Reihenfolge getauscht.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung von Mitgliedern der Verbandsversammlung
Der geschäftsführende Verbandsvorsteher Bürgermeister Lambertz verpflichtet die Mitglieder der Verbandsversammlung durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Mitglieder der Verbandsversammlung.
2. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Aus der Mitte der Versammlung wird Herr Ortsbürgermeister Bleser, Treis-Karden, vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein. Anschließend wird Herr Bleser zum neuen stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt nach vorheriger Zustimmung durch einstimmigen Beschluss per Akklamation.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Herr Bleser nimmt die Wahl an.
Anschließend ernennt der geschäftsführende Verbandsvorsteher Lambertz Herrn Bleser durch Aushändigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Verbandsvorsteher des Kindergartenzweckverbandes Treis-Karden, vereidigt ihn und führt ihn durch Handschlag in das Amt des stellvertretenden Verbandsvorstehers ein.
3. Wahl des Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Aus der Mitte der Versammlung wird Herr Bürgermeister Lambertz zur Wiederwahl vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein. Der stellvertretende Verbandsvorsteher Bleser übernimmt den Vorsitz. Anschließend wird Herr Lambertz zum neuen Verbandsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt nach vorheriger Zustimmung durch einstimmigen Beschluss per Akklamation.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Herr Lambertz nimmt die Wahl an.
Anschließend ernennt der stellvertretende Verbandsvorsteher Bleser Herrn Bürgermeister Lambertz durch Aushändigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Verbandsvorsteher des Kindergartenzweckverbandes Treis-Karden. Wegen Wiederwahl entfällt die Vereidigung und Amtseinführung.
Verbandsvorsteher Lambertz übernimmt den Vorsitz, bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und bietet allen Mitgliedern der Verbandsversammlung eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit an.
4. Bestimmung eines Schriftführers
Zur Schriftführerin wird Frau Silke Achenbach von der VGV Cochem bzw. deren Vertreter/in im Amt bestellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Feststellung der Jahresrechnungen 2021 und 2022
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 unter dem Vorsitz von Herrn Willi Loosen und dem weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitglied Frau Simone Nick, die vollständig vorgelegten Unterlagen der Jahre 2021 und 2022 geprüft. Beanstandung oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 führte zu folgendem Ergebnis:
a) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 123.470,00 € und Gesamtaufwendungen von 102.339,84 € weist einen Überschuss von 21.130,16 € aus. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalrücklage bzw. mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zu verrechnen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 114.262,00 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 45.689,79 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 68.572,21 €.
Investitionseinzahlungen bzw. Investitionsauszahlungen haben sich im Haushaltsjahr 2021 nicht ergeben.
Der Finanzmittelüberschuss beläuft sich somit zum Jahresende auf 68.572,21 €.
Der Finanzmittelüberschuss in 2021 wird herangezogen um den Großteil der in 2021 geleisteten ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 69.021,42 € zu finanzieren.
Der danach noch zu finanzierende Teil in Höhe von 449,21 € wird mit den liquiden Mitteln des Zweckverbandes finanziert.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2021 verfügt der Kindergartenzweckverband über liquide Mittel in Höhe von 13.320,01 €. Nach Entnahme der 449,21 € beläuft sich der liquide Mittelbestand auf 12.870,80 €.
Die Investitionskreditverschuldung beläuft sich zum Jahresende auf 1.518.480,38 € und hat sich zum Vorjahr um 69.021,42 € reduziert.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.286.411,56 € ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 2.267.772,57 € und das Umlaufvermögen auf 11,25 €. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Bilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 21.130,16 € aus.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf 5.735,94 € und hat sich um den Betrag des Jahresüberschusses 2021 reduziert. Der Kindergartenzweckverband verfügt über kein positives Eigenkapital.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 762.999,70 € |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 1.523.411,86 € |
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere erstmalig die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 1.518.480,38 €.
b) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 139.274,17 € und Gesamtaufwendungen von 118.825,16 € weist einen Überschuss von 20.449,01 € aus. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalrücklage bzw., wenn vorhanden, mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zu verrechnen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 130.880,10 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 64.967,38 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 65.912,72 €.
Im Haushaltsjahr 2022 wurde eine Investitionsauszahlung in Höhe von 1.300 € getätigt.
Hierbei handelt es sich um die Anschaffung eines Büroschranks. Investitionseinzahlungen haben sich nicht ergeben, weshalb sich das Investitionsdefizit auf 1.300 € beläuft.
Der Finanzmittelüberschuss beläuft sich somit zum Jahresende auf 64.612,72 €.
Der Finanzmittelüberschuss in 2022 wird herangezogen um den Großteil der in 2022 geleisteten ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 69.032,30 € zu finanzieren.
Der danach noch zu finanzierende Teil in Höhe von 4.419,58 € wird mit den liquiden Mitteln des Zweckverbandes finanziert.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 verfügt der Kindergartenzweckverband über liquide Mittel in Höhe von 12.870,80 €. Nach Entnahme der 4.419,58 € beläuft sich der liquide Mittelbestand auf 8.451,22 €.
Die Investitionskreditverschuldung beläuft sich zum Jahresende auf 1.449.448,08 € und hat sich zum Vorjahr um 69.032,30 € reduziert.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.221.091,38 € ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 2.210.835,89 € und das Umlaufvermögen auf 10.235,49 €. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Bilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 20.449,01 € aus.
Der bisher ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 5.735,94 € kann aufgrund des Jahresüberschusses in 2022 ausgeräumt werden. Der anschließend verbleibende Überschuss wird als positives Eigenkapital in Höhe von 14.713,07 € ausgewiesen.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 754.646,31 € |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 1.451.732,00 € |
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere erstmalig die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 1.449.448,08 €.
Da die Prüfung der Jahre 2021 und 2022 zu keinerlei Beanstandung geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss der Zweckverbandsversammlung vor, die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 des Kindergartenzweckverbandes Treis-Karden festzustellen.
Die Zweckverbandsversammlung stellt die Jahresabschlüsse des Kindergartenzweckverbandes Treis Karden für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 fest.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
Nach § 22 GemO darf der Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herr Wolfgang Lambertz nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.
Den Vorsitz führt der stellvertretende Verbandsvorsteher Hans-Josef Bleser.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Wolfgang Lambertz sowie dem ehemaligen stellvertretenden Verbandsvorsteher Herrn Erwin Thönnes, einschließlich der Vertreter des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, Entlastung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zu erteilen.
Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Gemäß der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Treis-Karden sowie der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Aus der Mitte der Verbandsversammlung sind die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen.
Die Wahl der Ausschüsse ist als sonstige Wahl nach § 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung grundsätzlich durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung durchzuführen, es sei denn, der Verband beschließt eine offene Abstimmung per Handzeichen. In den Rechnungsprüfungsausschuss darf sowohl der Vorsitzende der Verbandsversammlung sowie sein Stellvertreter nicht gewählt werden.
Die Verbandsversammlung beschließt die Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses per Akklamation durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Aus der Mitte der Verbandsversammlung werden folgende Personen vorgeschlagen:
Frau Simone Nick
Herr Rolf Lorscheiter
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Frau Nick und Herr Lorscheiter nehmen die Wahl an.
Der Vorsitzende hat gemäß § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) bei der Wahl nicht mitgewirkt.
8. Perspektivische Ausrichtung der Kita Treis-Karden
Das beauftragte Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs und Fuchs hat zwischenzeitlich eine Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Kita Treis-Karden erstellt. Die Verbandsversammlung berät über die vorgeschlagenen Erweiterungsvarianten und die weitere Vorgehensweise.
Insgesamt wird eine bauliche Erweiterung als notwendig angesehen. Es soll aber nochmals anhand der Entwicklung der Kinderzahlen geprüft werden, in welchem Umfang die Erweiterung nötig ist. Die beauftragten Planer sollen auch kurz dazu Stellung nehmen, ob eine Aufstockung des Gebäudes möglich wäre. Die Ergebnisse sollen dann von den Planern in der nächsten Sitzung vorgetragen und erläutert werden.
Abschließend sind sich alle Verbandsmitglieder einig, dass die notwendigen Investitionen für die vom Land geforderte Ganztagsbetreuung ohne entsprechende Förderungen nur schwer umzusetzen sind.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9. Mitteilungen des Verbandsvorstehers
Es liegen keine Mitteilungen vor.