Gem. § 8 Abs. 1 S. 1 der Betriebssatzung für das Wasserwerk „Zweckverband Wasserversorgung Eifel, Gerolstein" hat die Verbandsvorsteherin mit Wirkung vom 04.04.2025 die Werkleitung für den Zweckverband Wasserversorgung Eifel wie folgt bestellt:
Die Bestellung der Werkleitung erfolgt mit Zustimmung der Verbandsversammlung (Beschluss vom 04.04.2025). Nach § 5 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vertritt die Werkleitung den Zweckverband im Rechtsverkehr.
Die Bestellung der Werkleitung wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 EigAnVO öffentlich bekanntgemacht.