Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 16/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Hinweis zur Entfernung des Grabschmucks auf den Rasenreihengrabstätten
Das Aufstellen von Grabschmuck auf den Rasenreihengrabstätten ist entsprechend der Satzung nur vom 15.10. - 15.03. möglich.
Die Pflege der Rasenreihengrabstätten erfolgt durch die Ortsgemeinde. Um mit den Pflegearbeiten nach den Ostertagen beginnen zu können, bittet die Ortsgemeinde um die Entfernung des Grabschmucks.
Nicole Jobelius-Schausten
Ortsbürgermeisterin