Titel Logo
Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 16/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Niederschrift

über die 4. Sitzung des Gemeinderates Moselkern am 06.03.2025 in der Elztalhalle

- Einladung vom 25.02.2025 –

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

21:57 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Josef Weckbecker

Als Mitglieder:

Lars Bogdanski

Pascal Bressan

Julia Görres

Patrick Hammerschmitt

René Herter

Bernhard Kaufmann

Peter Mayer

Dr. Ingeborg Scholz

Andreas Wich-Glasen

Entschuldigt:

Jan Adams

Wolfgang Kratz

Marco Sues

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Marie Wilbert, Auszubildende VGV Cochem

Revierleiter Hans-Josef Bleser

Schriftführer:

Thomas Henzgen, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 27.11.2024 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende gibt bekannt, den TOP 6 um den TOP 6b „Bekanntgabe einer weiteren Eilentscheidung WIFI4EU“ zu erweitern. Außerdem soll die vorliegende Tischvorlage „Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes; Auftragsvergabe Technik und Automatisierung“ als TOP 7b eingeschoben werden. Hiergegen bestehen seitens des Rates keine Bedenken und wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a)

Das Hochwasser am 09.01.2025 hatte seinen Höchststand bei 151 cm. Sandsäcke standen bereit. Das Meldesystem ist nach wie vor nicht vollständig installiert + und es gibt keine Anbindung an den Pegel in Bermel. Stattdessen gibt es nur Warnmeldungen, wenn bestimmte Warnpegel überschritten sind. Deshalb hat der Landrat des Kreises MYK noch mal ein entsprechendes Schreiben ans Innenministerium verfasst. Eine Antwort steht noch aus.

b)

Die Behelfsbrücke über den Elzbach ist inzwischen aufgestellt worden. Da die Brücke zum Zeitpunkt des Hochwassers noch nicht verankert war, wurde diese durch freiwillige des THW mit Abspannseilen gesichert. Mittlerweile wurde das Gerüst im Boden verschraubt.

c)

Die Deutsche Bahn möchte den Bahnübergang in Richtung Hatzenport schließen. Der Vorsitzende teilte der Bahn daraufhin mit, dass zunächst die dortigen Grundstücke erschlossen werden müssen. Vorher erteilt der Rat der Schließung keine Zustimmung.

d)

Eine Begehung des Elzbaches fand gemeinsam mit der KV Cochem-Zell, der VG Cochem sowie der SGD-Nord statt. Dabei wurde folgendes festgelegt:

-

Der Sanierungsbereich der Stützmauer wurde einvernehmlich festgelegt und umfasst den Abschnitt zwischen dem Trafohäuschen und Elztal Nr. 4.

-

Das angeschwemmte Geschiebe, Geröll und Totholz, insbesondere im Bereich der Brücke, wird ausgebaggert, um die Sanierung der Stützmauer sowie die Wasserführung gewährleisten zu können.

-

Um die Strömung im Bereich des befestigten Ufers gezielt in Richtung des Vorlandes umzulenken, werden Wasserbausteine eingebracht. Dies ist notwendig, um weitere Schäden an der Stützmauer zu vermeiden.

-

Die Sanierung des Mauerwerks und des Fundaments der Stützmauer wird während der Bauarbeiten detailliert festgelegt.

-

Aufgrund des Status als „Lachsgewässer“ ist die Bauzeit eng mit dem Pächter sowie der Unteren Fischereibehörde abzustimmen.

e)

Bei der letzten Sitzung des Gemeinderates in Müden wurde kurz das Thema Hochwasserfluchtweg angesprochen. Die OG Moselkern sollte die Schranke bei Bedarf öffnen und entsprechende Schilder bei Hochwasser selbstständig aufstellen. Damit ist die OG Moselkern jedoch nicht einverstanden, da die Gemeinde das Aufstellen von Schildern in solch einer Situation aus zeitlichen Gründen nicht stemmen kann. Auch das geforderte vorherige Anordnungsverfahren für die Beschilderung im Krisenfall ist nicht durchführbar.

f)

Laut Feststellungsbescheid des Statistischen Landesamtes beträgt die Einwohnerzahl vom 25.02.2025 insgesamt 566 Einwohner.

g)

Der Kostenbescheid der Ortsgemeinde für die Straßenoberflächenentwässerung beläuft sich auf11.961,- €.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2024

Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2024 werden bekanntgegeben.

3. Einwohnerfragestunde

a)

Aus der Bevölkerung kommt die Frage auf, weshalb die Ortsgemeinde das Grundstück im Bereich der sog. „Skathütte“ gemäht hat. Der Eigentümer sei hierüber nicht informiert worden. Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass die Ortsgemeinde die Fläche schon seit Jahren immer in einem mit mäht, da die OG in diesem Bereich sowieso tätig war. Beim nächsten Mal wird die Ortsgemeinde die Anwohner vorher kurz informieren.

b)

Es wird die Frage gestellt, was mit den querliegenden Bäumen im Bereich der Behelfsbrücke und Wollfabrik passiert. Die OG teilt mit, dass die Beseitigung bereits beauftragt wurde und zeitnah durchgeführt wird.

4. Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspläne für 2025 und 2026

Die Forstwirtschaftspläne werden von Revierleiter Hans Josef Bleser vorgestellt. Der Vorsitzende erteilt im das Wort.

Planung 2025

Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 270 Fm geplant. (Der Hiebsatz des Forsteinrichtungswerkes Stichtag 01.10.2021 liegt bei 339 Fm).

Dieser gliedert sich wie folgt auf:

110 fm

Eiche

110 fm

Buche u. sonstiges Laubholz

50 fm

Douglasien

Der Laubholzeinschlag ist in den Waldorten 1a und 4a geplant. Hierbei soll das eingeschlagene Laubholz als Brennholz vermarktet werden. Die Douglasien sollen im Waldort 4b aufgearbeitet und als Stammholz vermarktet werden. Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von 16.692,00 € stehen Ausgaben für Holzeinschlag und –rücken in Höhe von 11.000,00 € gegenüber.

Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Schutz-, Pflanz-, Infrastruktur- und Pflegearbeiten mit einem Gesamtausgabevolumen in Höhe von 22.780,00 €. Dem stehen Einnahmen durch Fördergelder aus dem klimaangepassten Waldmanagement, der Vorausverjüngung, durch Weisergatter in Höhe von insgesamt 21.770,00 € sowie aus der Wildschadensverhütungspauschale in Höhe von 930,00 € gegenüber.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bzw. Ausgabepositionen geplant:

Förderung der Etablierung

2.500,00 €

Vorausverjüngung

5.000,00 €

Schälschutz

4.000,00 €

Zaunbau

3.730,00 €

Waldpflege

1.050,00 €

Wegeunterhaltung

5.000,00 €

Verkehrssicherung

1.500,00 €

Hinzu kommen:

Umlage an den Forstzweckverband, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beiträge in Höhe von insgesamt 8.480,00 €. Es ist mit einem Betriebsergebnis in Höhe von ca. 132,00 € zu rechnen.

Planung 2026

Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 270 Fm geplant.

(Der Hiebsatz des Forsteinrichtungswerkes Stichtag 01.10.2021 liegt bei 339 Fm)

Dieser gliedert sich wie folgt auf:

150 fm

Eiche

50 fm

Buche

80 fm

Douglasie

Der Laubholzeinschlag ist in den Waldorten 1b und 2b geplant. Hierbei sind 20 Festmeter Parkettholz geplant. Das restliche Laubholz soll als Brennholz vermarktet werden. Die Douglasien sollen im Waldort 5b aufgearbeitet und als Stammholz vermarktet werden.

Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von 22.736,00 € stehen Ausgaben für Holzeinschlag und rücken in Höhe von 14.200,00 € gegenüber.

Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Schutz-, Infrastruktur- und Pflegearbeiten mit einem Gesamtausgabevolumen in Höhe von 21.800,00€. Dem stehen Einnahmen durch Fördergelder aus dem klimaangepassten Waldmanagement, der Vorausverjüngung, in Höhe von insgesamt 21.470,00 € sowie durch die Wildschadensverhütungspauschale in Höhe von 930,00 € gegenüber.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bzw. Ausgabepositionen geplant:

Förderung der Etablierung

4.000,00 €

Vorausverjüngung

5.000,00 €

Schälschutz

4.400,00 €

Zaunbau

3.350,00 €

Waldpflege

1.050,00 €

Wegeunterhaltung

2.500,00 €

Verkehrssicherung

1.500,00 €

Hinzu kommen:

Umlage an den Forstzweckverband, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beiträge in Höhe von insgesamt 8.480,00 €.

Es ist mit einem Betriebsergebnis in Höhe von ca. 656,00 € zu rechnen.

Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Entwürfen der Forstwirtschaftspläne für 2025 und 2026 zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Bildung und Übertragung eines Geschäftsbereichs

Für die Verwaltung der Ortsgemeinde Moselkern soll ein Geschäftsbereich gebildet werden, der auf einen Beigeordneten übertragen werden soll.

Die satzungsrechtlichen Voraussetzungen, in Form einer entsprechenden Änderung der Hauptsatzung, wurden zuvor durch entsprechende Beschlussfassung des Gemeinderats sowie Ausfertigung und Veröffentlichung der Änderungssatzung geschaffen.

Weiter können nun die Bildung und Übertragung eines Geschäftsbereichs auf einen Beigeordneten erfolgen. Ein Geschäftsbereich stellt eine Zusammenfassung eines Teils von zusammenhängenden und verwandten Aufgaben der Gemeinde dar; Beigeordnete, die mit der Leitung eines Geschäftsbereichs betraut sind, fungieren als ständige Vertreter des Ortsbürgermeisters.

In der Ortsgemeinde Moselkern soll ein Geschäftsbereich „Bauhof Mitarbeiterführung – Kommunale Grünflächen“ gebildet und auch den weiteren Beigeordneten Lars Bogdanski übertragen werden. Die ihm übertragenen Aufgaben sollen:

-

Führen und Koordinieren der Mitarbeiter des Bauhofs

-

Pflege der Grünflächen und des Baumbestands sowie der gemeindeeigenen Immobilien/Liegenschaften im Außenbereich (Elztalhalle, Friedhof, Rathaus, Bauhof)

-

Überwachung der Straßenbeleuchtung umfassen.

Die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Leitung des Geschäftsbereichs ist zunächst nicht vorgesehen. Abschließend entscheidet der Gemeinderat über die Bildung bzw. die Übertragung des Geschäftsbereichs entsprechend den obigen Ausführungen.

Hinweis:

Der Ortsbürgermeister und der betroffene Beigeordnete sind nach § 22 GemO RP bei der Beschlussfassung über die Bildung und die Übertragung eines Geschäftsbereichs auszuschließen; sie dürfen weder beratend noch entscheidend an dem Beschluss mitwirken. Aus diesem Grund hat Herr Weckbecker den Vorsitz an den Ersten Beigeordneten Pascal Bressan übergegeben. Nach Beschlussfassung übernimmt Ortsbürgermeister Weckbecker wieder den Vorsitz.

Der Gemeinderat stimmt der Bildung des Geschäftsbereichs „Bauhof Mitarbeiterführung – Kommunale Grünflächen“ und der Übertragung der Leitung des Geschäftsbereichs auf den weiteren Beigeordneten Lars Bogdanski ab sofort zu.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird über den gebildeten Geschäftsbereich informiert und gebeten, die Mitarbeiter/innen entsprechend zu informieren und die weiteren Schritte in die Wege zu leiten (Einrichtung E-Mail Postfach).

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Aufgrund von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO hat der Vorsitzende und das Ratsmitglied Bogdanski bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

6. Bekanntgabe einer Eilentscheidung;

a)

Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED Technik im Rahmen der KIPKI-Förderung;

b)

Gutschein WIFI4EU

a)

Im Rahmen der KIPKI-Förderung sollen veraltete Leuchtmittel der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage auf LED umgerüstet werden. Durch diese Umrüstung hat die Ortsgemeinde Moselkern für die Zukunft ein enormes Einsparpotential.Die Ortsgemeinde hat hierfür entsprechende Angebote bei 3 Fachfirmen eingeholt. Da diese Angebote zeitlich befristet waren, hat der Vorsitzende in Abstimmung mit seinen Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter erteilt. Die Montage der neuen Leuchtmittel wurde durch die Gemeinde selbst organisiert. Der Rat nimmt die getroffene Eilentscheidung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b)

In der vorbereitenden Zusammenkunft des Ortsgemeinderates am 27.02.2025 teilte OBgm. Weckbecker mit, dass der Gutschein „WIFI4EU“ bereits im Juli 2024 aufgebraucht war.

Nunmehr belastet das freie Internet im Ort die Ortsgemeinde mit monatlich 332,08 €, also rund 4.000,- € im Jahr. Da der Vertrag eine 3-jährige Laufzeit mit 12 monatiger Kündigungsfrist beinhaltet, wurde in der Zusammenkunft einstimmig dem Ortsbürgermeister der Auftrag erteilt, den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag wurde im März 2020 abgeschlossen und sollte somit im März 2026 auslaufen. Die Kündigung ist per PZU am 04.03.2025 zugestellt worden.

Der Rat nimmt die getroffene Eilentscheidung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes;

a)

Auftragsvergabe Lieferung der Sanitäranlagen

b)

Auftragsvergabe Technik und Automatisierung

a)

In der Ortsgemeinde Moselkern wird ein Wohnmobilstellplatz errichtet. Die Lieferung der Sanitäranlagen wurde beschränkt ausgeschrieben und bei fünf Firmen Angebote angefordert. Die Submission fand am 18.02.2025 statt. Es wurde ein Angebot abgegeben. Nach vergaberechtlicher Prüfung ist das Angebot zu werten. Der Vergabevorschlag und die geprüfte Angebotssumme liegen den Ratsmitgliedern vor.Der Gemeinderat beschließt den Auftrag an die anbietende Firma zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b)

Im Zusammenhang mit der Anlegung eines Wohnmobilstellplatzes wurde die Lieferung der Technik / Automatisierung (Terminals für Bezahlsysteme, Kameras und Schrankensystem, Frischwasserversorgung, Fäkalienentsorgung, Stromversorgungssäulen) beschränkt ausgeschrieben und bei drei Firmen Angebote angefordert. Die Submission fand am 06.03.2025 statt. Es wurde 1 Angebot abgegeben.Die vergaberechtliche Prüfung hat noch nicht stattgefunden.Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag nach der vergaberechtlichen Prüfung auf der Grundlage des Vergabevorschlages zu erteilen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung und die Erweiterung des Bebauungsplanes "Zwischen Elzbach und K 33" um den Bereich des Campingplatzes

Die Ortsgemeinde möchte den bestehenden Campingplatz in der Gemarkung Moselkern im Moselvorgelände sanieren und modernisieren. Bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell liegen keine Baugenehmigungen für die Bestandsgebäude vor. Auch wurde ein angekündigter Bebauungsplan bisher nicht aufgestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Sondergebiet Campingplatz dargestellt. Von der Verwaltung wurde zwischenzeitlich bereits eine Honorarermittlung für ein Bebauungsplanverfahren angefragt.

Der Gemeinderat beschließt

a)

die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Campingplatzes.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b)

den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9. Sanierung des Campingplatzes Moselkern aufgrund der Flutkatastrophe 2021 / Moselhochwasser;

a)

Aktualisierung des Maßnahmeplans

b)

Beantragung von Fördermitteln

In einem Besprechungstermin am 31.10.2024 wurde die Situation mit Vertretern des Innenministeriums und des Fluthilfestabes bei der ADD besprochen. Es wurde festgelegt, dass die Ortsgemeinde eine Aufstellung vorlegt, auf deren Grundlage die Beurteilung der grundsätzlichen Förderfähigkeit aus dem Aufbauhilfefond erfolgen soll. Bislang war der Campingplatz verpachtet und soll nach dem Willen der Ortsgemeinde nunmehr selbst bewirtschaftet werden. Mit Ablauf des Pachtvertrages ist das Gelände wieder in die Nutzung der Ortsgemeinde übergegangen. Die Förderfähigkeit aus der Fluthilfe war schon Gegenstand von Besprechungen und wurde seitens des Pächters bisher nicht beantragt. Auf der Grundlage der als Anlagen beigefügten Unterlagen über die Schäden (Erläuterungsbericht, Schadensfotos und Kostenaufstellung) und der geplanten Sanierungsarbeiten wird die Förderfähigkeit erfragt.

Zu a) Im Maßnahmenplan (dient der Zustimmung zu beabsichtigten Fördermaßnahmen) ist die die Sanierung des Campingplatzes noch nicht enthalten. Die Maßnahme ist vorsorglich bereits in den Maßnahmenplan aufzunehmen.

Zu b) Wenn die Förderfähigkeit bejaht wird soll zeitnah der entsprechende Förderantrag aus der Fluthilfe gestellt werden.

Zu a) Der Ortsgemeinderat Moselkern beschließt, den Maßnahmenplan um diese Maßnahme zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis:9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Zu b) Für den Fall der grundsätzlichen Förderfähigkeit beschließt der Ortsgemeinderat die Beantragung von Fördermitteln.Abstimmungsergebnis:9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

10. Hochwasserschutzmaßnahme am Elzbach; Sicherung und Erhöhung der linksseitigen Uferböschung oberhalb der Pegelbrücke

a)

Auftragsvergabe zur Erstellung

-

eines Fachbeitrages Naturschutz

-

einer Artenschutzrechtlichen Potentialanalyse

-

einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung und

-

der FFH-Vorprüfung "Moselgebiet und Nebentäler der unteren Mosel"

b)

Auftragsvergabe zur Erstellung eines Bodengutachtens

Der Ortsgemeinderat Moselkern hat sich in vorausgegangenen Sitzungen dafür ausgesprochen, dass die infolge der Flutnacht vom 14./15.07.2021 betroffene, linksseitige Uferböschung (unmittelbar oberhalb der Pegelbrücke) des Elzbaches (Gewässer II. Ordnung) erhöht und damit gleichzeitig die Uferböschung gesichert werden soll (Lageplan s. Anlage).

Zwischenzeitlich wurde vom Gemeinderat ein Planungsauftrag erteilt, Grunderwerb getätigt und die Maßnahme im Maßnahmenplan angemeldet sowie ein Förderantrag über die VV Wiederaufbau RLP gestellt, um eine 100%ige Förderung zu erhalten. Zudem fand ein Abstimmungstermin mit den Wasserbehörden sowie der Unteren Naturschutzbehörde statt, in dem die weitere Vorgehensweise abgesprochen wurde.

Zu a) Im Zusammenhang mit dem zu erstellenden wasserrechtlichen Genehmigungsantrag sind auch naturschutzfachliche Arbeiten durchzuführen. Über das Ingenieurbüro wurden die notwendigen Leistungen angefragt. Hierüber liegt ein Angebot vor, das der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.

Zu b) Im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Bauleistungen ist auch ein Bodengutachten zu erstellen. Über das Ingenieurbüro wurden die notwendigen Leistungen angefragt. Die beiden Angebote sowie die Vergabeempfehlung liegen der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Der Ortsgemeinderat beschließt,

zu a) die Beauftragung der naturschutzfachlichen Leistungen, unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Fördergeber.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

zu b) die Beauftragung des Bodengutachtens an den niedrigstfordernden Anbieter, unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Fördergeber.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

11. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028

Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (KB) bietet Gemeinden und kommunalen Einrichtungen die Möglichkeit, sich zusammen zu schließen um Strom für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). zu besseren Konditionen einzukaufen. Für die Teilnahme muss die Gemeinde der Kommunalberatung einen Auftrag bzw. eine Bevollmächtigung erteilen.

Da die Ortsgemeinde derzeit über bestehende Stromlieferverträge bis zum 31. Dezember 2026 verfügt, kann der Lieferbeginn frühestens zum 1. Januar 2027 erfolgen. Die Kosten betragen 150 Euro pro Teilnehmer plus 12 Euro ab der siebten zusätzlichen Abnahmestelle. Die Ortsgemeinde Moselkern verfügt über 10 Abnahmestellen, sodass die voraussichtlichen Kosten 198 Euro betragen. Sollte die Ausschreibung vor dem Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden oder die Gemeinde ihre Teilnahme zurückziehen, wird eine Pauschale von 10 Euro pro Abnahmestelle fällig.

Für die Strombeschaffung stehen drei unterschiedliche Modelle zur Auswahl. Die Ortsgemeinde erfüllt jedoch die Voraussetzungen für das Spotmarktmodell und das Bilanzkreismodell nicht, sodass ausschließlich die strukturierte Beschaffung in Betracht kommt.

  • Strukturierte Beschaffung: Hier wird der Strompreis über einen längeren Zeitraum berechnet, indem die Marktpreise an mehreren festgelegten Tagen ermittelt werden. So sollen Preisschwankungen ausgeglichen werden.
  • Spotmarktmodell: Dieses Modell gilt für größere Abnahmestellen. 70 % des Stroms wird über die strukturierte Beschaffung gesichert, während die restlichen 30 % tagesaktuell an der Strombörse gekauft werden. Der endgültige Preis steht erst nachträglich fest.
  • Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich an größere kommunale Teilnehmer, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Hier wird der Strom nicht nur gekauft, sondern auch selbst bilanziert und Überschüsse vermarktet.

Die Ausschreibung erfolgt europaweit in mehreren Wettbewerbsrunden, um günstige Marktbedingungen zu nutzen. Die Kommunalberatung übernimmt das gesamte Verfahren und erteilt den Zuschlag für das beste Angebot. Die Ausschreibungskonzeption mit den dazugehörigen Anlagen der Kommunalberatung liegen den Ratsmitgliedern vor.

12. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Der Ortsgemeinde Moselkern werden folgenden Spende angeboten:

Verwendungs-zweck

Zuwendungs-betrag

Zuwendungs-

geber

Anderweitiges

Beziehungs-

verhältnis zur

Gemeinde

a) Baumaktion

Friedhof

Angeboten:

500,00 €

Jagdgenossenschaft linke Moselseite

Mitgliedschaft in derJagdgenossenschaft

Wolfgang Kratz,

Elztal 76,

56254 Moselkern

Vorsitzende des Jagdvorstandes, Herr Wolfgang Kratz, ist zugleich auch Ratsmitglied, somit Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO

Bernhard Kaufmann, Bergweg 1,

56254 Moselkern

Vorstandsmitglied des Jagdvorstandes, Herr Bernhard Kaufmann, ist zugleich auch Ratsmitglied, somit Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO

b) Baumaktion

Friedhof

Angeboten:

1.500,00 €

Feuer und Flamme

Nikolaus Brixius, Weinbergstraße 2

56254 Moselkern

Bernhard Kaufmann, Bergweg 1

56254 Moselkern

Vorstandsmitglied des Vereins Feuer und Flamme, Herr Bernhard Kaufmann, ist zugleich auch Ratsmitglied, somit Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO

c) Baumaktion

Friedhof

Angeboten:

1.000,00 €

Junggesellenverein Patrick Hammerschmitt Elztal 70,

56254 Moselkern

Vorsitzende des Junggesellenvereins, Herr Patrick Hammerschmitt, ist zugleich auch Ratsmitglied, somit Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO

Julia Görres, Oberstraße 64

56254 Moselkern

Vorstandsmitglied des Junggesellenvereins, Frau Julia Görres, ist zugleich auch Ratsmitglied, somit Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO

d) Baumaktion

Friedhof

Angeboten:

1.000,00 €

Heimat- und Kulturverein

Julia Görres,

Oberstraße 64,

56254 Moselkern

Geschäftsführerin des Heimat- und Kulturvereins, Frau Julia Görres, ist zugleich auch Ratsmitglied, somit Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO

Josef Weckbecker, Oberstraße 21,

56254 Moselkern

Ortsbürgermeister

Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO

e) Baumaktion

Friedhof

Angeboten:

500,00 €

Gruppe de Reijh

Hans Schnorpfeil

Jörg Kubelka

Klemens Weins

Felix Weckbecker

Aufgrund eines Verwandtschaftsverhältnisses bestehen bei Ortsbürgermeister Weckbecker

Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO

a)

Aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO Abs. 1 GemO nimmt das Ratsmitglied Bernhard Kaufmann an der Beratung und Beschlussfassung zu Punkt a) Baumaktion Friedhof dieses Tagesordnungspunktes nicht teil. Er nimmt im Zuhörerbereich Platz. Nach Beschlussfassung über die Zuwendung zu a) nimmt Ratsmitglied Kaufmann wieder an der Sitzung teil.

zu a)

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b)

Aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO Abs. 1 GemO nimmt Ratsmitglied Bernhard Kaufmann an der Beratung und Beschlussfassung zu Punkt b) Baumaktion Friedhof dieses Tagesordnungspunktes nicht teil. Er nimmt im Zuhörerbereich Platz. Nach Beschlussfassung über die Zuwendung zu b) nimmt Ratsmitglied Kaufmann wieder an der Sitzung teil.

zu b)

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.Abstimmungsergebnis: Einstimmig

c)

Aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO Abs. 1 GemO nehmen die Ratsmitglieder Patrick Hammerschmitt und Julia Görres an der Beratung und Beschlussfassung zu Punkt c) Baumaktion Friedhof dieses Tagesordnungspunktes nicht teil. Sie nehmen im Zuhörerbereich Platz. Nach Beschlussfassung über die Zuwendung zu c) nehmen die Ratsmitglied Hammerschmitt und Görres wieder an der Sitzung teil.

zu c)

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.Abstimmungsergebnis: Einstimmig

d)

Aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO Abs. 1 GemO nimmt Ratsmitglied Julia Görres an der Beratung und Beschlussfassung zu Punkt d) Baumaktion Friedhof dieses Tagesordnungspunktes nicht teil. Sie nimmt im Zuhörerbereich Platz. Nach Beschlussfassung über die Zuwendung zu b) nimmt Ratsmitglied Görres wieder an der Sitzung teil.

d)

Aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO Abs. 1 GemO nimmt der Vorsitzende Ortsbürgermeister Weckbecker an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Er übergibt den Vorsitz an den Ersten Beigeordneten und nimmt im Zuhörerbereich Platz.Nach Beschlussfassung über die Zuwendung übernimmt Ortsbürgermeister Weckbecker wieder den Vorsitz.

zu d)

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.Abstimmungsergebnis: Einstimmig

e)

Aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO Abs. 1 GemO nimmt der Vorsitzende Ortsbürgermeister Weckbecker an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Er übergibt den Vorsitz an den Ersten Beigeordneten und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

Nach Beschlussfassung über die Zuwendung übernimmt Ortsbürgermeister Weckbecker wieder den Vorsitz.

zu e)

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.