| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:00 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Ute Arens, Mesenich |
| Ulrich Burkholz, Cochem | |
| Gregor Fuhrmann, Cochem | |
| Peter Krötz, Ediger-Eller | |
| Werner Lauxen, Lieg | |
| Dirk Mohrs, Faid | |
| Jürgen Schneider, Klotten | |
| Klaus Zucchet, Valwig | |
| Entschuldigt: | Fraktionsvorsitzender Hans Bleck, Cochem |
| Herbert Thönnes, Wirfus, Ortsbürgermeister | |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete | |
| Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter | |
| Schriftführer: | Bernd Nitzsche, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Werks-, Bau- und Umweltausschusses, die Beigeordneten, sowie Herrn Werkleiter Nitzsche. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Werks-, Bau- und Umweltausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 08.12.2022 statt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe am 06.01.2023. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen.
Folgende Änderung der Tagesordnung wurde auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen:
TOP 16 öffentliche Sitzung - Eilentscheidung für die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Aufzugsanlage im Altbau des Verwaltungsgebäudes.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe des Beratungsergebnisses aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses am 08.12.2022
Der Vorsitzende gibt das Beratungsergebnis aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 08.12.2022 bekannt: Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss befasste sich mit der Erstellung eines Zukunftskonzeptes für die Kläranlage Brauheck. Ein Vertreter des Ingenieurbüros Dr. Siekmann + Partner, Thür, stellte in der Sitzung erste Ergebnisse vor und erläuterte diese.
2. Mitteilung einer Kaufentscheidung;
Notwendiger Grunderwerb zur Umstellung der Kläranlage Treis auf Klärschlammfaulung
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss wurde in der Sitzung am 08.12.2022 darüber informiert, dass für die Umstellung der Kläranlage Treis auf Klärschlammfaulung Grunderwerb erforderlich ist. Das Gebäude mit der Kompaktfaulung, der erforderliche Gasspeicher sowie die Gasfackel (letztere aufgrund der Abstandsregelungen) können nicht auf dem bestehenden Kläranlagengrundstücken untergebracht werden. Hierfür bot sich das unmittelbar an der Kläranlage mosalabwärts gelegene Grundstück an. Der Vorsitzende bzw. die Werkleitung wurden ermächtigt, entsprechende Kaufverhandlungen zu führen, die Kaufbedingungen festzulegen und den notwendigen notariellen Kaufvertrag im Benehmen mit den Beigeordneten abzuschließen, damit bereits frühzeitig Planungssicherheit besteht. Die Kaufverhandlungen waren erfolgreich. Ein Lageplan mit der Kaufparzelle sowie die Verhandlungsniederschrift lagen der Beschlussvorlage bei. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes wurde die Kaufentscheidung durch den Vorsitzenden, im Benehmen mit den Beigeordneten, getroffen. Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Kaufentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk;
Umbau der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung
| a) | Kampfmittelsondierung |
| b) | Bodengutachten |
-Vorratsbeschluss-
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 einstimmig das Ergebnis der Potenzialstudie zur Umstellung der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung nach den Vorgaben der Kommunalrichtlinie beschlossen und entschieden, die Umsetzung weiter voranzutreiben. Zur Umsetzung sind umfangreiche Planungen und die Erstellung detaillierter Antragsunterlagen durch Fachplaner notwendig.
Zwischenzeitlich wurde die europaweite Ausschreibung der Ingenieurleistungen sowie der Planungsleistungen für die EMSR-Technik durchgeführt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 06.07.2022 den Auftrag zur Erstellung der Ingenieurleistungen sowie der Planungsleistungen für die EMSR-Technik an das Ingenieurbüro HSI Consult GmbH erteilt.
Vertreter des Ingenieurbüros haben in der Sitzung am 22.09.2022 erste Entwurfsideen vorgestellt. In der Sitzung am 08.12.2022 wurde mitgeteilt, dass Grunderwerb erforderlich ist und der Vorsitzende sowie die Werkleitung wurden ermächtigt Kaufverhandlungen zu führen und im Benehmen mit den Beigeordneten den/die Kaufvertrag/-verträge abzuschließen. Grundstücksverhandlungen wurden zwischenzeitlich mit Erfolg getätigt (s. Mitteilung der Kaufentscheidung).
Zu a)
Mit der Verkäuferin wurde ein frühzeitiges Betretungsrecht vereinbart, da auf der Kauffläche eine Kampfmittelsondierung vorzunehmen ist. Die Kamfpmittelfreiheit muss gegenüber den später dort arbeitenden Baufirmen bestätigt werden. Es werden entsprechende Angebote eingeholt.
Hinweis: Beim Bau der Kläranlage wurde damals ein Bombenblindgänger gefunden und entschärft.
Zu b)
Zudem ist im Vorfeld die Bodenbeschaffenheit und der Baugrund durch entsprechendes Bodengutachten festzulegen. Die Ergebnisse fließen in die statischen Berechnungen sowie in die spätere Ausschreibung ein.
Es werden entsprechende Angebote eingeholt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt
Zu a)
die Kampfmittelfreiheit an den günstigsten Anbieter zu vergeben. Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Auftrag im Benehmen mit den Beigeordneten zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu b)
das notwendige Bodengutachten an den günstigsten Anbieter zu vergeben. Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Auftrag im Benehmen mit den Beigeordneten zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Mitteilung einer Vergabeentscheidung zum Umbau der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung;
Belüfter- und Gebläsetausch
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 einstimmig das Ergebnis der Potenzialstudie zur Umstellung der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung nach den Vorgaben der Kommunalrichtlinie beschlossen und entschieden, die Umsetzung weiter voranzutreiben. Zur Umsetzung sind umfangreiche Planungen und die Erstellung detaillierter Antragsunterlagen durch Fachplaner notwendig. Aufgrund einer europaweiten Ausschreibung konnten die Ingenieurleistungen in der öffentlichen Sitzung am 06.07.2022 sowie der Planungsleistungen für die EMSR-Technik an das Ingenieurbüro HSI Consult GmbH beauftragt werden. Vertreter des Ingenieurbüros haben in der Sitzung am 22.09.2022 erste Entwurfsideen vorgestellt.
In der seinerzeit erstellten Potenzialstudie wurden u.a. folgende Optimierungen, wie
- der Wechsel von Plattenbelüfter auf Flächenbelüfter,
- der Wegfall der 8 energieaufwendigen Rührwerke sowie
- die Erneuerung der bereits seit der Inbetriebnahme im Betrieb
befindlichen Gebläse vorgeschlagen.
Die Belüfter in den 4 SBR-Becken wurden vor 10 Jahren erneuert. Sie haben zwischenzeitlich ihre Lebenszeit erreicht und müssen dringend erneuert werden. Bei Umstellung von Plattenbelüfter auf Flächenbelüfter sollen die energieaufwendigen 8 Rührwerke wegfallen.
Insgesamt stehen zur Belüftung der 4 SBR-Becken jeweils getrennte Gebläse, einschl. eines Ersatzgebläses, zur Verfügung. Für ein SBR-Becken wurde vor Jahren ein abgängiges Gebläse gegen zwei kleinere Gebläse (einschl. Frequenzumrichter) getauscht. Somit stehen aktuell 3 alte Gebläse noch zum Austausch an. Ein altes Gebläse bleibt als Redundanzgebläse stehen.
Nach Berechnungen des Ingenieurbüros Dr. Siekmann zur Potenzialstudie wird mit Energieeinsparungen von 208.452 kWh/a gerechnet.
Für die geplanten Maßnahmen wurde eine Bundesförderung nach der Kommunalrichtlinie sowie eine Landesförderung beantragt. Der Bewilligungsbescheid nach der Kommunalrichtlinie über 200.000,00 € (Maximalförderung, bewilligt für 2025 = 160.000,00 € - für 2026 = 40.000,00 € (nach Prüfung Verwendungsnachweis)) ging hier am 12.12.2022 ein. Für die Landesförderung liegt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bis zum 07.03.2022 vor. Die Bewilligung erfolgte mit Bescheid vom 28.03.2023 (bewilligt 538.200,00 €, für 2023 = 310.200,00 € - für 2024 = 228.000,00 €). Die Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan eingestellt. Die Auftragserteilung durfte somit erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides über die Landesförderung erfolgen. Das Auftragsschreiben wurde am 29.03.2023 versendet.
Aufgrund des Belüfterzustandes sowie des Alters der Gebläse ist die Maßnahme aus Gründen der Betriebssicherheit aber auch aus Energieeinsparungsgründen kurzfristig umzusetzen. Die Ausschreibung wurde nach Bewilligung der Bundesförderung durch die Vergabeberatungsstelle Klaeser, Montabaur, auf der Grundlage des bestehenden Dienstleistungsrahmenvertrages, durchgeführt.
Mit den Bauleistungen wurde auch ein vierjähriger Wartungsvertrag mit ausgeschrieben, der mit Abschluss der Bauarbeiten wirksam wird.
Der Vergabevorschlag lag allen Ausschussmitgliedern vor.
Die Auftragserteilung erfolgte zwischenzeitlich durch den Bürgermeister auf der Grundlage von § 6 der aktuell geltenden Hauptsatzung.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk;
Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Brauheck;
Vergabe von Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke sowie örtliche Bauüberwachung, Technische Ausrüstung der Maschinentechnik sowie Elektrotechnik (Los 1) und Tragwerksplanung (Los 2)
-Vorratsbeschluss-
Die Ingenieurleistungen wurden bislang nur bis zur Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung beauftragt, da nicht sicher war, ob das Abwasserwerk wieder Fördermittel beanspruchen kann. Zwischenzeitlich ist auch die Beantragung von Fördermitteln des Landes wieder möglich.
Zur Umsetzung sind umfangreiche Planungen und die Erstellung detaillierter Antragsunterlagen durch Fachplaner notwendig.
Bereits bei der Auswahl der Fachplaner hat sich der Auftraggeber vergaberechtskonform zu verhalten, insbesondere um Bewilligungen von Fördermitteln zu erhalten. Aufgrund der zu erwartenden Auftragswerte sind bereits bei den Ingenieurleistungen Ausschreibungen durchzuführen.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich zuletzt in der Sitzung am 08.12.2022 mit der Angelegenheit befasst und u.a. beschlossen, dass für die Auswahl der weiteren Ingenieur-/Fachplanungsleistung durch die Rechtsanwaltskanzlei Webeler, Koblenz, Honorarangebote eingeholt werden sollen. Dies erfolgte mit der Angebotsaufforderung am 15.03.2023. Honorarangebote werden aufgrund der einmonatigen Angebotsfrist erst nach der Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusssitzung vorliegen.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen:
Los 1 - Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung
Die Angebote werden unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Kriterien bewertet:
| a) | Preis der Leistung 40 % |
| b) | Qualität der Termin- und Kostensicherung während der Bauphase sowie Herangehensweise an die Projektorganisation 30 % |
| c) | Örtliche Präsenz und Organisation in der Phase der Bauüberwachung 25 % |
| d) | Akzeptanz des Vertrages 5 %. |
Los 2 - Tragwerksplanung
Die Angebote werden unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Kriterien bewertet:
| a) | Preis der Leistung 50 % |
| b) | Qualitäts- und Terminsicherung im Rahmen der Planung u. während der Bauphase 30 % |
| c) | Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks während der Bauzeit 10 % |
| d) | Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich nicht preislicher Bedingungen 5 %. |
Im Wirtschaftsplan sind ausreichende Haushaltsmittel veranschlagt.
Die Auftragserteilung soll durch den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten erfolgen. In der nächsten Werks-, Bau- und Umweltausschusssitzung wird über das Ergebnis berichtet.
Der Werks-, Bau und Planungsausschuss ermächtigt den Bürgermeister, die Aufträge für das Los 1 (Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung) und das Los 2 (Tragwerksplanung) im Benehmen mit den Beigeordneten jeweils an das Ingenieurbüro mit der höchsten Bewertung zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Mitteilung einer Eilentscheidung;
Beabsichtigte Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Kläranlage Lahr durch das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kastellaun
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kastellaun hat mit der Auflösung des Abwasserwerkes Treis-Karden zum 01.07.2014 die Kläranlage Lahr übernommen. In der Kläranlage Lahr wird auch das Abwasser der Ortsgemeinde Lieg (Verbandsgemeinde Cochem) gereinigt. Der Betrieb, die Unterhaltung und die Erneuerung sowie die Erweiterung der Kläranlage Lahr regelt eine Zweckvereinbarung. Danach unterliegen der Betrieb und die Unterhaltung der Verbandsgemeinde Kastellaun. Die Verbandsgemeinde Cochem hat sich durch die Zahlung von Baukostenzuschüssen an etwaigen Erneuerungen bzw. Erweiterungen der Kläranlage und durch jährliche Leistungen an den lfden. Betriebs-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten zu beteiligen. Aufträge zu Investitionen erteilt die Verbandsgemeinde Kastellaun im Einvernehmen mit der Verbandsgemeinde Cochem.
Das Abwasserwerk Kastellaun teilte am 15.02.2023 die Absicht mit, eine PV-Anlage zu errichten, die künftig Energiekosten spart und sich nach 5 - 6 Jahren amortisiert. Die Kosten werden insgesamt mit ca. 13.090,00 € kalkuliert.
Der Anteil der Verbandsgemeinde Cochem als Baukostenzuschuss beträgt bei dieser Summe ca. 6.450,00 € (49,27 %). Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2023 nicht berücksichtigt, weil uns die Maßnahme nicht rechtzeitig vor Erstellung des Wirtschaftsplanes durch das Abwasserwerk Kastellaun angezeigt wurde. Die Finanzierung erfolgt durch Einsparungen bei anderen Investitionsmaßnahmen.
Die Zustimmung erfolgte zwischenzeitlich im Wege einer Eilentscheidung nach § 48 GemO durch den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Durchführung von Maßnahmen (Lieferungen und Leistungen) für das Abwasserwerk; Restliche Erschließungsarbeiten für die Niederschlagswasserbeseitigung des Gewerbegebietes Heckbaum in der Ortsgemeinde Dohr
Bereits 1998 wurde die Genehmigungsplanung für die Erschließung des Gewerbegebietes „Am Heckbaum“ GmbH aufgestellt und im gleichen Jahr der erste Bauabschnitt zur Erschließung erster Gewerbeflächen (u.a. Lidl) begonnen. Nachdem im Jahr 2016 ein Teil der vorgehaltenen Gewerbeflächen zwischen der projektierten Erschließungsstraße „Am Heckbaum“ und der K 18 (Hauptstraße) verkauft werden konnten, ergab sich die Erfordernis, die Regenwasser Entwässerungsanlagen baulich zu ergänzen, um die Erschließung sicher zu stellen. Die Erschließung des II. Bauabschnittes mit der vollständigen Herstellung der Erschließungsstraße, dem Bau des restlichen Schmutz- und Regenwasserkanales, des Mulden-Rigolensystemes, des Regenrückhaltebeckens (RRB) sowie der Überlaufleitung zum Vorflutgraben sollten im Jahr 2017 begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt war der Zeitrahmen sowie die Art und Weise der zukünftigen Oberflächennutzung der Restgewerbeflächen nicht absehbar. Die bisher vorliegende Genehmigungsplanung musste im Jahr 2017 überarbeitet und an die aktuell geltenden, teilweise neu hinzugekommenen Bemessungsrichtlinien sowie an die reduzierte, zur Verfügung stehende Fläche für das RRB (es wurde eine ergänzende Abstandsfläche zur benachbarten Parzelle ausgewiesen) angepasst werden. Als Ergebnis ergab sich, das auf dem vorgesehenen Gelände für das RRB, das für die Gesamterschließung erforderliche Volumen V = 575 m³ nicht zu realisieren war. Die Planung musste um ergänzende Rückhaltemaßnahmen erweitert werden (Mulden-Rigolen-System und ergänzende Rückhaltung auf der Restgewerbefläche. Der neue Genehmigungsantrag wurde dementsprechend vorlegt und im Zuge des Genehmigungsverfahrens 2018, um die Einleitungsmenge und somit die hydraulische Belastung des Vorflutgrabens deutlich zu reduzieren, die Drosselwassermenge auf Forderung der SGD auf Q DR = 20 l/s reduziert. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Erschließung des restlichen Gewerbegeländes in absehbarer Zeit als sehr unwahrscheinlich angesehen wurde.
Das ausgeführte und nachgewiesene Volumen für das RRB beträgt V = 445 m3.
Bei der möglichen restlichen Bebauung des Gewerbegebietes (in Richtung Ortslage) entsprechend Bebauungsplan reicht das vorhandene Rückhaltevolumen des RRB alleine, wie bereits in der Nachweisrechnung Januar 2018 dargestellt, nicht aus. Der SGD wurden diese baulichen Veränderungen, einschl. einer Überrechnung der Auswirkungen auf das Gesamtentwässerungssystem mitgeteilt. Mit Schreiben vom 04.03.2021 wurden die Veränderungen von Seiten der SGD akzeptiert. Die ausgewiesene ausreichende Dimensionierung ist dabei bei der (noch) ausstehenden Restgewerbeerschließung durch die Anlage zusätzlicher Rückhaltevolumen sicherzustellen. Hierzu lag der Beschlussvorlage ein Lageplan als Anlage 1 bei, der die „Rigole alt“ darstellt.
Aufgrund der seit 2022 vorgesehenen Restgewerbebebauung wurde die Planung und die Dimensionierung des RW-Entwässerungsystemes, u.a. zur Festlegung des erforderlichen zusätzlichen Rückhalteraumes zur Gewährleistung der Vorgaben des wasserrechtlichen Bescheides aus dem Jahr 2018, kontrolliert. Dabei wurde für das Gesamtsystem die bisher nachvollziehbare Oberflächenbefestigung (Art und Größenordnung) der „öffentlichen“ Erschließungsflächen sowie für die Planungsabsichten der Gewerbefläche anhand der aktuellen Vorgaben (u.a. A 117 / A 138 und DIN EN 1986 Teil 100) überprüft. Des Weiteren wurde die seit 2022 anzuwendende (aktuelle) Niederschlagsstatistik des DWD (KOSTRA-DWD 2020) verwendet.
Der Befestigungsgrad der Bauflächen liegt, entsprechend den Anforderungen des Bebauungsplanes, unterhalb von 80 % der Baufeldflächen.
Die Dimensionierungsprüfung wurde, wie bisher auch, für das Gesamtsystemes mittels Niederschlags-Abflußmodell (hydrologischer Nachweis) durchgeführt, um das auf Restgewerbefläche noch erforderliche zusätzliche Rückhaltevolumen zu ermitteln.
Für das Gesamtsystem ergibt bei einem angenommenen Rückhalteraum auf der Restgewerbefläche von 100 m3, dass das RRB vollständig gefüllt wird, der Notüberlauf im Drosselschacht einmal anspringt (mit Q ü = 31 l/s und einem Volumen von 57 m3) und eine Einleitungsmenge von rund 51 l/s in den Vorfluter erreicht wird.
Die Überflutungssicherheit des Gesamt-Rückhaltesystems liegt somit, wie bisher, bei n > 0,2 und entspricht somit den bisherigen Grundlagen des Genehmigungsbescheides.
Das zu ergänzende RRB auf der Restgewerbefläche soll somit ein Mindestspeichervolumen von 100 m3 erhalten, um die genehmigte Systemsicherheit zu erreichen. Der Beschlussvorlage lag als Anlage 2 ein Lageplan bei, der den möglichen Standort der „Rigole neu“ darstellt.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Durchführung der Maßnahme (Schaffung zusätzlichen Rückstauvolumens) und entsprechende Gespräche sowie Verhandlungen zu führen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Beschlussfassung über Lieferung und Leistungen des Abwasserwerks Cochem;
Kanalerneuerung (offene Erneuerung) in der St. Castor Straße in der Ortsgemeinde Treis-Karden, OT Karden
- Vorratsbeschluss -
Die Ortsgemeinde Treis-Karden beabsichtigt, einen Teil der St. Castor Straße im OT Karden auszubauen. Mit den Arbeiten wird voraussichtlich Mitte Mai begonnen. Inzwischen wurden die Arbeiten zum Straßenausbau gesamtwirtschaftlich mit der Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen sowie von Entwässerungsleitungen einschließlich der Schachtbauwerke im offenen Bauverfahren öffentlich ausgeschrieben. Die Submission findet am 06.04.2023 in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem statt.
Das beauftragte Ingenieurbüro Senger Consult erstellt derzeit den Vergabevorschlag. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan vorgesehen. Der Werks- Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Auftrag nach Eingang des Vergabevorschlages an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. Beauftragung von Lieferungen und Leistsungen für das Abwasserwerk Cochem;
Kanalsanierung Treis-Karden 4. BA - partielle Sanierung (Robotersanierung) OT Karden
Nach Erstellung eines Kanalsanierungskonzeptes auf Basis der im Vorfeld durchgeführten Bestands- und Zustandserfassung wurde in den vergangenen Jahren das Kanalnetz der Ortskanalisation Treis-Karden bereits in 3 Bauabschnitten (1. BA - Renovation mittels Inliner / 2. BA - partielle Sanierung in offener Bauweise / 3. BA partielle Sanierung-Robotersanierung - OT Treis) saniert.
Bei dem nun anstehenden 4. BA erfolgt die punktuelle Sanierung in geschlossener Bauweise mittels Robotertechnik im OT Karden. Die zu erbringenden Leistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 30.03.2023 statt. Die Angebote wurden anschließend rechnerisch sowie technisch und wirtschaftlich durch das beauftragte Ing.-Büro IBS-Ingenieure GbR geprüft. Weitere Angaben waren aus dem beigefügten Vergabevermerk zu entnehmen. Im Wirtschaftsplan sind entsprechende Mittel bereitgestellt. Der Ausschuss stimmt der Vergabe an den Mindestbietenden entsprechend dem vorgelegten Vergabevorschlag zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Beauftragung von Lieferungen und Leistungen für das Abwasserwerk Cochem; Kanalsanierung (Inliner) in der "Köhl- und Lindberghstraße" in Cochem-Brauheck sowie in der "Gartenstraße" in Bremm
Die Arbeiten für die Kanalsanierung mittels Inliner in der „Köhl- und Lindberghstraße“ in Cochem-Brauheck sowie in der „Gartenstraße“ in Bremm waren öffentlich ausgeschrieben. Die Arbeiten sollen nach dem Abschluss der zurzeit anlaufenden Erneuerungsarbeiten in offener Bauweise (Beauftragung erfolgte in der vorangegangenen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses) voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 durchgeführt werden. Die Submission fand am 23.3.2023 statt. Das Submissionsergebnis war aus dem beigefügten Vergabevorschlag ersichtlich. Im Wirtschaftsplan sind entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt. Der Ausschuss beschließt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
11. Beschlussfassung über Lieferungen und Leistungen des Abwasserwerkes Cochem;
Erschließung des Gewerbegebietes "Auf dem Acker" (kanalmäßige Resterschließung) in Ernst
-Vorratsbeschluss-
Die Ortsgemeinde Ernst beabsichtigt, für die Erschließung des Gewerbegebiet „Auf dem Acker“ die noch fehlenden Entwässerungsleitungen (ca. 50 m) zu verlegen. Die Submission findet am 18.4.2023 statt. Der Baubeginn ist für Anfang Juni d.J. anvisiert und die Erdarbeiten müssen bis Ende Juli 2023 fertiggestellt sein. Die Maßnahme sollte ursprünglich mit den Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet Brückenstraße ausgeschrieben und parallel durchgeführt werden. Aufgrund einer Rechtsänderung (Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung zum 01.08.2023) wird diese Ausschreibung derzeit aktualisiert und zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Im Wirtschaftsplan sind entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt. Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss stimmt der Ausschreibung der Arbeiten zu und beauftragt den Vorsitzenden, im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
12. Erhebung von einmaligen Entwässerungsbeiträgen
Mit der Verlegung der Entwässerungsleitungen in dem Neubaugebiet „Südlicher Ortsrand“ (Brückenstraße) sowie in dem Gewerbegebiet „Auf dem Acker“ (Resterschließung) wird voraussichtlich in diesem Jahr. begonnen. Damit entsteht der Beitragsanspruch auf die einmaligen Entwässerungsbeiträge (Vorausleistungen). Die Verwaltung wird beauftragt, nach Baubeginn Vorausleistungen in Höhe der endgültig zu erwartenden Entwässerungsbeiträge zu erheben. Die Beiträge sind drei Monate nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
13. Selbstüberwachungsbericht 2022
Nach der Eigenüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen ist der oberen Wasserbehörde ein jährlicher Bericht über die durchgeführten Abwassermessungen vorzulegen. Dies ist im Februar 2023 für das Berichtsjahr 2022 erfolgt. Der Bericht wurde im Internet erstellt und der Wasserbehörde in der einheitlich vorgegebenen Form über deren Online-Portal zugeleitet sowie für unsere Akten dokumentiert. Bei der Qualitätssicherung und Analyse der Daten wurden keine wesentlichen Feststellungen gemacht, so dass dem Selbstüberwachungsbericht 2022 entsprechende Tabellen zugefügt und entsprechend in das Online-Portal hochgeladen werden konnten. Eine Übersicht über die Einhaltung der verschiedenen Parameter bei den jeweiligen Kläranlagen liegt der Vorlage bei (s. Anlage zur Sitzungsvorlage). Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis, verbunden mit dem Lob an die Mitarbeiter(innen) des Abwasserwerkes für die gute Arbeit.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
14. Bestellung eines stellvertretenden Werkleiters für den Eigenbetrieb Abwasserwerk Cochem
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen im Fachbereich 5 - Bauen, Natürliche Lebensgrundlagen und Abwasserwerk die beiden Sachgebietsgruppen 5.2 - Tiefbau, Beiträge und 5.3 - Abwasserwerk einzurichten. Die Sachgebietsgruppenleitungsstellen wurden zwischenzeitlich hausintern ausgeschrieben. Mit der Funktion des Sachgebietsgruppenleiters 5.3 - Abwasserwerk ist auch die Stellvertretung des Werkleiters verbunden.
Auf die Sachgebietsgruppe 5.3 - Abwasserwerk hat sich der langjährige Mitarbeiter des Abwasserwerkes, Herr Dirk Brück, beworben. Der aktuelle stellv. Werkleiter, Herr Alwin Schmitz, hat sich nicht auf die Stelle beworben. Die Dienststelle und die Werkleitung beabsichtigt, Herrn Dirk Brück, mit der Aufgabe zu betrauen. Gemäß der § 4 Abs. 5 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) bestellt der Bürgermeister mit Zustimmung des Werksausschusses und im Benehmen mit der Werkleitung einen Stellvertreter (s. auch § 5 Abs. 3 der derzeit geltenden Hauptsatzung). Die Verwaltung schlägt dem Werk-, Bau- und Umweltausschuss vor, Herrn Dirk Brück, mit Wirkung zum 01.05.2023 zum stellvertretenden Werkleiter des Eigenbetriebes Abwasserwerk Cochem zu bestellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
15. Mitteilungen und Verschiedenes
Der Vorsitzende teilte mit, dass bereits am 25.04.2023 die nächste Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltsausschuss stattfindet. Schwerpunkt der Sitzung sei die Vorberatung über die landesplanerische Stellungnahme zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für Freiflächen-PV-Anlagen.
16. Eilentscheidung für die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Aufzugsanlage im Altbau des Verwaltungsgebäudes
Im Rahmen der energetischen Sanierung und Teilmodernisierung des Verwaltungsgebäudes (Altbau) ist u. a. die Erneuerung der inzwische sehr wartungs- und reparaturanfälligen (mehrfache TÜV Beanstandungen) Aufzugsanlage vorgesehen. Die entsprechenden Arbeiten wurden bereits im Jahr 2021 mehrfach beschränkt ausgeschrieben. Das Angebotsinteresse war jedoch sehr gering und das einzig vorliegende Angebot im Vergleich zur Kostenschätzung stark überhöht, weshalb die Ausschreibung aufgehoben und die Ausführung zunächst zurückgestellt wurde. Die mit Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusste Projektmaßnahme muss zwingend bis zum 01.12.2023 zum Abschluss gebracht und fördertechnisch abgerechnet werden. Die Erneuerung der Aufzugsanlage wurde deshalb Anfang März 2023 erneut beschränkt ausgeschrieben. Von insgesamt 5 eingegangenen Angeboten konnten 4 gewertet werden. Das Ausschreibungsergebnis wurde den Ausschussmitgliedern vom Vorsitzenden in der Sitzung bekanntgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot (Vergabeempfehlung) liegt bei brutto 65.450,00 €. Die vom Ingenieurbüro auf der Grundlage der aktuellen Markt- und Preislage aktualisierte Kostenschätzung ging von Kosten von rd. 71.300,00 € aus. Die ursprüngliche Kostenschätzung aus dem Jahr 2020 lag bei rd. 40.000,00 € und ist (leider) nicht mehr marktgerecht. Die im Zusammenhang mit der Maßnahme aufgrund von Kostensteigerungen (Ukraine-Krieg und Energiekrise) zu erwartenden Mehrkosten wurden im Rahmen des Haushalts der Verbandsgemeinde Cochem 2023 zusätzlich veranschlagt. Entsprechende Mittel stehen damit zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem Anbieter benötigt die Fertigung der Aufzugsanlage aktuell eine Vorlaufzeit bis zur Montage von 3 - 4 Monaten. Die Ausführung und geprüfte Schlussrechnung muss zwecks Abrechnung mit dem Zuschussgeber bis spätestens Ende November 2023 vorliegen. Es war insoweit eine umgehende Vergabeentscheidung zu treffen, die bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses nicht aufgeschoben werden konnte. Der Vorsitzende beantragte, die Auftragserteilung im Wege einer Eilentscheidung, in gleichzeitiger Abstimmung mit den ebenfalls anwesenden Beigeordneten, zu vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Auftrag zur Erneuerung der Aufzugsanlage umgehend an den wirtschaftlichsten Anbieter zum Angebotspreis von 65.450,00 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.