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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 17/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 13. Sitzung des Gemeinderates Beilstein am 09.03.2023 in der alten Schule

- Einladung vom 28.02.2023 -

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

21:02 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Eugen Herrmann

Als Mitglieder:

Renate Bullach

Christoph Conrad

Bastian Herdzina

Mathias Herzer-Losen

Sabine Lipmann

Filip Scheuren

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Revierleiterin Elisabeth Blaue

Forstamtsleiter Hans-Peter Schimpgen

Schriftführer:

Sven Henrich, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 23.11.2022 wird einstimmig gebilligt.

Zu Beginn stellt der Vorsitzende den Antrag die Tagesordnung um den Punkt „Anlegen eines Maschinenwegs“ zu erweitern.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Vorsitzende fragt zudem an, ob der Punkt „Mitteilungen des Ortsbürgermeister“ vorgezogen werden kann.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a)

Am 01.03.2023 hat der neue Gemeindearbeiter seinen Dienst bei der Gemeinde angetreten. Vom 1.Beigeordneten wurde ihm bereits das Gemeindegebiet gezeigt. Weitere arbeitsrechtliche Unterweisungen folgen in naher Zukunft.

b)

Die Gemeinde hat einen neuen Traktor bestellt. Dieser soll Ende März geliefert werden. Vor der Lieferung des Traktors sollen Vertreter aus dem Gemeinderat über ein passendes Anbaugerät beraten. Mit einer Lieferung ist Ende März zurechnen.

c)

Der Zaun am jüdischen Friedhof wurde erneuert.

d)

Im letzten Jahr wurden Schäden an den Pollern auf dem Parkplatz Bachstraße/Moselvorplatz sowie an der Höhenmessung auf dem Parkplatz Richtung Briedern festgestellt. Diese wurden von einer entsprechenden Fachfirma behoben. Die entstandenen Kosten sollen bei den Fahrzeugführern geltend gemacht werden.

e)

Die Außenfassade des Gemeindehauses wurde gestrichen, die Außenlampen wurden aufgrund eines Risses im Lampenglas noch nicht montiert. Sobald der Schaden behoben wurde, werden die Lampen wieder angebracht.

2. Einwohnerfragestunde

Aus der Mitte der Zuhörer werden folgende Fragen an den Gemeinderat gestellt:

Wann werden die Geschwindigkeitsmelder wieder in Betrieb genommen?

Der Vorsitzende teilt mit, dass diese so schnell wie möglich wieder zum Einsatz kommen sollen. Zuerst müsste man die Anlagen wieder aufladen und reinigen.

Was passiert mit der Sauberkeit im Dorf? Einige Einwohner kommen Ihrer Pflicht zur Reinigung der Straßen und Gehwegen nicht nach.

Der Rat teilt mit, dass eine entsprechende Anzeige im Stadt-und Landboten veröffentlicht wird, der die Einwohner an ihre Pflicht zur Reinigung der Straßen und Gehwege erinnern soll. Zudem wird der Gemeinderat durch die Verbandsgemeindeverwaltung ein Schreiben aufsetzten lassen, um Einwohner, die nicht bereit sind ihrer Pflicht nachzukommen, persönlich anzuschreiben.

Können mehr Mülltonnen auf den Parkplatzen angebracht werden?

Der Vorsitzende teilt mit, dass er dies für sinnvoll erachtet. Der Rat wird sich diesbezüglich verschiedene Mülleimerarten anschauen und geeignete beschaffen.

Aus der Mitte des Rates kommt die Frage wie die Zeiterfassung bei dem neu eingestellten Gemeindearbeiter erfolgen wird?

Der Vorsitzende erklärt, dass es hierfür ein Formblatt gibt. Der Gemeindearbeiter kann dort täglich die verschiedenen Aufgaben sowie die benötigte Zeit eintragen.

3. Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspläne 2023 und 2024

Planung 2023

Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 90 FM geplant. Davon sollen je 40 FM als Stammholz und Brennholz verkauft werden. Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von ca. 6.682,00 € stehen Ausgaben für Holzeinschlag und -rücken in Höhe von ca. 2.280,00 € gegenüber.

Der Plan „Sonstiger Forstbetrieb“ umfasst u.a. Geräte und Material in Höhe von 100,00 €. Dem stehen Einnahmen aus der Wildschadenverhütungspauschale in Höhe von 500,00 € gegenüber.

Hinzukommen (Fixkosten):

Beförsterungsumlage, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beiträge in Höhe von 6.850,00 €

Es ergibt sich ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 2.048,00 €.

Planung 2024

Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 100 FM geplant.

Davon sollen 80 FM als Stammholz und 10 FM als Industrieholz verkauft werden. Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von ca. 10.215,00 € stehen Ausgaben für Holzeinschlag und -rücken in Höhe von ca. 3.330,00 € gegenüber.

Der Plan „Sonstiger Forstbetrieb“ umfasst u.a. Geräte und Material in Höhe von 100,00 €.

Dem stehen Einnahmen aus der Wildschadenverhütungspauschale in Höhe von 500,00 € gegenüber.

Hinzu kommen Fixkosten:

Beförsterungsumlage, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beiträge in Höhe von 6.850,00 €

Es ergibt sich ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 435,00 €.

Nach kurzer Beratung stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur

Abstimmung:

Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Entwürfen der Forstwirtschaftspläne für die Jahre 2023 und 2024 zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4. Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement

Die Bundesregierung hat ein Programm zur finanziellen Unterstützung der Waldbesitzenden beschlossen. Ziel ist es, Waldökosysteme in ihrer Anpassungsfähigkeit vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken. Die Waldbesitzenden sollen mit der finanziellen Unterstützung in die Lage versetzt werden, die Entwicklung ihrer Wälder hin zu mehr Resilienz in Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung wahrzunehmen. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 55 und 100 Euro je Hektar und Jahr.

Die Beantragung der Zuwendung kann in Zusammenarbeit zwischen dem Forstamt und der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.

Eine Voraussetzung zur Gewährung der Zuwendung ist die Einhaltung der festgelegten Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements. Neben den gesetzlichen Vorgaben sowie den Kriterien der bestehenden PEFC-Zertifizierung gehören zu den Zuwendungsvoraussetzungen unter anderem drei langfristige Verpflichtungen, die der Waldbesitzende erfüllen muss. Diese sind:

Kleinflächige Sukzession

Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.

Habitatbäume

Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen.

Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche.

Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für Betriebe, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.

Der Nachweis hierüber erfolgt über eine Ergänzung der bestehenden PEFC-Zertifizierung. Nach aktuellen Angaben belaufen sich die Kosten auf 3 € pro Hektar und Jahr.

Folgen

Mit Hilfe der Zuwendung sollen die Waldbesitzenden finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Waldbestände angesichts des Klimawandels anpassungsfähiger zu gestalten. Zur Erhöhung der Biodiversität ist unter anderem auch ein gewisser Verzicht auf Holznutzung und Zulassen einer natürlichen Waldentwicklung erforderlich. Die Anforderungen gehen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus. Die Erfüllung der Anforderungen wird geprüft.

Das Forstamt schlägt vor, die Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements im Gemeindewald umzusetzen. Die Beantragung der Zuwendung soll auf der Grundlage der erforderlichen Kriterien erfolgen.

Nach kurzer Beratung stellt der Vorsitzende folgend Vorschlag zur Abstimmung:

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Forstamts, die Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements im Gemeindewald umzusetzen, zu

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Anlegung eines Maschinenwegs

Auf dem Kalkberg in Richtung Liesenich besitzt die Ortsgemeinde ein Stück Gemeindewald, welches durch seine ungünstige Lage nicht an den dort bereits vorhandenen Weg angeschlossen ist. In diesem Waldstück stehen unter anderem Douglasien sowie Fichten. Um diese Fläche zu bewirtschaften und besser pflegen zu können, soll ein Maschinenweg zwischen dem befestigten Weg auf dem Kalkberg und dem bereits vorhandenen Maschinenweg der Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf entstehen. Durch Anlegen des Weges hat die Gemeinde auf wirtschaftlicher Seite zwei Vorteile. Sie kann das Holz dort ernten und als Brennholz aber auch als Wertholz verkaufen. Neben diesen beiden Aspekten kann durch das Anlegen ein Borkenkäferbefall besser kontrolliert und verhindert werden.

Die Ortsgemeinde würde im ersten Jahr, nach Abzug der Baukosten, einen Gewinn durch die Durchforstung der verschiedenen Baumarten von ungefähr 2.700,00 € erzielen.

Die Baukosten teilen sich die Ortsgemeinden Beilstein und Ellenz-Poltersdorf jeweils zu 50%.

Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung: Die Ortsgemeinde Beilstein beteiligt sich zu 50% an den Kosten zur Anlegung eines Maschinenwegs.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

6. Anpassung der Parkgebühren in der Ortsgemeinde Beilstein

Die Gebührenordnung für Parkscheinautomaten in der Ortsgemeinde Beilstein stammt aus dem Jahr 2012. Seither kam es zu keinen Anpassungen. Betrachtet man den Zeitraum von Anfang 2012 bis Ende 2022 liegt eine durchschnittliche Inflationsrate von 1,95 % und eine Preissteigerung von insgesamt 23,63 % vor. Um den Haushaltsgrundsätzen sowie den Grundsätzen zur Erzielung von Erträgen und Einzahlungen Rechnung zu tragen, wird von Seiten der Verwaltung geraten, die Parkgebührenordnung entsprechend des beigefügten Entwurfs anzupassen.

Nach eingehender Beratung stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenordnung für Parkscheinautomaten wie folgt anzupassen:

- Die Parkgebühren werden auf 0,70 € je angefangene 30 Minuten erhöht.

- Der Zeitraum der Gebührenerhebung wird wie folgt angepasst: Freitag vor Palmsonntag bis einschließlich dem 31. Oktober.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Anpassung der Sondernutzungsgebühren in der Ortsgemeinde Beilstein

Die aktuell gültige Fassung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Gemeinde Beilstein stammt aus dem Jahr 2010. Betrachtet man nun die Preisentwicklung von Anfang 2010 bis Ende 2022, so ergibt sich eine deutliche Preissteigerung. Bis Ende des Jahres 2023 werden noch höhere Werte erwartet.

Bereits vor fast 10 Jahren hat das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Cochem-Zell die fehlenden Anpassungen in diversen Gemeinden bemängelt und für die Zukunft eine Anpassung im 3-Jahres-Rhythmus empfohlen. In den letzten 13 Jahren kam es zu keiner Gebührenanpassung. Um den Haushaltsgrundsätzen sowie den Grundsätzen zur Erzielung von Erträgen und Einzahlungen Rechnung zu tragen und damit ihrer Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung nachzukommen, ist die Ortsgemeinde dazu angehalten, die Gebühren mindestens insoweit erhöhen, dass die Inflation ausgeglichen ist. Demzufolge müsste sich der Betrag nun von 120,00 € auf 165,00 € erhöhen. In diesem Zusammenhang ist bestenfalls auch von Festlegung einer fiktiven Fremdenverkehrssaison Abstand zu nehmen, um den einzelnen Betrieben zu ermöglichen, Sondernutzungsflächen flexibler und auf den eigenen Bedarf abgestimmt zu nutzen. Eine Gebührenbemessung anhand von angefangenen Monaten bringt den Vorteil, später in die Saison einsteigen und/oder auch früher aufhören zu können, ohne für diesen Zeitraum Gebühren entrichten zu müssen.

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Problemen bzgl. der Überschreitung der Anzahl an beantragten Sitzgelegenheiten. Um leichtere Kontrollen zu ermöglichen, die die vor Ort befindlichen Gäste nur wenig bis gar nicht mitbekommen, und gleichzeitig den Betriebsinhabern die Möglichkeit zu geben, mit der Anzahl an Sitzgelegenheiten flexibel auf bspw. das Wetter zu reagieren, ist hier eine Bemessung anhand von angefangenen Quadratmetern deutlich sinnvoller. Der bisherige Durchschnittbetrag von 15,00 € pro m² und Monat wäre auf 20,00 € pro m² und Monat zu erhöhen.

Hierdurch entstehende Vorteile:

-

Die möglichen Größen der jeweiligen Sondernutzungsflächen der einzelnen Betriebe wurden in der Ortsgemeinde Beilstein bereits vor Jahren festgelegt und haben sich seither nicht verändert.

-

Es müssen keine jährlichen Abfragen zur Anzahl an Sitzgelegenheiten durchgeführt und diese im Nachhinein kontrolliert und ggf. beanstandet sowie mit Verwarnungsgeldern belegt werden.

-

Die Kontrollen können schneller durchgeführt werden, so dass die Gäste eine geringere Beeinträchtigung erfahren.

-

Eine flexible Veränderung der Anzahl an Sitzgelegenheiten ist so jederzeit möglich.

Nachteile sind nicht bekannt.

Zur Verdeutlichung

bisher: 120,00 € pro Sitzgelegenheit (SG) & 8 Monate ≙ 15,00 € pro SG & Monat bzw. durchschnittlich 15,00 € pro m² und Monat

Am Beispiel: 20 Sitzgelegenheiten (SG) auf 20 m²; 165,00 € pro SG bzw. 20,00 € pro m² und Monat

Altes System:

Berechnung früher: 120,00 € x 20 SG = 2.400,00 €

Nach Anpassung an die Preissteigerung: 165,00 € x 20 SG = 3.300,00 €

Neues System:

20,00 € x 20 m² = 400 €/m² x 8 Monate = 3.200,00 € (beachte: Nutzungszeitraum ist individuell wählbar, Anzahl SG ebenfalls flexibel)

Nach eingehender Diskussion stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:

Der Gemeinderat beschließt, die Berechnung der Sondernutzung pro Stuhl beizubehalten.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen

Zusätzlich ist noch zu beraten, ob die Gebühr von 120,00 € pro Stuhl ebenfalls angepasst werden soll.

Nachdem einige Vorschläge und die Vor- sowie Nachteile besprochen wurden, stellt der Vorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung:

Der Gemeinderat beschließt die Höhe der Sondernutzungsgebühr auf 140,00 € pro Stuhl ab dieser Fremdenverkehrssaison zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Einführung Mobilitäts-App "Smartes Wohnen im Alltag" - Bedarfsabfrage

Im Rahmen des von der Kreisverwaltung Cochem-Zell initiierten Projekts „Smartes Wohnen im Alltag“ wurde in der Zeit von Juli 2019 bis März 2022, zusammen mit der Universität Koblenz-Landau und mehreren Testgemeinden aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem, eine Mobilitäts-App entwickelt. Trotz der Einschränkungen der Corona-Pandemie ist es gelungen, das Projekt planmäßig abzuschließen und eine voll funktionsfähige App, die auf die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Kommunen im Landkreis Cochem-Zell zugeschnitten ist, zur Verfügung zu stellen. Die sog. „SWiA-App“ ist auf nahezu allen mobilen Endgeräten (iOS, Android) und als Web-App über den Desktop-PC nutzbar. Hierdurch kann eine hohe Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit erreicht werden.

In einem Demo-Video (www.kurvenkreis.de/wohnen/mobilitaet#swia) wird die „SWiA-App“ (siehe Detailpräsentation) mit ihren wesentlichen Funktionen und Anwendungsbereichen vorgestellt.

Ziel des Projektes war es ursprünglich, unter dem Titel „Smartes Wohnen im Alter“ die Mobilität von Menschen mit abnehmender bzw. eingeschränkter Mobilität zu verbessern, sodass diese Menschen ein mobiles, eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im ländlichen Raum führen können, dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert und gleichzeitig ein Beitrag zur Entlastung von Familienangehörigen geleistet wird. Aufgrund der Einschränkungen während der Corona-Pandemie wurde die Zielgruppe auf alle Menschen im jeweiligen Gemeindegebiet mit Mobilitätsbedarf erweitert. Diese Maßnahme hat letztlich durch den breiteren Nutzerkreis auch zur Verbesserung der Akzeptanz der neuen Lösung beigetragen. Das Projekt verfolgte auch den strategischen Ansatz der „Mobilität bei Bedarf“. Über die App können alle Fahrangebote, sowohl regelmäßige Fahrangebote (z. B. ÖPNV, DB), wie auch ehrenamtliche Fahrangebote oder sonstige Angebote (z. B. Taxis, Bürgerbusse) gebündelt, kombiniert und gebucht werden. In einer weiteren Entwicklungsstufe ist es auch möglich, neben Mobilitätsangeboten, weitere Angebote (z.B. Besuchsdienste, Lieferdienste, Hausmeisterdienste, Nachhilfe) zu integrieren. Die neue „SWiA-App“ unterscheidet sich wesentlich von herkömmlichen Mobilitäts-Apps. So wurden in den Testgemeinden (Dohr, Lieg, Ellenz-Poltersdorf, Moselkern) ehrenamtliche Arbeitskreise gebildet und geschult. Gleichzeitig haben die Mitglieder der Arbeitskreise den Input für die bedarfsgerechte Entwicklung der App geliefert. Weiterhin war es Aufgabe der Arbeitskreise, zusammen mit Ortsvereinen, dem Gemeinderat und sonstigen ehrenamtlichen Engagierten Gemeinschaftsangebote zu schaffen, die über die App buchbar und nutzbar sind. Dies sollte dazu beitragen, die Akzeptanz und somit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung zu steigern. Gleichzeitig sollte dazu auch das soziale Miteinander vor Ort gestärkt werden. So können beispielsweise einzelne Vereine regelmäßige Angebote (z. B. Eis essen für Senioren) über die App anbieten. Auch Vereinsfahrten (z.B. Fahrt zu Auswärtsspielen oder Auftritten) können über die App organisiert werden. Ein Mehrwert zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum liegt in der Kombinierbarkeit verschiedener Angebote (z.B. ÖPNV, DB, ehrenamtliche Fahrangebote, Taxis). Die Schnittstelle zu einem Taxi-Unternehmen wurde bereits entwickelt. Ebenfalls eingebunden sind bereits die Fahrpläne des VRM. Die Buchung eines ÖPNV-Angebots (inkl. Bezahlung) ist allerdings erst Gegenstand einer weiteren Entwicklungsstufe. Interessierte Ortsgemeinden und Städte aus dem Landkreis Cochem-Zell haben nun nach Beendigung der Pilotphase die Chance, die „SWiA-App“ zu nutzen und in ihrer Kommune einzuführen. Die Lizenz und die App können kostenlos für die Kommunen und Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Die Kreiswerke Cochem-Zell sind bereit, die lfd. Lizenzkosten für den Betrieb der App auf einem Server der UNI Koblenz-Landau und die Kosten für den technischen Support, zunächst für die nächsten beiden Jahre (2023 - 2024), zu übernehmen. Abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kommunen ist darüber hinaus auch grds. eine kostenlose Projektbegleitung in der Einführungsphase möglich. Eine Konkretisierung kann nach Abschluss der Interessensabfrage erfolgen. Um eine erfolgreiche Einführung und Etablierung gewährleisten zu können sind folgende Unterstützungsleistungen geplant:

Leistungsumfang:

Bildung und Schulung eines örtlichen Arbeitskreises,

Vorbereitung, Moderation und Durchführung Bürger-Info-Veranstaltung und Workshop,

Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit und Nutzerakquise,

Unterstützung bei weiteren akzeptanzfördernden Maßnahmen,

Unterstützung bei der Entwicklung von Gemeinschaftsangeboten,

Support.

Eine erfolgreiche Projektumsetzung kann vor Ort nur gelingen, wenn

das entsprechende ehrenamtliche Engagement vor Ort vorhanden ist (Arbeitskreis mit zentralem Kümmerer, Unterstützung Ortsbürgermeister / Gemeinderat / Vereine) und mit einem Arbeitskreis vor Ort dauerhafte Strukturen geschaffen werden. Die Einführung der „SWiA-App“ kann auch eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Projektideen und Ergebnisse aus dem Projekt „Zukunfts-Check Dorf“ umzusetzen, sofern die Ortsgemeinde hieran teilgenommen hat. Darüber hinaus gibt Ihnen die Kreisverwaltung Cochem-Zell den Ausblick, dass die Kreiswerke, Eigenbetrieb Klima & Energie, im kommenden Jahr ein Förderprogramm für die Anschaffung von Dorfautos im E-Carsharing auflegen werden. Im Falle einer Teilnahme könnte auch dieses Angebot in die App integriert werden. Bei Interesse an der Einführung der „SWiA-App“, wird um die Abgabe einer entsprechenden Interessensbekundung seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell bis spätestens zum 31.03.2023 gebeten.

Der Gemeinderat bedankt für das Angebot hat aber zurzeit kein Interesse an einer Einführung der „SWiA-App“ durch die Kreiswerke Cochem-Zell, Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9. Gemeindliches Einvernehmen zur Anbringung einer Werbeanlage am bestehenden Hotel in der Moselstraße

Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit der Angelegenheit befasst. Es wurde nunmehr ein überarbeitetes Gestaltungskonzept für die Werbeanlagen, die Beschriftungen wurden geringfügig verkleinert, und eine perspektivische Darstellung vorgelegt. Aufgrund dieser Darstellung ist nachvollziehbar, dass es sich bei der Hotelfront um verschiedene Fassaden und teilweise verspringende Außenwände handelt. Somit liegt das Höchstmaß der Werbeanlage gemäß der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung pro Gebäude bei insgesamt 10 m. Eine Abweichung von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist somit nicht erforderlich, da dieses Höchstmaß eingehalten wird.

Bei der Beschlussfassung wird lediglich über die Schrift sowie die Schriftfarbe abgestimmt.

Der Vorsitzende stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

Der Gemeinderat erteilt das gemeinschaftliche Einvernehmen zur Anbringung einer Werbeanlage in Form einer aufgemalten Schrift auf Putzgrund bestehend aus drei einzelnen Teilen Teil eins „Hotel“, Teil zwei „Hotel Café Restaurant“ und Teil drei „Hotel Haus Burg Metternich“ in der Farbe RAL 7016

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.