Der amtierende Ortsbürgermeister, Ulrich Oster, tritt als Einzelbewerber zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters an. Nach § 59 Kommunalwahlgesetz (KWG) ist ab sofort der Unterzeichner Gemeindewahlleiter für die Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister.