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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 17/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Fünfte Änderung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Senheim Tourismusbeitragssatzung (TBS) vom 15.05.2019 vom 03.04.2025

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) jeweils in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Senheim in seiner Sitzung am 03.04.2025 die folgende Änderung der Tourismusbeitragssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung – Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS – der Ortsgemeinde Senheim in der aktuellen Fassung wird wie in der beigefügten Anlage neu gefasst.

Artikel 2

Diese Änderung zur Tourismusbeitragssatzung tritt rückwirkend ab 01.01.2025 in Kraft.

Senheim, den 03.04.2025
Für die Ortsgemeinde Senheim
Gez. (DS)
Volker Ahnen
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Volker Ahnen
Ortsbürgermeister