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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 17/2026
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 7. Sitzung des Gemeinderates Beilstein am 31.03.2026 in der alten Schule

- Einladung vom 24.03.2026 -

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:10 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Mathias Herzer-Losen

Als Mitglieder:

Christoph Conrad

 

Bastian Herdzina (ab TOP 6 öS)

 

Raphael Herzer

 

Sabine Lipmann

 

Filip Scheuren

 

Stefanie Sausen

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführerin:

Sarah Zender, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 11.12.2025 wird einstimmig gebilligt.

Durch einstimmigen Beschluss wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Tagesordnungspunkt 9 „Ladesäulentausch“ ergänzt.

Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a)

Die Parkplatzmarkierungen wurden mit einer anderen Markierungsfarbe erneuert.

b)

Der neue Parkautomat inkl. neuer Beschilderung ist noch in Arbeit.

c)

Die Reinigung des Bürgerhauses wurde für den 07.04.2026 beauftragt.

d)

Beim Putztag am 14.03.2026 gab es trotz des schlechten Wetters viele Teilnehmer. Dafür ein herzliches Dankeschön.

e)

Die neuen Spielgeräte für den Spielplatz wurden mit tatkräftiger Unterstützung ehrenamtlicher Helfer aufgebaut. Auch hierfür ein herzlicher Dank.

f)

Im Zuge der Parkplatzbeleuchtung hat sich herausgestellt, dass die Stromversorgung an der Moselstraße überlastet ist. Betroffen ist lediglich die Straßenbeleuchtung, Privathaushalte sind nicht betroffen. Es werden derzeit Lösungsmöglichkeiten (ggfs. weiterer Kabelverteilerschrank) eruiert.

g)

Für Ostersonntag wurde ein Osterhase gefunden, der durchs Dorf „hoppelt“.

h)

Die im Herbst gesetzten Blumenzwiebeln sind größtenteils bereits ausgetrieben und bieten eine optische Aufwertung.

i)

Da leider viele Hundekotbeutel nicht korrekt entsorgt, sondern einfach an den Wegesrand oder ins Gebüsch geworfen werden, werden kompostierbare Beutel angeschafft, die sich nach ca. 90 Tage selbst zersetzen.

j)

Es liegt ein Angebot für die Erstellung eines neuen Ortsplans vor, welcher u.a. auf der Schautafel neben der Bushaltestelle abgebildet werden soll. Ein QR-Code soll auf die Website der Gemeinde verlinken. Zudem sollen neue Flyer gedruckt werden, welche großen Tourist-Informationen u. Ä. zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat nimmt die Pläne zustimmend zur Kenntnis mit Bitte um kurzfristige Umsetzung. Aus der Mitte des Rates wird der Vorschlag unterbreitet, einen Foto-Point zu errichten.

k)

Die Beschilderung der Übernachtungsbetriebe ist teils veraltet und nicht einheitlich.

Der Gemeinderat sieht aufgrund des neuen Ortsplans zunächst keine Notwendigkeit zur neuen Beschilderung.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.12.2025

Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.12.2025 bekannt.

3. Wahl von zwei Ersatzmitgliedern für den Rechnungsprüfungsausschuss

Nach § 44 Absatz 1 der Gemeindeordnung steht es grundsätzlich im Ermessen des Gemeinderates für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse zu bilden. Die Ortsgemeinde Beilstein hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 einen Rechnungsprüfungsausschuss, mit vier Mitgliedern und zwei Stellvertretern gebildet. Die Ratsmitglieder Christoph Conrad und Bastian Herdzina wurden am 05.11.2024 bzw. am 15.07.2024 zu Beigeordneten gewählt und sind zugleich Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses. Nach § 110 in Verbindung mit § 46 der Gemeindeordnung ist es jedoch nicht zulässig, dass Ratsmitglieder gleichzeitig als Beigeordnete und als Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss tätig sind. Bis zum Abschluss der Jahresabschlüsse 2023 war diese Doppelfunktion noch möglich, mit deren

Vollzug endet jedoch die Mitgliedschaft der Beigeordneten im Rechnungsprüfungsausschuss. Daher müssen nun zwei neue Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt werden.

Die Wahl der Ausschüsse ist als sonstige Wahl nach § 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung grundsätzlich durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung durchzuführen, es sei denn, der Gemeinderat beschließt eine offene Abstimmung per Handzeichen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der kein gewähltes Ratsmitglied ist, ruht gemäß § 36 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung bei Wahlen. Er wird in die Berechnung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates deshalb nicht einbezogen.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf der Grundlage eines gemeinsamen Wahlvorschlages per Akklamation durchzuführen.

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind ausschließlich aus der Mitte des Rates zu wählen. Folgende Personen werden zur Wahl in den Rechnungsprüfungsausschusses vorgeschlagen:

1) Raphael Herzer

2) Stefanie Sausen

Der Rat stimmt dem vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4. Feststellung der Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 unter dem Vorsitz von Frau Lipmann und den weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern Herr Scheuren, Herr Conrad sowie Herr Herdzina die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2021, 2022 und 2023 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.

Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 führte zu folgendem Ergebnis:

a) Jahresabschluss für das Jahr 2021

Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung schließt mit Gesamterträgen von 567.362,61 € und Gesamtaufwendungen von 482.009,18 € ab und weist somit einen Jahresüberschuss von 85.353,43 € aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 42.643,43 € verbessert. Der Jahresüberschuss ist gemäß § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen, welche sich aus den laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 463.332,37 € und aus den Zinseinzahlungen in Höhe von 1.334,78 € ergeben, betragen im Jahr 2021 insgesamt 464.667,15 €.

Die ordentlichen Auszahlungen, welche sich aus den laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 389.331,23 € und den Zinsauszahlungen in Höhe von 1.564,57 € ergeben, belaufen sich im Jahr 2021 auf insgesamt 390.895,80 €.

Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 73.771,35 €, der sich gegenüber der Planaufstellung um 64.371,35 € verbessert hat.

In 2021 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 21.642,00 € und die Investitionsauszahlungen auf 4.093,33 €. Der Saldo der Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf 17.548,67 €, was eine Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 3.478,67 € darstellt. Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 91.320,02 €. Bei der Planaufstellung wurde ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 23.470,00 € ausgewiesen, somit stellt der Finanzmittelüberschuss im Jahresabschluss eine Verbesserung von 67.850,02 € dar. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlungen für Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 7.942,27 €. Die Finanzrechnung ist dann ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die ordentlichen Tilgungsleistungen zu decken. Dies ist in 2021 bei der Ortsgemeinde Beilstein der Fall, die Finanzrechnung ist damit nicht nur ausgeglichen, sondern weist sogar eine freie Finanzspitze von 65.829,08 € aus.

Werden die ordentlichen Tilgungsleistungen vom Finanzmittelüberschuss abgezogen und die durchlaufenden Gelder berücksichtigt, verbleibt in 2021 ein Überschuss in Höhe von 83.377,75 €. Dieser Überschuss kann zu den liquiden Mitteln bei der Einheitskasse (Forderungen gegenüber der Einheitskasse) zugeführt werden. Nach Auszahlung des Überschusses zu den liquiden Mitteln, weist die Ortsgemeinde Beilstein zum 31.12.2021 einen Kassenbestand in Höhe von 515.503,10 € aus.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.630.685,12 € ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 3.052.482,65 € und das Umlaufvermögen auf 540.042,17 €. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 85.353,43 € aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.157.723,66 €. Die Eigenkapitalquote beläuft sich somit auf 59,43 %. Umso höher der Anteil an Eigenkapital ausfällt, desto weniger Fremdkapital ist in der Gemeinde vorhanden. Gemeinden mit einer hohen Eigenkapitalquote zeigen, dass sie in der Lage sind, stabil und solide zu wirtschaften.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

- Sonderposten in Höhe von 1.375.171,71 €

- Rückstellungen in Höhe von 24.740,00 €

- Verbindlichkeiten in Höhe von 52.921,42 €

Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 31.133,87 € (= 7.942,27 € weniger als im Vorjahr).

b) Jahresabschluss für das Jahr 2022

Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung schließt mit Gesamterträgen von 588.349,07 € und Gesamtaufwendungen von 464.476,44 € ab und weist somit einen Jahresüberschuss von 123.872,63 € aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 206.712,63 € verbessert. Der Jahresüberschuss ist gemäß § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen, welche sich aus den laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 542.671,58 € und aus den Zinseinzahlungen in Höhe von 2.746,66 € ergeben, betragen im Jahr 2022 insgesamt 545.418,24 €.

Die ordentlichen Auszahlungen, welche sich aus den laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 372.232,89 € und den Zinsauszahlungen in Höhe von 1.035,70 € ergeben, belaufen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 373.268,59 €.

Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 172.149,65 €, der sich gegenüber der Planaufstellung um 226.169,65 € verbessert hat.

In 2022 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 2.000,00 € und die Investitionsauszahlungen auf 8.664,33 €. Der Saldo der Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf -6.664,33 €, was eine Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 34.335,67 € darstellt. Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 165.485,32 €. Bei der Planaufstellung wurde ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 95.020,00 € ausgewiesen, somit stellt der Finanzmittelüberschuss im Jahresabschluss eine Verbesserung von 260.505,32 € dar. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlungen für Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 8.239,42 €. Die Finanzrechnung ist dann ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die ordentlichen Tilgungsleistungen zu decken. Dies ist in 2022 bei der Ortsgemeinde Beilstein der Fall, die Finanzrechnung ist damit nicht nur ausgeglichen, sondern weist sogar eine freie Finanzspitze in Höhe von 163.910,23 € aus.

Werden die ordentlichen Tilgungsleistungen vom Finanzmittelüberschuss abgezogen und die durchlaufenden Gelder berücksichtigt, verbleibt in 2022 ein Überschuss in Höhe von 157.245,90 €. Dieser Überschuss kann zu den liquiden Mitteln bei der Einheitskasse (Forderungen gegenüber der Einheitskasse) zugeführt werden. Nach Auszahlung des Überschusses zu den liquiden Mitteln, weist die Ortsgemeinde Beilstein zum 31.12.2022 einen Kassenbestand in Höhe von 672.749,00 € aus.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.698.745,28 € ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 2.977.343,42 € und das Umlaufvermögen auf 684.439,41 €. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 123.872,63 € aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.281.596,29 €. Die Eigenkapitalquote beläuft sich somit auf 61,69 %. Umso höher der Anteil an Eigenkapital ausfällt, desto weniger Fremdkapital ist in der Gemeinde vorhanden. Gemeinden mit einer hohen Eigenkapitalquote zeigen, dass sie in der Lage sind, stabil und solide zu wirtschaften.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

Sonderposten in Höhe von 1.320.711,56 €

Rückstellungen in Höhe von 26.194,00 €

Verbindlichkeiten in Höhe von 50.670,34 €

Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 22.894,45 € (= 8.239,42 € weniger als im Vorjahr).

c) Jahresabschluss für das Jahr 2023

Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung schließt mit Gesamterträgen von 836.960,88 € und Gesamtaufwendungen von 512.201,29 € ab und weist somit einen Jahresüberschuss von 324.759,59 € aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 259.209,59 € verbessert. Der Jahresüberschuss ist gemäß § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen, welche sich aus den laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 765.437,17 € und aus den Zinseinzahlungen in Höhe von 16.287,37 € ergeben, betragen im Jahr 2023 insgesamt 781.724,54 €. Die ordentlichen Auszahlungen, welche sich aus den laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 448.398,32 € und den Zinsauszahlungen in Höhe von 737,43 € ergeben, belaufen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 449.135,75 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 332.588,79 €, der sich gegenüber der Planaufstellung um 240.148,79 € verbessert hat.

In 2023 konnten keine Investitionseinzahlungen verzeichnet werden. Die Investitionsauszahlungen belaufen sich hingegen auf 31.222,00 €, sodass sich der Saldo der Investitionstätigkeit auf -31.222,00 € beläuft, was eine Verschlechterung gegenüber der Planaufstellung um 2.222,00 € darstellt. Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 301.366,79 €. Bei der Planaufstellung wurde ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 63.440,00 € ausgewiesen, somit stellt der Finanzmittelüberschuss im Jahresabschluss eine Verbesserung von 237.926,79 € dar. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlungen für Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 8.547,69 €. Die Finanzrechnung ist dann ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die ordentlichen Tilgungsleistungen zu decken. Dies ist in 2023 bei der Ortsgemeinde Beilstein der Fall, die Finanzrechnung ist damit nicht nur ausgeglichen, sondern weist sogar eine freie Finanzspitze von 324.041,10 € aus.

Werden die ordentlichen Tilgungsleistungen vom Finanzmittelüberschuss abgezogen und die durchlaufenden Gelder berücksichtigt, verbleibt in 2023 ein Überschuss in Höhe von 292.819,10 €. Dieser Überschuss kann zu den liquiden Mitteln bei der Einheitskasse (Forderungen gegenüber der Einheitskasse) zugeführt werden.

Nach Auszahlung des Überschusses zu den liquiden Mitteln, weist die Ortsgemeinde Beilstein zum 31.12.2023 einen Kassenbestand in Höhe von 965.568,10 € aus.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.931.529,29 € ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 2.923.560,24 € und das Umlaufvermögen auf 972.120,55 €. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss 324.759,59 € aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.606.355,88 €. Die Eigenkapitalquote beläuft sich somit auf 66,29 %. Umso höher der Anteil an Eigenkapital ausfällt, desto weniger Fremdkapital ist in der Gemeinde vorhanden. Gemeinden mit einer hohen Eigenkapitalquote zeigen, dass sie in der Lage sind, stabil und solide zu wirtschaften.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

Sonderposten in Höhe von 1.250.646,24 €

Rückstellungen in Höhe von 27.961,00 €

Verbindlichkeiten in Höhe von 27.548,32 €

Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 14.346,76 € (= 8.547,69 € weniger als im Vorjahr).

Da die Prüfung der Jahre 2021, 2022 und 2023 zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 festzustellen.

Der Gemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Beilstein für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 fest.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023

Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO dürfen der Ortsbürgermeister Herr Mathias Herzer-Losen sowie der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herr Wolfgang Lambertz, nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.

Den Vorsitz führt der Erste Beigeordnete Herr Christoph Conrad.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat Beilstein ausgesprochen, dem ehemaligen Ortsbürgermeister Herrn Eugen Hermann, dem damaligen ersten Beigeordneten Herrn Mathias Herzer-Losen sowie der damaligen Beigeordneten Frau Renate Bullach sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herrn Wolfgang Lambertz, einschließlich deren Vertretern, Entlastung für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 zu erteilen.

Der Vorsitzende stellt die Entlastungserteilung zur Abstimmung.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für die

Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung im Mühltal

Es ist beabsichtigt, auf der im Mühltal gelegenen Terrasse am bestehenden Wohnhaus eine Überdachung anzubringen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Es liegt nicht in der Denkmalzone und steht nicht unter Denkmalschutz. Gemeindliche Belange werden durch das Vorhaben nicht berührt.

Der Rat stimmt dem vorliegenden Antrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung einer Werbeanlage

Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO das Ratsmitglied Stefanie Sausen nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.

Es ist beabsichtigt, die Baugenehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen am bestehenden Gastronomiebetrieb zu verlängern. Der Gemeinderat hatte sich bereits mehrfach mit dem Antrag zur Errichtung von Werbeanlagen befasst und in seiner Sitzung am 09.03.2023 der Anbringung einer Werbeanlage in Form einer aufgemalten Schrift auf Putzgrund bestehend aus drei einzelnen Teilen in der Farbe RAL 7016 in der dargestellten Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

Damit wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung versagt.

8. Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft wird auf ein seit längerem stillgelegtes Fahrzeug hingewiesen, welches mit Unrat befüllt auf einem Privatparkplatz steht. Mitglieder des Gemeinderates bieten sich an, mit dem Eigentümer zu sprechen und Möglichkeiten zur Entsorgung zu eruieren.

9. Ladesäulentausch Beilstein

Im November 2025 wurde die Ortsgemeinde über den Austausch bzw. die Umrüstung der bestehenden Ladesäulen informiert. Die Hintergründe, Kosten etc. wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung erläutert und die Unterlagen liegen dem Vorsitzenden vor.

Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung die Vertagung der Abstimmung, um noch weitere Informationen einzuholen.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.