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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 18/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

des Wahlleiters für die Durchführung der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Klotten

Nach § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz wird bekannt gemacht, dass nach Feststellung des Wahlausschusses für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeister/in kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Die unmittelbare Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters durch die Wahlberechtigten findet daher nicht statt. Die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister wird vom Gemeinderat gewählt (§ 53 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung). Wann die entsprechende Sitzung des Gemeinderats stattfindet, wird rechtzeitig -unter Angabe der Tagesordnung- im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Klotten, den 03.05.2023
Gemeindewahlleitung
für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters