| Gremien: | Verbandsversammlung des SZV Grundschule Landkern |
| Schulzweckverband "Grundschule Landkern" |
| Status: | öffentlich |
| Sitzung: | 1. Sitzung der Verbandsversammlung SZV "Grundschule Landkern" |
| Sitzung am: | 09.04.2025 |
| Sitzungsort: | 56759 Kaisersesch |
| Sitzungsraum: | Konferenzraum der Verbandsgemeindeverwaltung |
| Sitzungsbeginn: | 08:35 Uhr |
| Sitzungsende: | 10:00 Uhr |
Tagesordnung:
Wahl des Verbandsvorstehers des Schulzweckverbandes "Grundschule Landkern"
Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern hat Herrn Albert Jung zum Verbandsvorsteher gewählt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Wahl eines stellvertretenden Verbandsvorstehers des Schulzweckverbandes "Grundschule Landkern"
Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern hat Herrn Wolfgang Lambertz zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über
| a) | die Abnahme der Jahresrechnung 2023 des Schulzweckverbandes Landkern |
| und |
| b) | die Erteilung der Entlastung für den Verbandsvorsteher und dessen Stellvertretern |
| a) | „Der Jahresabschluss 2023 des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern wird festgestellt. Das Jahresergebnis 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“ |
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
| b) | „Dem Verbandsvorsteher sowie den Stellvertretern, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2023 für den Schulzweckverband Grundschule Landkern Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“ |
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028
| „1. | Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern teilnimmt, namens und im Auftrag der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern vorzunehmen. |
| 4. | Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms
| O | Normalstrom |
| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| X | Ökostrom ohne Neuanlagenquote |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| O | Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| O | Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“ |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung des Budgetansatzes für die Grundschule Landkern
„Die Verbandsversammlung beschließt die Budgetansätze der Grundschule Landkern ab dem Haushaltsjahr 2025 pauschal wie folgt neu festzusetzen:
Ergebnishaushalt:
1.500,00 Euro pro Klasse
zuzüglich 1.700,00 Euro Sonderbudget Glasfaseranschluss
zuzüglich 740 Euro Hosting edoo.sys
Finanzhaushalt
1.750,00 Euro pro Klasse.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Budgetansätze der "Betreuenden Grundschule" in der Schulträgerschaft des Schulverbandes Grundschule Landkern
„Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern beschließt die pauschalierten Budgetansätze der „Betreuenden Grundschule“ Landkern-Greimersburg ab dem Haushaltjahr 2025 wie folgt neu festzusetzen:
| Grundsätzlich pro Betreuungsgruppe | 500 Euro |
| Pro zusätzlicher Nachmittagsbetreuungsgruppe | 250 Euro.“ |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von zusätzlichen investiven Haushaltsmitteln für Klassenraumausstattung an der Grundschule Landkern wegen Klassenmehrung; sowie ggfls. förderrechtliche Anmeldung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaföG)
„Die Verbandsversammlung beschließt für die Anschaffung einer zusätzlichen Klassenraumausstattung auf Grund einer Klassenmehrung der Grundschule Landkern im Haushaltsjahr 2025 einmalig investiv 12.000 Euro bereitzustellen.
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Auftrag nach Genehmigung des Haushaltes, an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Ferner wird der Verbandsvorsteher beauftragt, ein Ausstattungskonzept zu beauftragen und einen Förderantrag im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes zu stellen. “
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von zusätzlichen investiven Haushaltsmitteln für die Anschaffung eines Smartboards für die Grundschule Landkern wegen Klassenmehrung; sowie ggfls. förderrechtliche Anmeldung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaföG)
„Die Verbandsversammlung beschließt für die Anschaffung eines Smartboards auf Grund einer Klassenmehrung der Grundschule Landkern im Haushaltsjahr 2025 einmalig investiv 7.500 Euro bereitzustellen.
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Auftrag nach Genehmigung des Haushaltes 2025 an den wirtschaftlichsten Bieter im vorgenannten Rahmen zu erteilen. Ferner wird er ermächtigt, einen Förderantrag im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes zu stellen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Umsetzung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Verbandsgemeinde Kaisersesch;
Schließung des dislozierten Schulstandortes Greimersburg;
Beratung und Beschlussfassung über die Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie
„Der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern beschließt, die Erstellung einer Machbarkeitsstudie/Bedarfsplanung inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung ergebnisoffen -auch für einen möglichen gemeinsamen Neubau von Grundschule und Kindertagesstätte- zur Auflösung des dislozierten Schulstandortes Greimersburg sowie die dafür ggf. erforderlichen Prüfaufträge (Statik usw.). Dabei soll die Machbarkeitsstudie gemeinsam mit dem noch zu bestimmenden Bauträger der Kindertagesstätte -empfohlen wird die Gründung eines Zweckverbandes- erfolgen. Eine Vereinbarung zur Kostenteilung soll durch die Verwaltung erarbeitet werden und mit dem Bauträger und der Kindertagesstätte abgestimmt.
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, Leistungen auszuschreiben (Machbarkeitsstudie mit Wirtschaftlichkeitsberechnung, statische Prüfung), den Bieterkreis festzulegen sowie im Anschluss daran die Aufträge im vorgenannten Rahmen nach Genehmigung des Haushaltes 2025 an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2023 nach 2024
„Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern beschließt, die Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Schulzweckverbandes Landkern für das Haushaltsjahr 2025
„Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern in der vorgetragenen Fassung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch eingesehen werden.