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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 18/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 4. Sitzung des Gemeinderates Wirfus am 07.04.2025 im Bürgerhaus

– Einladung vom 01.04.2025 –

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

21:37 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzende:

Ortsbürgermeisterin Helena Laubenthal

Als Mitglieder:

Matthias Laubenthal

Markus Mohr

Frank Regnier

Alexander Schmitz

Kathrin Schulte

Marc Ternes

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem (ab TOP 2 öS)

Schriftführerin:

Verena Deis

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 02.12.2024 wird einstimmig gebilligt. Die Vorsitzende begrüßt die Dame und die Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung;

Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028

Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (KB) bat Gemeinden und kommunalen Einrichtungen die Möglichkeit an, sich zusammen zu schließen um Strom für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre) zu besseren Konditionen einzukaufen. Für die Teilnahme war eine Bevollmächtigung der KB durch die Ortsgemeinde erforderlich.

Da die Ortsgemeinde bereits über einen bestehenden Stromliefervertrag bis zum 31. Dezember 2026 verfügt, erfolgt der neue Lieferbeginn frühestens zum 1. Januar 2027.

Die Kosten betragen 150 Euro pro Teilnehmer plus 12 Euro ab der siebten zusätzlichen Abnahmestelle. Die Ortsgemeinde Wirfus verfügt über 7 Abnahmestellen, sodass die voraussichtlichen Kosten 162 Euro betragen. Sollte die Ausschreibung vor dem Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden oder die Ortsgemeinde ihre Teilnahme zurückziehen, wird eine Pauschale von 10 Euro pro Abnahmestelle fällig.

Für die Strombeschaffung standen drei unterschiedliche Modelle zur Auswahl. Die Ortsgemeinde Wirfus erfüllt jedoch die Voraussetzungen für das Spotmarktmodell und das Bilanzkreismodell nicht, sodass ausschließlich die strukturierte Beschaffung in Betracht kommt.

Die Ausschreibung wird europaweit durchgeführt und erfolgt in mehreren Wettbewerbsrunden, um günstige Marktbedingungen zu nutzen. Die Kommunalberatung übernimmt das gesamte Verfahren und erteilt den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot.

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Bündelausschreibung endete am 4. April 2025. Da eine fristgerechte Beschlussfassung im Gemeinderat nicht mehr möglich war, wurde in Abstimmung mit den Beigeordneten folgende Eilentscheidung getroffen:

1.

Die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.

Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung ab dem 01.01.2027 zu beauftragen und alle erforderlichen Handlungen und Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Das Vergabegremium der Kommunalberatung wurde ermächtigt, im Namen der Ortsgemeinde Wirfus die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen vorzunehmen.

4.

Die Ortsgemeinde Wirfus verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als verbindlich anzuerkennen und den Strom für die vereinbarte Vertragslaufzeit von dem Anbieter zu beziehen, der den Zuschlag erhält.

5.

Die Ausschreibung erfolgt für die Ortsgemeinde Wirfus unter den folgenden Maßgaben:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms:

Ökostrom ohne Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B. Beschaffungsmodell:

Strukturierte Beschaffung – fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

C. Zuordnung:

Die Auswahl nach A und B gilt für alle Abnahmestellen der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2. Abschluss eines Wartungsvertrages für die gemeindliche

Straßenbeleuchtungsanlage

Das Thema „Unterhaltung der gemeindeeigenen Straßenbeleuchtungsanlage“ ist für viele Ortsgemeinden ein nur schwer zu handelndes Thema. Es fehlen hier in den meisten Fällen nicht nur die technischen Mittel, sondern oft auch die nötigen Fachkenntnisse. Bei Ausfällen einzelner Leuchten wird versucht, Fachfirmen mit einer Reparatur zu beauftragen. Bekanntermaßen kann dies aufgrund hoher Auslastungen der Betriebe zu teils sehr langen Wartezeiten und unvorhersehbaren Kosten führen.

Unter anderem aus diesem Grund haben die meisten Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Cochem für die Wartung, Pflege und Instandhaltung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abgeschlossen. Die Vorteile sind hier, dass man stets einen Ansprechpartner hat, ein umfangreicher Beleuchtungsplan geführt wird und das wichtigste, dass bei Ausfällen schnelle Hilfe vor Ort ist.

Mehrere Ortsgemeinden haben daher in den vergangenen Monaten den Wunsch geäußert, für die Wartung, Pflege und Instandhaltung der gemeindeeigenen Straßenbeleuchtungsanlage entsprechende Angebote einzuholen.

Hier wurden nun seitens der Verwaltung mehrere Firmen, welche bereits in zahlreichen Ortsgemeinden im Verbandsgemeindebereich tätig sind, um Abgabe eines Kostenvoranschlages gebeten. Daraufhin hat lediglich eine Fachfirma ein Angebot abgegeben. Einen entsprechenden Mustervertrag (angepasst an die bereits bestehenden Verträge anderer Gemeinden) sowie das oben genannte Angebot sind als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt. Dieser Mustervertrag beinhaltet die wichtigsten Punkte und die jährlichen Kosten belaufen sich (auch im Vergleich mit anderen Ortsgemeinden) im preislichen Rahmen.

Es gilt jedoch zu beachten, dass sich diese Kosten auf die jährlichen Kosten beziehen, wenn der Vertrag erst einmal läuft und die Ersterfassung gemacht wurde. Da es in Wirfus bereits bis Ende 2017 einen Wartungsvertrag gab, kann zumindest teilweise noch auf die alten Pläne/Listen zurückgegriffen werden, um die Arbeiten für die Ersterfassung zu minimieren. Diese Kosten sind leider im Vorhinein nicht zu beziffern und werden von der Firma nach Stundensätzen abgerechnet. Solch eine Ersterfassung bringt natürlich viele Vorteile und zeigt unter anderem auf, wie der aktuelle Zustand der Straßenbeleuchtungsanlage ist und wo eventuell Handlungsbedarf besteht.

Sollte es zu einem Vertragsabschluss kommen, werden auftretende Fragen oder Probleme natürlich detailliert mit der Fachfirma besprochen und erörtert.

Der Rat beschließt, den Auftrag gemäß Angebot an die Fachfirma zu erteilen. Um die Kosten für die Ersterfassung so niedrig wie möglich zu halten, soll die Verwaltung alle ihre vorliegenden Unterlagen zur Straßenbeleuchtungsanlage an die beauftragte Fachfirma weiterleiten. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3. Dorferneuerungsprogramm; Schwerpunktanerkennung

- Durchführung einer Dorfmoderation und Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes

Am 21. Februar 2025 wurde die Ortsgemeinde Wirfus im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz als Schwerpunktgemeinde anerkannt.

Mithilfe der Schwerpunktanerkennung kann die Ortsgemeinde Wirfus in den kommenden acht Jahren des Anerkennungszeitraumes besonders von der Dorferneuerung profitieren und auf öffentliche sowie private Fördermittel hoffen. Mit den Zuwendungen des Landes werden Maßnahmen unterstützt, die Lebensqualität in den Dörfern zu erhalten und den Wohnstandort Dorf noch attraktiver zu gestalten. Bereits Ende 2024 hat die Ortsgemeinde einen Förderbescheid über 81.100 € für den Ankauf und den Rückbau des Grundstücks in der Kirchstraße 1 erhalten.

Um die Nachnutzung des Grundstücks gemeinsam mit der Dorfgemeinschaft zu untersuchen und festzulegen, steht die Durchführung einer Dorfmoderation mit anschließender Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes (von 2011) an.

Im Rahmen der Dorfmoderation soll das Interesse aller Bewohner für das dörfliche Gemeinschaftsleben geweckt und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen und Maßnahmen für die nachhaltige Weiterentwicklung ihrer Gemeinde erarbeitet werden.

Durch die Gründung von themenspezifischen Arbeitskreisen (z. B. Ortsgestalt, Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Freizeit, soziales Miteinander, etc.) soll die Bürgerbeteiligung im Dorferneuerungsprozess verstärkt werden.

Das Ergebnis der Dorfmoderationsphase stellt ein umfassender Ideenkatalog mit fundiert herausgearbeiteten Projekten dar, der als Grundlage für die Erstellung des Dorferneuerungskonzeptes dienen soll.

Für die beiden Maßnahmen wurden je drei Planungsbüros angefragt, welche ihr Interesse bekundeten und entsprechende Honorarangebote vorgelegt haben. Eine Gegenüberstellung liegt der Beschlussvorlage bei. Die Kosten liegen recht nah beieinander.

Durch die Novellierung der Verwaltungsvorschrift (VV)-Dorf um 01. Januar 2025 profitiert die Ortsgemeinde von erhöhten Förderhöchstsätzen.

So sind für die Dorfmoderation nach 2.1.1 bis zu 90 %, maximal jedoch 15.000 €, möglich.

Zuvor lag der Satz bei 80 % bzw. höchstens 12.000 €.

Für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes nach 2.1.2 werden ebenfalls bis zu 90 % bei maximal 10.000 € möglich. Zuvor lag auch dieser Satz bei 80 % bzw. höchstens 9.000 €.

Aufgrund des längerfristigen Projektzeitraumes ist eine harmonische Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro besonders wichtig. Insofern wird ein persönliches Kennenlernen durch eine Bürovorstellung empfohlen.

Bei Bedarf kann zudem über die Angebote nachverhandelt werden.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen sowie die vorliegenden Honorarangebote zur Kenntnis.

Ein persönliches Kennenlernen durch eine örtliche Bürovorstellung wird angestrebt.

Die Ortsbürgermeisterin wird daher entsprechende Termine mit den Büros vereinbaren (ca. im Juni), wobei der Gemeinderat sich ein Bild von den Stadtplanern machen und zu einer Entscheidung kommen kann.

Die Vorsitzende wird somit ermächtigt, sodann einen entsprechenden Moderationsvertrag und einen Vertrag zur Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes mit dem bevorzugten Planungsbüro abzuschließen. Hierzu ist das Benehmen mit den Beigeordneten herzustellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus mit Flachdach im Baugebiet Zwerstück;

Abweichung von der festgesetzten Dachneigung

Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Zwerstück“ gelegenen Grundstück das bestehende Wohnhaus um einen Anbau zu erweitern. Der Anbau soll mit Flachdach errichtet werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Flachdächer nicht zulässig. Der Bauherr beantragt daher eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Abweichung, auch im Grundsatz für das gesamte Plangebiet, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Vorübergehende Vermietung des Jugendraums als barrierearme Ausweichmöglichkeit

Der Jugendraum in der Ortsgemeinde Wirfus wird derzeit nur gering frequentiert. Aus diesem Grund soll der Raum vorübergehend als barrierearme Alternative für kleine private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.

Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Wirfus haben die Möglichkeit, den Jugendraum bei Bedarf anzumieten. Die Nutzung soll zu folgenden Konditionen erfolgen:

-

Nutzungsentgelt: 55 € pro Tag

-

Nebenkosten: 15 € pro Tag

Die Nutzung des Mehrgenerationenraums / Jugendraums durch die ortsansässigen Gruppen und Vereine, die sich aktiv für das Dorfleben engagieren, bleibt weiterhin kostenfrei.

Diese Regelung ist zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Sollte der Jugendraum wieder verstärkt für seine ursprüngliche Bestimmung genutzt werden, kann der Beschluss jederzeit widerrufen werden.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Wirfus beschließt, den Jugendraum vorübergehend als barrierearme Ausweichmöglichkeit für kleine private Veranstaltungen durch Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 55 € pro Tag sowie eine Pauschale für Nebenkosten in Höhe von 15 € pro Tag erhoben.

Die Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2026 und kann bei Bedarf durch den Gemeinderat jederzeit widerrufen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Anpassung der Nutzungsgebühren für die Schutzhütte

Für die Nutzung der Schutzhütte stellt die Ortsgemeinde aktuell eine Miete von 15 € sowie eine Nebenkostenpauschale von 5 € pro Tag in Rechnung. Die Nebenkostenpauschale ist nicht mehr kostendeckend und soll auf 10 € pro Tag angehoben werden.

In diesem Zusammenhang wird angeregt, eine Benutzungsordnung für die Schutzhütte zu erlassen.

Der Gemeinderat berät und entscheidet.

Der Gemeinderat beschließt, für die Benutzung der Schutzhütte eine Miete von 15 € und eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 10 € pro Tag in Rechnung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Benutzungsordnung zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Ausweisung von zwei Rundwanderwegen

Die Ortsgemeinde Wirfus plant einen Spazier- und einen Wanderweg um Wirfus auszuweisen.

Ziel ist es, attraktive Spazier- und Wanderangebote für Einwohner und Besucher zu schaffen.

Die zwei geplanten Strecken sind unterschiedlich lang:

-

Ein kleiner Rundweg mit einer Länge von ca. 1 km soll entlang der Dorfgrenzen verlaufen.

-

Ein großer Rundweg mit einer Länge von ca. 4 km führt um das gesamte Gemeindegebiet von Wirfus herum.

Beide Rundwege beginnen am Sportplatz der Ortsgemeinde. Am Startpunkt wird eine Informationstafel mit einer Übersichtskarte sowie Erläuterungen zu den beiden Rundwegen aufgestellt.

Die Beschilderung der Wege erfolgt mit Wegweisern/Markierungsplaketten, um eine einfache und sichere Orientierung der Wanderer zu gewährleisten.

Die Rundwege sollen während der Sommermonate entsprechend gepflegt und regelmäßig gemulcht werden, um sie dauerhaft gut begehbar zu halten.

Die Geländebeschaffenheit bleibt bestehen, die Wege werden nicht weiter ausgebaut.

Für die Durchführung der Mulcharbeiten wird eine entsprechende Ausschreibung veröffentlicht.

Der Gemeinderat beschließt die Ausweisung von zwei Rundwegen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Der Ortsgemeinde Wirfus wird folgende Spende angeboten:

Verwendungs-zweck

Zuwendungs-betrag

Zuwendungs-geber

Anderweitiges Beziehungs-verhältnis zur Gemeinde

Sachspende: Fleisch für den Seniorentag

174,00 €

Astrid Turzynski, Kavelocher Hof 4, 56818 Klotten

Jagdpächterin

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9. Mitteilungen, Fragen, Anregungen

a)

Eine Bürgerin der Ortsgemeinde hat freundlicherweise ihren Garten für das laufende Jahr pachtfrei für das Projekt „Dorfgarten“ zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Im Rahmen des Projekts wurden bereits Kartoffeln und Sonnenblumenkerne gepflanzt. Die Verbandsgemeindeverwaltung sieht in diesem Zusammenhang derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.

b)

Die neue Schließanlage wurde in allen Gebäuden der Ortsgemeinde eingebaut. Ein herzlichen Dankschön geht an Markus Mohr für die zuverlässige und engagierte Ausführung der Arbeiten.

c)

Am gemeindeeigenen Brunnen wurde ein kontinuierlicher Wasserverlust festgestellt.

Vermutlich ist der Schwimmer defekt. Am 07.04.2025 wurde der Wasserzähler durch das Kreiswasserwerk ausgelesen. Die Überprüfung der Daten ergab, dass seit Mai 2023 unregelmäßig Wasser abfließt: zunächst etwa 100 Liter täglich, seit Anfang 2024 rund 600 Liter pro Tag. Seit Dezember liegt der tägliche Verlust bei etwa ein Kubikmeter. Aufgefallen ist dies, als die Verbandsgemeinde die alten Zählerstände mit den im Dezember abgelesenen Werten verglichen hat.

d)

Im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ ist bis Donnerstag eine Präsentationsmappe zu erstellen. Robin Rink arbeitet tatkräftig daran. Das Ergebnis wird auf Nachfrage gerne zur Verfügung gestellt.

e)

Frank Regnier arbeitet derzeit mit großem Einsatz an der Erstellung der neuen Homepage www.wirfus.de. Die Veröffentlichung ist für Ende April geplant. Für die vollständige Umsetzung wird noch die Zuarbeit der örtlichen Vereine benötigt.

f)

Zur Bewahrung der Dorfgeschichte wurde von Bürgerinnen und Bürgern angeregt, die jeweiligen Hausbesitzer anzusprechen, ob Interesse daran besteht, alte Hausnamen auf Schildern an ihren Gebäuden anzubringen. Die Kosten für ein Schild liegen voraussichtlich bei etwa 20 € und sind zunächst vom jeweiligen Käufer selbst zu tragen. Ob ein Zuschuss durch die Gemeinde möglich ist, wird im Gemeinderat entschieden, sobald der tatsächliche Bedarf festgestellt wurde. Kathrin Schulte und Resi Henzgen stehen als Ansprechpartnerinnen für diese Aktion zur Verfügung.

g)

Um den Spielplatz auch für kleinere Kinder attraktiver zu gestalten, wurde eine Box für Sandspielzeug aufgestellt. Eltern können gerne vorhandenes Sandspielzeug spenden.

h)

Derzeit streichen Wolfgang, Klaus und Dominik ehrenamtlich den Jugendraum sowie den Mehrgenerationenraum (MGR). Ein herzliches Dankeschön für dieses großartige Engagement! Im Zuge der Arbeiten wurden zudem verschiedene Modernisierungs- und Reparaturmaßnahmen vorgenommen: Aufgrund defekter oder nur noch teilweise vorhandener Ausstattung wurden unter anderem neue Steckdosenleisten installiert, Lampen ausgetauscht und kleinere Instandsetzungen durchgeführt.

i)

Beim diesjährigen Dorfaktionstag waren rund 50 engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Wirfus aktiv. Es wurden zahlreiche Projekte umgesetzt, die das Ortsbild verschönern und das Miteinander stärken. Besonders schön war, dass auch für Kinder passende Aktionen angeboten wurden, sodass sich wirklich Menschen aller Altersgruppen einbringen konnten.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die mitgewirkt haben, ob sichtbar an vorderster Front oder im Hintergrund. Euer Einsatz macht Wirfus zu dem lebendigen, liebenswerten Ort, den wir alle so schätzen!

j)

Seit dem 07.04.2025 wird das „Sensen-Haus“ abgerissen. Ein weiterer Schritt in der aktiven Dorfentwicklung. Bereits ab Dienstag 08.04.25 beginnt die Entsorgung des Bauschutts, sodass das Gelände zügig, voraussichtlich innerhalb von 3 Wochen, geräumt sein wird.

k)

Am 08.04.2025 lädt die Ortsgemeinde Greimersburg alle Gemeinderatsmitglieder aus Kail, Wirfus, Landkern und Greimersburg zu einer gemeinsamen Besprechung hinsichtlich der Zukunft des Kindergartens ein.

l)

Am 09.04.2025 findet die Sitzung des Schulzweckverbandes der Grundschule Landkern statt.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.