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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 19/2023
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 17. Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses am 25.04.2023 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

- Einladung vom 18.04.2023 –

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:00 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Ute Arens, Mesenich

Fraktionsvorsitzender Hans Bleck, Cochem

Ulrich Burkholz, Cochem

Gregor Fuhrmann, Cochem

Peter Krötz, Ediger-Eller

Werner Lauxen, Lieg

Dirk Mohrs, Faid

Bernhard Himmen, Ediger-Eller,

Ortsbürgermeister (in Vertretung von Schneider, Jürgen)

Herbert Thönnes, Wirfus, Ortsbürgermeister

Klaus Zucchet, Valwig

Entschuldigt:

Jürgen Schneider, Klotten (wurde vertreten durch Ortsbürgermeister Himmen, Bernhard)

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Planungsbüro WeSt Dipl. Ing. Rolf Weber, Planungsbüro West (zu TOP 3öS)

Fraktionsvorsitzender Volker Linden

Angela Mohr, VGV Cochem

Schriftführer:

Bernd Nitzsche, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Werks-, Bau- und Umweltausschusses, die Beigeordnete sowie die Mitarbeiter(innen) der Verbandsgemeindeverwaltung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Werks-, Bau- und Umweltausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 11.04.2023 statt. Veröffentlicht wird die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 17 am 28.04.2023. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

- Mitteilung einer Vergabeentscheidung für die entwässerungstechnische Resterschließung des Gewerbegebietes „Auf dem Acker“ der Ortsgemeinde Ernst

Werkleiter Nitzsche informierte den Werks-, Bau- und Umweltausschuss über das Ergebnis der Ausschreibung für die o.g. Arbeiten sowie über die zwischenzeitlich mit Zustimmung der Beigeordneten getroffenen Vergabeentscheidung.

- Mitteilung einer Vergabeentscheidung für die weitere Umsetzung der Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Brauheck;

Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke sowie die örtliche Bauüberwachung; Technische Ausrüstung der Maschinentechnik sowie Elektrotechnik (Los 1) und Tragwerksplanung (Los 2)

Werkleiter Nitzsche informierte den Werks-, Bau- und Umweltausschuss über das Ergebnis der Ausschreibung für die o.g. Leistungen sowie über die zwischenzeitlich mit Zustimmung der Beigeordneten getroffenen Vergabeentscheidung.

2. Bekanntgabe des Beratungsergebnisses aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses am 11.04.2023

Der Vorsitzende gibt das Beratungsergebnis aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 08.12.2022 bekannt:

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss befasste sich mit dem Zukunftskonzept für die Kläranlage Brauheck. Des Weiteren entschied der Werks-, Bau- und Umweltausschuss über drei Erlassanträge zur Schmutzwassergebühr.

3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für Freiflächen-

Photovoltaikanlagen;

Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme

Der Verbandsgemeinderat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 29.03.2023 mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen befasst und beschlossen, dass nach einer abschließenden Beteiligung der Ortsgemeinden die landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) beantragt werden soll.

Die landesplanerische Stellungnahme mit den abgestimmten Flächen wurde daraufhin am 31.10.2022 bei der zuständigen Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell beantragt. Danach wurden für 13 Ortsgemeinden rd. 26 Flächen mit einer Gesamtgröße von 140,18 ha auf überwiegend landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Errichtung von PV-Anlagen vorgesehen. Hierbei wurden keine Vorranggebiete für die Landwirtschaft überplant bzw. sind diesbezüglich geringfügige Korrekturen vorzunehmen. Die Träger öffentlicher Belange (TÖP) wurden von der Unteren Landesplanungsbehörde um Stellungnahme gebeten und das Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hergestellt.

Die zwischenzeitlich vorliegende Stellungnahme sowie die vom Planungsbüro erarbeitete Abwägung ergab sich aus einer Anlage die der Beschlussvorlage beigefügt war.

In der Sitzung war auch der Planer, Herr Weber, vom Planungsbüro WeSt anwesend, der mittels einer Powerpointpräsentation die landesplanerische Stellungnahme und die erarbeitete Abwägung vorstellte und erläuterte.

Bezüglich der überwiegenden Flächen in Bruttig-Fankel sind die Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde so gewichtig, dass die Kosten für die Untersuchung der Restfläche nach Auffassung des Planers außer Verhältnis stehen. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Flächen (17,32 ha) aus der weiteren Planung herauszunehmen.

Gleiches gilt für die Fläche 2 – Martberg (9,50 ha) in Treis-Karden, aufgrund der direkten Sichtbeziehungen zur Tempelanlage Martberg.

Nach Würdigung der gesamten Stellungnahme sind aus planerischer Sicht die sich aus der nachfolgenden Tabelle ergebenden Flächen als unproblematisch einzuschätzen:

Bezüglich der übrigen Flächen sprach man sich dafür aus, diese unter Beachtung der geforderten zusätzlichen vertiefenden Untersuchungen, wie landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse, Zielabweichungsverfahren und Prospektionen etc., ebenfalls weiter zu verfolgen. Somit ergeben sich folgende Untersuchungsflächen:

Die Hinweise wurden insgesamt zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen sind entsprechend der Kommentierung zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Aus der Mitte des Werks-, Bau- und Umweltausschusses bedauerte man, dass nicht mehr Flächen möglich seien. Jetzt sei es Zeit, ergänzende Hausaufgaben zu machen, damit Ortsgemeinden die verbindliche Bauleitplanung anstoßen können. Allerdings müsse den Ortsgemeinden bewusst sein, dass sie für die Voruntersuchungen, wie z.B. die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse, artenschutzrechtliche Untersuchungen, Fachbeiträge oder Vogelschutzgutachten etc. auch finanzielle Vorleistungen erbringen müssten.

Auf Nachfrage teilte Herr Weber mit, dass nach einer älteren Schätzung in der Summe Bauleitplanungskosten von 450.000 bis 500.000 € entstehen können.

Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass einzelne Ortsgemeinden neben dem finanziellen Risiko auch einen ungewissen Ausgang des Bebauungsplanverfahrens in Kauf nehmen müssten. Oder ob man, um dies abzuwenden, bereits im Vorfeld einen Partner sucht, der auch bereits den wirtschaftlichen Betrieb der späteren Anlagen im Blick hat.

Abschließend wurde festgelegt, dass Herr Weber an der Hauptausschusssitzung nicht, jedoch bei der Verbandsgemeinderatssitzung, anwesend sein soll.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.