- Einladung vom 08.04.2024 –
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 20:30 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Peter Serwazi |
| Als Mitglieder: | Martin Arens |
| Olaf Freimuth |
| Friedrich Servaty |
| Antoni Singh |
| Entschuldigt: | Pierre Kirbach |
| Markus Kochems |
| Peter Schneiders |
| Alfred Sehl |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Schriftführer: | Alwin Schmitz, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 19.02.2024 wird einstimmig gebilligt. Ebenfalls durch einstimmigen Beschluss wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um TOP 9) Antrag auf Förderung des Projektes „Alte Mühle Mesenich“ und 10) Finanzierung der Schwimmfigur „Hoogemaan“ und die nichtöffentliche Sitzung um TOP 2) Bauangelegenheiten und TOP 3) Perspektivische Ausrichtung Kindergarten Senheim erweitert. Der Vorsitzende begrüßt die Ratsmitglieder sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| a) | Am 5.4.2024 fand der diesjährige Waldbegang mit dem Revierförster Körtgen und den Jagdpächtern statt. |
| b) | Daniel Hommes und Stefan Burg haben Freischneidearbeiten u.a. am Kulturweg durchgeführt. Achim Dernst und Daniel Hommes haben nach Absprache mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt das Moselufer entlang des Dorfes von Bewuchs befreit und die Weidenbäume eingekürzt. Der Vorsitzende bedankt sich hierfür im Namen der Ortsgemeinde. |
| c) | Als Anerkennung seiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten hat Herr Hugo Arens die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz erhalten. |
| d) | Das Ortseingangsschild wurde von einem Bus beschädigt. Der VRM Verkehrsverbund Rhein-Mosel wird die Kosten für den Austausch des Schildes übernehmen. |
| e) | Olaf Freimuth stellt Bruchsteine für das Projekt „Alte Mühle Mesenich“ kostenlos zur Verfügung. Hierfür herzlichen Dank. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.02.2024
Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.2.2024 bekannt.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 der Ortsgemeinde Mesenich
Mit Schreiben vom 06.04.2023 wurde der am 27.03.2023 durch den Ortsgemeinderat Mesenich beschlossenen Doppelhaushalt 2023/2024 der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 06.07.2023 wurden daraufhin aufsichtsbehördliche Bedenken hinsichtlich des unausgeglichenen Haushaltes 2024 geltend gemacht und gleichzeitig mit Fristsetzung um Stellungnahme gebeten. Der dann von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegte 1. Nachtragshaushaltsplan 2024, welcher die entsprechenden Verbesserungsvorschläge zum Haushaltsausgleich enthalten hat, wurde vom Ortsgemeinderat in der Gemeinderatsitzung am 20.11.2023 abgelehnt. Die Bedenken wurden somit seitens der Ortsgemeinde nicht ausgeräumt.
In den bisher der Kommunalaufsicht vorliegenden Haushaltsunterlagen sind der Ergebnis- und Finanzhaushalt der Ortsgemeinde Mesenich in 2024 (und in den Folgejahren) unausgeglichen. Zur Ausfinanzierung des Finanzhaushaltes sind nach derzeitigem Stand ab 2024 Liquiditätskredite erforderlich, was einen Verstoß gegen die in § 93 Abs. 4 GemO normierte Verpflichtung zum Haushaltsausgleich darstellt.
Weiterhin teilte die Kommunalaufsicht mit, dass nach Übermittlung der vorläufigen Rechnungsergebnisse im Haushaltsjahr 2022 eine positive Entwicklung festgestellt werden konnte. Die Entwicklung ist dahingehend zu verstehen, dass nun liquide Mittel zur Finanzierung des Finanzhaushaltes 2024 zur Verfügung stehen. Es wird damit gerechnet, dass auch in 2023 ein verbessertes Jahresergebnis verzeichnet werden kann und möglicherweise auch in den Folgejahren Verbesserungen erzielt werden können. Vor diesem Hintergrund stellte die Kommunalaufsicht in Frage, ob die bisher vorliegenden Haushaltsdaten 2024 noch den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Am 07.02.2024 wurde sodann durch die Finanzabteilung ein neu aufgestellter Haushaltsplan für das Jahr 2024 an die Kommunalaufsicht übersendet.
Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht am 26.02.2024 ergaben sich bei der vorläufigen Überprüfung der Haushaltsunterlagen keine grundlegenden Unstimmigkeiten oder Bedenken. Eine abschließende Bewertung der Kommunalaufsicht kann erst nach der Beschlussfassung des Gemeinderates und anschließender Vorlage bei der Aufsichtsbehörde erfolgen.
Die korrigierte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt den Ratsmitgliedern der Ortsgemeinde Mesenich vor.
Haushaltsplan 2024
Im Ergebnishaushalt wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 27.450 € ausgewiesen. Der Ergebnishaushalt ist dann ausgeglichen, wenn die Erträge mindestens die Aufwendungen decken. Da im vorliegenden Fall ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen wird, ist der Ergebnishaushalt somit nicht ausgeglichen.
Nach § 18 GemHVO ist der Finanzhaushalt dann ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten und den Mindest-Rückführungsbetrag nach § 105 Abs. 4 Satz 2 GemO zu decken. Ein Mindest-Rückführungsbetrag wird bei der Ortsgemeinde Mesenich nicht ausgewiesen. Der Finanzhaushalt weist einen negativen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 7.460 € aus und kann somit die veranschlagten ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 15.000 € nicht decken. Insgesamt ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 22.460 €, der mit den liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde) der Ortsgemeinde Mesenich finanziert werden kann. Der Finanzhaushalt 2024 ist nicht ausgeglichen.
Im Investitionsbereich werden Investitionseinzahlungen in Höhe von 10.000 € (500 € Instandhaltungsrücklage Eigentumswohnung, 4.500 € Kostenerstattung für Linksabbiegespur zum Campingplatz, 5.000 € Grabnutzungsentgelte) veranschlagt.
Diesen Investitionseinzahlungen stehen Investitionsauszahlungen in Höhe von 84.500 € (1.500 € Anschaffungen diverse Vermögensgegenstände für den Bauhof, 3.000 € Friedhofssanierung, 80.000 € Sanierung der Goldgrübchenhalle) gegenüber, so dass sich ein Fehlbetrag in Höhe von 74.500 € ergibt. Dieser Fehlbetrag wird mit der Veranschlagung einer Neuaufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 74.500 € finanziert.
Aus dem Haushaltsjahr 2023 werden rund 140.000 € an Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024 übertragen (85.000 € für die Restzahlung der Linksabbiegespur, rund 25.000 € für die Gestaltung der Bushaltestelle Ortsseitig, 30.000 € Restzahlung für den Parkplatz an der L98). Diese Auszahlungsermächtigungen können mit den liquiden Mitteln der Ortsgemeinde Mesenich finanziert werden.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 verfügt die Ortsgemeinde Mesenich über liquide Mittel (Forderungen gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von voraussichtlich rund 230.000 €. Nach Finanzierung des Defizites im Finanzhaushalt in Höhe von 22.460 € und der übertragenen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 140.000 € verbleibt der Ortsgemeinde zum 31.12.2024 voraussichtlich ein liquider Mittelbestand in Höhe von 67.500 €.
Der unter § 4 der Haushaltssatzung aufgeführte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (Liquiditätskredite) wird im Haushaltsjahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 200.000 € festgesetzt. Die Berechnung des Betrages kann aus dem Muster 31 „Ermittlung Höchstbetrag Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse“, welche als Anlage dem Haushaltsplan auf Seite 134 beigefügt ist, entnommen werden.
Aufgrund der verbesserten Jahresergebnisse in den Vorjahren und der ausreichenden liquiden Mittel zur Finanzierung des Finanzhaushaltes kann auf die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B (wie es zunächst im 1. Nachtrag 2024 vorgesehen war) verzichtet werden.
Der Ortsgemeinderat Mesenich beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja Stimmen, 1 Nein-Stimme
4. Aufnahme eines Investitionskredites für die Ortsgemeinde Mesenich
- Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Zur Finanzierung der Investitionsauszahlungen steht der Ortsgemeinde Mesenich für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 eine von der Kommunalaufsicht genehmigte Kreditermächtigung von insgesamt 203.300 € zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme „Sanierung Goldgrübchenhalle“ u.a. und zur Finanzierung der Haushaltsausgabereste wird nunmehr die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 203.300 € erforderlich. Hierzu wurden von Verwaltung bei diversen Kreditinstituten entsprechende Kreditangebote angefordert.
Aufgrund der sehr kurzen Bindungsfristen der Kreditinstitute hat am 02.11.2023 der Ortsbürgermeister im Rahmen seines Eilentscheidungsrechtes im Benehmen mit den Beigeordneten den Investitionskredit als Annuitäten / Ratendarlehen zu einem Zinssatz von 4,110 % für 10 Jahre fest und anfänglicher Tilgung von 2 % vergeben.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Stilllegungsflächen im Rahmen der Förderung "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Die Ortsgemeinde Mesenich hat sich 2022 dazu entschlossen, im Rahmen der Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ 5% der Betriebsfläche für die nächsten 20 Jahre der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen. Zwischenzeitlich liegt der Bewilligungsbescheid der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe vor. Hier wird eine Stilllegungsfläche von 10,10 Hektar gefordert. Zur Absicherung der Förderfähigkeit werden nach Bedarf jedoch bis zu 7% der Betriebsfläche stillgelegt. Die Revierleitung hat geeignete Flächen ausgewählt. Diese eignen sich aufgrund ihrer biologischen Wertigkeit, der Lage und der wirtschaftlichen Bedeutung besonders als Stilllegungsflächen.
Der Gemeinderat beschließt die Stilllegung der genannten Flächen zuzüglich bis zu 2% der Betriebsfläche nach Bedarf für den Zeitraum der Förderung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Stand des geförderten Glasfaserausbaus in der Verbandsgemeinde Cochem
Der Kreis und die Verbandsgemeinden haben es sich eine flächendeckende Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen im gesamten Landkreis zum Ziel gesetzt. Hierzu wurden bei Bund und Land entsprechende Förderanträge gestellt. Im Rahmen der angestrebten Förderung wurde im Zeitraum vom 14.04.2023 bis 09.07.2023 ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt, um den Status Quo sowie den geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen (TKU) verbindlich abzufragen. Dies ist im Kreis für 45 Ortsgemeinden erfolgt. Die Adressen in den Ortsgemeinden für die kein TKU einen Ausbau angemeldet hat, wurden in den geförderten Ausbau aufgenommen. Dies gilt auch für die Ortsgemeinde Mesenich. Kreisweit handelt es sich hier um insgesamt 8.192 Adresspunkten mit 7.704 Privatadressen und 488 Unternehmen sozioökonomischen Schwerpunkten. Es sind insgesamt 450 km Tiefbau mit 1.030 km Leerrohre und 2.330 km Glasfaser notwendig. Dabei geht man von einer Wirtschaftlichkeitslücke von 58 Mio. € aus.
Der entsprechende Förderantrag für den Gigabitausbau wurde am 10.08.2023 beim Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, aconium (ehem. ateneKOM), eingereicht. Mit Bescheid vom 18.09.2023 hat der Bund dem Landkreis für den Zeitraum vom 18.09.2023 bis 31.12.2028 eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 34,8 Mio. € bewilligt. Die Förderquote des Bundes entspricht demnach 60 % der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke von 58 Mio. €.
Nachdem das Land Rheinland-Pfalz durch einen Runderlass vom 06.12.2023 die „Förderregelungen zum Ausbau von Gigabitnetzen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 6. Dezember 2023“ als Grundlage des Förderverfahrens erklärt hat, wurde unmittelbar am 08.12.2023 die Ko-Finanzierung des Landes beantragt. Mit Bescheid vom 21.12.2023 hat das Land dem Landkreis für den Zeitraum vom 29.12.2023 bis 31.12.2030 eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 17,4 Mio. € für den Gigabitausbau bewilligt. Dies entspricht 30 % der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke.
Der Kreistag hat am 8.4.2024 beschlossen, den Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation der Kreiswerke zu beauftragen, den Gigabitausbausbau im Landkreis Cochem-Zell europaweit auszuschreiben, das Vergabeverfahren durchzuführen und einen Vergabevorschlag zu erarbeiten. Dieser wird dem Verbandsgemeinderat zu gegebener Zeit zur Zustimmung vorgelegt. Die Projektmaßnahme wird nach erfolgter Auftragsvergabe aller Voraussicht nach in den Jahren 2025 – 2028 umgesetzt.
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis.
7. Verkehrsberuhigung im Kerndorf, Verkehrssituation Zehnthofstraße
Seitens des Vorsitzenden wurde im Auftrag des Gemeinderates bei der Straßenverkehrsbehörde angefragt, unter welchen Voraussetzungen eine Verkehrsberuhigung in der Zehnthofstraße für den Bereich zwischen Kehrstraße und Römerstraße erfolgen könnte. Hintergrund sind Beschwerden, dass dort zu schnell gefahren würde und schon deutliche Gefährdungssituationen in Bezug auf den dortigen starken Fußgängerverkehr aufgetreten wären. In diesem Zusammenhang erfolgte Anfang des Jahres auch ein gemeinsamer Ortstermin des Vorsitzenden und der Straßenverkehrsbehörde, bei dem die Örtlichkeit in Augenschein genommen wurde.
Zusammenfassend teilt die Straßenverkehrsbehörde Folgendes mit:
| - | Der Bereich kann nicht ohne Weiteres in einen verkehrsberuhigten Bereich (d.h. unter Anderem Befahren nur mit Schrittgeschwindigkeit) umgewandelt werden. |
| Hintergrund ist, dass die Einrichtung eines solchen Bereichs eine Betrachtung der Gesamtumstände erfordert. Demnach muss ein solches Gebiet baulich so ausgestaltet sein, dass klargestellt ist, dass eine Aufenthaltsfunktion überwiegt und die Fläche auch als Kommunikationsfläche genutzt werden kann. Grundsätzlich ist hiermit ein ebenengleicher Ausbau sowie auch die bauliche Ausgestaltung durch Anpflanzungen/Baumscheiben verbunden, gleichzeitig muss auch Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen werden (z.B. durch das Anlegen von Parkflächen). |
| Diese Voraussetzungen liegen aktuell in Mesenich nicht vor. Es handelt sich hier um „normale“ ausgebaute Gemeindestraßen. Es ist baulich nicht erkennbar, dass hier eine Aufenthaltsfunktion für Fußgänger etc. im Vordergrund steht. |
| Eine Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs kann demnach ohne weitergehende bauliche Veränderungen nicht erfolgen. Vor der straßenverkehrsrechtlichen Änderung der Situation müssen erst bauliche Fakten geschaffen werden bzw. die damit einhergehenden bauplanungsrechtlichen Aspekte müssen berücksichtigt bzw. geändert werden. |
| - | Die Herabsetzung der max. Höchstgeschwindigkeit als streckenbezogene Anordnung für einzelne Straßen erfordert regelmäßig das Vorliegen einer deutlich erhöhten abstrakten Gefahrenlage, bestehender Unfallhäufungsstellen oder bestimmter Einrichtungen wie Altenheime, Kindergärten etc. Aufgrund der beengten baulichen Situation sowie der regelmäßig auf die Zehnthofstraße einmündenden Seitenstraßen muss der Fahrzeugführer hier eigenverantwortlich seine Geschwindigkeit anpassen bzw. sich entsprechend vorsichtig verhalten. Es liegt grundsätzlich keine unübersichtliche Verkehrssituation vor, welche dem Fahrzeugführer eine entsprechende Anpassung nicht ermöglichen würde. |
| Eine hinreichend bestimmte abstrakte Gefährdungssituation wird aufgrund der Rahmenumstände seitens der StVB derzeit nicht gesehen, die Angelegenheit wird aber nochmals während der Fremdenverkehrssaison überprüft. |
| Einrichtungen welche eine niedrigschwellige Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ermöglichen, sind in der Ortslage nicht vorhanden. |
| Unfallhäufungspunkte ergeben sich nach derzeitiger Sachlage nicht. |
| Die Einrichtung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen (insbesondere niedriger als 30 km/h) fällt damit grundsätzlich aus. |
| - | Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen kommen grundsätzlich nur im Rahmen der flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde in Betracht. Sie kommt nur dort in Frage, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist und dient vorrangig dem Schutz der Fußgänger und Radfahrer. |
| Solche Zonen können auf Antrag der Gemeinde eingerichtet werden, wenn die Voraussetzungen nach der StVO und der darin enthalten VwV vorliegen bzw. mit der Einrichtung der Zonen geschaffen werden können. |
| Bei der (südlich der Landesstraße gelegenen) Ortslage Mesenich spielt der Durchgangsverkehr eine untergeordnete Rolle, qualifizierte Straßen sind im Dorf selbst auch nicht betroffen, d.h. grundsätzlich wäre hier die Einrichtung einer solchen Zonenregelung umsetzbar. |
| Seitens der StVB stellt sich aber die Frage ob dies auch tatsächlich notwendig oder weiter sinnvoll ist. Wie bereits oben ausgeführt sind die Straßen in Mesenich selbst alle recht eng und es gibt viele Einmündungen und Kreuzungen welche eine ohnehin stark abgesenkte Geschwindigkeit von jedem verantwortungsbewussten Fahrzeugführer erfordern. Demnach wäre die Frage nach einer tatsächlichen Änderung der Situation wahrscheinlich zu verneinen. |
| Zudem wäre hier auch wieder mit einem erhöhten Beschaffungs- und Unterhaltungsaufwand für die VZ auszugehen. |
| Fahrzeugführer, welche den Ort aktuell mit unangepasster Geschwindigkeit befahren, wird auch die Anordnung entsprechender Verkehrszeichen nicht hiervon abbringen. |
| - | Unabhängig von straßenverkehrsrechtlichen Eingriffen durch Verkehrszeichen steht es der OG Mesenich natürlich frei die in Frage kommenden Straßen baulich so umzugestalten, dass sich aus den baulichen Gegebenheiten eine Verkehrsberuhigung ergibt. |
| Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Straßenverkehrsbehörde zur Kenntnis. Der Rat hält an einem Konzept zur Verkehrsberuhigung grundsätzlich fest. Um auch den saisonalen Verkehr in die weiteren Überlegungen einbeziehen zu können, sollte der neu gewählte Gemeinderat die Thematik dann im Herbst d.J. nochmals aufgreifen und die Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung in einem gemeinsamen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde erörtern. |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wetterschutzes und von Dachgauben in Mesenich, Wiesenweg/Im Winkel
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pfalsbach der Ortsgemeinde Mesenich. Der Bauherr plant, im Eingangsbereich grenzständig ein Wetterschutzdach von ca. 3 x m 5 m vor dem Hauseingangsbereich zu errichten. Die straßenseitige Baugrenze wird hierdurch überschritten. Ferner sollen zwei Dachgauben errichtet werden. Mit der Anfrage wird um Klärung gebeten, ob und in welcher Größe die geplanten baulichen Anlagen zulässig sind.
Der Gemeinderat stimmt dem beantragten Bauvorhaben zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Ratsmitglieder Friedrich Servaty und Antoni Singh haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
9. Antrag auf Förderung des Projektes „Alte Mühle Mesenich“
Die Ortsgemeinde ist Eigentümerin einer alten historischen Obstmühle mit einer weit über 200 Jahre alten Geschichte. Die Mühle war im alten Rathaus gleich neben dem Backes untergebracht. 1973 wurde das alte Rathaus zwecks Mitfinanzierung eines neuen Gemeindehauses verkauft. Der Backes wurde außer Betrieb genommen und die alte Obstmühle als historisches Relikt seitens der Gemeinde gesichert. Die Ortsgemeinde hat zusammen mit dem Pumpenverein ein Konzept zur Gestaltung eines neuen bildgebenden Eingangstores für Mesenich erarbeitet. Direkt an der L 98 an der Bushaltestelle soll ein ansprechendes Entré für Einheimische und Touristen entstehen, das ein Stück Dorfgeschichte repräsentiert und erlebbar macht. Die vorhandene Begrünung, Sitzbänke und eine neue Infotafel sollen zum Pausieren, Verweilen und Informieren einladen.
Die förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 14.098 €. Hierauf wird eine Förderung bei der LAG Mosel beantragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
10. Finanzierung der Schwimmfigur „Hoogemaan“
Um die Erinnerung an die Sagenfigur „Hoogemaan“ aufrecht zu erhalten, wurde bereits am Kulturweg „Mesenicher Steinreichskäpp“ ein Steinrelief aufgehangen. Dieses ist bisher sehr gut angenommen worden. Doch die Figur lebte der Erinnerung nach nun mal in der Mosel und sollte auch dort zur Geltung kommen. Daher ist seitens des Kulturvereins geplant, eine Figur auf eine Boje zu setzen und in der Mosel zu verankern. Dazu wurde vom bekannten Künstler Turgut Gül ein Modell erstellt und eine Kosten- und Durchführbarkeitsplanung erarbeitet. Zwischenzeitlich ist auch strom- und schifffahrtsrechtliche Genehmigung durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn erteilt worden.
Nun steht die Finanzierung des Projektes an. Die erwarteten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 5.000 – 6.000 €. Die Ortsgemeinde ruft die Bevölkerung zu Spenden für die Kulturpflege auf, um dadurch eine weitere Aufwertung des Fremdenverkehrs und die Erhaltung des Aspektes der Ortshistorie zu erreichen. Ansprechpartner im Kulturverein sind Richard Mentges und Hugo Arens.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.