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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 5. Sitzung des Verbandsgemeinderates Cochem am 25.03.2025 im Calmont-Forum

- Einladung vom 14.03.2025 -

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

18:30 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Gaby Franzen, Bremm

Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Bernhard Himmen, Ediger-Eller

Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf

Diane Lauxen, Lieg

Lisa Loosen, Cochem

Kilian Moritz, Pommern

Uli Oster, Klotten

Thomas Rings, Cochem

Thomas Schäfer, Dohr

Walter Schmitz, Cochem

Jürgen Schneider, Klotten

Stefan Thomas, Faid

Philipp Thönnes, Treis-Karden

Jakob Zenzen, Pommern

Ute Arens, Mesenich

Hans Bleck, Cochem

Günter Hammes, Cochem

Jens Mindermann, Greimersburg

Ralf Pauken, Treis-Karden

Bernd Schuwerack, Cochem

Markus Breitscheidel, Cochem

Caroline Lauxen, Cochem

Fabian Mentenich, Klotten

Ulrich Möntenich, Müden

Tanja Schmidt, Valwig

Peter Krötz, Ediger-Eller

Heinz Bremm, Cochem

Entschuldigt:

Gregor Fuhrmann, Cochem

Hermann-Josef Scheuren, Bruttig-Fankel

Heike Raab, Cochem

Thomas Basten, Ellenz-Poltersdorf

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter

Entschuldigt:

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Auf Einladung:

Stephan Weber, Büroleiter, VGV Cochem

Udo Bukschat, Fachbereichsleiter, VGV Cochem

Hans-Werner Junglas, Ortsbürgermeister Greimersburg

Schriftführer:

Stephan Weber, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister / Beigeordneten, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankt sich bei Ortsbürgermeister Hermann Oster für die Bereitstellung und bei den anwesenden Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowie Frau Schlägel vom Dorfladen für die Herrichtung des Sitzungsraumes im Calmont-Forum in Bremm. Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 17.12.2024 statt. Die Niederschrift hierzu wird nachgereicht.

Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

a) Demografische Entwicklung

Aktuell vorgelegte statistische Zahlen zeigen die Entwicklung der Verbandsgemeinde Cochem im Vergleich des Landesdurchschnitts. Ersichtlich ist, dass es vergleichsweise weniger junge Menschen und mehr ältere Menschen in der Verbandsgemeinde gibt und geben wird. Auch die geringe Zahl an Geburten unterstreicht diese Feststellung.

Zudem kann der Statistik auch die Zahl der Einwohner/innen mit Migrationshintergrund und der entsprechenden Herkunftsländer entnommen werden.

b) Beirat für Migration und Integration

Im Landkreis Cochem-Zell sowie in der Stadt Cochem ist die für den 26.02.2025 anberaumte formelle Beiratswahl nicht zustande gekommen, da nicht ausreichend bzw. keine Wahlvorschläge bis zur Einreichungsfrist eingegangen sind. Im Landkreis wird ein Beirat für Migration und Integration nunmehr nach § 56 a GemO eingerichtet. In der Stadt Cochem wird von der Bildung eines Beirats abgesehen.

c) Breitbandausbau

Der Breitbandausbau im Bereich der Ortsgemeinde Ediger-Eller schreitet voran und konnte fast abgeschlossen werden. In der Stadt Cochem beabsichtigt die Glasfaser Plus zunächst einen Ausbau der Bereiche Altstadt und Sehl. Die Deutsche Glasfaser hat eine Bürgerversammlung zum möglichen Ausbau der Bereiche Cochem-Brauheck, Faid und Dohr einberufen. Die Situation rund um einen möglichen Doppelausbau in Cochem Cond und der Ortsgemeinde Faid ist weiter ungeklärt.

d) Kontrolle der Kinderspielplätze

Der Mitarbeiter der Verwaltung, der im Rahmen einer Nebentätigkeit die jährlichen Hauptuntersuchungen der Kinderspielplätze vorgenommen hat, steht hierfür nicht mehr zur Verfügung. Da eine anderweitige Erledigung dieser wichtigen Aufgaben mit eigenem Personal nicht sichergestellt werden kann, wurde die Leistung extern ausgeschrieben. Es konnte ein verlässlicher Anbieter zu einem normalen Marktpreis gefunden und beauftragt werden, sodass die Durchführung der erforderlichen Kontrollen sichergestellt ist.

e) PV-Anlage auf dem Verwaltungsgebäude

Die PV-Anlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes wurde zwischenzeitlich in Betrieb genommen. Der Strom wird überwiegend direkt verbraucht und darüberhinausgehend in Batterien gespeichert. Rein rechnerisch soll rd. ein Drittel des Strombedarfs der Verwaltung abgedeckt werden.

f) Personalratswahl Verbandsgemeindeverwaltung

Am 31.05.2025 wird der neue Personalrat für die Verbandsgemeindeverwaltung gewählt.

g) Hochwasservorsorge „Pegel Bermel und Monreal“

Im Rahmen der Hochwasservorsorge wurde nunmehr die Pegel „Bermel“ und „Monreal“ in der meine Pegel App integriert.

h) Interkommunale Zusammenarbeit „ZUCK“

Die Zusammenarbeit bei der zentralen Vergabestelle im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nimmt Fahrt auf. Inzwischen konnte entsprechendes Personal für die ZVS eingestellt werden. Als nächstes soll eine erforderliche Vereinbarung abgestimmt werden. Voraussichtlich werden Vergaben ab 20.000 € über die zentrale Vergabestelle abgewickelt.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.12.2024

Der Vorsitzende gibt die Ergebnisse auch der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt; es wurde eine Organisationsentscheidung getroffen.

3. Zukunft des Steillagenweinbaus an der Mosel - Strategien zur nachhaltigen Entwicklung der Region

Der Steillagenweinbau prägt seit Jahrhunderten die Kulturlandschaft der Mosel und ist ein wesentlicher Bestandteil der regionalen Identität und Wirtschaft. Aktuell stehen die Winzerinnen und Winzer jedoch vor erheblichen Herausforderungen:

- Wirtschaftliche Schwierigkeiten: Sinkende Weinpreise bei gleichzeitig steigenden Produktionskosten führen zu einer zunehmenden Unrentabilität des Steillagenweinbaus. Insbesondere die arbeitsintensive Bewirtschaftung der Steillagen erfordert einen hohen personellen und finanziellen Einsatz.

- Klimawandel: Veränderte klimatische Bedingungen, wie frühere Blütezeiten und erhöhte Frostgefahr, beeinträchtigen die Erträge und die Qualität der Weine.

- Umweltauflagen: Der Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters hat zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen haben Klage gegen den Einsatz von Pestiziden per Hubschrauber gegen das Land RLP eingereicht, um den Lebensraum des Schmetterlings zu schützen.

Diese Faktoren beeinflussen nicht nur die Existenz der Winzerbetriebe, sondern auch die wirtschaftliche und touristische Entwicklung der gesamten Region. Obwohl der Steillagenweinbau vorrangig an der Mosel betrieben wird, hat er eine weitreichende wirtschaftliche Bedeutung für die gesamte Verbandsgemeinde. Der Weintourismus ist eine der tragenden Säulen der regionalen Wirtschaft und sichert zahlreiche Arbeitsplätze - nicht nur in den Moselgemeinden, sondern auch in der Hotellerie, Gastronomie, dem Einzelhandel und weiteren Dienstleistungsbereichen in Eifel und Hunsrück. Zudem zieht die einzigartige Kulturlandschaft der Weinberge Besucher an, von denen die gesamte Region profitiert.

Ein Einbruch im Steillagenweinbau würde somit nicht nur Winzerbetriebe, sondern auch Zulieferbetriebe, Handwerker und tourismusabhängige Unternehmen in allen Orten der Verbandsgemeinde treffen.

Bürgermeister Lambertz weist darauf hin, dass am 18.03.2025 ein Fachgespräch „Steillagenweinbau“ zur aktuellen Situation rund um die Klage gegen die Hubschrauberspritzung (und die Drohnenspritzung) in den betroffenen Steillagen-Flächen stattgefunden hat. Er bedankt sich bei den zahlreichen Teilnehmenden für das aufgebrachte Interesse, bei dem Hotel Pollmanns für die Stellung der Räumlichkeiten und auch bei der Presse für die wichtige Berichterstattung in der Sache. Es konnte festgestellt werden, dass insbesondere seitens der Winzerschaft und der Weinbauverbände bereits zahlreiche Anstrengungen zur Verbesserung der Situation betrieben wurden und werden. Nicht nachvollziehbar sei, warum das Ausbringen von Spritzmitteln per Hubschrauber gleichermaßen wie das gezielte Ausbringen von Spritzmitteln mittels Drohnen dargestellt und betrachtet werden soll.

Im Verbandsgemeinderat herrscht Einigkeit darüber, dass bei der im Raume stehenden Einschränkung bei der Bewirtschaftung des Steillagenweinbaus große Probleme auf die gesamte Region zukommen und dies weitreichende strukturelle Auswirkungen nach sich ziehen würde. Es konnte auch festgestellt werden, dass die Verbandsgemeinde keine direkten Ansatzpunkte oder Hebel zur Verbesserung der Ausgangssituation habe, da eine Einflussnahme auf das laufende Klageverfahren gegen das Land nicht möglich ist.

Der Verbandsgemeinderat erklärt seine grundsätzliche Unterstützung für eine übergreifende Strategie zur Sicherung und Weiterentwicklung des Steillagenweinbaus. Dabei soll insbesondere

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die Bedeutung des Steillagenweinbaus als regionales Wirtschaftselement und Kulturgut anerkannt werden;

-

ein gemeinsamer Dialog und eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren gefördert werden, um passgenaue Lösungsansätze zu entwickeln;

-

die Verwaltung ihre Rolle als Vermittlerin und Unterstützerin in Fragen der nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes und der touristischen Aufwertung wahrnehmen.

Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen soll in einem weiteren, praxisorientierten Dialogprozess erarbeitet werden. Darüber hinaus soll der Bürgermeister sich an den Ministerpräsidenten des Landes, den Vorsitzenden des Schmetterlingsvereins sowie an die Hersteller der bedeutenden Spritzmittel wenden und die Problematik hier vor Ort aufzeigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Priorisierung Investitionsmaßnahmen der Verbandsgemeinde Cochem

In den Sitzungen des Hauptausschusses vom 09.12.2024 sowie des Verbandsgemeinderates vom 17.12.2024 wurde über die geplanten Investitionsmaßnahmen der Verbandsgemeinde Cochem diskutiert und beraten. Auf Grund der Haushaltssituation 2025 wurde beschlossen, die zahlreichen Investitionsprojekte nach Wichtigkeit und Dringlichkeit zu bewerten und zu priorisieren.

Dazu stellte die Verwaltung den Fraktionen ausführliche Hintergrundinformationen zu den einzelnen Projekten zur Verfügung. Das Ergebnis der Abstimmung der Fraktionsvorstände zur Priorisierung der Investitionen hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zu Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Die entsprechenden Planungen sind weitestgehend bereits im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.03.2025 mit der Thematik befasst und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die abgestimmte Priorisierung sowie die damit verbundene Einplanung von Haushaltsmitteln zu bestätigen.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Fraktionen für die geleistete Arbeit und die Erarbeitung der Priorisierung der wesentlichen investiven Maßnahmen der Verbandsgemeinde.

Auch die Fraktionen untereinander bedanken sich für die gute interfraktionelle Zusammenarbeit. Gemeinsam wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen 5,6 und 8 als „mittel“ priorisiert wurden, da hierzu noch weitergehende Informationen zur zukünftigen Nutzung vorgelegt bzw. erarbeitet werden sollen. Die Maßnahme 1 könne zurückgestellt werden, bis neue Erkenntnisse über das angestoßene B-Planverfahren der Stadt Cochem in diesem Bereich vorliegen.

Der Verbandsgemeinderat bestätigt die von den Fraktionen abgestimmte Priorisierung der Investitionsmaßnahmen der Verbandsgemeinde und die damit verbundene Einplanung von Haushaltsmitteln.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Novellierung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz-LBKG)

- Auswirkungen auf die Verbandsgemeinde Cochem sowie Zustimmung zu einer Eilentscheidung

Das Extremwetterereignis 2021 an der Ahr war für den Landesgesetzgeber u.a. ein Grund dafür, den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des LBKG fortzuführen. Auch zukünftig muss nach Ansicht von Expertinnen und Experten vermehrt mit in Katastrophen mündenden Ereignissen größeren und komplexeren Ausmaßes gerechnet werden. Aus diesem Anlass wird in Kürze eine umfassende Novelle des LBKG erfolgen, deren Änderungen nicht nur umfangreiche Auswirkungen auf die Landkreise als zuständige Stellen für Katastrophen haben wird, sondern auch auf die Verbandsgemeinden. Denn nur wenn alle Ebenen für den Fall eines Ereignisses bestmöglich vorbereitet sind, können Schäden für Leib und Leben sowie Sachschäden geringgehalten werden.

Neben bereits bisher bestehende Verpflichtungen für die VG Cochem als Trägerin des Brandschutzes sind einige neue Verpflichtungen hinzugekommen. Von der Verwaltung werden folgende Vorhaltepflichten zunächst besonders hervorgehoben:

1.

Nach § 11 Absatz 2 LBKG (neu) sind u.a. Verbandsgemeinde verpflichtet, Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungspläne aufzustellen und diese vorzulegen. Die Pläne sind alle 5 Jahre fortzuschreiben.

2.

Nach § 35 LBGK (neu) muss die Gesamtleiterin oder Gesamtleiter die zur Gefahrenabwehr notwendigen Einsatz- und Verwaltungsmaßnahmen veranlassen, koordinieren, entscheiden und verantworten. Sie oder er bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgaben einer operativ-taktischen Komponente (operativ-taktische Einsatzleitung) und einer administrativ-organisatorischen Komponente (Verwaltungsstab).

3.

Nach §7 KatS-VO werden die Aufgabenträger (hier Landkreise und kreisfreie Städte) verpflichtet, regelmäßig (alle 2 Jahre) Übungen durchzuführen. Übungen im Rettungsdienstbereich sind sogar jährlich abzuhalten. Die Teilnahme aller Mitwirkenden (also auch der Verbandsgemeinden) im operativ-taktischen als auch im administrativ-organisatorischem Bereich im Katastrophenschutz kann hierbei angeordnet werden.

4.

Die Vorlage von Alarm- und Einsatzplänen erhält auch im neuen LBKG eine enorme Bedeutung und alle Aufgabenträger sind zur Erstellung verpflichtet. Auf diese Pläne bauen die Pläne des Katastrophenschutzes auf.

zu Nr. 1: Bisher war es den kommunalen Aufgabenträgern selbst überlassen, Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungspläne aufzustellen. Ein solcher Plan beinhaltet grob formuliert die Themen „Aufstellung/Organisation einer Feuerwehr“, „Führungsaufbau“, Erstellen eines Brandschutzbedarfsplans“, „Durchführung einer Risikoanalyse“ sowie „Fahrzeugkonzept“.

Viele dieser Themen wurden in der VG Cochem bisher zwar aufgegriffen, jedoch nicht in einem Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan zusammengefasst. Insbesondere das seit Jahren gepflegte Fahrzeugkonzept bietet der VG Cochem eine gute Übersicht über künftige Investitionen. Darüber hinaus konnte hierdurch erreicht werden, dass der Fahrzeugbestand nicht veraltet ist und kein Investitionsstau entsteht, da durchschnittlich jährlich 1 bis 2 Fahrzeuge beschafft werden.

Aufgrund der nun geänderten Norm, dass alle Aufgabenträger jedoch zwingend einen solchen Plan zu erstellen haben, der dann dem Landesamt vorzulegen ist, muss auch die VG Cochem diesen erstellen lassen. Es ist davon auszugehen, dass es eine Flut von Beauftragungen zur Erstellung dieser Pläne geben wird, da nur wenige der mehr als 200 Verbandsgemeinden in Rlp bisher einen solchen Plan hatten. Die Erstellung eines solchen Planes dauert etwa 12 Monate. Die Verwaltung hat daher zügig reagiert und Kontakt mit zwei Anbietern aufgenommen, u.a. die Kommunalberatung Rlp, welches das preisgünstigere Angebot abgegeben hat. Grundsätzlich dauert aktuell der Beginn der Erstellung nach Auftragsvergabe mehrere Monate. Es konnte jedoch erreicht werden, dass mit der Erstellung des Planes für die VG Cochem deutlich früher begonnen werden kann. Der Bürgermeister hat daher nach Absprache mit den Beigeordneten im Rahmen einer Eilentscheidung den Auftrag zur Erstellung des Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz erteilt.

zu Nr. 2: Ein Verwaltungsstab erledigt die ihm zugewiesenen Aufgaben innerhalb der eigenen Gebietskörperschaft. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Bereiche, für die die Behörde zuständig ist. Ziel des Verwaltungsstabes ist es, durch Bündelung und Koordinierung der gesamten Verwaltung, die durch das kritische Ereignis entstandenen Probleme zu lösen.

Der Verwaltungsstab ist neben dem Führungs-/ Katastrophenschutzstab Teil des Gesamtstabes, dem der politische Gesamtverantwortliche vorsteht.

Die Verwaltung ist derzeit mit dem Aufbau eines Verwaltungsstabes beschäftigt. Sobald dieser mit Funktionen und Namen befüllt ist, wird er dem Verbandsgemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.

Eines der wahrscheinlichsten Katastrophenereignisse für die VG Cochem scheint aktuell ein Hochwasser zu sein. Wurde das Hochwasser 1993 noch als Jahrhunderthochwasser bezeichnet, kann man nach dem Klimawandel der letzten 30 Jahre durchaus damit rechnen, dass die Mosel erneut derart ansteigen könnte, dass sogar das Hochwasser aus dem Jahr 1993 übertroffen wird. Dieses würde bedeuten, dass zahlreiche Ortsgemeinden der VG Cochem sowie die Stadt Cochem stark betroffen sind.

Damit man auch einem solchem Ereignis entgegentreten kann, beabsichtigt die Verwaltung, in dem Anbau der Grundschule Cochem, Jahnstraße 21, ein Zentrum für kommunales Krisenmanagement zu errichten. Dort befinden sich bereits Räumlichkeiten, die idealer Weise hierfür genutzt werden können. Sie sind hochwasserfrei, jederzeit anfahrbar und die notwendige Infrastruktur ist bereits vorhanden. Das Büro SOS Group, Saarbrücken wurde daher mit der Planung dieses Zentrums beauftragt.

Erste Planungsergebnisse liegen bereits vor. Für weitere Informationen wird auf die Anlagen der Sitzungsvorlage verwiesen.

zu Nr. 3: Durch die Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städten zur regelmäßigen Durchführungen von Übungen werden auch für die Verbandsgemeinden neue Aufgaben hinzukommen. Ob dieses noch durch die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (für den operativ-taktischen Bereich) oder zusätzlich durch das Verwaltungspersonal (für den administrativ-organisatorischen Bereich) geleistet werden kann bleibt abzuwarten.

zu Nr. 4: Nach § 11 Absatz 2 LBKG (neu) haben Verbandsgemeinden Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aufzustellen. Zwar bestand diese Verpflichtung auch bisher, jedoch sind in den letzten Jahren aufgrund neuer Ereignismöglichkeiten (z.B. Waldbrand, längerer Stromausfall etc.) zahlreiche Pläne hinzugekommen. Bisher wurden die Pläne durch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in Zusammenarbeit mit der Verwaltung als Träger des Brandschutzes erstellt. Dieses wird jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig durch die hohe Anzahl an Alarm- und Einsatzplänen sowie betrieblichen Einsatzplänen (z.B. Tunnel, Freizeiteinrichtungen etc.) nur noch schwer zu leisten sein. Ob hier künftig eine Auftragsvergabe an externe Unternehmen sinnvoll ist oder ggfl. zusätzliche Stellen im Stellenplan geschaffen werden müssen, bleibt ebenfalls abzuwarten. Der Verbandsgemeinderat wird hierüber rechtzeitig informiert, um eine Entscheidung treffen zu können.

Insgesamt ist die Verbandsgemeinde Cochem nicht zuletzt durch die jahrelange Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes, durch die Vorhaltung von zwei hauptamtlichen Feuerwehrgerätewarten, einer neuen Atemschutzgerätewerkstatt sowie und durch die zahlreichen hoch motivierten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gut aufgestellt.

Jedoch ändert sich die Gesamtlage, etwa durch den Klimawandel und auch die weltpolitische Situation, derzeit sehr rasant. Um diesen Herausforderungen für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Cochem entgegenzuwirken sowie die durch die umfangreiche Novelle des LBKG neuen Verpflichtungen zu erfüllen, wird auch die Verbandsgemeinde Cochem Investitionen tätigen müssen.

In einem Abstimmungsgespräch mit der Kommunalberatung ist es der Verwaltung gelungen, dass im Rahmen des erteilten Auftrages jeweils ein Vertreter der Kommunalberatung an den nächsten Sitzungen des Hauptausschusses und des Verbandsgemeinderates teilnimmt. Dort sollen neben dem Verfahren zur Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes und der Einrichtung eines Verwaltungsstabes besonders folgende Themen angesprochen werden:

- Persönliche Schutzausstattung

- Begleitung des Prozesses in den Gremien und mit der Öffentlichkeit

Bürgermeister Lambertz fasst nochmals zusammen, dass aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen verschiedene Sachen, die zum Teil sowieso schon von der Verwaltung betrachtet und erledigt werden, zusammengeführt und über die gesamte Verbandsgemeinde gestülpt werden sollen.

Durch das schnelle Handeln und die bisherige gute Zusammenarbeit sowie die Beziehungen zur Kommunalberatung sei eine Auftragserteilung möglich gewesen und somit auch ein zeitnahes Abarbeiten der komplexen Themenstellungen sichergestellt.

In der nächsten Sitzungsrunde sollen bereits erste Arbeitspunkte sowie ein möglicher Ablauf des Gesamtprozesses vorgestellt werden.

Die CDU-Fraktion bedankt sich für die vorausschauende Eilentscheidung und regt an, dass aufgrund der komplexen und umfangreichen Aufgabenstellungen in diesem Bereich ein separates Fachgremium gebildet werden sollte. Hierzu werde noch ein separater Fraktionsantrag ausgearbeitet und eingereicht.

Der Verbandsgemeinderat stimmt der getroffenen Eilentscheidung zur Auftragsvergabe an die Kommunalberatung RLP für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Energetische Sanierungsmaßnahme Feuerwehrgerätehaus Treis

- Anschaffung von Sektionaltoren, Auftragsvergabe

Für das Feuerwehrgerätehaus Treis wurde in 2021 ein energetisches Gutachten erstellt und verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen. Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen, u.a. die vorhandenen Tore sowie die noch im Gerätehaus befindlichen alten Fenster auszutauschen.

Für das Gewerk „Erneuerung Toranlage“ wurde eine Ausschreibung im Rahmen einer freihändigen Vergabe durchgeführt. Die Submission fand am 20.03.2025 statt. Es wurden insgesamt vier Firmen angeschrieben. Nach Prüfung der abgegebenen Angebote sind alle zu werten.

Für den Austausch der Fenster wurden zwei Angebote eingeholt. Aufgrund der prognostizierten Kosten kann auch hier eine freihändige Vergabe erfolgen.

Der Vergabevorschlag mit den gewerteten Firmen und geprüften Angebotssummen wird den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Sitzung zugehen. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Erneuerung der Toranlage sowie für den Austausch der Fenster an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Für die Erneuerung der Toranlage wurde bereits eine Förderung der Bafa in Höhe von 15% der Kosten zugesagt. Für den Austausch der Fenster wird noch eine Förderung bei der Bafa beantragt. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden.

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Beauftragung zur Erneuerung der Toranlage im Feuerwehrgerätehaus Treis sowie zum Austausch der Fenster an den wirtschaftlichsten Anbieter zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN)

Das Land Rheinland-Pfalz stellt zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit dem Regionalen Zukunftsprogramm „Regional.Zukunft.Nachhaltig.“ eine Summe von insgesamt 197 Mio. EUR zur Verfügung. Gemäß Einwohnerverteilungsschlüssel entfällt eine Fördersumme i.H.v. 3.141.984,26 EUR (159,91 EUR pro Einwohner) auf die Verbandsgemeinde Cochem. Das Landesgesetz wurde am 20.02.2025 verabschiedet.

Eine Zusammenfassung und weitere Details zum Förderprogramm haben den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Das Förderprogramm im Überblick:

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Nach § 4 Abs. 3 LGRZN sollen die Verbandsgemeinden eine angemessene Beteiligung der Ortsgemeinden sicherstellen. Der Fokus liegt auf regional bedeutsamen Projekten mit übergreifender Bedeutung für mehrere Ortsgemeinden.

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Maßnahmen nach dem Gesetzeszweck (§1 Abs. 1 LGRZN) bzw. aus der Positivliste des Landes (§2 Abs. 1 LGRZN) sind umzusetzen, dabei überwiegend investive Maßnahmen, bis zu 25% der Gesamtzuwendung können für nicht investive Maßnahmen eingesetzt, 5% der Gesamtzuwendung können für zusätzliche Personalkosten verwendet werden.

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Unter Beachtung des EU-Beihilferechts ist eine Vollfinanzierung (100%) der Maßnahmen zulässig.

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Doppelförderungen von bereits bewilligten Maßnahmen sind ausgeschlossen jedoch von Maßnahmen ohne Bewilligung möglich. Fördermittel aus RZN gelten dann als Eigenanteil.

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Haushaltsgrundsätze, Vergaberecht, Beihilferecht sind zu beachten.

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Betriebs- und Folgekosten sind vorab zu berücksichtigen.

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Ein Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides ist unzulässig, es sei denn es handelt sich um Planungsmaßnahmen bis zur Leistungsphase 4 HOAI.

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Die Verwaltung stellt einen Gesamtantrag für alle Maßnahmen, die in einer Projektliste zusammengefasst werden auf Grundlage plausibler Kostenschätzungen für jede Einzelmaßnahme

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Die Antragsfrist hat am 01.03.2025 begonnen und endet ohne Verlängerungsmöglichkeit am 31.08.2025.

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Die Mittel werden mit Zuwendungsbescheid ausgezahlt, die Umsetzungsfrist beträgt 36 Monate ab Auszahlung (Bewilligungszeitraum) womit nur Maßnahmen, die innerhalb von drei Jahren fertig gestellt werden können, eingereicht werden können.

Da die Fördermittel aus drei verschiedenen Ministerien zur Verfügung gestellt werden, erfolgt eine Aufteilung der Maßnahmen auf drei verschiedene Kapitel. Gemäß § 6 Abs. 2 LGRZN sind folgende Höchstgrenzen und Verteilungsschlüssel zwingend einzuhalten um die Fördermittel vollständig abrufen zu können:

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Max. 55% (1.728,091,34 EUR) der Gesamtzuwendung auf Kapitel 1 „Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort“

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Max. 30% (942.595,28 EUR) der Gesamtzuwendung auf Kapitel 2 „Maßnahmen zum Klimaschutz-, Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen

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Max. 30% (942.595,28 EUR) der Gesamtzuwendung auf Kapitel 3 „Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen“.

Diese Vorgaben bringen gewisse Umsetzungsherausforderungen mit sich. Ziel ist es, die Ortsgemeinden mit Blick auf überregional bedeutsame Projekte angemessenen zu beteiligen sowie die Einhaltung der Kapitelvorgaben innerhalb der Antragsstellungsfrist sicherzustellen. Dabei stehen folgende Optionen zur Wahl:

1.

Verwendung der gesamten Fördermittel für verbandsgemeindeweite Projekte, die die Interessen der Ortsgemeinden bestmöglich berücksichtigen

2.

Aufteilung der Fördermittel auf die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden zu jeweils 50% unter Berücksichtigung der drei Kapitel

Zu 1.

Aktuell werden mögliche Projekte vorbereitet und den entsprechenden Kapiteln zugeordnet. Die Verwaltung empfiehlt, Maßnahmen in diesem Förderprogramm umzusetzen, die bereits in Planung sind und die finanziell allen Ortsgemeinden langfristig zu Gute kommen.

Kapitel 1:

- Sanierung der Schulen

- Einrichtung eines Zentrums für kommunales Krisenmanagement inkl. Ausstattung und Stromerzeugung

- zentraler Jugendtreff mit Personalausstattung/Ansprechpartner für alle Ortsgemeinden

Kapitel 2:

- Energetische Sanierung der Schulen

- Umstellung auf Wärmepumpen

- Anschaffung von Energiemengenzählern

- Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. Anschaffung von Pegeln)

Kapitel 3:

- Anschaffung von Defibrillatoren und Ersatzgeräten

- Ausgaben zur Ansiedlungsförderung von Ärzten gemäß neuer Richtlinie

- Weitere Projekte in Planung

Zu 2.

Bei Aufteilung der Fördermittel zu jeweils 1.570.992,13 EUR erhalten die Ortsgemeinden je nach Einwohnerzahl eine Summe zwischen 9.000 EUR (kleine Ortsgemeinde) und 422.000 EUR (Stadt). Es liegen ca. 1/3 der Ortsgemeinden unter dem Wert von 30.000 EUR Gesamtzuwendung. Die einwohnerbezogene Zuwendung jeder Ortsgemeinde ist auf drei Maßnahmen aus den jeweiligen Kapiteln aufzuteilen, was vorgabegemäß zu vielen teils kleinen Maßnahmen (23x3) oder alternativ zu hohem Abstimmungsbedarf für Verschiebungen führt. Bei Aufteilung der Fördermittel auf die Ortsgemeinden sind entsprechende Maßnahmenvorschläge inklusive Kostenkalkulationen zu jedem Kapitel einzureichen.

Der Vorsitzende erläutert nochmals kurz die Rahmenbedingungen des Förderprogramms. Insbesondere weist er darauf hin, dass die Inanspruchnahme der Fördermittel durch die Aufteilung und die Wertvorgaben in den drei Kapiteln erschwert werde. Bei direkter Zuweisung von Fördermitteln an die Ortsgemeinden und die Stadt Cochem werde diese Situation bei einer Vielzahl an entsprechenden Kleinstprojekten noch weiter verschärft. Heute müsse daher zunächst entschieden werden ob, bzw. in welcher Weise die Ortsgemeinden und die Stadt Cochem an den Fördermitteln beteiligt werden sollen. Der Hauptausschuss sowie die Ortsbürgermeisterinnen und die Ortsbürgermeister haben sich nach intensiver Beratung mehrheitlich für die Option 1 ausgesprochen. Damit dennoch eine Gerechtigkeit hergestellt werden kann, sollen die Maßnahmen auf der Ebene der Verbandsgemeinde umlagerelevant sein.

Die Fraktionen im Verbandsgemeinderat erklären, dass sie die aufgezeigte Vorgehensweise mittragen. Sie ergänzen jedoch, dass die Maßnahmen die VG-Umlage reduzieren, zumindest nicht erhöhen, sollen und die einzelnen Maßnahmen im Hauptausschuss und dem Verbandsgemeinderat beschlossen werden sollen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die gesamte Fördersumme des Regionalen Zukunftsprogramms Regional.Zukunft.Nachhaltig (RZN) für verbandsgemeindeweite, übergreifende Maßnahmen zu verwenden. Die genaue Vorgehensweise und die einzelnen Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Verbandsgemeindeumlage beitragen sollen, müssen im Hauptausschuss und im Verbandsgemeinderat beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Ärztliche Versorgung

Am 06.11.2024 wurde im Ärztehaus des Cochemer Marienkrankenhauses die Praxis für Kinder- und Jugendmedizin von Herrn Dr. Reinhold Jansen eröffnet. Die Praxis, die langfristig zum Kindergesundheitszentrum mit erweitertem Leistungsspektrum entwickelt werden soll, ist aktuell an drei Vormittagen geöffnet.

Dr. Jansen und der Verwaltung ist es gelungen, zum 01.04.2025 einen halben Kassensitz für die Kinderarztpraxis nach Cochem zu holen. Um die Praxis in Cochem nicht weiter als Zweigpraxis der Praxis in Daun führen zu müssen, benötigt Herr Dr. Jansen zur Realisierung des festen Sitzes und zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe neue bzw. weitere technische Ausstattung (Hard- und Software) für die Räumlichkeiten in Cochem.

Die Praxis ist dann auch über eine Cochemer Telefonnummer zu erreichen und die Abrechnung kann von hier aus erfolgen. Auch eine Erweiterung der Öffnungszeiten ist geplant.

Dr. Jansen hat bei der Verwaltung angefragt, ob die Verbandsgemeinde bereit wäre, zusätzlich zu den bislang übernommenen Mietkosten für die Praxis (999,16 € mtl.), eine Förderung für die Anschaffung der EDV-Ausstattung bereitzustellen. Die Neben-/ Betriebskosten werden von Dr. Jansen getragen.

Die Übernahme der Mietkosten für die Kinderarztpraxis erfolgte in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises und im Vorgriff auf die vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 17.12.2024 behandelte Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem.

Sowohl die bislang übernommenen Mietzahlungen als auch die jetzt beantragte Unterstützung i.H.v. 20.000 € wären von der vorgenannten Förderrichtlinie - bis zu einer Gesamthöhe von maximal 50.000 € - gedeckt (nach den Ziffern IV a und IV b).

Dem Antrag der Verbandsgemeinde auf Übernahme des Aufgabengebietes „medizinische bzw. ärztliche Versorgung“ von den Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 4 GemO haben zwischenzeitlich 21 von 23 Gemeinden zugestimmt. In zwei Gemeinden stehen die entsprechenden Beschlussfassungen noch aus.

Um den Auf- und Ausbau der kinder- und jugendärztlichen Praxis weiter zu unterstützen, empfiehlt die Verwaltung dem Verbandsgemeinderat, Herrn Dr. Jansen die beantragte Förderung i.H.v. 20.000 € zu gewähren.

Mit der Angelegenheit haben sich bereits der Ausschuss für soziales Miteinander in seiner Sitzung am 11.03.2025, der Ältestenrat in der Besprechung am 13.03.2025 und der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 17.03.2025 beschäftigt. Alle genannten Gremien sind dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, Herrn Dr. Jansen für die kinder- und jugendärztliche Praxis in Cochem, zusätzlich zu den bisher übernommenen Mietzahlungen, eine einmalige finanzielle Förderung i.H.v. 20.000 € zu gewähren.

Hierbei ist die in der Förderrichtlinie festgelegte Höchstbetragsgrenze i.H.v. 50.000 € zu beachten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9. Fortentwicklung der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde

Der Ausschuss für Soziales Miteinander hat sich in seiner Sitzung am 11.03.2025 erneut intensiv mit der Frage der Weiterentwicklung der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde beschäftigt. Der Fachausschuss begrüßt weiterhin die Planungen der Verwaltung, die Kinder- und Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde zu intensivieren und dabei den Fokus auf die Fortentwicklung des Sozialraumes zu legen.

Sowohl die Ausschussmitglieder als auch die an der vorgenannten Ausschusssitzung teilnehmende Kreisjugendpflegerin Martina Christmann, sehen den Bedarf und betonen die Notwendigkeit für die von Seiten der Verbandsgemeinde geplante fachliche Betreuung der Jugendgruppen in den Ortsgemeinden und die Errichtung eines zentralen Jugendtreffs.

Aus Sicht der Gremiumsmitglieder sollten die Angebote insbesondere dem deutlich gestiegenen Unterstützungs- und Beratungsbedarf der jungen Menschen Rechnung tragen. Der Jugendtreff sollte daher nicht nur die Freizeitgestaltung und die soziale Interaktion zum Ziel haben, sondern auch als Anlaufstelle für präventive Maßnahmen in Bereichen wie Suchtprävention oder Konfliktbewältigung dienen und Jugendlichen bei Problemen Hilfestellung bieten. Hierzu sollten die bestehenden Kooperationen mit den Beratungsstellen (Lebensberatung, Caritas, Kreisjugendamt usw.) ausgebaut und nach Möglichkeit als „Vor-Ort-Sprechstunden“ in das Angebotsspektrum des Jugendtreffs integriert werden.

Vor dem Hintergrund des merklichen Anstiegs der Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund in der Verbandsgemeinde kann der Jugendtreff außerdem zur sozialen Integration beitragen, dadurch dass Jugendliche aus unterschiedlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Hintergründen die Möglichkeit erhalten, sich kennenzulernen und auszutauschen.

Der Jugendtreff soll im städtischen Gebäude in der Ravenéstraße 10 eingerichtet und mit zwei pädagogischen Fachkräften besetzt werden. Die (renovierungsbedürftigen) Räumlichkeiten werden der Verbandsgemeinde von der Stadt Cochem unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sollen die im Jugendtreff eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die vorgesehene Betreuung der Jugendgruppen in den Ortsgemeinden übernehmen.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine Konzeption für die Jugendsozialarbeit der Verbandsgemeinde erstellt. Diese kann als Basis für einen Leader-Antrag und auch für einen Antrag im Rahmen des Förderprogramms „Regional.Zukunft.Nachhaltig“ (RZN) verwendet werden. Über das Förderprogramm RZN können sowohl die notwendigen Renovierungsarbeiten als auch laufende Kosten wie Personalaufwendungen finanziert werden. Zur dauerhaften Finanzierung der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde ist zudem - bei positiver Beschlussfassung - vorgesehen, Fördermittel beim rheinland-pfälzischen Familienministerium (Landesprogramm „Jugendarbeit im ländlichen Raum - Mobile Jugendarbeit“) sowie bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell (da der Jugendtreff auch von Jugendlichen aus anderen Verbandsgemeinden des Landkreises besucht wird; weiterhin ist der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe grds. zuständig für die Jugendarbeit) zu beantragen.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2025 die Thematik ebenfalls behandelt und sich den Empfehlungen des Fachausschusses angeschlossen.

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte zu veranlassen sowie die möglichen Fördermittel bei den Zuwendungsgebern (lokale Leader-Aktionsgruppen Mosel, Eifel, Hunsrück, Land Rheinland-Pfalz und Landkreis Cochem-Zell) zu beantragen.

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen

10. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028

Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (KB) bietet Gemeinden und kommunalen Einrichtungen die Möglichkeit, sich zusammen zu schließen um Strom für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). zu besseren Konditionen einzukaufen. Für die Teilnahme muss die Verbandsgemeinde der Kommunalberatung einen Auftrag bzw. eine Bevollmächtigung erteilen.

Da die Verbandsgemeinde derzeit über bestehende Stromlieferverträge bis zum 31. Dezember 2026 verfügt, kann der Lieferbeginn frühestens zum 1. Januar 2027 erfolgen.

Die Kosten betragen 150 Euro pro Teilnehmer plus 12 Euro ab der siebten zusätzlichen Abnahmestelle. Die Verbandsgemeinde Cochem verfügt über 33 Abnahmestellen, sodass die voraussichtlichen Kosten 474 Euro betragen. Sollte die Ausschreibung vor dem Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden oder die Verbandsgemeinde ihre Teilnahme zurückziehen, wird eine Pauschale von 10 Euro pro Abnahmestelle fällig.

Für die Strombeschaffung stehen drei unterschiedliche Modelle zur Auswahl. Die Verbandsgemeinde erfüllt jedoch die Voraussetzungen für das Spotmarktmodell und das Bilanzkreismodell nicht, sodass ausschließlich die strukturierte Beschaffung in Betracht kommt.

1. Strukturierte Beschaffung: Hier wird der Strompreis über einen längeren Zeitraum berechnet, indem die Marktpreise an mehreren festgelegten Tagen ermittelt werden. So sollen Preisschwankungen ausgeglichen werden.

2. nachrichtlich Spotmarktmodell: Dieses Modell gilt für größere Abnahmestellen. 70 % des Stroms wird über die strukturierte Beschaffung gesichert, während die restlichen 30 % tagesaktuell an der Strombörse gekauft werden. Der endgültige Preis steht erst nachträglich fest.

3. nachrichtlich Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich an größere kommunale Teilnehmer, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Hier wird der Strom nicht nur gekauft, sondern auch selbst bilanziert und Überschüsse vermarktet.

Die Ausschreibung erfolgt europaweit in mehreren Wettbewerbsrunden, um günstige Marktbedingungen zu nutzen. Die Kommunalberatung übernimmt das gesamte Verfahren und erteilt den Zuschlag für das beste Angebot. Die Ausschreibungskonzeption mit den dazugehörigen Anlagen der Kommunalberatung liegen den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vor und können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Der Vorsitzende erläutert kurz das Ausschreibungsverfahren, die verschiedenen Optionen und die zu erwartende Preisgestaltung.

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die weitergehende ökologische Variante „Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote“ der Ausschreibung zugrunde gelegt werden sollte. Dieser weitergehende Antrag wurde mit 8 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen abgelehnt.

Sodann erfolgte die Beschlussfassung des Verbandsgemeinderats:

1.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung für die Verbandsgemeinde Cochem ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und alle erforderlichen Handlungen und Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Das Vergabegremium der Kommunalberatung wird ermächtigt, im Namen der Verbandsgemeinde Cochem die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen vorzunehmen.

4.

Die Verbandsgemeinde Cochem verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung für sich verbindlich anzuerkennen und den Strom für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit von dem Anbieter zu beziehen, der den Zuschlag erhält.

5.

Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde Cochem nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

O Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B. Beschaffungsmodell

O Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

C. Zuordnung

O Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

11. Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Gas 2026 - 2028

Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (KB) bietet Gemeinden und kommunalen Einrichtungen die Möglichkeit sich zusammen zu schließen, um Gas für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). zu besseren Konditionen einzukaufen. Für die Teilnahme muss die Verbandsgemeinde Cochem der Kommunalberatung einen Auftrag bzw. eine Bevollmächtigung erteilen.

Die Kosten betragen 230 Euro pro Teilnehmer plus 14 Euro ab der fünften zusätzlichen Abnahmestelle. Die Verbandsgemeinde Cochem verfügt über 6 Abnahmestellen, sodass die voraussichtlichen Kosten 258 Euro betragen. Sollte die Ausschreibung vor dem Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden oder die Verbandsgemeinde Cochem ihre Teilnahme zurückziehen, wird eine Pauschale von 10 Euro pro Abnahmestelle fällig.

Wie bereits in der Vergangenheit wird auch die Möglichkeit angeboten, Bioerdgas zu beschaffen. Dabei handelt es sich um Erdgas mit einem Biogasanteil von mindestens 10 %. Die genaue Auswahl der Abnahmestellen, für die Bioerdgas beschafft werden soll, erfolgt im Rahmen der weiteren Datenerfassung auf Basis dieses Beschlusses.

Die Ausschreibung erfolgt europaweit als dynamisches Beschaffungssystem. Dieses ermöglicht es, die Beschaffung in mehreren zeitlich gestaffelten Einzelwettbewerben durchzuführen, um möglichst günstige Marktbedingungen zu nutzen. Dabei werden - wie bisher - verschiedene Lose nach technischen und/oder regionalen Kriterien gebildet. Die konkrete Ausschreibungsstrategie wird durch die Kommunalberatung in Abstimmung mit den teilnehmenden Kommunen unter Berücksichtigung ihrer Anregungen festgelegt.

Die Erdgasbeschaffung erfolgt im Rahmen einer strukturierten Beschaffung, die aufgrund der Erfahrungen aus den Energiekrisen der Jahre 2022/23 in einigen Punkten angepasst wurde. Grundsätzlich basiert die Preisbildung auf einem festgelegten Verfahren, welches ermöglicht eine marktgerechte Preisbildung, bei der sowohl Preissteigerungen als auch Preisrückgänge zu berücksichtigen.

Die ermittelten Arbeitspreise beziehen sich ausschließlich auf den reinen Energielieferpreis. Hinzu kommen Netznutzungsentgelte, Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben, die den endgültigen Lieferpreis bestimmen.

Durch die separate Ausweisung der Netzentgelte wird gewährleistet, dass die regional unterschiedlichen Netzstrukturen berücksichtigt werden. Dadurch kann sich der endgültige Lieferpreis je nach Standort der Abnahmestellen unterscheiden.

Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren im Namen der teilnehmenden Kommunen durch, erteilt den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Anbieter und schließt die entsprechenden Lieferverträge ab. Die Ausschreibungskonzeption sowie die zugehörigen Anlagen haben den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Der Vorsitzende erläutert kurz das Ausschreibungsverfahren, die verschiedenen Optionen und die zu erwartende Preisgestaltung.

Sodann erfolgte die Beschlussfassung des Verbandsgemeinderats:

1.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Gaslieferung für die Verbandsgemeinde Cochem ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und alle erforderlichen Handlungen und Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Das Vergabegremium der Kommunalberatung wird ermächtigt, im Namen der Verbandsgemeinde Cochem die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen vorzunehmen.

4.

Die Verbandsgemeinde Cochem verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung für sich verbindlich anzuerkennen und das Erdgas für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit von dem Anbieter zu beziehen, der den Zuschlag erhält.

5.

Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde Cochem nach folgenden Maßgaben erfolgen:

O Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen

Abstimmungsergebnis: einstimmig

12. Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Cochem - Festlegung des Wahltags

Die Wahlzeit des amtierenden Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Cochem, Herr Wolfgang Lambertz, endet mit Ablauf des 28.02.2026; daher wird die Stelle zum 01.03.2026 frei.

Entsprechend der einschlägigen kommunalverfassungsrechtlichen Regelung ist dessen Nachfolge frühestens 9 Monate (01.06.2025) und spätestens 3 Monate (30.11.2025) vor Freiwerden der Stelle zu wählen.

Aus Vereinfachungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen und im Sinne der Bürger/innen und der ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen sollte die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters gemeinsam mit der ursprünglich terminierten Bundestagswahl am 28.09.2025 durchgeführt werden. An diesem Termin soll nunmehr festgehalten werden, da dieser gut in die gesetzlichen Fristen passt und ausreichend Zeit für die erforderlichen Wahlvorbereitungshandlungen verbleibt. Eine etwaige Stichwahl könnte am 19.10.2025 stattfinden.

Der Wahltag und der Tag der Stichwahl werden durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell als zuständige Aufsichtsbehörde festgesetzt. Die Terminierung erfolgt in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde. Der Vorschlag eines entsprechenden Wahltermins ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedarf daher einer Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat. Der Vorsitzende ist nicht daran gehindert, an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt mitzuwirken; § 36 Abs. 3 GemO ist nicht einschlägig, da es sich vorliegend nicht um eine Wahlvorbereitungshandlung in diesem Sinne handelt.

Sofern die Bürgermeisterwahl am 28.09.2025 stattfindet, ergeben sich nachfolgende Fristen und Termine:

Wahlvorbereitung

Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens am 69. Tag vor der Wahl

Bekanntmachung der Wahl und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen spätestens 48. Tag vor der Wahl

Sobald der Wahltag durch die Kreisverwaltung festgelegt wurde, können die weiteren Schritte vorbereitet werden. In der darauffolgenden Sitzungsrunde könnte die Stellenausschreibung des hauptamtlichen Bürgermeisters beschlossen werden.

Der Hauptausschuss hat sich mit der Festlegung des Wahltags für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Cochem befasst und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Durchführung dieser Wahl am 28.09.2025 und die Stichwahl auf den 19.10.2025 zu terminieren.

Der Verbandsgemeinderat schlägt der Aufsichtsbehörde vor, die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Cochem am 28.09.2025 durchzuführen und eine etwaige Stichwahl für den 19.10.2025 zu terminieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

13. Bericht des Bürgermeisters über seine Nebentätigkeiten und Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG

Nach § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes besteht für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit die Verpflichtung, wonach sie bis zum 01.04. jeden Kalenderjahres über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämter in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft zu berichten haben. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Bürgermeister Lambertz hat im Kalenderjahr 2024 folgende durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell genehmigte Nebentätigkeiten bzw. öffentliche Ehrenämter wahrgenommen:

a) Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bzw. ihm gleichgestellten Dienst:

Tätigkeit

Vergütung (Aufwands-entschädigung/

Sitzungsgeld)

Umfang 2024

Mitglied Regionalbeirat Energieversorgung Mittelrhein AG (EVM)

-

-

b) Öffentliche Ehrenämter

Tätigkeit

Vergütung (Aufwands-entschädigung/

Sitzungsgeld)

Umfang 2024

Beauftragter der Ortsgemeinde Valwig

-

01.10. – 26.11.2024 durchschn. 2 Std./Woche, 1 Sitzung plus Vor-/Nachbereitung

Verbandsvorsteher Zweckverband KiGa Senheim

-

1 Vorort-Termin, 1 Sitzung plus Vor-/Nachbereitung

Verbandsvorsteher Zweckverband KiGa Treis-Karden

-

-

Stellvertretender Verbandsvorsteher Zweckverband Grundschule landkern

-

2 Vorort-Termine, 1 Sitzung plus Vor-/Nachbereitung

Stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Forsten und Umwelt GStB

-

-

Mitglied Ausschuss für Klima, Umwelt und Energie GStB

-

-

Mitglied Ausschuss für Raumordnung, demographischer Wandel, Städtebau, Infrastruktur und Digitalisierung GStB

-

-

Stellvertretendes Mitglied des Ausschusses Verfassung, Verwaltung und Europa GStB

-

-

Stellvertretendes Mitglied Regionalvertretung Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald

-

-

stellvertr. Mitglied im Verwaltungsausschuss der Bundesagentur für Arbeit Koblenz-Mayen

80,00 €

2 Sitzungen plus Vor-/Nachbereitung

Mitglied in der Trägerversammlung des Jobcenters Cochem-Zell

-

2 Sitzungen plus Vor-/Nachbereitung

Mitglied im Kreistag und der CDU-Fraktion

800,00 €

16 Sitzungen plus Vor-/Nachbereitung

Mitglied im Kreisausschuss

730,00 €

5 Sitzungen plus Vor-/Nachbereitung

Vorsitzender Rechnungsprüfungsausschuss Kreis

50,00 €

1 Sitzung plus Vor-/Nachbereitung

Mitglied des Ausschusses für Kreisentwicklung, Mobilität und Digitales

50,00 €

1 Sitzung plus Vor-/Nachbereitung

Mitglied/stellvertr. Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses Kreis

50,00 €

1 Sitzung plus Vor-/Nachbereitung

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Pflicht zur Ablieferung der erzielten Vergütungen an den Dienstherrn, sofern die Summe der Vergütungen die Höchstgrenze von 9.600,00 € im Jahr übersteigt.

Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160,00 € oder im Kalenderjahr insgesamt 1.900,00 € übersteigen. Die in öffentlichen Ehrenämtern und privaten Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.

Für die vorgenannten im Kalenderjahr 2024 erzielten Vergütungen/Sitzungsgelder besteht keine Ablieferungspflicht.

Die obigen Ausführungen werden in die Sitzungsniederschrift aufgenommen. Daneben wird dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Cochem veröffentlicht.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die obigen Ausführungen zustimmen zur Kenntnis.

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt die Erste Beigeordnete Frau Stephanie Balthasar-Schäfer.

14. Bericht der Ersten Beigeordneten Stephanie Balthasar-Schäfer über ihre Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit müssen bis zum 01.04. jeden Kalenderjahres über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämter in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft berichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Für kommunale Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte auf Zeit gilt diese Berichtspflicht nur, sofern die erzielten Vergütungen einen Schwellenwert von 4.000,00 € in einem Jahr übersteigen.

Im Rahmen der vorstehenden Verpflichtung wird über folgende Tätigkeiten im Jahr 2024 berichtet:

Tätigkeit

Vergütung (Aufwands-entschädigung + Sitzungsgeld)

Umfang 2024

Mitglied im Kreistag Cochem-Zell und Fraktionsvorsitzende

3.560,00 €

Aufwands-entschädigung mtl. 80,00 €; 24 Kreistags-, Ältestenrats- u. Fraktionssitzungen; 9 Ausschusssitzungen

Mitglied des Verwaltungsrates des Zweckverbandes Sparkasse Mittelmosel - E-M-H

4.095,78 €

Aufwands-entschädigung; 6 Verwaltungsrats-sitzungen plus 1 Schulungs- und Fortbildungs-veranstaltung

Mitglied der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Mittelmosel - E-M-H

40,00 €

1 Zweckverbands-versammlung

Ehrenamtliche Richterin Oberverwaltungsgericht Koblenz

42,00 €

1 Sitzung

Die obigen Ausführungen werden in die Sitzungsniederschrift aufgenommen. Daneben wird dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Cochem veröffentlicht.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die obigen Ausführungen zur Kenntnis.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.