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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 19/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Cochem 11.03.2026

über die 7. Sitzung des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Cochem am 11.03.2026 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

- Einladung vom 06.03.2026 –

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:10 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf

Walter Schmitz, Cochem

Gaby Franzen, Bremm (in Vertretung von Thomas Schäfer)

Uli Oster, Klotten

Kilian Moritz, Pommern

Ute Arens, Mesenich

Bernd Schuwerack, Cochem

Peter Krötz, Ediger-Eller (in Vertretung von Heinz Bremm)

Ulrich Möntenich, Müden

Entschuldigt:

Thomas Schäfer, Dohr (wurde vertreten durch Gaby Franzen)

Stefan Thomas, Faid (wurde vertreten durch Markus Fuhrmann)

Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf (in Vertretung von Ortsbürgermeister Stefan Thomas)

Heinz Bremm, Cochem (wurde vertreten durch Peter Krötz)

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Stephan Weber, Büroleiter, VGV Cochem

Udo Bukschat, Fachbereichsleiter des Fachbereiches Bürgerdienste, VGV Cochem

Schriftführerin:

Verena Deis, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Hauptausschusses, die Beigeordneten, sowie den Fachbereichsleiter des Fachbereiches Bürgerdienste Udo Bukschat, den Büroleiter Stephan Weber und die Schriftführerin Verena Deis. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 08.12.2025 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 10.03.2026 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 12/2026 am 20.03.2026. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

a) Turnhalle Bremm

Am 26.02.2026 fand ein Gespräch mit dem Ältestenrat und der Gemeindeleitung in Bremm bezüglich der Turnhalle Bremm statt.

b) Demographische Entwicklung

Der Vorsitzende veranschaulicht die demografische Entwicklung anhand einer Grafik.

c) Asylbewerber/Flüchtlinge

Der Vorsitzende stellt die aktuelle Situation der Asylbewerber und Flüchtlinge anhand einer Grafik dar und nimmt dabei einen Vergleich mit den Jahren 2024 und 2025 vor.

Zudem werden die Herkunftsländer der Flüchtlinge aufgezeigt. Die derzeitige Gesamtzahl in der Verbandsgemeinde Cochem beläuft sich auf 56 Personen.

d) Bezahlkarte

Die Bezahlkarte wurde eingeführt. Der monatlich abhebbare Betrag beträgt für Haushaltsvorstände sowie volljährige Haushaltsangehörige 130 €, für minderjährige Haushaltsangehörige 50 €.

e) KiTa Lieg

Der Vorsitzende informiert über die aktuelle Situation der KiTa Lieg. Die Leitung der KiTa liegt bei der Mitarbeiterin Nathalie Scherer. Die Platzkapazität umfasst derzeit keine Plätze für Kinder unter zwei Jahren sowie 18 Plätze für Kinder über zwei Jahren.

Als Betreuungsmodell werden 8-Stunden-Plätze in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr angeboten.

f) Übersicht geplante Maßnahmen in KiTas

Der Vorsitzende stellt eine Übersicht der geplanten Maßnahmen in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Cochem vor und erläutert die vorgesehenen Entwicklungen.

g) Kinder- und Jugendärztliche Praxis

Der Vorsitzende berichtet über die Kinder- und jugendärztliche Praxis von Dr.Jansen. Die Praxis ist täglich geöffnet und verfügt über einen vollen Kassensitz. Neben dem Praxisinhaber sind zeitweise zwei Assistenzärzte tätig. Zudem wurden die Sprechzeiten erweitert. In der Praxis wurden Aufnahmen für das ARD Mittagsmagazin gedreht. Für den Herbst ist eine Zusammenarbeit mit der Universität Bonn geplant.

h) Wahl zum rheinland-pfälzischen Landtag

Die Zahl der Wahlberechtigten in der Verbandsgemeinde Cochem beträgt 14.427.

Zum Stand 11.03.2026 wurden 4.578 Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins gestellt, was einem Anteil von 31,6% entspricht. Am Wahltag ist eine Befragung durch eine Wahlforschungsinstitution im Auftrag von ARD und ZDF in Ediger-Eller und Cochem-Cond vorgesehen.

i) Umstellung Finanzsoftware

Zum 01.01.2026 wurde die neue Finanzsoftware KIS von der Firma OrgaSoft eingeführt. Im Zuge dessen wurde ebenfalls ein digitaler Rechnungsworkflow eingeführt. Dieser ermöglicht eine standortunabhängige Bearbeitung von Rechnungen, beispielsweise im Homeoffice sowie durch Ortsbürgermeister, Schulen und Kindertagesstätten. Entsprechende Schulungen wurden sowohl für den Stadtbürgermeister und die Ortsbürgermeister*innen durchgeführt. Die vollständige Nutzung der Fachanwendungen erfolgt schrittweise.

j) First Responder

Die Feuerwehreinheiten sind bereits im Einsatz. Seitens der Verwaltung wurde ein gemeinsamer Termin mit den vier Einheiten gewünscht. Ein Bedarf wurde für Cochem angemeldet. Zudem wird angestrebt, Defibrillatoren für alle Ortsgemeinden im Rahmen des Programm RZN anzuschaffen und in diesem Rahmen auch die First Responder Einheiten auszustatten.

Nach wie vor ist es das Ziel eine gemeinsame Ausbildung durch das DRK zu ermöglichen, sofern ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. In diesem Zusammenhang müssen auch die entstehenden Kosten geklärt werden.

k) Panoramahöhenradweg

Der Vorsitzende stellt die Streckenführung des Panoramahöhenradweges vor.

l) Feuerwehrbedarfsplan

Der Feuerwehrbedarfsplan der Verbandsgemeinde Cochem stellt die Grundlage für eine leistungsfähige und zukunftsorientierte Gefahrenabwehr dar. Ziel dieses Plans ist es, den Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung innerhalb des Gemeindegebiets bedarfsgerecht sicherzustellen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Der Vorsitzende informierte über den Stand des Verfahrens.

m) Start von KIP und LeAn

Der Vorsitzende informiert über das Kommunale Immobilien- und Flächenportal (KIP). Das KIP dient als zentrale öffentliche Plattform zur Vermarktung von Grundstücken und Immobilien. Die Ortsgemeinden werden gebeten, das Portal zu unterstützen, indem private Eigentümer, Makler und Unternehmen bei Vermarktungsabsichten aktiv auf das KIP hingewiesen werden. Zum Verkauf stehende Grundstücke im Gemeindeeigentum sind der Verbandsgemeindeverwaltung zur zentralen Erfassung zu melden. Die Einstellung und Pflege der Objekte im KIP erfolgt ausschließlich durch die Verbandsgemeinde. Weiterhin informiert er über das Leerstands- und Ansiedlungsmanagement (LeAn). Dieses System dient der internen Erfassung gewerblicher Leerstände sowie potenzieller Gewerbeflächen und ist nicht öffentlich einsehbar. Die Ortsgemeinden werden gebeten, vorerst ausschließlich gewerbliche Objekte wie Hallen, Werkstätten, Ladenlokale oder Gewerbeflächen zu melden. Die Meldung soll formlos per E-Mail erfolgen und die wesentlichen Eckdaten enthalten, insbesondere Lage bzw. Adresse, Objekttyp, aktuellen Status sowie Angaben zum Eigentümer (sofern bekannt). Das System unterstützt die Verwaltung intern dabei, gewerbliche Potenziale frühzeitig zu erkennen und Ansiedlungsprozesse gezielt zu steuern.

n) Gemeinsame Vergabestelle ZUCK

Am 28.01.2026 fand in Ulmen ein Treffen statt, bei dem folgende Themen besprochen wurden: Es wurde die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Begleitung der Gemeinsamen Vergabestelle beschlossen. Diese soll der Erarbeitung einheitlicher Regelungen und Verfahrensweisen sowie der Behandlung aktueller Themen dienen.

Als mittelfristige Zielsetzung wird die Aufnahme des Landkreises in die Gemeinsame Vergabestelle angestrebt. Bereits vorgesehen ist die Vereinheitlichung der Vergabeverfahren, die künftig ausschließlich in elektronischer Form abgewickelt werden sollen.

o) Neue Anerkennung der Schwerpunktgemeinde

Für das Programmjahr 2026 wurden 17 Gemeinden in Rheinland-Pfalz als neue Schwerpunktgemeinden der Dorferneuerung anerkannt. Aus der Verbandsgemeinde Cochem profitieren damit für die nächsten acht Jahre die Ortsgemeinden Bremm und Lütz von besonderen Fördermöglichkeiten zur Stärkung ihrer Ortskerne, zur Weiterentwicklung des Dorflebens und zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität vor Ort. Die Anerkennung wurde im Rahmen einer Feierstunde am 30. Januar 2026 in Mainz verliehen.

p) Gigabitausbau

Der Vorsitzende informiert über den privatwirtschaftlichen Gigabitausbau und stellt den aktuellen Ausbaustand der einzelnen Orte in einer kurzen Übersicht vor. 

Zum geförderten Ausbau wies er darauf hin, dass nach der letztjährigen Entscheidung durch den Landkreis nun final die Gremien der Verbandsgemeinden im Kreis Cochem-Zell zustimmen müssen. Die Umsetzung in der Verbandsgemeinde Cochem erfolgt durch die Glasfaser Plus GmbH. Der Hauptausschuss nimmt dies Zustimmend zur Kenntnis.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.12.2025

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses wurde über Personalangelegenheiten im Zuge der Neuorganisation des Bereiches „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Abwasserwerk“ und über Technische Investitionsmaßnahmen in der Turnhalle Müden beraten.

3. Modernisierung der IT-Infrastruktur an den Grundschulen

- Bekanntgabe einer Eilentscheidung

I. Sachdarstellung

1. Rückblick und Ist-Zustand

Im Jahr 2020 wurde die Netzwerk- und Hardwareinfrastruktur der Grundschulen in der Verbandsgemeinde (Standorte: Bruttig-Fankel, Cochem, Dohr, Ediger-Eller, Ellenz-Poltersdorf, Lieg und Müden) über das Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ modernisiert. Die damaligen Investitionskosten beliefen sich auf 230.130,08 €.

Aktuell entstehen für den Wartungsvertrag mit dem Dienstleister „The Cloud“ laufende Kosten in Höhe von 22.387,44 € jährlich (1.865,62 € monatlich).

2. Defizite des aktuellen Systems

Das bestehende System stößt an funktionale Grenzen:

Mangelnde Infrastruktur: Es fehlt eine Serveranbindung, weshalb keine zentrale Benutzerverwaltung oder Dateiablage für Lehrkräfte möglich ist.

Eingeschränkter Support: Die verbandsgemeindeeigene EDV hat keinen Zugriff auf die Hardware/Firewalls. Dies führt zu einer hohen Abhängigkeit vom externen Support und macht die Fehlersuche zeitintensiv und unflexibel.

3. Geplante Neukonzeption

In Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung wurde ein Konzept zur Optimierung entwickelt. Kernpunkte sind:

Ausstattung aller Standorte mit Sophos-Firewalls, neuen AccessPoints und integriertem Virenschutz.

Zentrales Management über das „Sophos Central Portal“ der VG Cochem, was Supporteinsätze vor Ort minimiert.

Anbindung per VPN/RED-Tunnel, um zentrale Datei- und Benutzerverwaltungen (wahlweise via Active Directory oder Landeslösung IServ) auch für das Homeoffice nutzbar zu machen.

II. Finanzielle Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit

Es liegt ein Angebot der Kommunalberatung über eine Laufzeit von 60 Monaten mit Gesamtkosten von 108.171,95 € vor.

Durch die Einsparung der bisherigen Wartungskosten (22.387,44 € p.a.) amortisiert sich die Maßnahme bereits nach 58 Monaten.

Im neuen Paket ist der Virenschutz bereits enthalten. Bei einer Fortführung des Altvertrags müssten hierfür ca. 23.324 € zusätzlich investiert werden, zuzüglich anstehender Hardware-Ersatzinvestitionen.

Da es sich um ein Inhouse-Geschäft mit dem GstB handelt, sind keine weiteren Vergleichsangebote erforderlich. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2026 eingestellt.

III. Zeitplan und Eilbedürftigkeit

Die technische Umsetzung ist für die 11. KW 2026 (09.03.–13.03.2026) fest terminiert. Die hierfür erforderlichen personellen Kapazitäten der Kommunalberatung waren aufgrund der hohen Nachfrage befristet bis zum 13.02.2026 reserviert.

Da bei einer Versäumung dieses Zeitfensters mit einer Verschiebung der Umsetzung bis mindestens in den Herbst 2026 zu rechnen war – und damit eine monatelange Verzögerung bei der notwendigen Optimierung der IT Sicherheit einhergegangen wäre –, wurde die Eilbedürftigkeit im Sinne der GemO ausdrücklich festgestellt.

IV. Votum des Ältestenrates

Der Ältestenrat hat sich bereits mit der geplanten Neukonzeption befasst und befürwortet die Modernisierung der IT-Infrastruktur an den Grundschulen gemäß der vorliegenden Planung der Verwaltung ausdrücklich.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die per Eilentscheidung erfolgte Vergabe zur Modernisierung der schulischen IT sowie der nötigen Hard- und Softwarelizenzen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4. Bauangelegenheiten

- Beauftragung von Architektenleistungen

Bekanntlich wurde für das Moselbad Cochem sowie für die Freibäder durch das Büro Krieger Architekten/Ingenieure eine Machbarkeitsstudie nebst Entwicklungskonzept erstellt. Hierbei ging es zunächst um eine Bestandsaufnahme über den Zustand aller Bäder. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass insbesondere bei dem Hallen- und Wellenbad sowie dem Freibad Cochem ein erheblicher Sanierungsstau besteht. Es wurde angeregt zu prüfen, ob ein Neubau gegenüber einer Sanierung Vorrang sinnvoller wäre.

Der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen hat sich im Zuge dieses Ergebnisses in seiner Sitzung am 05.11.25 dafür ausgesprochen, die Fa. Altenburg, Düsseldorf mit der Erstellung einer Bedarfsanalyse zu beauftragen. Diese Bedarfsanalyse wurde kurzfristig erstellt und im Rahmen der Sitzungen des Ältestenrates sowie dem Ausschuss für Freizeiteinrichtungen vorgestellt. Die Bedarfsanalyse ist auch zu dem Ergebnis gekommen, einen Neubau zu bevorzugen.

Der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen hat sich auf Grundlage der Bedarfsanalyse dafür ausgesprochen, die Ergebnisse auf die Gegebenheiten im Moselbad anzuwenden und erste Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hierbei soll auch eine konkrete Kostenermittlung erfolgen.

Die Verwaltung hat daher das Büro Altenburg sowie das Büro Krieger um Abgabe eines Angebotes für diese Leistung angefragt. Das Büro Altenburg kann diese Leistung nicht anbieten, das Büro Krieger hat zugesagt rechtzeitig für die Hauptausschusssitzung ein Angebot abzugeben.

Eine konkretere Kostenermittlung wird für die Beantragung von Zuschüssen unabdingbar sein.

Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 bisher nicht veranschlagt.

Frau Nicole Jobelius-Schausten weist daraufhin, den Schwerpunkt hierbei auf dem Neubau des Hallenbades zu belassen. Da die Förderung ausschließlich für Hallenbäder gilt und nicht wie im Sachverhalt dargestellt für Freibäder.

Der Hauptausschuss stimmt der Beauftragung des Büros Krieger Architekten, Velbert und der hiermit verbundenen außerplanmäßigen Ausgabe zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Tourismus

- Weiterentwicklung der Strukturen, Angebote und der Finanzierung

Die Verbandsgemeinde Cochem ist eine hochattraktive touristische Destination.

Zwischen Moselkern und Bremm, an der Mosel, in der Eifel und im Hunsrück gibt es viel zu entdecken und zu erleben – auch abseits weltweit bekannter Highlights wie der Reichsburg Cochem, dem Calmont und den vielen Winzern mit ihren unvergleichlichen Moselweinen.

Im Gegensatz zu vielen anderen touristischen Regionen gibt es bislang noch keine Gästekarte, die Besuchern zusätzliche Vorteile bietet. Eine solche Karte könnte dazu beitragen, dass die Region geschlossener auftritt, Gästen, gerade auch angesichts des aktuellen Buchungsverhaltens, eine bessere Orientierung bietet und ihnen attraktive Vergünstigungen bei Freizeitangeboten, Sehenswürdigkeiten und der Mobilität ermöglicht.

Die Finanzierung einer Gästekarte erfolgt in vielen Regionen über einen Gästebeitrag, der von Übernachtungsgästen entrichtet wird. Dieser Beitrag ermöglicht es, touristische Angebote auszubauen und Gästen zusätzliche Angebote bereitzustellen, ohne die touristischen Dienstleister weitergehend zu belasten.

In seiner Sitzung am 16.12.2025 hat sich der Verbandsgemeinderat auf Antrag der CDU-Fraktion mit dem Thema Gästebeitrag nochmals befasst und der Verwaltung einen Prüfauftrag erteilt.

Die gewachsene Struktur

Die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Cochem-Land haben die Aufgabe der überörtlichen Tourismuswerbung an die Verbandsgemeinde übertragen.

In der Folge hat die damalige Verbandsgemeinde einen Vertrag mit der Stadt Cochem über den Betrieb der Gemeinsamen Tourist-Information Ferienland Cochem geschlossen. Im Fusionsvertrag mit der Stadt wurde hierzu zum einen geregelt, dass dieser Vertrag zunächst Bestand hat, sich verlängert und die Tourismuswerbung nicht an die Verbandsgemeinde übertragen wird, zum anderen aber auch, dass die fusionierte Verbandsgemeinde Gesellschafter der Mosellandtouristik GmbH wird. Die Ortgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Treis-Karden haben den gesamten Bereich Tourismus der Verbandsgemeinde übertragen.

Hieraus ergibt sich, dass die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft bei der Mosellandtouristik, die anteiligen Aufwendungen für die Gemeinsame Tourist-Information Ferienland Cochem für die ehemaligen Gemeinden der Verbandsgemeinde Cochem-Land und für die Tourist Information Treis-Karden bei der Verbandsgemeinde liegen. Die Aufwendungen für die Mosellandtouristik werden über die allgemeine Umlage, die weiteren Aufwendungen über Sonderumlagen bzw. Beiträge gegenfinanziert. Bei den Ortsgemeinden fließen diese Aufwendungen in die Kalkulation des Tourismusbeitrags, falls vorhanden, ein. Dies ist bei der Stadt Cochem bezüglich deren touristischen Aufwendungen ebenso der Fall.

Die Verbandsgemeinde hat zumindest im Bereich Schwimmbäder Aufwendungen, die in die Kalkulation eines Gästebeitrages einfließen könnten.

Grundlage

Grundlage zur Erhebung eines Gästebeitrags ist das Kommunalabgabengesetz (KAG), welches mit den Änderungen von 2025 hierzu neue Möglichkeiten eröffnet. Angesichts dieser erweiterten Möglichkeiten und aufgrund des Umstandes, dass durch eine Einführung eines Gästebeitrags notwendigerweise Kosten, die bisher in die Kalkulation der Tourismusbeiträge in den Ortsgemeinden eingeflossen sind, dann anders finanziert werden, was zu einer Entlastung der Ortsgemeinden und der Dienstleister führt, empfiehlt die Verwaltung grundsätzlich eine Einführung eines Gästebeitrags auf Verbandsgemeindeebene. Bezüglich der Integration der touristischen Aufwendungen der Stadt sollten kurzfristig Gespräche geführt werden.

Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen

Um bei der Einführung des Gästebeitrags Rechtssicherheit zu erlangen, ist notwendigerweise eine Kalkulation zu erstellen, die die regionale Verteilung der Angebote und Strukturen, z.B. die unterschiedliche Zahl der Tagestouristen oder auch saisonale Effekte berücksichtigt und Grundlage eines späteren Satzungsbeschlusses wird. Grundsätzlich könnten hier eine Zonierung und eine Periodenabhängigkeit notwendig oder auch sinnvoll sein. Für diese Kalkulation sowie für die technische Umsetzung (Abrechnungs- und IT-Systeme) empfiehlt die Verwaltung eine externe Fachbegleitung. Ziel sollte hier eine verbandsgemeindeweite, einheitliche Lösung sein.

Im Rahmen des Regionalen Förderprogramms R.Z.N wird die Umsetzung gefördert.

Gästekarte

Die Erfahrung aus anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden bei der Einführung eines Gästebeitrags ist, dass die Einführung mit für den Gast unmittelbaren sichtbaren Vorteilen z.B. beim ÖPNV oder bei Eintrittsgeldern bei den Schwimmbädern verbunden sein sollte und dann hohe Akzeptanz findet, da die Ausgabe einer Gästekarte bzw. die Erhebung eines Gästebeitrags für die touristischen Dienstleister Aufwand, dem aber Vorteile für die Gäste und eine deutliche Entlastung beim Tourismusbeitrag gegenüberstehen. Sowohl bei der Entwicklung einer Gästekarte und weiterer Marketingmaßnahmen als auch beim Prozess der Einführung eines Gästebeitrags sollte die Öffentlichkeit und besonders die touristischen Dienstleister eng eingebunden werden.

Nach eingehender Beratung, empfiehlt der Hauptausschuss dem Verbandsgemeinderat, die Verwaltung mit den Vorbereitungen der Einführung einer verbandsgemeindeweiten Gästekarte möglichst zum 01.01.2027 zu beauftragen und dazu auch die Kalkulation eines Gästebeitrags zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Ortsgemeinden/Stadt sowie auch die touristischen Dienstleister über den Tourismusbeitrag maximal zu entlasten. Die Verwaltung wird ermächtigt, hierzu eine fachliche und beratende Begleitung zur Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Förderprogramm RZN;

Weiteres Vorgehen

- Beantragung von LEADER-Fördermitteln

Strategischer Hintergrund

Die Verbandsgemeinde Cochem prüft derzeit verschiedene Projektansätze, die im Rahmen der europäischen LEADER-Förderung zur Stärkung der regionalen Entwicklung beantragt werden könnten. Ziel ist es, innovative Projekte zu entwickeln, die sowohl die wirtschaftliche und touristische Entwicklung der Region als auch gesellschaftliche und soziale Strukturen nachhaltig stärken.

Vor diesem Hintergrund werden aktuell zwei unterschiedliche Projektansätze durch die Verwaltung geprüft und konzeptionell vorbereitet. Beide Projekte befinden sich noch in einer frühen Entwicklungsphase und sollen im weiteren Verfahren inhaltlich, organisatorisch und förderrechtlich konkretisiert werden.

Die gemeinsame Darstellung erfolgt vor dem Hintergrund, dass beide Vorhaben thematisch unterschiedliche Schwerpunkte verfolgen, jedoch grundsätzlich in die Zielsetzung der LEADER-Förderung zur Stärkung ländlicher Räume einzuordnen sind und sich derzeit in der Phase der Projektentwicklung befinden.

Der Hauptausschuss soll daher über die derzeitigen Überlegungen informiert werden und der Verwaltung die Möglichkeit eröffnen, die Ansätze weiter auszuarbeiten und Fördermöglichkeiten vertieft zu prüfen.

1. Projektansatz: Digitale Vermittlung der Kulturlandschaft Mosel – Informations- und Erlebnissystem

Im Zusammenhang mit der strategischen Weiterentwicklung des Tourismus in der Verbandsgemeinde Cochem prüft die Verwaltung derzeit verschiedene Ansätze, wie bestehende Landschafts-, Kultur- und Wirtschaftsstrukturen der Region zeitgemäß vermittelt und touristisch erschlossen werden können.

Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist insbesondere das im Förderprogramm Regional.Zukunft.Nachhaltig (RZN) beschlossene Projekt der „Steillagenkampagne“, das die besondere Kulturlandschaft des Moseltals und den Steillagenweinbau stärker in den Fokus rücken soll und innerhalb der nächsten 30 Monate zur Umsetzung ansteht.

Vor diesem Hintergrund wird aktuell untersucht, ob ein digitales Informations- und Erlebnissystem entlang bestehender Rad- und Wanderwege ein geeigneter Baustein einer überörtlichen Tourismusstrategie sein kann.

Gedanklich basiert dieser Ansatz auf der Idee, an ausgewählten Standorten Informationsstelen zu errichten, über die digitale Inhalte zugänglich gemacht werden können. Diese könnten Themen wie Kulturlandschaft, Weinbau, Natur sowie regionale Geschichte auf zeitgemäße Weise vermitteln.

Dabei wird insbesondere geprüft, ob sich Inhalte modular, zentral und ortsunabhängig ausspielen lassen, um einen einheitlichen Qualitätsrahmen zu ermöglichen und gleichzeitig den langfristigen Pflegeaufwand gering zu halten.

Gegenstand der weiteren Prüfung ist insbesondere,

inwieweit ein solches System technisch umsetzbar ist,

ob eine Förderung im Rahmen der LEADER-Förderkulisse möglich wäre,

wie eine langfristige organisatorische Betreuung und Pflege der Inhalte sichergestellt werden kann,

inwiefern sich das Konzept der „Zeitreise in Cond“ – basierend auf der Ernennung zur Digitalen Kulturlandschaft (KuLaDig) – über den Lebensbereiche-Rundweg und die sogenannten Pic-Points (diese ermöglichen es, via QR-Code standortspezifische Informationen direkt auf dem Smartphone abzurufen) optimal integrieren lässt.

Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen im weiteren Verfahren konkretisiert und dem Verbandsgemeinderat zu gegebener Zeit vorgestellt werden.

2. Projektansatz: Innovative Jugendarbeit und Jugendbeteiligung in der Verbandsgemeinde Cochem

Parallel dazu prüft die Verwaltung einen weiteren Projektansatz im Bereich der Jugendarbeit.

Ausgangspunkt ist der im Rahmen des RZN-Förderprogramms finanzierte Jugendtreff der Verbandsgemeinde Cochem, der im ehemaligen Jugendcafé in der Ravenéstraße 10 neu gestaltet und eingerichtet werden soll.

In diesem Zusammenhang wird aktuell untersucht, ob im Rahmen eines LEADER-Projekts eine Anschubfinanzierung für den Aufbau und die Weiterentwicklung innovativer Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Cochem möglich wäre.

Ziel der Überlegungen ist es, das Jugendcafé in den kommenden Jahren nicht nur als Treffpunkt zu etablieren, sondern dieses perspektivisch auch als Ausgangspunkt für neue Formate der Jugendarbeit und Jugendbeteiligung zu nutzen. Damit könnte das Café auch einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der gesetzlichen Beteiligungspflicht gemäß § 16c GemO leisten.

Denkbare Ansätze könnten dabei unter anderem sein:

Begleitung und konzeptionelle Weiterentwicklung des Jugendcafés als zentraler Treffpunkt für Jugendliche der Verbandsgemeinde

Entwicklung neuer Formate der Jugendbeteiligung an Orts- und Regionalentwicklungsprozessen

Projekte zur Integration und Unterstützung junger Menschen mit internationaler Herkunft

Kooperationen mit Schulen, Vereinen und lokalen Initiativen

Entwicklung innovativer Projekt- und Beteiligungsformate für Jugendliche im ländlichen Raum.

In diesem Zusammenhang wird derzeit insbesondere geprüft, ob im Rahmen eines LEADER-Projekts eine zeitlich befristete Personalstelle zur Projektkoordination und Entwicklung innovativer Jugendarbeit förderfähig sein könnte. Gegenstand der weiteren Prüfung sind daher insbesondere die Förderfähigkeit im Rahmen der LEADER-Förderkulisse, mögliche Projektpartner sowie organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen.

Finanzierung und strategische Einordnung

Ziel der aktuellen Prüfungen ist es zunächst festzustellen, ob und in welchem Umfang eine Förderung – insbesondere im Rahmen des LEADER Programms – grundsätzlich möglich wäre.

Im Falle einer Realisierung ist vorgesehen, die Projekte soweit möglich über Fördermittel zu finanzieren und dadurch den kommunalen Haushalt möglichst gering zu belasten.

Der Hauptausschuss nimmt die dargestellten Projektansätze zur möglichen Beantragung von LEADER-Fördermitteln zur Kenntnis und begrüßt die Prüfung entsprechender LEADER-Fördermöglichkeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt,

die dargestellten Projektansätze konzeptionell weiterzuentwickeln,

bei entsprechender Förderperspektive die LEADER-Förderanträge

einzureichen.

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig

7. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000 € auf den Hauptausschuss delegiert. Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:

Verwendungs-zweck

Zuwendungs-betrag

Zuwendungs-geber

Anderweitiges Beziehungs-verhältnis zur Gemeinde

FFW Ediger-Eller; Sachspende: 100 ml Feige-Dattel 100 ml Zitrone auf Olivenöl

109,00 €

Gutschein einlösbar in den Vinotheken von Weingut Walter J. Oster für die Jugendfeuerwehr Ediger-Eller

Weingut Walter J. Oster, Moselweinstr. 14, 56814 Ediger-Eller

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FFW Ediger-Eller; Sachspende: PAX-Notfallkoffer

145,64 €

Meier  Medizintechnik, Friedwalder Straße 22, 32469 Petershagen

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FFW Ediger-Eller; Sachspende: Schutzhandschuhe für die Kinderfeuerwehr

248,21 €

Feurion by G.B.S. GBS, Handelsgesellschaft mbH, Zur Hagelschnonung 2, 14974 Ludwigfelde

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FFW Klotten; Jugendfeuerwehr

500,20 €

Verschiedene Einzahler, Einnahmen im Rahmen der Jugendsammelwoche

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FFW Müden

500,00 €

Bertgen Energiehandel GmbH, Görresstraße 24, 56254 Müden

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FFW Ediger-Eller, Sachspende: Fiat Seicento (Spende zu Übungszwecken)

1.700,00 €

Weinmanufaktur Walter J. Oster, Am Moselstausee 29, 56858 St. Aldegund

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FFW Treis

500,00 €

Reuter Reisen Omnibusbetrieb, Am Laach 2, 56253 Treis-Karden

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FFW Karden

250,00 €

Reuter Reisen Omnibusbetrieb, Am Laach 2, 56253 Treis-Karden

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FFW Cochem

250,00 €

Reuter Reisen Omnibusbetrieb, Am Laach 2 56253 Treis-Karden

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FFW Klotten; Jugendfeuerwehr

500,00 €

Ortsgemeinde Klotten, 56818 Klotten

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FFW Lieg

400,00 €

Ingeborg Schulz, Hohenfriedeberger Straße 17, 46325 Borken

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FFW Briedern

300,00 €

Andreas Wolfs, Hauptstraße 14, 56820 Briedern

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FFW Cochem; TH-Kleidung, Kälteschutz

1.800,00 €

COCbit IT-Service, Maria Hell 2, 56812 Cochem

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FFW Faid; MTF

Sponsoring:

1.000,00 €

Westnetz GmbH & Co.KG, Rauschermühle, 56648 Saffig

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FFW Briedern

300,00 €

Schassberger GmbH & Co. KG, Hauptstraße 12, 56820 Briedern

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Fahrsicherheitstraining 2026

400,00 €

Sparkasse Mittelmosel EMH, Cusanusstr. 24 a, 54470 Bernkastel-Kues

Geld-/Kreditanlageninstitut

Fahrsicherheitstraining 2026 und 2027

750,00 € (375,00 € 2026

u. 375,00 € 2027)

Raiffeisenbank MEHR eG, Koblenzer Str. 52, 56759 Kaisersesch

Geld- u. Kreditanlageninstitut

FFW Kotten; Familienabend

250,00 €

VR Bank RheinAhrEifel eG, Kirchberger Str. 2, 56253 Treis-Karden

Geld- /Kreditanlageninstitut

Ferienspaßaktion 2026

750,00 €

Sparkassenstiftung für den Landkreis Cochem-Zell, Cusanusstr. 24 a, 54470 Bernkastel-Kues

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Der Hauptausschuss bedankt sich bei o.g. Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.

Herr Uli Oster nimmt an der Beratung und Beschlussfassung aufgrund von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nicht teil und rückt vom Tisch ab in den Zuhörerraum.

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig