– Einladung vom 17.03.2026 –
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 20:49 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Wolfgang Lenartz |
| Als Mitglieder: | Ute Arens |
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| Olaf Freimuth |
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| Eva Hommes |
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| Peter Schneiders |
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| Antoni Singh |
| Entschuldigt: | Anne Kochems |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
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| Mike Schmitz, Beigeordneter ohne Stimmrecht |
| Schriftführerin: | Hannah Bertram, VGV Cochem |
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| Julia Christmann, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben.
Aus dem Rat wird der Antrag gestellt, die Tagesordnung um TOP 3b; nichtöffentliche Sitzung: „Pachtangelegenheiten“ zu erweitern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Niederschrift über die Sitzung vom 01.12.2025 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters | |
| a) | Der Wartungsvertrag mit der Firma Spie SAG GmbH wurde verlängert. |
| b) | Dem Panorama-Höhenradweg wurde von Mesenicher Seite zugestimmt. Eine Zustimmung der Ortsgemeinden Senheim und Briedern wurde nicht erteilt, weshalb die Wegeführung zwischen Senheim und Bruttig-Fankel fortan auf dem vorhandenen Moselradweg verläuft. |
| c) | Das Fallrohr linksseitig der Goldgrübchenhalle wurde repariert, die Instandsetzungskoten belaufen sich auf 435,84 €. Der Vorsitzende appelliert an den unbekannten Verursacher und bittet um Rückmeldung sowie Meldung an dessen Versicherung. |
| d) | Der Frostschaden an der Wasserleitung am Friedhof wurde zwischenzeitlich instandgesetzt, Kosten sind keine entstanden. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Helfern. |
| e) | An der Bushaltestelle Wiesenweg wurde ein Schild von einem Bus umgefahren. Die Verwaltung gibt die Reparatur in Auftrag, die Kosten werden durch das Busunternehmen übernommen. |
| f) | Die Bushaltestelle Ortsseite wurde gepflastert, die Kosten i.H.v. 500 € wurden von dem HVV übernommen. Der Vorsitzende spricht einen Dank an alle freiwilligen Helfer aus. |
| g) | Die Schaukel am Kleinkinderspielplatz ist kaputt gegangen. Nach mehrmaligen Reparaturversuchen wurde eine neue Schaukel angeschafft, die Kosten belaufen sich auf 189,99 €. Auch diese Kosten wurden durch den HVV übernommen. Der Vorsitzende bedankt sich herzlich beim Vorstand des HVV. |
| h) | Der Gemeindetraktor wurde zur Reparatur und zur Hauptuntersuchung nach Piesport gefahren. |
| i) | Die Ortsgemeinde erhält vom Bund eine jährliche Zuwendung für den Forst (klimaangepasstes Waldmanagement) i.H.v. 20.205 €. |
| j) | Die Kosten für den Sektempfang belaufen sich auf 500 €. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen, die bei der Organisation geholfen und mit Weinspenden unterstützt haben. |
| k) | Am 23.05.2026 findet ein Hauströdelmarkt statt, die Planung läuft, die Flyer sind in Arbeit. Die Kosten für 1.000 Flyer betragen 25,50 €. |
| l) | Die Ortsgemeinde erhielt von der Verwaltung die Aufforderung, die Kanalschächte zu reinigen. Dem Vorsitzenden liegt ein Angebot einer externen Firma vor, die Reinigungskosten für einen Kanaldeckel betragen ca. 2,60 €. |
2. Feststellung der Jahresabschlüsse 2021, 2022, 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Mesenich
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 unter dem Vorsitz von Herrn Antoni Singh und den weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern Frau Ute Arens und Frau Eva Hommes die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben. Die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2021, 2022, 2023 und 2024 führten zu folgenden Ergebnissen:
| a) | Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 |
| 1. | Feststellung der Ergebnisrechnung: |
| In der Ergebnisrechnung werden die zahlungswirksamen sowie zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung schließt mit Gesamterträgen von 539.950,84 € un Gesamtaufwendungen von 438.012,08 € ab und weist somit einen Jahresüberschuss von 101.938,76 € aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 168.878,76 € verbessert. Der Jahresüberschuss ist gemäß § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen. | |
| 2. | Feststellungen zur Finanzrechnung |
| Die Finanzrechnung weist die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen aus. | |
| Die ordentlichen Einzahlungen, welche sich aus den laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 512.525,81 € und aus den Rückzahlungen aus Zinsen in Höhe von -418,00 € ergeben, betragen im Jahr 2021 insgesamt 512.107,81 €. Die ordentlichen Auszahlungen, welche sich aus den laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 474.571,46 € und den Zinsauszahlungen in Höhe von 5.303,54 € ergeben, belaufen sich im Jahr 2021 auf insgesamt 479.875,00 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 32.232,81 €, der sich gegenüber der Planaufstellung um 77.432,81 € verbessert hat. | |
| In 2021 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 21.129,75 € und die Investitionsauszahlungen auf 14.193,85 €. Der Saldo der Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf 6.935,90 €, was eine Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 165.385,90 € darstellt. Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahressende auf 39.168,71 €. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich dieser um 242.818,71 € verbessert. | |
| Der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung beträgt 32.232,81 €. Mit dem Überschuss können die ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 9.688,16 € finanziert werden. Demnach ergibt sich eine positive freie Finanzspitze in Höhe von 22.544,65 €. Die Finanzrechnung ist in 2021 demnach ausgeglichen. | |
| Im Jahr 2021 wurden neue Investitionskredite in Höhe von 20.180,00 € aufgenommen. | |
| Die Auszahlungen für Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 9.688,16 €. | |
| Unter Berücksichtigung des Finanzmittelüberschusses, der ordentlichen Tilgungsauszahlungen, der durchlaufenden Gelder sowie der Investitionskreditaufnahme kann der Überschuss aus der Finanzrechnung verwendet werden um den Liquiditätskredit (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse – Verbandsgemeinde) in Höhe von 46.700,45 € zu tilgen. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 1.655,05 € können zu den liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Einheitskasse – Verbandsgemeinde) zugeführt werden. | |
| Zum 31.12.2021 weist die Ortsgemeinde somit nicht nur keinen Liquiditätskredit mehr aus, sondern verfügt nun über minimale liquide Mittel in Höhe von 1.655,05 €. | |
| 3. | Feststellungen zur Schlussbilanz |
| Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.874.381,80 € ab. | |
| Das Anlagevermögen beläuft sich auf 3.769.564,26 € und das Umlaufvermögen auf 103.956,92 €. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. | |
| In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 101.938,76 € aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.148.253,61 €. Die Eigenkapitalquote beläuft sich somit auf 55,45 %, was eine Veränderung zum Vorjahr um + 3,33%Punkte darstellt. | |
| Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: | |
| - | Sonderposten in Höhe von 1.485.093,92 € |
| - | Rückstellungen in Höhe von 36.258,71 € |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 204.775,56 € |
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 200.284,21 € (= 10.491,84 € weniger als im Vorjahr).
| b) | Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 |
| 1. | Feststellung der Ergebnisrechnung: |
| In der Ergebnisrechnung werden die zahlungswirksamen sowie zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung schließt mit Gesamterträgen von 551.794,72 € und Gesamtaufwendungen von 499.721,97 € ab und weist somit einen Jahresüberschuss von 52.072,75 € aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 142.022,75 € verbessert. Der Jahresüberschuss ist gemäß § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen. | |
| 2. | Feststellungen zur Finanzrechnung: |
| Die Finanzrechnung weist die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen aus. Die ordentlichen Einzahlungen, welche sich aus den laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 550.566,29 € und zuzüglich der Zinseinzahlungen in Höhe von 270,59 € ergeben, betragen im Jahr 2022 insgesamt 550.836,88 €. Die ordentlichen Auszahlungen, welche sich aus den laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 445.436,68 € und den Zinsauszahlungen in Höhe von 4.559,12 € ergeben, belaufen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 449.995,80 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 100.841,08 €, der sich gegenüber der Planaufstellung um 169.611,08 € verbessert hat. | |
| In 2022 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 71.716,19 € und die Investitionsauszahlungen auf 133.724,87 €. Der Saldo der Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf -62.008,68 €, was eine Verschlechterung gegenüber der Planaufstellung um 17.158,68 € darstellt. Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahressende auf 38.832,40 €. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich dieser um 152.452,40 € verbessert. | |
| Der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 100.841,08 €. Mit dem Überschuss können die ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 10.391,90 € finanziert werden. Demnach ergibt sich eine positive freie Finanzspitze in Höhe von 90.449,18 €. Die Finanzrechnung ist in 2022 demnach ausgeglichen. | |
| Im Jahr 2022 wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlungen für Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 9.688,16 €. | |
| Unter Berücksichtigung des Finanzmittelüberschusses, der ordentlichen Tilgungsauszahlungen und der durchlaufenden Gelder ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 28.090,50 € welcher zu den liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Einheitskasse – Verbandsgemeinde) zugeführt werden kann. Zum 31.12.2022 verfügt die Ortsgemeinde Mesenich über liquide Mittel in Höhe von 29.745,55 €. | |
| 3. | Feststellungen zur Schlussbilanz |
| Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 3.882.910,26 € ab. | |
| Das Anlagevermögen beläuft sich auf 3.832.547,56 € und das Umlaufvermögen auf 49.502,26 €. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. | |
| In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 52.072,75 € aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. | |
| Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.200.326,36 €. Die Eigenkapitalquote beläuft sich somit auf 56,67 %, was eine Veränderung zum Vorjahr um + 1,22%Punkte darstellt. | |
| Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: | |
| - | Sonderposten in Höhe von 1.444.594,94 € |
| - | Rückstellungen in Höhe von 38.821,91 € |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 199.167,05 € |
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 189.892,31 € (= 10.391,90 € weniger als im Vorjahr).
| c) | Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 |
| 1. | Feststellung zur Ergebnisrechnung: |
| In der Ergebnisrechnung werden die zahlungswirksamen sowie zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung schließt mit Gesamterträgen von 529.928,39 € und Gesamtaufwendungen von 512.876,88 € ab und weist somit einen Jahresüberschuss von 17.051,51 € aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 61.321,51 € verbessert. Der Jahresüberschuss ist gemäß § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen. | |
| 2. | Feststellungen zur Finanzrechnung: |
| Die Finanzrechnung weist die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen aus. | |
| Die ordentlichen Einzahlungen, welche sich aus den laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 478.535,76 € und zuzüglich der Zinseinzahlungen in Höhe von 1.090,52 € ergeben, betragen im Jahr 2023 insgesamt 479.626,28 €. | |
| Die ordentlichen Auszahlungen, welche sich aus den laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 437.096,92 € und den Zinsauszahlungen in Höhe von 5.556,40 € ergeben, belaufen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 442.653,32 €. | |
| Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 36.972,96 €, der sich gegenüber der Planaufstellung um 61.202,96 € verbessert hat. | |
| In 2023 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 110.576,14 € und die Investitionsauszahlungen auf 134.011,75 €. Der Saldo der Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf -23.435,61 €, was eine Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 32.214,39 € darstellt. Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahressende auf 13.537,35 €. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich dieser um 93.417,35 € verbessert. | |
| Der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 36.972,96 €. Mit dem Überschuss können die ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 12.440,43 € finanziert werden. | |
| Demnach ergibt sich eine positive freie Finanzspitze in Höhe von 24.532,53 €. Die Finanzrechnung ist in 2023 demnach ausgeglichen. | |
| Im Jahr 2023 wurden neue Investitionskredite in Höhe von 203.300 € aufgenommen. Die Auszahlungen für Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 12.440,43 €. Mit dieser Investitionskreditaufnahme werden insbesondere auch Investitionen vorfinanziert. Das heißt, die Investitionsauszahlungen hierfür wurden noch nicht getätigt. Hierbei handelt es sich um die Endabrechnung für die Linksabbiegespur, die Endabrechnung für den Parkplatz sowie die Gestaltung der ortsseitigen Bushaltestelle. Die Endabrechnungen für die Linksabbiegespur und den Parkplatz werden durch den LBM in Rechnung gestellt. Die Maßnahme wurde hier bereits beendet. | |
| Unter Berücksichtigung des Finanzmittelüberschusses, der ordentlichen Tilgungsauszahlungen und der durchlaufenden Gelder sowie der Investitionskrediteinzahlung ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 204.396,92 € welcher zu den liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Einheitskasse – Verbandsgemeinde) zugeführt werden kann. | |
| Zum 31.12.2023 verfügt die Ortsgemeinde Mesenich über liquide Mittel in Höhe von 234.142,47 €. Zu beachten ist, dass hiervon insgesamt 139.773,90 € zur Vorfinanzierung der oben genannten Investitionsmaßnahmen dienen. Das heißt tatsächlich verfügt die Ortsgemeinde zum 31.12.2023 über einen liquiden Mittelbestand in Höhe von 94.368,57 €. | |
| 3. | Feststellungen zur Schlussbilanz |
| Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 4.143.521,56 € ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 3.898.283,89 € und das Umlaufvermögen auf 244.258,24 €. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. | |
| In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 17.051,51 € aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 2.217.377,87 €. Die Eigenkapitalquote beläuft sich somit auf 53,51 %, was eine Veränderung zum Vorjahr um - 3,16%Punkte darstellt. | |
| Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: | |
| - | Sonderposten in Höhe von 1.495.308,05 € |
| - | Rückstellungen in Höhe von 40.915,21 € |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 389.920,43 € |
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 380.751,88 € (= 190.859,57 € mehr als im Vorjahr).
| d) | Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 |
| 1. | Feststellung der Ergebnisrechnung |
| In der Ergebnisrechnung werden die zahlungswirksamen sowie zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung schließt mit Gesamterträgen von 534.857,43 € und Gesamtaufwendungen von 555.924,43 € ab und weist somit einen Jahresfehlbetrag von 21.067,00 € aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Jahresergebnis um 6.383,00 € verbessert. Der Jahresfehlbetrag ist gemäß § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen. | |
| 2. | Feststellungen zur Finanzrechnung |
| Die Finanzrechnung weist die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen aus. Die ordentlichen Einzahlungen, welche sich aus den laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 487.119,73 € und zuzüglich der Zinseinzahlungen in Höhe von 5.261,08 € ergeben, betragen im Jahr 2024 insgesamt 492.380,81 €. Die ordentlichen Auszahlungen, welche sich aus den laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 491.047,19 € und den Zinsauszahlungen in Höhe von 12.218,23 € ergeben, belaufen sich im Jahr 2024 auf insgesamt 503.265,42 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 10.884,61 €, der sich gegenüber der Planaufstellung um 3.424,61 € verschlechtert hat. | |
| In 2024 belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 1.000 € und die Investitionsauszahlungen auf 33.458,14€. Der Saldo der Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf -32.458,14 €, was eine Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 42.041,86 € darstellt. Zusammen mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelfehlbetrag am Jahressende auf 43.342,75 €. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich dieser um 38.617,25 € verbessert. | |
| Der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -10.884,61 €. Da der Saldo im Minus ist können auch nicht die ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 14.998,02 € finanziert werden. Es ergibt sich eine negative freie Finanzspitze in Höhe von 25.882,63 €. Die Finanzrechnung ist in 2024 demnach nicht ausgeglichen. | |
| Im Jahr 2024 wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die Auszahlungen für Investitionskredite beziehen sich auf die ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 14.998,02 €. | |
| Unter Berücksichtigung des Finanzmittelfehlbetrages, der ordentlichen Tilgungsauszahlungen und der durchlaufenden Gelder ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 56.215,77 € welcher durch die Entnahme von liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Einheitskasse – Verbandsgemeinde) finanziert werden kann. Mit der Planaufstellung wurde eine Entnahme von 22.460 € geplant, so dass dies eine Verschlechterung um 33.755,77 € darstellt. | |
| Zum 31.12.2024 verfügt die Ortsgemeinde Mesenich über liquide Mittel in Höhe von 177.926,70 €. Zu beachten ist, dass hiervon insgesamt 139.773,90 € zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen dienen die noch nicht zur Auszahlung gekommen sind. Hierbei handelt es sich um die noch ausstehenden Endabrechnungen durch den LBM für die Linksabbiegespur und den Parkplatz an der L98 sowie die Kosten für die Gestaltung der ortsseitigen Bushaltestelle. Das heißt tatsächlich verfügt die Ortsgemeinde zum 31.12.2024 über einen liquiden Mittelbestand in Höhe von 38.152,80 €. | |
| Da die Prüfung der Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 zu keinerlei Beanstandung geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinrat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2021, 2022, 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Mesenich festzustellen. | |
| Der Gemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Mesenich für die Haushaltsjahre 2021, 2022, 2023 und 2024 fest. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
3. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2021, 2022, 2023 und 2024
| a) | Entlastung für die Haushaltsjahre 2021, 2022, 2023 |
| Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO dürfen der Beigeordnete Herr Peter Schneiders und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herr Wolfgang Lambertz, nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen. | |
| Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem ehemaligen Ortsbürgermeister, Herrn Peter Serwazi, dem damaligen Ersten Beigeordneten, Herrn Martin Arens, sowie dem damaligen Beigeordneten, Herrn Richard Mentges, als auch dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herrn Wolfgang Lambertz, und dessen Vertretern, Entlastung für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 zu erteilen. | |
| Der Vorsitzende stellt die Entlastungserteilung der Betroffenen für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 zur Abstimmung. | |
| b) | Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 |
| Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO darf der Ortsbürgermeister, Herr Wolfgang Lenartz, der Erste Beigeordnete, Herr Peter Schneiders, sowie der weitere Beigeordnete, Herr Mike Schmitz, als auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herr Wolfgang Lambertz, nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen. | |
| Den Vorsitz übernimmt das an Lebensjahren älteste anwesende Ratsmitglied Frau Ute Arens. | |
| Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem ehemaligen Ortsbürgermeister, Herrn Peter Serwazi, dem jetzigen Ortsbürgermeister, Herrn Wolfgang Lenartz, dem damaligen Ersten Beigeordneten, Herrn Martin Arens, sowie dem jetzigen Ersten Beigeordneten, Herrn Peter Schneiders, dem ehemaligen Beigeordneten, Herrn Richard Mentges, als auch dem jetzigen Beigeordneten, Herrn Mike Schmitz und auch dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herrn Wolfgang Lambertz, als auch dessen Vertretern, Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilen. | |
| Die Vorsitzende stellt die Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2024 zu. | |
| a) | Der Gemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 zu. |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
| b) | Der Gemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2024 zu. |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
4. Übernahme der Kosten zur Anschaffung der Weinpokale für die neuen Weinmajestäten
Die Weinmajestäten repräsentieren den Wein, den Weinbau in Mesenich, die Weinkultur, die Wein-Kulturlandschaft und die Ortsgemeinde Mesenich insgesamt gleichermaßen.
Für die Ausstattung der Weinmajestäten ist die Anschaffung von 2 Weinpokalen erforderlich. Die Kosten betragen je Glas 70 €.
Die Kosten in Höhe von insgesamt 140 € werden von der Ortsgemeinde Mesenich übernommen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, weitere Gläser (Kosten 45 € pro Glas ohne Gravur) für zukünftige Weinmajestäten zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Photovoltaik-Freiflächenanlage;
Bildung eines Arbeitskreises
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.10.2025 beschlossen, das Vorhaben inkl. Batteriespeichersystem anzugehen und weitere Schritte in die Wege zu leiten. Hierfür soll ein Arbeitskreis mit folgenden Personen gebildet werden:
Wolfgang Lenartz (Ortsbürgermeister)
Peter Schneiders (Erster Beigeordneter)
Toni Singh (Ratsmitglied)
Manfred Meid (neutral)
Der Gemeinderat stimmt der Personenwahl zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Ortsgemeinde Mesenich wird folgende Spende angeboten:
| Verwendungszweck | Zuwendungs-betrag | Zuwendungsgeber | Anderweitiges Beziehungs-verhältnis zur Gemeinde |
| Projekt „Neugestaltung der Bushaltestelle“ | 500,00 € | Markus Kochems, Römerstraße 8, 56820 Mesenich | ---- |
Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.