1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeiten zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird bzw. wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Zimmer 3.03, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Cochem haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 16.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. |
|
| Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, einzureichen. |
|
| Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |