Aufgrund von § 12 der Satzung der Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück vom 30.08.1989 sowie der Vereinbarung zwischen der Fischereigenossenschaft und der ehemaligen Verbandsgemeinde Treis-Karden, Rechtsnachfolger Verbandsgemeinde Cochem, vom 17.09.2001 über die Übertragung der Rechte und Pflichten auf die Verbandsgemeinde hat der Verbandsgemeinderat am 14.12.2023 für das Haushaltsjahr 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 5.280 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 5.280 EUR |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 0 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| a) der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 EUR |
| b) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
| c) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 EUR |
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan der Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 15.01.2024 bis 23.01.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.03, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Es wird um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608-130 oder per E-Mail an petra.junglas@vgcochem.de vereinbart werden.