- Einladung vom 22.04.2025 –
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:25 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Geschäftsführender Verbandsvorsteher Peter Mayer (zu TOP 1 und 2) |
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| Verbandsvorsteher Ortsbürgermeister Franz Oberhausen, Müden (ab TOP 3) |
| Als Mitglieder: | Ortsbürgermeister Josef Weckbecker, Moselkern |
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| Christina Schmitt, Moselkern |
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| Catrin Sturm, Moselkern |
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| Ortsbürgermeister Franz Oberhausen, Müden (zu TOP 1 und 2) |
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| Achim Dehen, Müden |
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| Dennis Marx, Müden |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem (bis einschl. TOP 8) |
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| Silke Achenbach, VGV Cochem |
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| Janina Esch, Leiterin Kita Müden |
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| Simon Oberhausen, Elternvertretung |
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| Birgit Röder, Kath. Kita gGmbH |
| Schriftführer: | Gerd Lampen, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 05.04.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren der Verbandsversammlung, die Vertreter der Verwaltung, sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung von Mitgliedern der Verbandsversammlung
Der geschäftsführende Verbandsvorsteher Peter Mayer verpflichtet die Mitglieder der Verbandsversammlung durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Mitglieder der Verbandsversammlung.
2. Wahl des Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Aus der Mitte der Versammlung wird Herr Ortsbürgermeister Franz Oberhausen, Müden, vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein. Anschließend wird Herr Oberhausen zum neuen Verbandsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt nach vorheriger Zustimmung durch einstimmigen Beschluss per Akklamation.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Herr Oberhausen nimmt die Wahl an.
Anschließend ernennt der geschäftsführende Verbandsvorsteher Mayer Herrn Oberhausen durch Aushändigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Verbandsvorsteher des Kindergartenzweckverbandes Moselkern und Müden, vereidigt ihn und führt ihn durch Handschlag in das Amt des Verbandsvorstehers ein.
Verbandsvorsteher Oberhausen übernimmt den Vorsitz, bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und bietet allen Mitgliedern der Verbandsversammlung eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit an.
Im Anschluss bedankt er sich bei dem bisherigen Verbandsvorsteher Peter Mayer und der bisherigen Verbandsversammlung für die geleistete Arbeit für den Kindergartenzweckverband Moselkern und Müden.
3. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Aus der Mitte der Versammlung wird Herr Ortsbürgermeister Josef Weckbecker, Moselkern, vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein. Anschließend wird Herr Weckbecker zum neuen stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt nach vorheriger Zustimmung durch einstimmigen Beschluss per Akklamation.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Herr Weckbecker nimmt die Wahl an.
Anschließend ernennt Verbandsvorsteher Oberhausen Herrn Weckbecker durch Aushändigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Verbandsvorsteher des Kindergartenzweckverbandes Moselkern und Müden, vereidigt ihn und führt ihn durch Handschlag in das Amt des stellvertretenden Verbandsvorstehers ein.
4. Bestimmung eines Schriftführers
Zur Schriftführerin wird Silke Achenbach von der VGV Cochem bzw. deren Vertreter/in im Amt bestellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Gemäß der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes der Ortsgemeinden Moselkern und Müden sowie der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ist in der konstituierenden Sitzung des Kindergartenzweckverbandes ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Aus der Mitte der Verbandsversammlung sind die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen.
Die Wahl der Ausschüsse ist als sonstige Wahl nach § 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung grundsätzlich durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung durchzuführen, es sei denn, der Verband beschließt eine offene Abstimmung per Handzeichen. In den Rechnungsprüfungsausschuss darf sowohl der Vorsitzende der Verbandsversammlung sowie sein Stellvertreter nicht gewählt werden.
Die Verbandsversammlung beschließt die Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses per Akklamation durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Aus der Mitte der Verbandsversammlung werden folgende Personen vorgeschlagen:
1) Achim Dehen
2) Christina Schmitt
3) Dennis Marx (als Vertreter zu 1)
4) Catrin Sturm (als Vertreterin zu 2)
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Herr Dehen, Frau Schmitt, Herr Marx und Frau Sturm nehmen die Wahl an.
Der Vorsitzende hat gemäß § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) bei der Wahl nicht mitgewirkt.
6. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Dem Kindergartenzweckverband Moselkern-Müden wird folgende Spende angeboten:
| Verwendungs-zweck | Zuwendungs-betrag | Zuwendungs-geber | Anderweitiges Beziehungs-verhältnis zur Gemeinde |
| Kindergarten Müden | 250,00 € | Kath. Frauen-gemeinschaft Müden | ---- |
Die Verbandsversammlung hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Perspektivische Ausrichtung der Kita Müden
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt zur notwendigen und geplanten Erweiterung der Kita Müden. Mit dem Architekturbüro Okfen & Schneiders haben hierzu bereits mehrere Ortstermine zur Feststellung der Erweiterungsmöglichkeiten stattgefunden.
Hierbei wurde ein rückwärtiger Anbau favorisiert und eine grobe Kostenschätzung abgegeben.
Frau Esch und Frau Röder geben die aktuellen Kinderzahlen sowie bereits erfolgte und geplante neue Anmeldungen bekannt. Hiernach kann nicht mehr allen Kindern eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen angeboten werden. Im laufenden Jahr werden die Kinderzahlen darüber hinaus insgesamt die Kapazitätsgrenze der Kita übersteigen.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass es wegen dem akuten Platzmangel somit notwendig wird, neben der Weiterverfolgung eines Erweiterungsbaus zunächst auch Räumlichkeiten für eine Auslagerung einer Kita-Gruppe anzumieten. Es werden verschiedene Alternativen vorgestellt und erörtert.
Nach eingehender Beratung fasst die Verbandsversammlung folgende Beschlüsse:
| a) | Das Architekturbüro Okfen & Schneiders soll ein Grobkonzept mit Kostenermittlung erstellen, wie die Erweiterungsräume im rückwärtigen Gebäudebereich möglich und umsetzbar sind. |
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig | |
| b) | Der Vorsitzende wird beauftragt und ermächtigt, mit dem Landesjugendamt und den anderen zuständigen Stellen zu klären, welche Auslagerungsmöglichkeiten zulässig sind und zeitnah umgesetzt werden können. |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Kindergartenzweckverbandes Moselkern-Müden für die Haushaltsjahre 2025/2026
Einwohnerbeteiligung:
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 13/2025, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinden, welche dem Kindergartenzweckverband angehören, die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 31.03.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen des Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 liegt den Verbandsmitgliedern vor.
Ergebnishaushalt:
Der Ergebnishaushalt weist alle zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen aus. Zahlungsunwirksam beim Kindergartenzweckverband sind die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten als auch die Aufwendungen für Abschreibungen.
In 2025 weist der Ergebnishaushalt bei Gesamterträgen von 59.260 € und Gesamtaufwendungen von 57.010 € einen Jahresüberschuss von 2.250 € aus.
Auch in 2026 ergibt sich im Ergebnishaushalt bei Gesamterträgen von 64.690 € und Gesamtaufwendungen von 60.280 € ein Jahresüberschuss in Höhe von 4.410 €.
Diese Jahresüberschüsse resultieren zum einen aus den nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie aus denen mit der Umlage finanzierten ordentlichen Tilgungsleistungen sowie Investitionsauszahlungen im Finanzhaushalt.
Im Haushaltsjahr 2025 beläuft sich die Zweckverbandsumlage auf 46.500 € und in 2026 auf 52.180 €.
Finanzhaushalt:
Die ordentlichen Einzahlungen (laufende Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit + Zinseinzahlungen) belaufen sich auf 46.750 € in 2025 und in 2026 auf 52.180 €.
Die ordentlichen Auszahlungen (laufende Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit + Zinsauszahlungen) weisen in 2025 28.750 € und in 2026 32.020 € aus.
Somit ergibt sich im Jahr 2025 ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 18.000 € und in 2026 in Höhe von 20.160 €.
Seit dem Jahr 2023 wird ein jährlicher Ansatz in Höhe von 5.000 € zur Anschaffung von Vermögensgegenständen eingeplant. Zusätzlich wurde im Jahr 2023 ein Ceran-Herd für rd. 5.400 € angeschafft. Diese Investitionen sind mit der Verbandsumlage finanziert.
Ab dem Jahr 2025 wird die Erweiterung der Kita geplant. In dem Haushaltsjahr 2025 sind hierfür Investitionsauszahlungen in Höhe von 100.000 € eingeplant. Weiterhin sind im Jahr 2025 Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 350.000 € geplant. Demgegenüber stehen im Jahr 2026 Investitionseinzahlungen in Höhe von 180.000 €. Die nicht gedeckten Investitionsauszahlungen in Höhe von 100.000 im Jahr 2025 und 170.000 € in 2026 werden mit Investitionskrediten finanziert. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die beiden Kredite werden über die Verbandsumlage finanziert.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 besteht beim Kindergartenzweckverband Moselkern-Müden ein Investitionskredit für die Errichtung des Kindergartens in Höhe von 319.689,44 €, welcher sich zum Ende des Haushaltsjahres um die ordentlichen Tilgungsleistungen auf 306.864,98 € reduziert. Zum Ende des Jahres 2026 weist der Investitionskredit noch eine Verschuldung von 294.000,72 € aus.
Die Verbandsversammlung folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9. Mitteilungen des Verbandsvorstehers
Der Vorsitzende gibt einen Überblick über die in der letzten Legislaturperiode erfolgten größeren Erweiterungen und Instandhaltungen.