– Einladung vom 14.04.2025 –
| Beginn: | 20:00 Uhr |
| Ende: | 21:50 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Peter Görgen |
| Als Mitglieder: | Frank Barden |
| Manuel Bigos | |
| Dirk Friederich | |
| Peter Fuhrmann | |
| Martin Hoff | |
| Peter Kolb | |
| Maike Lenartz | |
| Andreas Pisanu | |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Planungsbüro WeSt Dipl. Ing. Dirk Strang (zu TOP 2 öS) | |
| Schriftführerin: | Carmen Wendel-Benz, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 21.01.2025 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
| a) | Sämtliche Ruhebänke wurden neu gestrichen. |
| b) | Die defekte Sonnenliege wurde repariert und neu gestrichen. |
| c) | Für die Alte Schule wurden 3.000 Liter Heizöl getankt. Preis: 2.930,46 EUR. |
| d) | In der Mark wurde eine neue Bank aufgestellt. |
| e) | Für den Spielplatz wurde Spielsand und Wegebelag zum Preis von insgesamt 236,50 EUR gekauft. |
| f) | Am 03.04.2025 fand der diesjährige Seniorentag im Gasthaus Lenz statt. Ein herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden und Sponsoren. |
| g) | Sehr lehrreich war der Waldbegang am 29. März mit Herrn Körtgen und einigen Jägern. |
| h) | Der Umwelttag am 18.04.2025 war ein voller Erfolg. Vielen Dank an alle Helfer und den HVV für die gute Beköstigung. |
| i) | Im Ort müssen 8 Verkehrsschilder erneuert werden. Preis hierfür 261,63 EUR. |
| j) | Hinsichtlich des Moselhöhenradweges wurden Bedenken wegen der vorhandenen Schlaglöcher geäußert. Der Rat stimmt einstimmig dafür, eine Beschotterung vorzunehmen, dies aber vorher mit der Verwaltung abzustimmen. |
| k) | Die Gemeinde wird sich an der 750 Jahr Feier beteiligen. Der Rat spricht sich einstimmig dafür aus, sich prozentual an den Kosten zu beteiligen. |
| l) | Der vorhandene Rahmen am Wohnmobilstellplatz wurde neue gestrichen und eine Infotafel angebracht. Kosten ca. 150,00 bis 200,00 EUR. |
| m) | Die Fenster- und Rahmenreinigung in der Alten Schule wurden zum Preis von 114,24 EUR durchgeführt. |
2. Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Wacholder";
Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen
Für den Bebauungsplanentwurf I. Erweiterung und Änderung Gewerbegebiet „Wacholder“ wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 10.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Verteiler vom 30.12.2024 um Stellungnahme gebeten.
Die einzelnen Anregungen sowie die Beschlussvorschläge ergeben sich aus der Anlage 1 zur Vorlage und werden von Herrn Strang, mit Zustimmung des Rates, vorgetragen.
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Bebauungsplanentwurfes unter Berücksichtigung der genannten Änderungen und Ergänzungen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Das Ratsmitglied Peter Kolb hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028
Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (KB) bat Gemeinden und kommunalen Einrichtungen die Möglichkeit an, sich zusammen zu schließen um Strom für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre) zu besseren Konditionen einzukaufen. Für die Teilnahme war eine Bevollmächtigung der KB durch die Ortsgemeinde erforderlich.
Da die Ortsgemeinde bereits über einen bestehenden Stromliefervertrag bis zum 31. Dezember 2026 verfügt, erfolgt der neue Lieferbeginn frühestens zum 1. Januar 2027.
Die Kosten betragen 150 Euro pro Teilnehmer plus 12 Euro ab der siebten zusätzlichen Abnahmestelle. Die Ortsgemeinde Briedern verfügt über 6 Abnahmestellen, sodass die voraussichtlichen Kosten 150 Euro betragen. Sollte die Ausschreibung vor dem Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden oder die Ortsgemeinde ihre Teilnahme zurückziehen, wird eine Pauschale von 10 Euro pro Abnahmestelle fällig.
Für die Strombeschaffung standen drei unterschiedliche Modelle zur Auswahl. Die Ortsgemeinde Briedern erfüllt jedoch die Voraussetzungen für das Spotmarktmodell und das Bilanzkreismodell nicht, sodass ausschließlich die strukturierte Beschaffung in Betracht kommt.
Die Ausschreibung wird europaweit durchgeführt und erfolgt in mehreren Wettbewerbsrunden, um günstige Marktbedingungen zu nutzen. Die Kommunalberatung übernimmt das gesamte Verfahren und erteilt den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Bündelausschreibung endete am 4. April 2025. Da eine fristgerechte Beschlussfassung im Gemeinderat nicht mehr möglich war, wurde in Abstimmung mit den Beigeordneten folgende Eilentscheidung getroffen:
| 1. | Die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen wurden zustimmend zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung ab dem 01.01.2027 zu beauftragen und alle erforderlichen Handlungen und Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das Vergabegremium der Kommunalberatung wurde ermächtigt, im Namen der Ortsgemeinde Briedern die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Briedern verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als verbindlich anzuerkennen und den Strom für die vereinbarte Vertragslaufzeit von dem Anbieter zu beziehen, der den Zuschlag erhält. |
| 5. | Die Ausschreibung erfolgt für die Ortsgemeinde Briedern unter den folgenden Maßgaben: |
| A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms: | |
| Normalstrom (keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) | |
| B. Beschaffungsmodell: | |
| Strukturierte Beschaffung – fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr | |
| C. Zuordnung: | |
| Die Auswahl nach A und B gilt für alle Abnahmestellen der Gemeinde. | |
| Die Eilentscheidung wurde vom Rat zustimmend zur Kenntnis genommen. |
4. Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 der Ortsgemeinde Briedern
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.04.2025 unter dem Vorsitz von Martin Hoff und den weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern Maike Lenartz, und Manuel Bigos, die vollständig vorgelegten Unterlagen der Jahre 2019 und 2020 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 führte zu folgenden Ergebnissen:
| a) | Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 |
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 528.432,79 EUR und Gesamtaufwendungen von 533.480,68 EUR weist einen Fehlbetrag von 5.047,89 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 55.932,11 EUR verbessert. Der Fehlbetrag ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 498.349,82 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit + Zinseinzahlungen) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 495.724,02 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit + Zinsauszahlungen). Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 2.625,80 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung um 42.475,80 EUR verbessert hat.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 4.100 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 1.067,75 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich eine Überdeckung von 3.032,25 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 42.532,25 EUR).
Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 5.658,05 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelüberschuss um 85.008,05 EUR verbessert. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen betrugen 8.204,23 EUR.
Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegenüber der Einheitskasse (sog. Liquiden Mittel) insgesamt um 2.546,18 EUR ab. Gegenüber der Planung insgesamt eine Verbesserung um 45.813,82 EUR.
Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde beläuft sich somit zum 31.12.2019 auf 47.967,81 EUR.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.239.578,52 EUR ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 2.162.778,28 EUR und das Umlaufvermögen auf 75.673,79 EUR.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 5.047,89 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 1.347.008,06 EUR. (Eigenkapitalquote von rd. 60,15 %).
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 691.384,72 EUR |
| - | Rückstellungen in Höhe von 34.320,00 EUR |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 166.865,74 EUR |
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 164.748,47 EUR (= 8.204,23 EUR weniger als im Vorjahr).
| b) | Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 |
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 494.882,24 EUR und Gesamtaufwendungen von 558.670,27 EUR weist einen Fehlbetrag von 63.788,03 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 35.688,03 EUR verschlechtert. Der Fehlbetrag ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 481.845,06 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit + Zinseinzahlungen) und die ordentlichen Auszahlungen 502.192,95 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit + Zinsauszahlungen). Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 20.347,89 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung um 5.527,89 EUR verschlechtert hat.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 1.850,00 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 11.324,25 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 9.474,25 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 29.525,75 EUR).
Zusammen mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelfehlbetrag am Jahresende auf 29.822,14 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelfehlbetrag um 23.997,86 EUR verbessert. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen betrugen 8.414,26 EUR.
Zum Jahresende hin ergibt sich eine Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeindekasse (Liquide Mittel) von 37.710,85 EUR.
Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde beläuft sich somit zum 31.12.2020 auf 10.256,96 EUR.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.156.189,54 EUR ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 2.129.058,65 EUR und das Umlaufvermögen auf 26.003,54 EUR.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 63.788,03 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 1.283.220,03 EUR (Eigenkapitalquote von rd. 59,51 %).
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 666.456,39 EUR |
| - | Rückstellungen in Höhe von 44.612,00 EUR |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 161.901,12 EUR |
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 156.334,21 EUR (= 8.414,26 EUR weniger als im Vorjahr).
Da die Prüfung der Jahre 2019 und 2020 zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 der Ortsgemeinde festzustellen.
Der Ortsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Briedern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 fest.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 / OG Briedern
Aufgrund von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO dürfen der Ortsbürgermeister Herr Peter Görgen sowie der Erste Beigeordnete Herr Andreas Pisanu sowie das Ratsmitglied (ehemaliger Beigeordneter) Herr Frank Barden als auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herr Wolfgang Lambertz, nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.
Den Vorsitz übernimmt der Beigeordnete Herr Peter Kolb.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.04.2025 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem Ortsbürgermeister Herr Peter Görgen sowie dem Ersten Beigeordneten Herr Andreas Pisanu als auch dem ehemaligen Beigeordneten Herr Frank Barden und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herr Wolfgang Lambertz, einschließlich dessen Vertretern, Entlastung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu erteilen.
Der Vorsitzende stellt die Entlastungserteilung zur Abstimmung.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags in der Ortsgemeinde Briedern
Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinnsätze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für das Erhebungsjahr 2025 ist erneut eine Änderung der TBS erforderlich. Mit der erforderlichen Satzungsänderung werden die Gewinnsätze 2023 für das Beitragsjahr 2025 vom Gemeinderat festgesetzt.
Erläuterung zur Maßstabskomponente „Gewinnsatz“
Der sog. „Gewinnsatz“ beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgründen regelmäßig angepasst.
Hierzu wurden die zum Jahresende 2024 vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Gewinnsätze für das Jahr 2023 in die nachstehende Satzungsänderung übernommen.
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Verkehrsberuhigung in der Ortsgemeinde - Einrichtung einer Tempo-30-Zone
Der Vorsitzende ist im Vorfeld zu dieser Sitzung an die Verwaltung herangetreten und hat um Prüfung gebeten, in wie fern eine Verkehrsberuhigung innerhalb der Ortslage Briedern erfolgen kann.
Seitens der Straßenverkehrsbehörde kann hierzu folgendes mitgeteilt werden:
- Die Herabsetzung der max. Höchstgeschwindigkeit als streckenbezogene Anordnung für einzelne Straßen erfordert regelmäßig das Vorliegen einer deutlich erhöhten abstrakten Gefahrenlage, bestehender Unfallhäufungsstellen oder bestimmter Einrichtungen wie Altenheime, Kindergärten etc.
Nach derzeitigem Sachstand ergeben sich keine solche konkreten Punkte in der Ortslage, welche die Einrichtung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen rechtfertigen würden.
- Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen kommt grundsätzlich nur im Rahmen der flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde in Betracht. Sie kommt nur dort in Frage, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist und dient vorrangig dem Schutz der Fußgänger und Radfahrer.
In der Ortslage Briedern spielt der Durchgangsverkehr eine untergeordnete Rolle, qualifizierte Straßen sind im Dorf selbst auch nicht betroffen.
Tempo-30-Zonen können auf Antrag der Gemeinde eingerichtet werden, wenn die Voraussetzungen nach der StVO und der darin enthalten VwV vorliegen bzw. mit der Einrichtung der Zonen geschaffen werden können. Zudem soll grundsätzlich ein innerörtliches Vorfahrtsstraßennetz sichergestellt werden, welches auch den Bedürfnissen des ÖPNV und insbesondere auch den Rettungskräften sowie der Verkehrssicherheit vorrangig Rechnung trägt.
In Briedern selbst wird nur eine Strecke durch den ÖPNV genutzt (Moselstraße/Hauptstraße). Die Einrichtung eines Vorfahrtsstraßennetzes wird hier im Einzelfall als nicht notwendig angesehen, besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit werden bei Fehlen eines solchen Netzes nicht angenommen.
Die Zonenanordnung darf sich ferner nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs beziehen, d.h. eine Regelung wäre nur für die geschlossene Ortslage selbst möglich, nicht aber für die südlich der Ortslage vorbei geführte Landesstraße.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine Verkehrsberuhigung durch eine Tempo-30-Zone grundsätzlich rechtlich umsetzbar wäre.
Soweit der Gemeinderat sich dazu entscheidet, einen entsprechenden Antrag zur Einrichtung einer solchen Zonenregelung zu stellen, sollte er sich jedenfalls darüber im Klaren sein, dass dies grundsätzlich nicht entgegen des Willens der Bevölkerung passieren sollte.
Soweit die Bevölkerung mehrheitlich nicht gewillt ist, diese Regelung mitzutragen, ergeben sich als Konsequenz nur zwei Möglichkeiten, nämlich die „zwangsweise“ Durchsetzung der Zonenregelung mittels weiterer (baulicher) Maßnahmen und ggf. der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen oder aber die Aufhebung der Zone.
Fraglich dürfte in diesem Zusammenhang ggf. aber auch sein, ob durch die Zonenregelung in der letzten Konsequenz auch tatsächlich eine größere Verkehrssicherheit erreicht wird, da in den meisten Gemeindestraßen von einemverantwortungsbewussten Fahrzeugführer ohnehin keine Geschwindigkeiten von grundsätzlich zulässigen 50 km/h gefahren werden dürfte.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einen Antrag zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Ortslage Briedern bei der Straßenverkehrsbehörde nicht einzureichen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Der Ortsgemeinde Briedern wird folgende Spende angeboten:
| Verwendungs- zweck | Zuwendungs- betrag | Zuwendungs- geber | Anderweitiges Beziehungs- verhältnis zur Gemeinde |
| Seniorentag | 500,00 € | -örtliche Vereine-, 56820 Briedern | ---- |
Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendung anzunehmen. Der Gemeinderat bedankt sich bei den Spendern:
| - | Feuerwehr |
| - | Angelverein |
| - | Zirwes Jungs |
| - | HVV |
| - | BBM |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.