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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 20/2026
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift über die 3. Sitzung des Schulträgerausschusses am 27.11.2025

über die 3. Sitzung des Schulträgerausschusses am 27.11.2025 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

– Einladung vom 20.11.2025 –

Beginn:

15:00 Uhr

Ende:

16:10 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Lisa Loosen, Cochem

Elisabeth Geipel-van Hauth, Cochem

Diane Lauxen, Lieg

Ortsbürgermeister Heinz Zilles, Lieg

Katja Probst, Ellenz-Poltersdorf (in Vertretung von Ortsbürgermeister Hermann-Josef Scheuren)

Ortsbürgermeister Bernhard Himmen, Ediger-Eller

Jens Mindermann, Greimersburg

Veronika Rohn, Cochem (in Vertretung von Thomas Schmittgen)

Schulleiterin Carmen Donhauser, Cochem

Schulleiterin Regina Haase, Mesenich

Schulleiterin Sylvia Halbleib, Bullay

Schulleiterin Silke Hartmann, Mertloch

Schulleiter Stephan Näder, Macken

Schulleiterin Monika Neunheuser-Etzkorn, Treis-Karden

Schulleiter Karl-Josef Wassweiler, Pünderich

Sandra Peiker, Ernst

Sonja Friderichs, Ediger-Eller

Arno Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Entschuldigt:

Ortsbürgermeister Hermann-Josef Scheuren, Bruttig-Fankel (wurde vertreten durch Katja Probst)

Peter Mayer, Moselkern

Thomas Schmittgen, Cochem (wurde vertreten durch Veronika Rohn)

Egon Feyen, Valwig

Ahmed Sakr, Cochem

Jürgen Schmitz, Faid

Christine Stein, Lütz

Carina Blümmert, Müden

Die Beigeordneten:

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Sandra Schüler

Nicole Lengert

Udo Bukschat, Fachbereichsleiter, VGV Cochem

Silke Achenbach, VGV Cochem

Schriftführerin:

Tamara Wittig, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Schulträgerausschusses, die Beigeordneten, die eingeladenen Gäste sowie die Mitarbeiterinnen und den Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 01.07.2025 statt. Die Niederschrift wurde im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 37/2025 am 12.09.2025.

Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

a) Weitere Verbesserung der digitalen Ausstattung der Grundschulen

Grundschule Bruttig-Fankel

 

Anschaffung von 1 Tabletkoffer für 20 iPads

Grundschule Cochem

 

Aufwendungen für die Sdui-App

Grundschule Cochem-Dohr

 

Aufwendungen für die Sdui-App

 

Neuanschaffung 1 Media-Board

 

1 Tabletkoffer für 20 iPads

Grundschule Ediger-Eller

 

Aufwendungen für die Sdui-App

 

(über Budget finanziert, da nicht im Haushalt veranschlagt)

Grundschule Lieg

 

Neubeschaffung 1 Media-Board

Grundschule Müden

 

Ersatzbeschaffung PC und Monitor Sekretariat

b) Anschaffungen von Möbeln und Geräten

Grundschule Bruttig-Fankel

 

Ersatzbeschaffung von 30 Schülertischen und 30 Schülerstühlen

Grundschule Cochem

 

Neuanschaffung von 3 Schaukästen

 

Ersatzbeschaffung von 11 Schülertischen und 11 Schülerstühlen

Grundschule Cochem-Dohr

 

Ersatzbeschaffung von 75 Schülertischen und 77 Schülerstühlen

 

Neuanschaffung 1 Lehrerpult

 

Ersatzbeschaffung 2 Schwerlastregale für Geräteraum Turnhalle

 

Neuanschaffung Schrankkombination für Lehrerzimmer

Grundschule Ediger-Eller

 

Ersatzbeschaffung von 11 Schülertischen und 11 Schülerstühlen

 

Neuanschaffung 16 Mensastühle und 4 Mensatische

 

Neuanschaffung 24 stapelbare Sitzbänke

 

Ersatzbeschaffung Waschmaschine

 

Ersatzbeschaffung Kühlschrank

Grundschule Ellenz-Poltersdorf

 

Ersatzbeschaffung Hakenleisten für Schülerjacken

Grundschule Lieg

 

Neuanschaffung Streuwagen

Grundschule Müden

 

Ersatzbeschaffung 3 Lehrerpulte und 2 Schülerstühle

 

Ersatzbeschaffung 34 Mensastühle und 7 Mensatische

 

Ersatzbeschaffung Pylonentafel

 

Ersatzbeschaffung Materialschrank

 

Neuanschaffung Akku-Laubbläser

c) Übersicht über weitere in 2025 realisierte/abgeschlossene Maßnahmen/erforderliche Unterhaltungsarbeiten

Grundschule Bruttig-Fankel

 

Abtrag Hügel naturnaher Spielplatz auf Schulhof zur Gefahrenverhütung

 

Erneuerung Beleuchtung Turnhalle

 

Erneuerung Schließanlage Turnhalle

Grundschule Cochem

 

Die Arbeiten für die energetische Sanierung (Gebäudeseite zur angrenzenden Sporthalle sowie dem am Anbautrakt) laufen planmäßig und werden noch zum Jahresende abgeschlossen. Im Anschluss werden die Fördermittel abgerufen.

Grundschule Cochem-Dohr

 

Errichtung grünes Klassenzimmer durch Elterninitiative

Grundschule Ediger-Eller

 

neuer Bodenbelag Klassenraum

 

Malerarbeiten Klassenraum

 

Wanddurchbruch zur Erweiterung der Mensa mit Malerarbeiten, Instandsetzung Bodenbelag und Elektroarbeiten

Grundschule Ellenz-Poltersdorf

 

Malerarbeiten im Flur Obergeschoss

Grundschule Müden

 

Malerarbeiten Pausenhalle

d) Übergang der Trägerschaft der Betreuung

Zum Schuljahresbeginn 2026/2027 wird die Trägerschaft der Betreuung der GS Cochem vom Förderverein der Grundschule auf die VG übergehen.

Mit dem Förderverein der GS Ediger-Eller wird wegen dem gleichen Anliegen ein Gespräch stattfinden. Voraussichtlich wird die VG hier ebenfalls die Trägerschaft der Betreuung übernehmen.

e) Ausweitung der Betreuung an der GS Cochem-Dohr

Es ist geplant, die aktuelle Betreuungszeit, die vom Unterrichtsende bis 13:30 Uhr stattfindet, im kommenden Schuljahr auf 16:00 Uhr auszuweiten sowie ein Mittagessen anzubieten.

f) Änderung im Bereich der Schuladministration

Der Schuladministrator wird zum 01.01.2026 in Rente gehen. Die Administration für den Schulbereich wird ab dem Zeitpunkt von der verwaltungseigenen EDV übernommen.

g) Digitale Geräte an den Schulen

Mit Mitteln aus dem DigitalPakt wurden diverse iPads und Laptops beschafft.

Mittlerweile sind einige Geräte veraltet. Das war insbesondere bei der Umstellung auf Windows 11 zu bemerken. Die Umstellung war durch zusätzliche Arbeiten dennoch erfolgreich. Wir warten auf den DigitalPakt 2.0 mit seinen neuen Möglichkeiten. Bis dahin gilt, dass nicht mehr funktionierende Geräte selbstverständlich bei Bedarf von uns ersetzt werden.

h) Zusätzliche Bereitstellung von Mitteln für Schwimmbadfahrten

Im Haushalt 2026 haben wir zusätzliche Mittel für Schwimmbadfahrten eingeplant. Bei Bedarf bitten wir die Schulleitungen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ein Gespräch zu freien Zeiten für das Schulschwimmen haben wir bereits mit Herrn Wagner vom FZZ geführt.

2. Schuletat 2026

Der Verbandsgemeinderat berät demnächst den Haushalt 2026. Dem vorangestellt sollen entsprechende Empfehlungen in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss beschlossen werden. Aus den der Einladung beigefügten Anlagen sind die vorgesehenen budgetierten Haushaltsmittel des Ergebnishaushaltes und die geplanten investiven Maßnahmen bzw. Ansätze für Anschaffungen beweglicher Sachen des Anlagevermögens für die Grundschulen zu ersehen. Auf bedeutsame Ausgaben im konsumtiven Bereich wird in der Sitzung hingewiesen. Der Schulträgerausschuss berät über die vorgesehenen Ansätze.

Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Verbandsgemeinderat, dem Entwurf des Schuletats 2026 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3. Ganztagsbetreuung – Umsetzung des Rechtsanspruchs

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt ab dem 1. August 2026 schrittweise eine bundesweit verbindliche Regelung in Kraft. Beginnend mit den Erstklässlern im Schuljahr 2026/2027 haben Eltern einen Anspruch auf ganztägige Betreuung ihres Kindes an allen fünf Wochentagen. Der Anspruch wird anschließend bis 2030 auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet. Ziel der Reform ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, Chancengleichheit zu fördern und die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote im Grundschulalter zu stärken. Die rechtliche Grundlage bildet das am 12. Oktober 2021 in Kraft getretene „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG).

Hierin sind folgende Eckpunkte festgelegt:

1.

Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung.

2.

Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1.

3.

An Werktagen besteht ein zeitlicher Umfang von 8 Stunden. Darüber hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

4.

Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden.

Die Gesamtverantwortung liegt gemäß § 79 SGB VIII bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also für uns beim Kreis Cochem-Zell. Diesem obliegt auch die Bedarfsplanung. Die Verbandsgemeinde Cochem hat schon immer großen Wert auf eine adäquate Betreuung nicht nur an den Ganztagsschulen, sondern auch an den Betreuenden Grundschulen gelegt. Wurde das Betreuungsangebot in der Vergangenheit oftmals von Fördervereinen organisiert, ging die Trägerschaft aufgrund der organisatorischen und finanziellen Belastung in den letzten Jahren zunehmend auf die Verbandsgemeinde über. Mittlerweile liegen auch von den Ganztagsschulen entsprechend Anfragen vor. Zur Einführung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung fanden mehrere Gespräche mit dem Kreis und den anderen Verbandsgemeinden statt, zuletzt am 10. September 2025. Zunächst soll demnach eine Bedarfsabfrage erfolgen. Die Auswertung soll dabei helfen, die Angebote räumlich und zeitlich zu strukturieren, wobei besonders auch noch die Kosten und das Angebot eines Mittagsessens geklärt werden sollen. In diesem Zuge ist in der Sitzung ein Überblick über die bestehenden Angebote erfolgt und in Vorbereitung des Rechtsanspruchs die weitere Entwicklung besprochen worden.

4. Regionales Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN), Maßnahmen zugunsten der Schulen

Die Verbandsgemeinde Cochem hat vom Land Rheinland-Pfalz eine Förderung im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms (RZN) erhalten. Die Förderung muss in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden, die vom Fördergeber vorgegeben werden. Eine Maßnahme hiervon kann nach Ziffer 1.6.3 u.a. die Aufwertung und Gestaltung von Schulhöfen sowie nach Ziffer 2.9.2 die Anschaffung von Trinkwasserspendern und Wassersprudelfestanschlüssen sein. Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die zur Verfügung gestellte Förderung auch für die zuvor genannten Maßnahmen einzusetzen. Die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung der Maßnahmen wird in der Sitzung besprochen.

Der Schulträgerausschuss nimmt die Bereitstellung der Mittel für die beiden Maßnahmen zu Gunsten der Schulen wohlwollend zur Kenntnis. Die Grundschulen werden sich mit der Verwaltung zwecks Umsetzung abstimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig