Aufgrund von § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wirfus vom 23.02.2012 und des Beschlusses der Jagdgenossen vom 02.02.1956 über die Übertragung der Rechte und Pflichten auf die Gemeinde hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.05.2023 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen.
| Für das Haushaltsjahr | 2023 | 2024 |
| werden | ||
| die Einnahmen auf | 7.440 Euro | 7.440 Euro |
| und die Ausgaben auf | 4.440 Euro | 4.440 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | 3.000 Euro | 3.000 Euro |
| festgesetzt. | ||
Hinweis
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Jagdgenossenschaft Wirfus wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird hingewiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.