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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 21/2026
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift über die 9. Sitzung des Gemeinderates Valwig am 22.04.2026 im Bürgerhaus

über die 9. Sitzung des Gemeinderates Valwig am 22.04.2026 im Bürgerhaus

– Einladung vom 16.04.2026 –

Beginn:

21:08 Uhr

Ende:

21:17 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzende:

Ortsbürgermeisterin Tanja Schmidt

Als Mitglieder:

Peter Beuter

Simon Desoye

Carsten Hummes

Daniel Jobelius

Sascha-Klaus Schlecking

Christian Schneemann

Entschuldigt:

Pierre Fritz

Ralf Schilberz

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführer:

Niklas Asche, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 29.01.2026 wird einstimmig gebilligt. Die Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende den Antrag zur Aufnahme des Tops „Bauantrag zur Aufstockung einer Garage mit Wohnraum und hier Antrag auf Zustimmung einer Abweichung bezüglich Flachdach“ als Punkt 9 auf die öffentliche Sitzung zur Abstimmung.

Dem wird einstimmig zugestimmt, sodann erfolgt der Eintritt in die Tagesordnung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin

a)

In Anlehnung an das Baumkataster wurde mit Herrn Wolters und Herrn Hubert sowie mit Peter Beuter besprochen, welche Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden können und welche fremd durchgeführt werden müssen (alle Baumschnitte über 6 m Höhe z.B.).

Fremdbewuchs und Stockaustriebe entfernt Herr Wolters, Herr Hubert schneidet die Obstbäume in der Ortslage.

b)

Die Ortsgemeinde wurde vom Vermessungs- und Katasteramt wegen der Einmessung der Tester-Kapelle angeschrieben und die Kapelle wurde vermessen. Es entstanden Kosten iHv 300,70 €.

c)

Die Kosten für den Seniorennachmittag belaufen sich auf 554,32 €.

d)

Die Kosten für die Gebäudeversicherung belaufen sich auf 926,37 €.

e)

Für die Renovierung des Jugendraums wurden bisher aufgewendet:296 € für Farbe, 770 € für TV und Halterung. Noch ausstehend sind die Kosten für die Stromüberprüfung und die neue Elektrik sowie die Anschaffungskosten für Kleinteile wie Mülleimer, Gläser usw. Die Kosten werden aus dem RZP gedeckt werden können.

f)

Die Umrüstung der Sirenen auf digitale Lösungen erfolgt am 27.04.2026 durch die Fa. Spie.

g)

Die Kirchengemeinde hat auf eine seit Jahren offene Forderung iHv 910,61 € hingewiesen. Es geht hier um Sonnenschirme für die KiTa.

h)

Der Beginn der Wegebaumaßnahme im Wald durch die Fa. Caspari erfolgt am 22.04.2026.

i)

Der Heimat- und Kulturverein hat die Fenster und Türen des Feuerwehrgerätehauses gestrichen und auch die Kosten übernommen bzw. gespendet. Die Vorsitzende bedankt sich hierfür herzlich bei den Beteiligten.

j)

Für den Waldfriedhof wurden 3 Schilderhalter angeschafft, zusammen mit weiteren Hinweisschildern betr. des Fahrradverbots und sonstige Hinweise auf die Würde des Ortes soll hoffentlich im Mai ein abschließender Einbau erfolgen.

k)

Der Bauausschuss der Kita hat getagt. Von dort wird mitgeteilt dass bereits Abrissarbeiten in Eigenleistung der Eltern durchgeführt wurden, weitere Bauarbeiten aber aus Gewährleistungsgründen nur durch Fachbetriebe durchgeführt werden.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.01.2026

Die Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.01.2026 bekannt.

3. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Valwig

Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinnsätze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für das Erhebungsjahr 2026 ist erneut eine Änderung der TBS erforderlich. Mit der erforderlichen Satzungsänderung werden die Gewinnsätze 2024 für das Beitragsjahr 2026 vom Gemeinderat festgesetzt.

Erläuterung zur Maßstabskomponente „Gewinnsatz“

Der sog. „Gewinnsatz“ beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgründen regelmäßig angepasst.

Hierzu wurden die zum Jahresbeginn 2026 vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Gewinnsätze für das Jahr 2024 in die nachstehende Satzungsänderung übernommen.

Die geänderten Gewinnsätze für das Jahr 2024 sind rot gekennzeichnet.

Zum Vergleich sind die Gewinnsätze aus dem Jahr 2023 ebenfalls in der beigefügten Betriebsartentabelle dargestellt.

Erläuterung zur Ergänzung einer Betriebsart

Bei Satzungserstellung wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Valwig angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich ist jedoch ein weiterer tourismusbeitragspflichtiger Betrieb hinzugekommen, dessen Betriebsart nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten ist. Daher ist die Betriebsartentabelle um die folgende Betriebsart zu ergänzen; der Vorteilssatz ist vom Gemeinderat zu beschließen.

Nachrichtlich:

Betriebsart

Bezeichnung

Vorteilssatz übrige Ortsgemeinden im Bereich der VG Cochem

FA15

Veranstaltungsservice, Künstlervermittlung, 

Vermietung von Eventtechnik

 

 

2- 5 v. H.

Eine weitere Notwendigkeit zur Satzungsänderung ergibt sich aus der vorangegangenen Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

Die Regelungen in § 12 KAG haben bisher den Zweck der Erhebung von Tourismusbeiträgen auf die Finanzierung eigener Einrichtungen und Veranstaltungen der beitragserhebenden Gemeinde beschränkt. Finanzieller Aufwand, der den Gemeinden dadurch entstand, dass sie ihren Übernachtungsgästen die kostenfreie oder ermäßigte Nutzung überörtlicher touristischer Angebote ermöglichen, konnte daher nicht aus Tourismusbeiträgen finanziert werden. Gleiches galt für die den Gästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Region.

Da diese Regelungen nicht mehr den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort entsprachen, wurde § 12 KAG dahingehend erweitert, dass die vorstehend genannten Aufwendungen beitragsfähig sein können, sofern sich die Gemeinde an den Kosten beteiligt.

§ 1 Abs. 1 der Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Valwig ist daher entsprechend dem aktuellen Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wie folgt durch die Sätze 2 und 3 zu ergänzen:

„Beitragsfähig können auch Kosten der Gemeinde für Einrichtungen und Veranstaltungen Dritter oder eines regionalen Verbunds sowie Einrichtungen und Veranstaltungen außerhalb des Gemeindegebiets sein. Gleiches gilt für die den Gästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.“

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages zu.

Der Vorteilssatz der zu ergänzenden Betriebsart wird wie folgt festgesetzt:

FA15

Veranstaltungsservice, Künstlervermittlung,

Vermietung von Eventtechnik

 

 

3 v. H.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Vereinbarung für die Nutzung des Jugendraumes

Dem Rat wird die Vereinbarung für die Nutzung des Jugendraums in der Sitzung vorgestellt.

Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Begründung, dass die vorliegende Satzung noch um die folgenden Punkte ergänzt werden soll:

l)

Ein Passus zum Thema „Hausrecht“ soll aufgenommen werden.

m)

Es soll eine Regelung betreffend der Aussprache eines Hausverbots ergänzt werden.

n)

Das Thema „Hausverbot“ soll berücksichtigt werden, hierüber soll die Ortsbürgermeisterin grundsätzlich entscheiden.

o)

Bei größeren Problemen soll eine (vorübergehende) Schließung des Jugendraums aufgenommen werden.

p)

Es soll ein konkretes Datum des Inkrafttretens der Nutzungsordnung ergänzt werden.

Der genaue Satzungstext ist insofern unter Berücksichtigung der v.g. Punkte mit der Vorsitzenden abzustimmen und sodann auszufertigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

5. Erlass einer Benutzungsordnung und Gebührensatzung für das Bürgerhaus

Für das Bürgerhaus besteht aktuell weder eine Benutzungsordnung noch eine Gebührensatzung. Zur Erhebung von Gebühren liegt der Ortsgemeinde lediglich ein Ratsbeschluss vom 15.02.2011 vor.

Die Entwürfe einer neuen Benutzungsordnung sowie einer Gebührensatzung liegen den Ratsmitgliedern vor.

Der Gemeinderat berät und beschließt über die vorliegende Benutzungsordnung sowie über die Gebührensatzung für das Bürgerhaus. Die Gebührensätze sind vom Gemeinderat neu festzusetzen.

a)

Der Gemeinderat stimmt der Benutzungsordnung nach dem vorliegenden Entwurf zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

b)

Der Gemeinderat stimmt der Gebührensatzung für die Benutzung des Bürgerhauses zu.

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

1.

Gebühren für Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen

150,00 €

Private Veranstaltungen bis 4 Stunden

50,00 €

Private Veranstaltungen ganztägig

100,00 €

Private Veranstaltungen Auswärtige

150,00 €

2.

Nebenkostenpauschale

20 % der Gebühren für Veranstaltungen

3.

Leihgebühren für Mobiliar außerhalb des Gemeindehauses

Tisch

5,00 €/Tag

Stuhl

2,00 €/Tag

Kosten für die Nutzung durch Vereine werden im Einzelfall geregelt. Grundsätzlich ist die Nutzung für ortsansässige Vereine kostenfrei.

Im Übrigen soll der Absatz 6 folgende Formulierung erhalten:

„Auf eine Kaution kann im Einzelfall verzichtet werden. Die Höhe der Kaution kann der/die Ortsbürgermeister/in selbst bestimmen.“ [Rest wie Vorlage]

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Erlass einer Benutzungsordnung und Gebührensatzung für die Schutzhütte

Für die Schutzhütte auf dem Valwigerberg besteht aktuell weder eine Benutzungsordnung noch eine Gebührensatzung. Zur Erhebung von Gebühren liegt der Ortsgemeinde lediglich ein Ratsbeschluss vom 15.02.2011 vor.

Die Entwürfe einer neuen Benutzungsordnung sowie einer Gebührensatzung liegen den Ratsmitgliedern vor.

Der Gemeinderat berät und beschließt über die vorliegende Benutzungsordnung sowie über die Gebührensatzung für die Schutzhütte.

Die Gebührensätze sind vom Gemeinderat neu festzusetzen.

a)

Der Gemeinderat stimmt der Benutzungsordnung nach dem vorliegenden Entwurf zu / nicht zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

b)

Der Gemeinderat stimmt der entworfenen Gebührensatzung für die Benutzung der Schutzhütte unter folgenden Änderungen zu:

1.

Gebühren pro Tag

Einheimische Benutzer

15 €/Tag

Auswärtige Benutzer

30 €/Tag

Nutzung durch Schulklasse

10 €/Tag

Für die mobile Toilette wird ein pauschales Entgelt i.H.v. 25 € erhoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Ortsgemeinde Valwig werden folgende Spenden angeboten:

Verwendungszweck

Zuwendungsbetrag

Zuwendungsgeber

Anderweitiges Beziehungsverhältnis zur Gemeinde

Umwelttag 2026

150,00 €

Rainer Elbers, 

Fielenmacherstr. 35, 

56626 Andernach

Jagdpächter

Umwelttag 2026

150,00 €

Peter Josef Zenzen, 

Sonnenhang 26,

56812 Valwig

---------------

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Einwohnerfragestunde

Durch anwesende Bürger wurden folgende Fragen gestellt.

-

Fragen zur Kosten des Farbpreises von 296 € für den Jugendraum.

-

Nachfrage ob das eingebaute Löschwasserreservat auf dem Valwigerberg auch als Trinkwasservorrat genutzt werden kann.

-

Fragen zur Entwässerung des Schuppengebiets bei Starkregen.

-

Fragen betreffend der Bereitstellung von Gemeindeflächen für Anlagen für erneuerbare Energien

-

Fragen zur Einbringung von Leitplanken als Bodeneinfassungen auf dem Waldfriedhof.

9. Bauantrag zur Aufstockung einer Garage mit Wohnraum und hier Antrag auf Zustimmung einer Abweichung bezüglich Flachdach

Es ist beabsichtigt, die im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Hoentgeswald“ gelegenen Garage mit zusätzlichem Wohnraum aufzustocken. Die Aufstockung soll mit einem Flachdach ausgeführt werden. Der Bebauungsplan setzt eine Mindestdachneigung von 30° fest. Flachdächer sind nur bis zu einer Größe von 18 m² zulässig. Der Bauherr beantragt für die geplante Aufstockung in einer Größe von rd. 56 m²

daher eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Rat stimmt der Errichtung des Anbaus in der Flachdachbauweise auch im Grundsatz für das gesamte Baugebiet siehe Anlage zur Beschlussvorlage zu und erteilt seine Zustimmung bzw. erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig