Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) jeweils in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Briedern in seiner Sitzung am 09.05.2023 die folgende Änderung der Tourismusbeitragssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung – Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS – der Ortsgemeinde Briedern in der aktuellen Fassung wird wie in der beigefügten Anlage neu gefasst. Die vorläufigen Vorteils- und Gewinnsätze für das Erhebungsjahr 2021 werden gemäß § 3a Abs. 3 und 4 TBS endgültig festgesetzt.
Artikel 2
Diese Änderung zur Tourismusbeitragssatzung tritt rückwirkend ab 01.01.2021 in Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.