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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 22/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeiten zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Zimmer 3.01, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608-136 oder per E-Mail an anja.lorenz@vgcochem.de vereinbart werden.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Bremm haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 05.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, einzureichen.

Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Hermann Oster
Ortsbürgermeister