Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) jeweils in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf in seiner Sitzung am 12.05.2025 die folgende Änderung der Tourismusbeitragssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung – Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS – der Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf in der aktuellen Fassung wird wie in der beigefügten Anlage neu gefasst.
Artikel 2
Diese Änderung zur Tourismusbeitragssatzung tritt rückwirkend ab 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat |
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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.