Am 15.05.2025 fand im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Lieg ein Anhörungstermin nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) statt, zu dem die Träger öffentlicher Belange (TöB) und die landwirtschaftliche Berufsvertretung eingeladen waren. Dabei wurde der im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und unter Zugrundelegung der allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes erstellte Plan (Entwurf) über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, insbesondere über die Einbeziehung, Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und Straßen sowie über die wasserwirtschaftlichen, bodenverbessernden und landschaftsgestaltenden Anlagen erörtert. Bereits im Vorfeld hatten o. a. Institutionen die Möglichkeit, ggf. dazu schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Termin war Voraussetzung vor der Abgabe des Planes an die Obere Flurbereinigungsbehörde (ADD Trier). Eingegangene Stellungnahmen bzw. vorgetragene Einwendungen und Anmerkungen wurden in eine Niederschrift aufgenommen.
Das DLR ist zurzeit damit beschäftigt, den Plan aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes ggf. anzupassen und ihn (evtl. nach nochmaliger Abstimmung mit dem Vorstand) bei der ADD zur Genehmigung einzureichen. Dieser Prozess wird wohl einige Monate dauern.