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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 22/2026
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 8. Sitzung des Gemeinderates Beilstein am 18.05.2026 in der alten Schule

– Einladung vom 11.05.2026 –

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

20:40 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Mathias Herzer-Losen

Als Mitglieder:

Christoph Conrad

Bastian Herdzina

Raphael Herzer

Sabine Lipmann

Filip Scheuren

Stefanie Sausen

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführerin:

Ruth Friderichs, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 24.03.2026 wird einstimmig gebilligt.

Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.  Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a)

Im Kurierweg wird ein Schild „Spielende Kinder“ im Kurvenbereich angebracht, um die Sicherheit für Kinder zu erhöhen. Die Kosten für die Beschilderung werden auf ca. 500,00 € geschätzt.

b)

Die Ortsgemeinde hat sich beim LBM nach den Auswertungen der Geschwindigkeitsmessung vor und nach dem Rückbau der mobilen Verkehrsinseln erkundigt und um Weiterleitung gebeten.

c)

Aufgrund der hohen Besucherzahlen war die Parksituation am 01. Mai 2026 „außergewöhnlich“ und es kam zu zahlreichen Beschwerden. Diese sind zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt zu richten.

d)

Für die Straßenbeleuchtung am großen Parkplatz sind inzwischen alle Leuchtmittel da und in Betrieb genommen. Es wird derzeit getestet, ob der Betrieb mit den vorhandenen Sicherungen möglich ist. Alternative Lösungen für die Stromversorgung werden erforderlichenfalls im Zuge des Glasfaserausbaus eruiert.

e)

Am 19.05.2025 findet ein Ortstermin statt bei dem der Vorsitzende mit einem Vertreter der Verwaltung und einen Architekten sich einen der Schwibbögen am Bürgerhaus in Augenschein nimmt. Dabei wird beurteilt, ob hier Maßnahmen erforderlich sind.

f)

Die Sommerbepflanzung in der Ortsgemeinde ist erledigt.

g)

Aktuell wird die Sanierung der Toilettenanlage in der alten Schule durch die beauftragten Firmen ausgeführt.

h)

Der neue Parkautomat ist inzwischen installiert und in Betrieb. Die Beschilderung für die Parkautomaten und für Pay by Phone ist noch in Arbeit.

i)

Das beschädigte Geländer im Bereich der Schlossstraße wird in gleicher Optik und Güte wieder hergestellt und montiert. Aktuell ist der Bereich mit Absperrband gesichert.

j)

An der Moselstraße kommt es vermehrt zu schwierigen Situationen mit Fahrrädern und Fußgängern. Da es sich um einen Rad- und Fußweg handelt, werden keine Möglichkeiten gesehen diese wirksam zu verhindern.

2.  Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.03.2026

Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.03.2026 bekannt.

3.  Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Beilstein

Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinnsätze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für das Erhebungsjahr 2026 ist erneut eine Änderung der TBS erforderlich. Mit der erforderlichen Satzungsänderung werden die Gewinnsätze 2024 für das Beitragsjahr 2026 vom Gemeinderat festgesetzt.

Erläuterung zur Maßstabskomponente „Gewinnsatz“

Der sog. „Gewinnsatz“ beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgründen regelmäßig angepasst. Hierzu wurden die zum Jahresanfang 2026 vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Gewinnsätze für das Jahr 2024 in die nachstehende Satzungsänderung übernommen. Die geänderten Gewinnsätze für das Jahr 2024 sind rot gekennzeichnet. Zum Vergleich sind

die Gewinnsätze aus dem Jahr 2023 ebenfalls in der beigefügten Betriebsartentabelle dargestellt.

Eine weitere Notwendigkeit zur Satzungsänderung ergibt sich aus der vorangegangenen Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Regelungen in § 12 KAG haben bisher den Zweck der Erhebung von Tourismusbeiträgen auf die Finanzierung eigener Einrichtungen und Veranstaltungen der beitragserhebenden Gemeinde beschränkt.

Finanzieller Aufwand, der den Gemeinden dadurch entstand, dass sie ihren Übernachtungsgästen die kostenfreie oder ermäßigte Nutzung überörtlicher touristischer Angebote ermöglichen, konnte daher nicht aus Tourismusbeiträgen finanziert werden.

Gleiches galt für die den Gästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Region. Da diese Regelungen nicht mehr den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort entsprachen, wurde § 12 KAG dahingehend erweitert, dass die vorstehend genannten Aufwendungen beitragsfähig sein können, sofern sich die Gemeinde an den Kosten beteiligt.

§ 1 Abs. 1 der Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Beilstein ist daher entsprechend dem aktuellen Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wie folgt durch die Sätze 2 und 3 zu ergänzen:

„Beitragsfähig können auch Kosten der Gemeinde für Einrichtungen und Veranstaltungen Dritter oder eines regionalen Verbunds sowie Einrichtungen und Veranstaltungen außerhalb des Gemeindegebiets sein. Gleiches gilt für die den Gästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.“

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

4.  Beratung und Beschlussfassung zum Antrag zur Anlegung einer Schiffsanlegestelle in der Ortslage Beilstein

Der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, liegt ein Antrag auf Plangenehmigung einer Anlegestelle für Fahrgastschiffe bei Mosel km 61,100 rechtes Ufer in der Ortsgemeinde Beilstein vor und fordert die Ortsgemeinde zur Stellungnahme auf.

Da die Liegestelle und deren Verankerung bereits existiert, müssen voraussichtlich keine Arbeiten vor Ort durchgeführt werden. An dem Anleger sollen Schiffe mit einer Länge von 70 m, Breite 11, 40 m, anlegen können. Die Höhe der Schiffe ist nicht angegeben. Der Tiefgang wird mit 1,50 m bezeichnet.

Die Pontons liegen im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „L 98 Parkplätze“ der Ortsgemeinde Beilstein. Die Fläche ist als Rad- und Fußweg festgesetzt und befindet sich im Eigentum des Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz. Im Bereich der Ortsgemeinde sind weitere Anlegestellen vorhanden.

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt mit einem Antrag zur Plangenehmigung einer Anlegestelle für Schiff mit einer Länge von 110 m befasst und hierzu das gemeindliche Einvernehmen versagt.

Nach eingehender Beratung erteilt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5.  Windpark

In seiner letzten Sitzung hat sich der Gemeinderat grundsätzlich für einen Vertragsabschluss ausgesprochen. Vor einer endgültigen Entscheidung wird eine aussagekräftige, realitätsnahe und visuelle Darstellung des Windparks gewünscht, welche die Fa. Boreas nunmehr vorgelegt hat. Diese liegt den Ratsmitgliedern zur Sitzung vor.

Der Gemeinderat stimmt einem Vertragsabschluss zu.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen,

2 Enthaltungen