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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 3. Sitzung des Kindergartenzweckverbandes der Ortsgemeinden Moselkern und Müden am 05.04.2023 im Gemeindehaus, Bergstraße 2

- Einladung vom 29.03.2023 –

Beginn:

17:40 Uhr

Ende:

18:40 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Verbandsvorsteher Ortsbürgermeister Peter Mayer, Moselkern

Als Mitglieder:

Achim Dehen, Müden

Heinz Nollen, Moselkern

Ortsbürgermeister Franz Oberhausen, Müden (stellv. Verbandsvorsteher)

Entschuldigt:

Heike Balzer, Müden (mit Stimmrecht)

Marco Sues, Moselkern (mit Stimmrecht)

Birgit Röder, Gesamtleiterin Kath. Kita gGmbH Trier (beratend)

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Janina Ajredini, Leiterin Kita Müden

Pfarrer Hermann-Josef Flöck

Christine Möhlig, Elternvertretung

Marie Henzgen, VGV Cochem (bis einschl. TOP 7)

Schriftführer:

Gerd Lampen, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 20.10.2020 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren der Verbandsversammlung sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung wie folgt geändert:

TOP 8 wird TOP 1

TOP 7 wird TOP 6

Die übrigen TOP verschieben sich entsprechend.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

a)

Aufgrund einer Gefahrenverhütungsschau durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell (Brandschutz) waren verschiedene (kleinere) Maßnahmen durchzuführen.

Der Vorsitzende hat im Benehmen mit dem stellvertretenden Verbandsvorsteher die notwendigen Arbeiten sofort ausführen lassen.

Die Verbandsversammlung nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

b)

Aufgrund des Betreuungsanspruchs nach dem neuen Kita-Gesetz wurde die vorhandene haushaltsübliche Küche bereits Ende 2021 mit leistungsfähigeren professionellen Geräten, einem Geschirrspüler und einem Kombi-Dämpfer erweitert. Um die Nachfrage nach einem Ganztagsangebot mit Mittagessen ab Sommer 2022 gewährleisten zu können, war auch der Austausch des Elektroherdes erforderlich. Hierauf hatte auch die Kreisverwaltung Cochem-Zell (Veterinäramt) im Rahmen einer Begehung hingewiesen.

Für diese Neuanschaffung wurden mehrere Angebote eingeholt. Zur schnellen Umsetzung hat der Vorsitzende im Benehmen mit dem stellvertretenden Verbandsvorsteher den neuen Elektroherd im Rahmen einer Eilentscheidung beschafft und den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben.

Die Verbandsversammlung stimmt der Eilentscheidung einstimmig zu.

c)

Für die Instandhaltung der Kita und des Außengeländes war bisher der Gemeindearbeiter von Müden zuständig. Zur besseren Trennung dieser Arbeiten und zur Vermeidung von Verrechnungen übt der Gemeindearbeiter die Arbeiten für die Kita nun im Rahmen einer separaten geringfügigen Beschäftigung aus.

d)

Im Außengelände wurde für die Kinder zwischenzeitlich eine sog. Matschküche (Sand und Wasser) installiert.

2. Feststellung der Jahresrechnung 2020 des Kindergartenzweckverbands Moselkern-Müden

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 unter dem Vorsitz von Herrn Heinz Nollen und den weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern Frau Heike Balzer und Herrn Achim Dehen die vollständig vorgelegten Unterlagen für das Jahr 2020 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 führte zu folgendem Ergebnis:

Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 22.785,60 € und Gesamtaufwendungen von 40.022,17 € weist einen Fehlbetrag von 17.236,57 € aus.

Der Fehlbetrag ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalrücklage bzw. mit dem nicht durch Eigenkapitalgedeckten Fehlbetrag zu verrechnen.

Feststellung zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 13.404,55 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 9.185,27 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 4.219,28 €.

Investitionseinzahlungen ergaben sich in Höhe von 41.040 €. Diesen Investitionszahlungen stehen keine Investitionsauszahlungen gegenüber, weshalb sich hier ein Überschuss von 41.040 € ergibt.

Nach Abschluss der Baumaßnahme „Errichtung eines zweigruppigen Kindergartens“ wurden die Liquiditätskredite durch die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 374.000 € abgelöst. Weiterhin wurde der Finanzmittelüberschuss zur Tilgung der Liquiditätskredite in Höhe von 415.851 € verwendet.

Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen belaufen sich in 2020 auf 3.408,28 €.

Zum Ende des Haushaltsjahres beläuft sich die Liquiditätsverschuldung auf insgesamt 3.278,05 € und die Investitionsverschuldung auf insgesamt 370.591,72 €.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 698.104,15 € ab.

Das Anlagevermögen beläuft sich auf 675.257,04 € und das Umlaufvermögen beläuft sich auf 3.585,64 €. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf 19.256,47 €.

Der Kindergartenzweckverband verfügt somit über kein Eigenkapital.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

- Sonderposten in Höhe von 323.973,03 €

- Verbindlichkeiten in Höhe von 374.131,12 €

Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere erstmalig die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 370.591,72 €.

Da die Prüfung des Haushaltsjahres 2020 zu keinerlei Beanstandung geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss der Zweckverbandsversammlung vor, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 des Kindergartenzweckverbands Moselkern-Müden festzustellen.

Die Zweckverbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des Kindergartenzweckverbands Moselkern-Müden für das Haushaltsjahr 2020 fest.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3. Entlastungserteilung im Rahmen des Jahresabschlusses 2020

Wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO nimmt der Verbandsvorsteher Herr Peter Mayer, sein Vertreter Herr Franz Oberhausen sowie der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herr Wolfgang Lambertz nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

Den Vorsitz übernimmt das älteste Mitglied der Verbandsversammlung Herr Heinz Nollen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem Vorsitzenden des Kinder-gartenzweckverbandes, Herrn Peter Mayer, sowie dessen Vertreter, Herrn Franz Oberhausen, als auch dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Wolfgang Lambertz, einschließlich dessen Vertreter, Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

Der Vorsitzende stellt die Entlastung zur Abstimmung.

Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2020 zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Im Anschluss übernimmt Verbandsvorsteher Mayer wieder den Vorsitz.

4. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des Kindergartenzweckverbands Moselkern-Müden

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 unter dem Vorsitz von Herrn Heinz Nollen und dem weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitglied Herrn Achim Dehen die vollständig vorgelegten Unterlagen für das Jahr 2021 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 führte zu folgendem Ergebnis:

Feststellungen zur Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 46.882,15 € und Gesamtaufwendungen von 49.568,66 € weist einen Fehlbetrag von 2.686,51 € aus. Der Fehlbetrag ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 37.881,52 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 21.520,12 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 16.361,40 €.

Im Bereich der Investitionstätigkeit ergeben sich keine Ein- oder Auszahlungen.

Insgesamt beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 16.361,40 €.

Es wurden keine weiteren Investitionskredite aufgenommen. Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen belaufen sich im Haushaltsjahr 2021 auf 12.666,48 €.

Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsauszahlungen vom Finanzmittelüberschuss verbleibt ein Überschuss in Höhe von 3.694,92 €. Mit diesem Überschuss wird der Liquiditätskredit in Höhe von 3.278,05 € getilgt. Somit verbleiben Geldmittel in Höhe von 416,87 € welche zu den liquiden Mitteln zugeführt werden.

Der Kindergartenzweckverband Moselkern-Müden weist somit zum Ende des Haushaltsjahres 2021 liquide Mittel in Höhe von 416,87 € aus.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 669.751,23 € ab.

Die Aktiva Seite weist das Anlagevermögen in Höhe von 647.387,38 €, die liquiden Mittel in Höhe von 416,87 € sowie den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 21.942,98 € aus.

Der Kindergartenzweckverband verfügt (siehe Passiva Seite) über kein Eigenkapital.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

-

Sonderposten in Höhe von 311.456,36 €

-

Verbindlichkeiten in Höhe von 358.294,87 €

Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 357.925,24 €.

Da die Prüfung des Haushaltsjahres 2021 zu keinerlei Beanstandung geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss der Zweckverbandsversammlung vor, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 des Kindergartenzweckverbands Moselkern-Müden festzustellen.

Die Zweckverbandsversammlung stellt den Jahresabschluss des Kindergartenzweckverbands Moselkern-Müden für das Haushaltsjahr 2021 fest.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2021

Wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO nehmen der Verbandsvorsteher Herr Peter Mayer, sein Vertreter Herr Franz Oberhausen, sowie der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herr Wolfgang Lambertz nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

Den Vorsitz übernimmt das älteste Mitglied der Verbandsversammlung Herr Heinz Nollen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem Vorsitzenden des Kindergartenzweckverbandes Herrn Peter Mayer, sowie dessen Vertreter, Herrn Franz Oberhausen, als auch dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Wolfgang Lambertz, einschließlich dessen Vertreter, Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen.

Der Vorsitzende stellt die Entlastung zur Abstimmung.

Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2021 zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Im Anschluss übernimmt Verbandsvorsteher Mayer wieder den Vorsitz.

6. Änderung der Verbandsordnung

In der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes der Ortsgemeinden Moselkern und Müden vom 25.04.2016 ist unter § 12 (Deckung des Finanzbedarfs) geregelt, dass die nicht gedeckten Investitionsauszahlungen sowie die Zins- und Tilgungsauszahlungen für Investitionskredite im Rahmen des Neubaus bzw. der Sanierung und Errichtung der Kindertagesstätte zu 20 % von der Ortsgemeinde Moselkern (bis maximal 60.000 €) und zu 80 % von der Ortsgemeinde Müden getragen werden. Die Gesamtbaumaßnahme zum Umbau/Ausbau/Renovierung der Kindertagesstätte Müden ist abgeschlossen und abgerechnet. Die Kindertagesstätte hatte ihren Betrieb zum 01.10.2018 aufgenommen.

Nun ist die Finanzierung der zukünftigen Investitionen nicht eindeutig geregelt, da sich die Verbandsordnung lediglich auf die (erstmalige) Errichtung, Sanierung und Einrichtung der Kita bezieht. Die Zweckverbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.10.2020 hierzu bereits klargestellt, dass die zukünftig anfallenden Investitionen wie üblich nach den Kinderzahlen der beiden Ortsgemeinden aufgeteilt werden.

Diese Regelung muss nun formell noch in der Verbandsordnung mit aufgenommen werden. Diese Anpassung der Verbandsordnung muss anschließend auch in den Gemeinderäten der beiden Ortsgemeinden beschlossen werden.

§ 12 Abs. 2 der Verbandsordnung erhält folgende Fassung:

„Die Gesamtbaumaßnahme nach Abs. 1 zum Bau, der Sanierung und Einrichtung der Kindertagesstätte Müden ist abgeschlossen. Die zukünftig anfallenden Investitionen und die durch Zuschüsse Dritter nicht gedeckten Personal-, Unterhaltungs- und Betriebskosten werden ebenfalls auf die Verbandsmitglieder umgelegt, und zwar nach der Zahl der die Einrichtung besuchenden Kinder der jeweiligen Ortsgemeinde. Stichtag ist der 01. Oktober des vorangegangenen Haushaltsjahres.“

Die Verbandsversammlung beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinderäte von Moselkern und Müden, die vorstehende Änderung der Verbandsordnung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 des Kindergartenzweckverbands Moselkern-Müden

Der Vorsitzende erteilt mit Zustimmung der Verbandsversammlung Frau Henzgen von der VGV Cochem das Wort, die anschließend den Sachverhalt erläutert.

Einwohnerbeteiligung:

Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 11/2023, bekanntgegeben.

In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinden, welche dem Kindergartenzweckverband angehören, die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 13.03.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen des Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 liegt den Verbandsmitgliedern vor.

Ergebnishaushalt:

Der Ergebnishaushalt weist alle zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen aus. Zahlungsunwirksam beim Kindergartenzweckverband sind die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten als auch die Aufwendungen für Abschreibungen.

In 2023 weist der Ergebnishaushalt bei Gesamterträgen von 59.800 € und Gesamtaufwendungen von 59.800 € einen Jahresüberschuss in Höhe von 7.380 € aus.

Auch in 2024 ergibt sich im Ergebnishaushalt bei Gesamterträgen von 54.930 € und Gesamtaufwendungen von 52.510 € ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.420 €.

Diese Jahresüberschüsse resultieren zum einen aus den nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie aus denen mit der Umlage finanzierten ordentlichen Tilgungsleistungen sowie Investitionsauszahlungen im Finanzhaushalt.

Im Haushaltsjahr 2023 beläuft sich die Zweckverbandsumlage auf 47.290 € und in 2024 auf 42.420 €.

Finanzhaushalt:

Die ordentlichen Einzahlungen (laufende Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit + Zinseinzahlungen) belaufen sich auf 47.290 € in 2023 und in 2024 auf 42.420 €.

Die ordentlichen Auszahlungen (laufende Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit + Zinsauszahlungen) weisen in 2023 24.540 € und in 2024 24.630 € aus.

Somit ergibt sich im Jahr 2023 ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 22.750 € und in 2024 in Höhe von 17.790 €.

Ab dem Haushaltsjahr 2023 wird ein jährlicher Ansatz in Höhe von 5.000 € zur Anschaffung von Vermögensgegenständen eingeplant. In 2023 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 5.000 € zur Anschaffung eines neuen Ceran-Herd eingestellt.

Diese Investitionen sind mit der Verbandsumlage finanziert.

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 besteht beim Kindergartenzweckverband Moselkern-Müden ein Investitionskredit in Höhe von 345.219,44 €, welcher sich zum Ende des Haushaltsjahres um die ordentlichen Tilgungsleistungen auf 332.474,22 € reduziert. Zum Ende des Jahres 2024 weist der Investitionskredit noch eine Verschuldung von 319.689,44 € aus.

Die Verwaltung schlägt der Zweckverbandsversammlung vor, die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zu beschließen.

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbands Moselkern-Müden beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Weiterentwicklung der Kita

Nach Mitteilung der Kath. Kita gGmbH als Betriebsträger der Kindertagesstätte Müden ist es erforderlich, dass auch U2-Plätze geschaffen werden. Des Weiteren wird eine Erweiterung der Kita angeregt im Hinblick auf eine durchgängige Betreuung der Kinder von mindestens 7 Stunden/Tag inklusive eines Mittagessens für alle Kinder, um die Einrichtung zukunftsfähig aufzustellen. Hierzu wird auch am 22.05.2023 ein gemeinsamer Begehungstermin mit dem Landes- und dem Kreisjugendamt stattfinden.

Da bauliche Veränderungen auch sehr kostenintensiv sind, wird der Sachverhalt in der Verbandsversammlung teils kontrovers diskutiert. Es ist zunächst zu klären, welcher Bedarf in den nächsten Jahren in Bezug auf die sinkende Geburtenrate überhaupt entsteht. Darüber hinaus soll das Ergebnis des anstehenden Begehungstermins am 22.05.2023 abgewartet werden. Die Verbandsversammlung wird zu gegebener Zeit über die weitere Vorgehensweise entscheiden.