| Beginn: | 20:00 Uhr |
| Ende: | 21:46 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Herbert Thönnes |
| Als Mitglieder: | Rainer Geyermann |
| Theresia Henzgen |
| Matthias Laubenthal |
| Josef Oster-Daum |
| Guido Rink |
| Marc Ternes |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Marie Henzgen, VGV Cochem (bis TOP 4 öS) |
| Schriftführerin: | Sabrina Molitor |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben.
Ortsbürgermeister Thönnes bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren Punkt, der nichtöffentlichen Sitzung. Die Ratsmitglieder erklären sich mit der Erweiterung der Tagesordnung einverstanden.
Auf Antrag wird die nichtöffentliche Sitzung vor die öffentliche Sitzung verschoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 15.03.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.
Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
| a) | Die Ortsgemeinde hat ein Dankesschreiben für die Spende an Emilia Zimmer erhalten.Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 01.12.2023 beschlossen, die Einnahmen der Adventsfensteröffnung sowie das Sonnenblumengeld in Höhe von 552,75 € an Emilia Zimmer aus Tellig zu spenden. |
| b) | Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern der Dorfsäuberungsaktion. |
| c) | Bei der Spielplatzkontrolle durch Hr. Hölzenbein wurden kleinere Mängel an der Balkenwippe und am Trampolin festgestellt. Die Schaukel sowie das Klettergerüst wurden aufgrund der Fallhöhe beanstandet. Der Gemeinderat berät sich über die Ausbesserung der festgestellten Mängel sowie die mögliche Neuanschaffung einer Schaukel. |
| d) | Aufgrund vermehrter Beschwerden über die Hinterlassenschaften von Hunden, erfolgt eine Mitteilung im Mitteilungsblatt. |
| e) | Es ist geplant zum Abschluss mit dem Gemeinderat, eine Fahrt nach Mainz zu unternehmen. |
| f) | Vom 15.06. - 17.06.2023 ist die Hohlstraße in Wirfus gesperrt. Eine entsprechende Mitteilung im Mitteilungsblatt erfolgt noch. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.03.2023
Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.03.2023 werden bekanntgegeben.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Wirfus
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Henzgen von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihr das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 der Ortsgemeinde Wirfus wurde den Ratsmitgliedern bereits zugestellt.
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe Nr. 16/2023, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Wirfus die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 24.04.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen.
Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.
Haushaltsplan 2023
Im vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird ein minimaler Jahresüberschuss in Höhe von 3.840 € ausgewiesen. Der Ergebnishaushalt ist somit ausgeglichen. Werden die nichtzahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen aus diesem Jahresergebnis nicht berücksichtigt, so ergibt sich ein zahlungswirksamer Jahresüberschuss von 23.810 €.
Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Überschuss von 23.810 € aus. Abzüglich der geplanten ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 2.220 € verbleibt ein Überschuss in Höhe von 21.590 €. Der Finanzhaushalt ist gem. § 18 GemHVO ebenfalls ausgeglichen.
Für das Jahr 2023 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 43.700 € und Investitionseinzahlungen in Höhe von 500 € eingeplant. Es ergibt sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von -43.200 €. Dieses Defizit wird mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 21.590 € als auch mit der Entnahme von liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde) in Höhe von 21.610 € finanziert.
Zu Beginn des Haushaltsjahres verfügt die Ortsgemeinde über liquide Mittel in Höhe von rd. 366.000 €. Durch die geplante Entnahme in 2023 verringert sich dieser Mittelbestand auf rd. 344.400 €.
Haushaltsplan 2024
Im Haushaltsjahr 2024 wird mit Gesamterträgen von 362.780 € und Gesamtaufwendungen von 315.080 € ein Jahresüberschuss von 47.700 € ausgewiesen.
Somit ist, wie im Vorjahr, auch der Ergebnishaushalt 2024 ausgeglichen. Werden aus diesem Jahresergebnis die zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen ausgelassen, so ergibt sich ein zahlungswirksamer Jahresüberschuss von 67.750 €. Im Vergleich zum Vorjahr lag dieser zahlungswirksame Jahresüberschuss bei 23.810 € und hat sich somit um 43.940 € verbessert.
Der ordentliche Finanzhaushalt weist einen Überschuss von 67.750 € aus. Abzüglich der geplanten Tilgungsleistungen von 2.330 € verbleibt ein Überschuss in Höhe von 65.420 €.
Wie im Vorjahr ist auch der Finanzhaushalt 2024 ausgeglichen.
Im Jahr 2024 sind lediglich Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.700 € und Investitionseinzahlungen in Höhe von 500 € veranschlagt, so dass sich ein Defizit im Investitionsbereich von 1.200 € ergibt. Dieses Defizit kann mit dem Überschuss aus dem ordentlichen Finanzhaushalt finanziert werden.
Zum Ende des Haushaltsjahres verbleibt ein Überschuss in Höhe von 64.220 €, welcher zu den liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Einheitskasse) zugeführt werden kann. Der liquide Mittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres erhöht sich somit zum 31.12.2024 voraussichtlich auf 408.620 €.
Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wirfus für die Jahre 2023 und 2024.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 der Jagdgenossenschaft Wirfus
Die Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft Wirfus weist für das Haushaltsjahr 2023 sowie auch für das Haushaltsjahr 2024 Einnahmen in Höhe von 7.440 € und Ausgaben in Höhe von 4.440 € aus. Es ergibt sich in den beiden Jahren ein Jahresüberschuss von jeweils 3.000 €.
Veranschlagte Einnahmen
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| 2023 | 2024 |
| - | Jagdpachteinnahmen | 7.200 € | 7.200 € |
| - | Waldwildschadensverhütungspauschale | 1.500 € | 1.500 € |
| - | Abführung der Waldwildschadensverhütungspauschale | -1.500 € | -1.500 € |
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| 7.200 € | 7.200 € |
Veranschlagte Ausgaben
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| 2023 | 2024 |
| - | Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Maschinen und technische Anlagen | 500 € | 500 € |
| - | Verwaltungskostenbeitrag | 700 € | 700 € |
| - | Zuwendungen und Zuschüsse an die Gemeinde für die Unterhaltung der Wirtschaftswege | 2.700 € | 2.700 € |
| - | Sonstige Geschäftsaufwendungen | 300 € | 300 € |
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| 4.200 € | 4.200 € |
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| Jahresüberschuss | 3.000 € | 3.000 € |
Der Überschuss in 2023 und 2024 wird zu den liquiden Mitteln der Jagdgenossenschaft, welche treuhänderisch durch die Ortsgemeinde verwaltet wird, zugeführt.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 beläuft sich der voraussichtliche Mittelbestand auf 100.580 € und erhöht sich voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres 2024 auf 106.580 €.
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft Wirfus für die Jahre 2023 und 2024.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Vorschläge für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen;
Wahlperiode 2024 - 2028
Die Wahlperiode der Schöffinnen und Schöffen endet zum 31.12.2023. Daher sind in diesem Jahr Neuwahlen durchzuführen. Bis zum 30.06.2023 haben die Stadt/Ortsgemeinden eine Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.
Inzwischen hat der Präsident des Landesgerichts Koblenz die erforderliche Zahl der Schöffinnen/Schöffen bestimmt und aufgrund der Einwohnerzahl festgelegt, wie viele Personen von der Stadt und den einzelnen Ortsgemeinden in die Vorschlagsliste zu wählen sind. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass dem Amtsgericht mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Schöffinnen/Schöffen vorzuschlagen ist. Eine Verdopplung ist daher nicht mehr vorzunehmen.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen. Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person/en enthalten.
Die Stadt/Ortsgemeinden haben bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagene/n Person/en für das Amt einer Schöffin/eines Schöffen geeignet ist/sind.
Seitens der Verwaltung wird insbesondere auf die Bestimmungen nach §§ 32-34 GVG und die einschlägige Verwaltungsvorschrift hingewiesen, welche den Ratsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen haben. Alle hier aufgeführten Personen dürfen nicht in die Liste aufgenommen werden, auch wenn es in den §§ 33-34 GVG „sollen nicht“ heißt.
Im Bereich der Verbandsgemeinde Cochem sind für die Stadt Cochem 16 Vorschläge, für die Ortsgemeinde Treis-Karden drei Vorschläge, für die Ortsgemeinde Klotten, Faid und Bruttig-Fankel zwei Vorschläge und für die übrigen Gemeinden ist ein Vorschlag zu unterbreiten. Initiativbewerbungen sollen bei den Vorschlägen der Gemeinde entsprechende Berücksichtigung finden.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG von 2/3 der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich. Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl i.S.v. § 40 der Gemeindeordnung (GemO) mit den Folgen, dass das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs.3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und die Vorschriften über Ausschließungsgründe keine Anwendung finden. Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Nach § 40 GemO kann der Rat jedoch mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen. Dies stellen wir anheim.
Aus der Mitte des Rates wurde Frau Theresia Henzgen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024-2028 vorgeschlagen.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Antrag der Kath. Kirchengemeinde Landkern auf anteilige Kostenübernahme für die Umsetzung von notwendigen Maßnahmen in der Kita Landkern
Die Kath. Kirchengemeinde St. Servatius Landkern hat mitgeteilt, dass sich bei den im Rahmen der Gefahrenverhütungsschau in 2022 durchgeführten Begehungen der Unfallkasse, des Veterinäramtes und des Brandschutzes Beanstandungen ergeben haben.
Das beauftragte Architekturbüro hat in seiner Kostenschätzung vom 19.01.2023 die Beseitigung der Mängel mit 20.206,20 Euro beziffert. Dies erfolgte jedoch mit dem Hinweis, dass aufgrund der aktuellen, unstetigen Preisentwicklungen für die Materialien im Baugewerbe die Summe lediglich als Anhaltspunkt angesehen werden kann.
Die Rendantur Kaisersesch teilte mit, dass das Bistum zu den Gesamtkosten von rd. 26.000 Euro einen Zuschuss von 7.525,00 Euro (35 %) bewilligen würde. Für die verbleibenden ungedeckten Kosten i. H. v. 16.900,00 Euro (65 %) wird zur Prüfung und Genehmigung durch das Bischöfliche Generalvikariat um eine Finanzierungszusage für den Gemeindeanteil gebeten.
Aktuell wird die Einrichtung von insgesamt 84 Kindern (36 aus Landkern, 6 aus Kail, 32 aus Greimersburg und 10 aus Wirfus) besucht. Bei Zugrundelegung der bisherigen Verfahrensweise würden die Kinderzahlen als Verteilungsschlüssel herangezogen. Bei den aktuellen Kinderzahlen (Stand: 01.04.2023) würde sich der Verteilungsschlüssel wie folgt darstellen:
| Ortsgemeinde | Kinderzahl/Anteil | Betrag |
| Landkern | 36 / 42,86 % | 7.243,34 € |
| Kail | 6 / 7,14 % | 1.206,66 € |
| Greimersburg | 32 / 38,10 % | 6.438,90 € |
| Wirfus | 10 / 11,90 % | 2.011,10 € |
Somit würde auf die Ortsgemeinde Wirfus ein Anteil von rd. 2.000,00 Euro entfallen.
Der Rat stimmt dem Antrag auf anteilige Kostenübernahme zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in der Kita Landkern in Höhe von 2.000,00 Euro zu. Die notwendigen Haushaltsmittel werden für das Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, der Rendantur Kaisersesch eine entsprechende Finanzierungszusage im Namen der Ortsgemeinde Wirfus zu geben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Vergabe der Gewerke zu den Umbaumaßnahmen im Gemeindehaus
In der Sitzung vom 15.03.2023 hat der Gemeinderat Wirfus beschlossen, folgendes Projekt unter Förderzusage der LAG Vulkaneifel bis September 2023 umzusetzen und fristgerecht abzurechnen:
Die Anschaffung einer neuen, großen Küche inklusive Geschirrspüler, die Anschaffung neuer Tische, einer Glasschiebetür und einer flexiblen Wetterschutzplane am Unterstand vor dem Gemeindehaus. Zu allen genannten Gewerken wurden jeweils drei Vergleichsangebote eingeholt, die jeweils an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden sollen. Im Nachgang zur letzten Sitzung konnten noch Preisreduzierungen erreicht werden, so dass sich die Projektsumme auf 17.422,02 € netto reduzierte.
In der Sitzung der LAG Vulkaneifel am 19.03.2023 wurde die Förderung dieser Anschaffungen mit dieser Projektsumme beschlossen und der Vertrag zur Unterstützung aus dem Regionalbudget mit dem Projekttitel „Aktives Dorfgemeinschaftsleben Wirfus durch funktionale Erweiterungen im Gemeindehaus“ wurde vom Vorsitzenden am 01.05.2023 unterzeichnet. Damit wird bei fristgerechter Umsetzung und Abrechnung des Projektes eine Fördersumme in Höhe von 13.066,52 € gewährt. Der Eigenanteil für die Ortsgemeinde Wirfus beträgt 7.665,68 €.
Mit den vorgestellten Anschaffungen und der Förderung sind folgende Eigenleistungen der Ortsgemeinde Wirfus verbunden: Das Einreißen von zwei Wänden, Aufstellen einer neuen Wand sowie diverse Installationsarbeiten. Darüber hinaus sollen die Decke, der Fußboden und eine weitere Tür in Eigenleistung erneuert werden.
Der Rat beschließt, die oben beschriebenen Aufträge für Küche, Tische, Glastür und Plane jeweils an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Anbieter zu erteilen zur schnellstmöglichen Umsetzung des Projektes zwecks Abrechnung mit dem Fördergeber.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Beratung über die Straßenverengung Richtung Zettingen
Der Vorsitzende informiert in der Sitzung über den Sachverhalt und schlägt vor, mit den Betroffenen, dem LBM sowie dem Ordnungsamt einen Ortstermin zu vereinbaren um über die weitere Vorgehensweise zu beraten.
Der Gemeinderat beschließt, den Vorsitzenden damit zu beauftragen, einen Ortstermin mit den Betroffenen und den beteiligten Behörden zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9. Beratung und Beschlussfassung über den Kauf eines neuen Handrasenmähers
Der Handrasenmäher des Gemeindearbeiters ist defekt und kann mit vertretbarem Aufwand nicht mehr repariert werden. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, einen neuen Handrasenmäher anzuschaffen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen in dem derzeit in der Aufstellung befindlichen Haushaltsplan aufgenommen werden. Vergleichsangebote werden durch den Vorsitzenden eingeholt.
Der Gemeinderat ermächtigt den Vorsitzenden im Benehmen mit den Beigeordneten, den Beschaffungsauftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben in Höhe bis 1.000,00 €.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig