| Beginn: | 20:00 Uhr |
| Ende: | 21:20 Uhr |
| Anwesend | Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Peter Görgen |
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| Als Mitglieder: | Frank Barden |
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| Manuel Bigos |
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| Dirk Friederich |
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| Peter Fuhrmann |
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| Martin Hoff |
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| Peter Kolb |
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| Maike Lenartz |
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| Andreas Pisanu |
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| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
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| Schriftführerin: | Marie Henzgen, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 23.04.2025 wird einstimmig gebilligt. Die Tagesordnung wird mit Einstimmigkeit der Ratsmitglieder um den Tagesordnungspunkt 4 „Anzeige im Heimatjahrbuch 2026“ erweitert. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| a) | In der Gemarkung wurden 6 Verkehrsschilder gegen neue ausgetauscht. Der Preis hierfür liegt bei 261,63 €. |
| b) | Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer beim diesjährigen Umwelttag. Mit ca. 40 Personen, aufgeteilt in 5 Gruppen, wurde erstaunliches geleistet. Angefangen mit Uferreinigen, Waldeslust säubern, Holzsteg in der Briederner Schweiz bauen, Spielplatz sanieren (Spielsand erneuert, Gehweg beschottert) und Schilder abwaschen. |
| c) | Entfernung des Grabschmucks auf den Friedhof-Rasenflächen. Um die Pflegearbeiten (Rasenmähen) durchführen zu können, wird gebeten in den Sommermonaten den Grabschmuck zu entfernen. |
| d) | In der Ortsgemeinde wurden alle Wassereinläufe kontrolliert und die Gullieimer entleert. |
| e) | Die Straßenabsackung in der Moselstraße 8 wird voraussichtlich erst im Spätjahr repariert. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.04.2025
Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.04.2025 wurden bekanntgegeben.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Briedern für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Marie Henzgen von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihr das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025/2026 der Ortsgemeinde Briedern liegt den Ratsmitgliedern vor.
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Nr. 16/2025, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Briedern die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 22.04.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.
Es wurden keine Vorschläge im Rahmen der Einwohnerbeteiligung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingereicht.
Haushaltsplan 2025
Im vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 58.680 € ausgewiesen. Unberücksichtigt der nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen ergibt sich ein zahlungswirksamer Jahresfehlbetrag in Höhe von 26.360 €. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen, wenn die Erträge mindestens die Aufwendungen decken. Da hier ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen wird, ist der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen.
Im Finanzhaushalt wird ein Defizit der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 26.360 € ausgewiesen. Zuzüglich der zu leistenden ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 12.320 € ergibt sich ein Fehlbetrag im Finanzhaushalt in Höhe von 38.680 €.
Der Finanzhaushalt ist dann ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht um die ordentlichen Tilgungsleistungen zu finanzieren. Dies ist vorliegend nicht der Fall, so dass der Finanzhaushalt ebenfalls nicht ausgeglichen ist.
An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2025 insgesamt 53.500 € veranschlagt. Diesen Auszahlungen stehen Investitionseinzahlungen in Höhe von 4.300 € gegenüber, so dass sich ein Fehlbetrag in der Investitionstätigkeit in Höhe von 49.200 € ergibt. Dieser Fehlbetrag wird mit der Veranschlagung eines Investitionskredites finanziert.
Zu Beginn des Haushaltsjahres verfügt die Ortsgemeinde Briedern über liquide Mittel in Höhe von rund 43.200 €. Zur Finanzierung des ordentlichen Finanzhaushaltes müssen hiervon 38.680 € entnommen werden, so dass sich die liquiden Mittel zum Ende des Haushaltsjahres auf rund 4.520 € reduzieren.
Haushaltsplan 2026
Im Haushaltsplan 2026 wird im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.590 € ausgewiesen. Gegenüber dem Haushaltsvorjahr stellt dies eine Verbesserung in Höhe von 37.090 € dar. Unter Nichtberücksichtigung der nichtzahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen ergibt sich ein zahlungswirksamer Jahresüberschuss in Höhe von 10.080 €. Aufgrund des Jahresfehlbetrages (zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen) ist auch der Ergebnishaushalt im Jahr 2026 nicht ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt weist im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen Überschuss in Höhe von 10.080 € aus. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies eine Verbesserung in Höhe von 36.440 € dar. Werden vom Überschuss die zu leistenden ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 12.600 € abgezogen, ergibt sich jedoch ein Fehlbetrag im Finanzhaushalt in Höhe von 2.520 €. Der Finanzhaushalt ist demnach ebenfalls nicht ausgeglichen. Darüber hinaus ergibt sich im Investitionsbereich aufgrund von Investitionsauszahlungen in Höhe von 2.000 € ein Defizit in Höhe von 2.000 €.
Zur Ausfinanzierung des ordentlichen Finanzhaushaltes sowie der Investitionsauszahlungen müssen die restlichen liquiden Mittel in Höhe von 4.520 € entnommen werden. Die Ortsgemeinde verfügt demnach zum Ende des Haushaltsjahres 2026 über keinerlei liquiden Mittel (Forderungen gegenüber der Einheitskasse).
In den Planjahren 2027 und 2028 kann der Ergebnishaushalt sowie auch der Finanzhaushalt ausgeglichen werden. Nach den derzeitigen Veranschlagungen ergeben sich in 2027 Auszahlungen zu den liquiden Mitteln in Höhe von 24.580 € und in 2028 in Höhe von 25.240 €, so dass sich der liquide Mittelbestand der Ortsgemeinde kontinuierlich leicht verbessern kann.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird unter § 4 der Haushaltssatzung ausgewiesen und wird in 2025 mit 129.000 € und in 2026 mit 169.000 € festgesetzt. Die Berechnung kann der Anlage zum Haushaltsplan entnommen werden.
Die Steuersätze werden unter § 5 der Haushaltssatzung ausgewiesen und sollen mit dem Haushaltsplan 2025 und 2026 voraussichtlich auf folgendes Niveau festgesetzt werden:
Grundsteuer A = neu 345 v.H. (unverändert = Nivellierungssatz)
Grundsteuer B = neu 485 v.H. (bisher 465 v.H. = Nivellierungssatz)
Gewerbesteuer = neu 415 v.H. (bisher 380 v.H. = Nivellierungssatz)
Die Einzahlungen, welche die Gemeinde aus Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer (oberhalb der Nivellierungssätze) erhält, bleiben im Haushalt der Ortsgemeinde und sind nicht umlagepflichtig.
Des Weiteren ist vorgesehen, die Hundesteuer für den ersten gefährlichen Hund sowie für jeden weiteren gefährlichen Hund von 800 € auf 804 € anzuheben.
Der Ortsgemeinderat Briedern beschließt die vorliegende Haushaltssatzung, einschließlich der geänderten Steuersätze unter § 5, mit Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
4. Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2026
Bei der Ortsgemeinde Briedern wurde angefragt, ob diese sich erneut mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell im Jahr 2026 beteiligen möchte.
Die Ortsgemeinde beschließt, die Anzeige wie im Vorjahr (1/2 Seite farbig) im Heimatjahrbuch 2026, zu den dafür geltenden Konditionen, zu schalten.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen