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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 23/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 5. Sitzung des Gemeinderates Mesenich am 19.05.2025 in der Goldgrübchenhalle

– Einladung vom 09.05.2025 –

Beginn:

18:03 Uhr

Ende:

19:00 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Wolfgang Lenartz

Als Mitglieder:

Olaf Freimuth

Eva Hommes

Anne Kochems

Peter Schneiders

Antoni Singh

Entschuldigt:

Ute Arens

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Mike Schmitz, Beigeordneter ohne Stimmrecht

Schriftführerin:

Marie Henzgen, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 11.02.2025 wird einstimmig gebilligt. Aus der Mitte des Rates wird darauf hingewiesen, dass der Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über die Forstwirtschaftspläne 2025 und 2026“ in der Sitzung am 11.02.2025 vertagt worden ist, da bei dieser Sitzung kein Vertreter des Forstamtes den Forstwirtschaftsplan vorstellen konnte. Der Forstwirtschaftsplan wird in einer der nächsten Sitzungen erneut Beratungsgegenstand sein.

Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.02.2025

Der Vorsitzende gab die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.02.2025 bekannt.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Mesenich für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025/2026 der Ortsgemeinde Mesenich wurde den Ratsmitgliedern bereits mit der Sitzungseinladung zugestellt. Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Marie Henzgen von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihr mit Zustimmung des Rates das Wort.

Einwohnerbeteiligung

Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Nr. 13/2025, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Mesenich die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 31.03.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.

Es wurden keine Vorschläge im Rahmen der Einwohnerbeteiligung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingereicht.

Haushaltsplan 2025

Im vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 16.380 € ausgewiesen. Dieser Jahresfehlbetrag ergibt sich aus Erträgen in Höhe von 565.610 € und Aufwendungen in Höhe von 581.990 €. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen, wenn die Erträge mindestens die Aufwendungen decken. Vorliegend ist dies nicht gegeben, der Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen.

Der Finanzhaushalt weist einen defizitären Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 4.660 € aus. Die ordentlichen Tilgungsleistungen belaufen sich im Haushaltsjahr 2025 auf 15.470 €, so dass sich der Fehlbetrag im Finanzhaushalt auf 20.130 € erhöht. Der Finanzhaushalt ist dann ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht um die ordentlichen Tilgungsleistungen zu finanzieren. Dies ist vorliegend nicht der Fall, so dass der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist.

An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2025 insgesamt 186.500 € veranschlagt. Diesen stehen Investitionseinzahlungen in Höhe von 132.500 € gegenüber, so dass sich ein Defizit in Höhe von 54.000 € ergibt. Dieses Defizit wird mit der Veranschlagung von Investitionskrediten finanziert.

In das Haushaltsjahr 2025 werden aus Vorjahren insgesamt rund 186.300 € an Investitionsauszahlungsermächtigungen (Haushaltsausgabereste) übertragen. Diese Haushaltsausgabereste werden unter anderem mit den bereist hierfür aufgenommenen zweckgebundenen Investitionskrediten in Höhe von 140.000 € finanziert. Die restliche Übertragung in Höhe von 46.300 € wird mit den aus dem Haushaltsvorjahr noch zur Verfügung stehenden Investitionskrediten finanziert, welche ebenfalls in das Haushaltsjahr 2025 übertragen werden.

Zur Finanzierung des ordentlichen Finanzhaushaltes werden in 2025 liquide Mittel in Höhe von 20.130 € entnommen.

Zu Beginn des Haushaltsjahres verfügt die Ortsgemeinde über rund 166.800 € an liquiden Mitteln (Forderungen gegenüber der Einheitskasse). Hierin enthalten sind bereits die aufgenommenen Investitionskredite für die vorher genannten zu finanzierenden Haushaltsausgabereste in Höhe von 140.000 €, so dass der Ortsgemeinde noch rund 26.800 € an liquiden Mitteln zur Verfügung stehen. Nach Finanzierung des ordentlichen Finanzhaushaltes (Entnahme in Höhe von 20.130 €) verbleiben der Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres 2025 voraussichtlich liquide Mittel in Höhe von 6.670 €.

Haushaltsplan 2026

Im Haushaltsplan 2026 wird im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.500 € ausgewiesen. Gegenüber den Planansätzen des Vorjahres stellt dies eine Verbesserung um 6.880 € dar. Der Ergebnishaushalt kann auch in 2026 nicht ausgeglichen werden.

Der Finanzhaushalt weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 10.320 € aus. Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen in Höhe von 16.990 € ergibt sich auch in 2026 ein nicht ausgeglichener Finanzhaushalt mit einem Defizit in Höhe von 6.670 €.

An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 501.500 € veranschlagt. Diesen stehen Investitionseinzahlungen in Höhe von 300.500 € gegenüber, so dass sich ein Investitionsdefizit in Höhe von 201.000 € ergibt. Dieses Defizit wird mit der Veranschlagung eines Investitionskredites finanziert.

Zur Ausfinanzierung des laufenden Finanzhaushaltes werden die restlichen liquiden Mittel in Höhe von 6.670 € entnommen. Zum Ende des Haushaltsjahres verfügt die Ortsgemeinde demnach über keinerlei liquiden Mittel mehr.

Planjahre 2027/2028

Auch in den Planjahren 2027 und 2028 können keine ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalte ausgewiesen werden. Zur Finanzierung des laufenden Haushaltes wird hier die Veranschlagung von Liquiditätskrediten, welche innerhalb von 3 Jahren getilgt werden müssen, notwendig. Die Investitionsdefizite müssen auch hier weiterhin mit Investitionskrediten finanziert werden.

Haushaltssatzung

In der Haushaltssatzung unter § 3 werden für 2025 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 615.000 € veranschlagt, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich 246.000 € an Investitionskrediten aufgenommen werden müssen.

Unter § 4 der Haushaltssatzung wird der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2025 auf 195.000 € und für das Haushaltsjahr 2026 auf 221.000 € festgesetzt. Die Berechnung kann der dem Haushaltsplan beigefügten Anlage entnommen werden.

Die Steuersätze, welche unter § 5 der Haushaltssatzung ausgewiesen werden, bleiben zu den Vorjahren unverändert und sind in Höhe der Nivellierungssätze festgesetzt.

Es ist vorgesehen, die Hundesteuer, welche ebenfalls unter § 5 der Haushaltssatzung ausgewiesen ist, wie folgt ab dem Haushaltsjahr 2025, neu festzusetzen:

- für den ersten Hund auf 60 €

- für den zweiten Hund auf 96 €

- für jeden weiteren Hund auf 120 €

- für den ersten gefährlichen Hund auf 600 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund auf 900 €

Der Ortsgemeinderat Mesenich beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, mit der Anhebung der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzten Hundesteuersätze, für die Jahre 2025 und 2026.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig