Leider ist wieder vermehrt festzustellen, dass Gehwege und Umfelder von Grabstätten teilweise erheblich mit Unkraut zugewachsen sind.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf den entsprechenden § 24 (4) der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Ediger-Eller vom 10.12.2024 verweisen:
„Den für die Grabstätten Verantwortlichen obliegt ebenfalls die Sauberhaltung der Gehwege und des Zwischenbereiches um die Grabstätte bis zur Mitte, soweit es sich nicht um einen Hauptfriedhofsweg handelt.“
Vor diesem Hintergrund bitte ich darum, die betroffenen Fußwege und Flächen entsprechend freizuhalten. Dies ist keinesfalls Aufgabe der Gemeindearbeiter!