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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 13. Sitzung des Verbandsgemeinderates Cochem am 02.02.2023 in der Mehrzweckhalle

– Einladung vom 24.01.2023 –

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

19:50 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Volker Linden, Klotten

Anke Beilstein, Ernst

Gaby Franzen, Bremm

Gregor Fuhrmann, Cochem

Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Elisabeth Geipel-van Hauth, Cochem

Bernhard Himmen, Ediger-Eller

Diane Lauxen, Lieg

Kilian Moritz, Pommern

Uli Oster, Klotten

Walter Schmitz, Cochem

Jürgen Schneider, Klotten

Marco Steuer, Cochem

Hans Bleck, Cochem

Christine Grünewald, Bruttig-Fankel

Stephan Hilken, Cochem

Ralf Pauken, Treis-Karden

Klaus Zucchet, Valwig

Horst Pullich, Cochem

Peter Krötz, Ediger-Eller

Udo Marx, Lieg

Hubert Blümmert, Klotten

Ulrich Möntenich, Müden

Tanja Schmidt, Valwig

Christina Krämer, Treis-Karden

Entschuldigt:

Volker Röhrig, Treis-Karden

Angela Schwarz-Bleser, Müden

Ute Arens, Mesenich

Jürgen Claßen, Treis-Karden

Jens Mindermann, Greimersburg

Peter Mauer, Treis-Karden

Caroline Lauxen, Cochem

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Bernhard Fuhrmann, FB-Leiter 2, VGV Cochem

Udo Bukschat, FB-Leiter 3, VGV Cochem

Petra Junglas, FB-Leiterin 4, VGV Cochem

Bernd Nitzsche, Leiter Abwasserwerk und FB-Leiter 5, VGV Cochem

Philipp Hennen, Personalratsvorsitzender, VGV Cochem

Frank Wagner; Geschäftsführer, Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH

Schriftführer:

Stephan Weber, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister / Beigeordneten, den stellv. Wehrleiter Hr. Herter, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankte sich bei Ortsbürgermeister Hans-Werner Junglas für die Bereitstellung des Sitzungsraumes in der Mehrzweckhalle in Greimersburg.

Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 17.11.2022 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 20.12.2022 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 51/2022 am 23.12.2022. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

a) Niederlegung Ratsmandat Heike Raab / Verpflichtung von Herrn Jens Mindermann

Frau Heike Raab hat mit Schreiben vom 23.01.2023 ihr Ratsmandat im Verbandsgemeinderat Niedergelegt. Nachrücker ist Herr Jens Mindermann aus Greimersburg, der das Mandat angenommen hat, heute aber leider nicht anwesend sein kann. Die Verpflichtung von Herrn Mindermann kann deshalb erst in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates erfolgen.

b) Vorort-Seminar für Rats- und Mandatsträger zum Thema „Reform des kommunalen Finanzausgleichs und Altschuldenregelung“

Die Verwaltung hat für Mittwoch, den 01.03.2023 in der Zeit von 18:00 – 21:00 Uhr im Calmont-Forum Bremm, Calmontstr. 48, ein Vorort-Seminar bei der Kommunal-Akademie RP gebucht.

Referent des ca. 3-stündigen Seminars wird Herr Thomas Schäfer sein. Eingeladen zu diesem Seminar wurden alle Rats-/Mandatsträger der Verbandsgemeinde, der Stadt Cochem sowie der Ortsgemeinderäte. Die Einladung ist am 23.01.2023 per E-Mail erfolgt. Das Seminar dient zur Vorbereitung und zum besseren Verständnis für die anstehenden Haushaltsberatungen. Zwecks Planung und Koordinierung wird um eine Teilnahmemeldung gebeten.

c) Klima-Offensive des Landes Rheinland-Pfalz

Das Land stellt lt. Presseankündigung 250 Mio € für eine kommunale Klima-Offensive zur Verfügung, von denen 180 Mio € pauschal für aus einem Maßnahmenkatalog auszuwählende Projekte auf Antrag an die Kommunen ausgeschüttet werden. Die restlichen Mittel werden in einem Wettbewerbsverfahren vergeben. Pro Einwohner gibt es pauschal einen Betrag von 43,83 € von dem 1/3 der Landkreis und 2/3 die Verbandsgemeinde Cochem erhalten können. Wenn der Landtag dies im 1. Halbjahr 2023 so beschließt, kann die Verbandsgemeinde Cochem einen Betrag von rd. 580.000 € erwarten. Das für die Antragstellung notwendige Formblatt und der Maßnahmenkatalog (Projektauswahlliste) sind aktuell noch nicht zugänglich.

d) Energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Altbau)

Die zur Ausführung im Jahr 2022 geplanten Arbeiten sind bis auf kleine Restarbeiten abgeschlossen. Das Baugerüst konnte zurückgebaut werden, sodass die renovierte und energetisch sanierte Außenfassade und hier insbesondere die neue Fensteranlage mit dem Sonnenschutz nunmehr auch von der Ravenéstraße aus sichtbar ist.

Die Ausführung der Restarbeiten, das sind die Modernisierung des Eingangs- und Empfangsbereiches einschließlich Windfang und neuem Haupteingang sowie die Erneuerung der Aufzugsanlage, sind ab März/April 2023 vorgesehen. Bis auf die Aufzugsanlage sind hierzu bereits alle Auftragsvergaben erfolgt.

e) Neuabgrenzung der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Cochem und Wechsel zur privaten bzw. staatlichen Beförsterung in den Forstrevieren Dohr und Bruttig-Fankel

Die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt hat mit Bescheid vom 22.12.2022 unter Auflösung der bisherigen Forstreviere Cochem, Bruttig-Fankel, Ediger-Eller und Senheim die Forstreviere Cochem, Bruttig-Fankel, Ediger-Eller/Senheim und Dohr neu gebildet.

Das Forstrevier Cochem umfasst hiernach den Körperschaftswald derOrtsgemeinden Valwig und Faid sowie der Stadt Cochem, die Staatswaldflächen im Forstbezirk Cochem Distrikt 1, die Waldflächen der Bundesstraßenverwaltung sowie den Privatwald.

Das Forstrevier Bruttig-Fankel umfasst die Waldflächen der Ortsgemeinden Bruttig-Fankel, Beilstein, Ernst, Greimersburg, Wirfus, Klotten und Ellenz-Poltersdorf sowie den Privatwald.

Das Forstrevier Ediger-Eller/Senheim umfasst die Waldflächen der Ortsgemeinden Ediger-Eller, Bremm, Senheim, Mesenich Briedern, den Privatwald sowie die Waldflächen der Bundesstraßenverwaltung.

Das Forstrevier Dohr (Kleinrevier mit privater Waldbewirtschaftung) umfasst die Waldflächen der Ortsgemeinde Dohr.

Nach dem Eintritt der kommunalen Förster Mews und Sprung in den Ruhestand und dem beabsichtigten Wechsel der zugehörigen Gemeinden hin zur staatlichen Beförsterung sorgen die neuen Revierzuschnitte und die Reviergrößen dafür, dass die Reviere zukunftsfähig aufgestellt und wirtschaftlich bewirtschaftet werden können.

Die Ortsgemeinde Dohr hat sich für eine Waldverpachtung ihres Kommunalwaldes entschieden. Eine kommunale Beförsterung erfolgt mit dem Revierleiter Körtgen nur noch im Forstrevier Ediger-Eller/Senheim.

Bedingt durch die Neuabgrenzung der Forstreviere und den sich teilweise vollziehenden Wechsel zur staatlichen Beförsterung bzw. die Waldverpachtung der Ortsgemeinde Dohr wird in Bezug auf die Versorgungslasten/Versorgungsaltlasten eine Splittung der Beförsterungsumlage in Aktiva und Passiva und damit ein Vorteilsausgleich erforderlich.

Die Bestandskraft des Forstrevier-Neuabgrenzungsbescheides der Zentralstelle der Forstverwaltung bleibt abzuwarten.

f) Zuwendung zu einem klimaangepassten Waldmanagement

Die Bundesregierung hat ein Programm zur finanziellen Unterstützung der Waldbesitzenden beschlossen. Ziel ist es, Waldökosysteme in ihrerAnpassungsfähigkeit vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken. Die Waldbesitzenden sollen mit der finanziellen Unterstützung in die Lage versetzt werden, die Entwicklung ihrer Wälder hin zu mehr Resilienz im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung wahrzunehmen. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 55 und 100 Euro je Hektar und Jahr.

Mit Hilfe der Zuwendung sollen die Waldbesitzenden finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Waldbestände angesichts des Klimawandels anpassungsfähiger zu gestalten. Zur Erhöhung der Biodiversität ist unter anderem auch ein gewisser Verzicht auf Holznutzung und die Zulassung einer natürlichen Waldentwicklung erforderlich. Entsprechende Förderanträge für die Stadt Cochem und die Ortsgemeinden wurden für alle waldbesitzenden Ortsgemeinden bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) eingereicht.

Leider konnten im abgelaufenen Haushaltsjahr 2022 keine Anträge aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Cochem bewilligt werden. Da die Bewilligung der Zuwendungen gemäß den Richtlinien für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement haushaltsjährlich zu erfolgen hat, wurden die Anträge nunmehr Grundlage für die Prüfung der Gewährung einer Zuwendung im Haushaltsjahr 2023.

Die hierfür notwendigen Bestätigungen der Zuwendungsvoraussetzungen wurden der FNR übermittelt.

g) Alternierende Telearbeit in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem

Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zum Erhalt der beruflichen Qualifikation, insbesondere in der Familienphase, Steigerung der Attraktivität des Arbeitsplatzes, Motivation und Arbeitszufriedenheit wurde angepasst an eine zeitgemäße moderne Verwaltung im Jahr 2022 und aufgrund der auch im öffentlichen Dienst immer schwerer werdenden Mitarbeitergewinnung (Stichwort Fachkräftemangel) für die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung ab dem 01.10.2022 die Möglichkeit geschaffen, an der Telearbeit teilzunehmen. Die Telearbeit wird dabei als alternierende Telearbeit (Präsenzpflicht in der Verwaltung an mindestens zwei wöchentl. Arbeitstagen) angeboten. Einzelheiten regelt eine mit dem Personalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung. Es sind deshalb nicht mehr alle Mitarbeiter/innen selbstverständlich im Hause der Verwaltung persönlich erreichbar, weshalb sich ggf. eine vorherige Terminvereinbarung empfiehlt. Die telefonische Erreichbarkeit ist, wie gewohnt, sichergestellt. Aktuell machen von der Telearbeit 21 Beschäftige Gebrauch.

h) Gästebeitrag / Mitteilung zum aktuellen Sachstand

Auf Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 26.11.2020 stand in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 19.07.2021 die Einführung eines Gästebeitrages zur Aufrechterhaltung der touristischen Infrastruktur im Bereich der Verbandsgemeinde zur ersten Beratung an. Ziel ist es, durch zusätzliche Einnahmen den Haushalt der Verbandsgemeinde zu verbessern und hierdurch u. a. eine Entlastung für die Stadt und die Ortsgemeinden herbeizuführen.

Aufgrund der Komplexität des Themas beschloss der Verbandsgemeinderat, zunächst eine Informationsveranstaltung zum Thema Gästebeitrag für die Gremien, der Verbandsgemeinde, Stadt und Ortsgemeinden durchzuführen. Anschließend könne dann über das weitere Vorgehen beraten werden. Die Verwaltung konnte als ausgewiesenen Fachmann Herrn Hollmann vom Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V. für dieses Thema gewinnen. Die Informationsveranstaltung für alle interessierten Rats- und Mandatsträgern fand am 23.11.2021 im Kapuzinerkloster in Cochem statt.

Schnell stand fest, dass die notwendige, recht komplizierte Aufwands- und Beitragssatzkalkulation einer rechtssicheren Untersuchung bedarf. Für die Beauftragung eines entsprechenden Gutachters wurden im Haushaltsplan 2022 10.000 € zur Verfügung gestellt. Auf der Suche nach einem entsprechenden Gutachter konnte im 2. Halbjahr 2022 von der Verwaltung Herr Rechtsanwalt Richard Elmenhorst aus Bochum gewonnen werden. Herr Rechtsanwalt Elmenhorst hat nicht nur schon die Stadt Cochem bei der Einführung des Tourismusbeitrages unterstützt, sondern ist auch Berater des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zu diesem Thema.

In Absprache mit Herrn Rechtsanwalt Elmenhorst fand während der Badesaison 2022 in den Schwimmbädern der Verbandsgemeinde Cochem eine Befragung bei ca. 8.000 Besuchern statt.

Im Nächsten Schritt werden die Ergebnisse aus der Befragung an Herrn Elmenhorst weitergeleitet, ausgewertet und fließen in die zu erstellende Aufwands- und Beitragskalkulation sowie einen Satzungsentwurf ein.

Parallel hierzu ist die Touristinformation Treis-Karden damit beauftragt, Informationen zu am Markt bereits angebotenen Gäste-Karten-Modellen in anderen Ferienregionen, und Angebote für eine in der Umsetzung notwendige elektronische Fachanwendung einzuholen sowie den voraussichtlich anfallenden Personalaufwand zu ermitteln. Die Einführung und laufende Erhebung des Gästebeitrages wird in der Verwaltung und auch in den Beherbergungsbetrieben Arbeitskapazitäten binden und Kosten verursachen. Um diese so gering wie möglich zu halten, ist ein elektronisches Melde- und Abrechnungsverfahren notwendig.

Erst wenn die Ergebnisse aus dem beauftragten Gutachten und die voraussichtlichen mit der Einführung und Umsetzung verbundenen Kosten vorliegen, lassen sich die zur Entlastung des Haushalts erhofften zusätzlichen Einnahmen abschätzen.

i) Vorankündigung der voraussichtlichen nächsten Sitzungsrunde lt. Jahresplaner

Di

11.04.2023

16:00 Uhr

Werks-, Bau- und Umweltausschuss

Mi

12.04.2023

17:00 Uhr

Ältestenrat

Di

18.04.2023

17:00 Uhr

Dienstbesprechung Stadt-/Ortsbürgermeister/innen

Do

20.04.2023

17:00 Uhr

Hauptausschuss

Di

25.04.2023

17:00 Uhr

Verbandsgemeinderat

Verbandsgemeinderatsmitglied Christine Grünewald trug vor, dass der Sitzungsbeginn der Verbandsgemeindegremien mit 17:00 Uhr für die ehrenamtlichen Mandatsträger sehr früh sei und fragte an, ob auch spätere Uhrzeiten denkbar seien. Der Vorsitzende schlug eine dahingehende Prüfung der Uhrzeiten der Verbandsgemeindegremien im Ältestenrat vor.

2. EU-Pläne für den künftigen Weinbau an der Mosel;

Antrag der FWG/FDP-Fraktion

Auf den beigefügten Antrag der FWG/FDP-Fraktion, welcher den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen hat und im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann, wird verwiesen.

Der Vorsitzende der FWG/FDP-Fraktion, Hubert Blümmert, erläuterte den Fraktionsantrag und warb für eine gemeinsame Resolution aller Kommunen gegen die EU-Pläne für den künftigen Weinbau an der Mosel.

Seitens der FWG/FDP-Fraktion und seitens der CDU-Fraktion wurden hierfür Textvorschläge für eine entsprechende Resolution erarbeitet und in der Sitzung vorgetragen.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Hans Bleck, sowie Mitglieder der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sahen sich in der komplexen Angelegenheit nicht ausreichend informiert, um eine entsprechende Resolution auf den Weg zu bringen. Es wurde vorgeschlagen, die Angelegenheit zu vertagen und mittels einer Informationsveranstaltung die entsprechende Grundlage für eine Entscheidung über eine Resolution zu schaffen.

Verbandsgemeinderatsmitglied Kilian Moritz hob hervor, dass es vorliegend darum gehe, ein Signal an die EU zu senden, damit auf dieser Ebene die Bedenken der Region wahrgenommen werden und in die Entscheidung mit einfließen können. Die angedachten Regelungen seien ein Todesstoß für die Region, sodass man nicht viel Zeit verlieren und jetzt einen Beschluss fassen sollte, so Moritz weiter.

Nach eingehender Diskussion wurde durch einstimmigen Beschluss des Verbandsgemeinderats die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen, sodann erfolgte die Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Wichtigkeit der Angelegenheit wahr und beschließt, eine entsprechende Resolution anzustoßen. Der genaue Text der Resolution soll kurzfristig in einer Sitzung des Ältestenrats mit allen Fraktionen abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3. Festsetzung der Entgelte 2023 für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen

Die Abwasserentgelte für die Einrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinden Cochem-Land und Treis Karden sowie der Stadt Cochem wurden im Jahre 2021 neu kalkuliert und erstmals ab dem Jahre 2022 einheitlich wie folgt festgelegt:

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abwasserentgelte 2023 unverändert beizubehalten.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss sowie der Hauptausschuss haben sich mit der Angelegenheit in ihren Sitzungen am 08.12. bzw. 15.12.2022 vorberatend befasst.

Beide Ausschüsse empfehlen dem Verbandsgemeinderat, die Abwasserentgelte 2023 in unveränderter Höhe festzusetzen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Abwasserentgelte 2023 in unveränderter Höhe festzusetzen. Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2023

Im Erfolgsplan ist bei Erträgen von 5.982.100 € (5.999.400 €) und Aufwendungen von 6.472.100 € (5.994.400 €) ein negatives Ergebnis von minus 490.000 € zu erwarten. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 6.947.950 € (6.345.050 €) nachgewiesen, wobei Investitionen von rund 4,7 Mio. € (4,1 Mio. €) geplant sind. Die Beträge in Klammern beziehen sich auf das Jahr 2022.

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsaufwendungen beläuft sich auf 790.000,00 € (0,00€). Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 9.347.100 € (4.188.900 €) festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 2.150.000,00 € (2.150.00,00 €).

In dem Planentwurf, welcher den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen hat und im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann, wurden die für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossenen gemeinsamen Abwasserentgelte berücksichtigt.

Im Erfolgsplan sind folgende wesentlichen Positionen vorgesehen:

Auf Grund der aktuellen Inflations- und Preisentwicklungen wird, soweit es keine „direkte“ den Energiebezug (Strom, Heizöl, Gas etc.) betreffende Position ist, mit einer Inflationsrate für 2023 von 8,8 % und einem durchschnittlichen Kostenaufschlag von 6,2 %, also insgesamt 15 % gerechnet.

Die Erlöse aus der Sondergebühr Weinbau/Weinhandel beziehen sich lediglich noch auf den Sondereinleiter. Mit der Einführung der gemeinsamen Entgelte für alle Bereiche (ehem. VG Cochem-Land, Stadt Cochem, ehem. VG Treis-Karden) ist die Weinzusatzgebühr entfallen.

Die Benutzungsgebühren und der Wiederkehrende Beitrag sind aufgrund der Festsetzungen 2021 und der Vorauszahlungen 2022 angepasst worden. Hier wurde gleichermaßen die gemeinsame Entgeltgrundlage herangezogen. Einflüsse und Schwankungen u. a. wegen der Coronapandemie und des Ukrainekrieges haben Berücksichtigung gefunden. Da die Schmutzwassermenge auf Grund dieser Faktoren und der Maßgaben der Kreiswerke im Dürresommer 2022 Wasser zu sparen eher zu niedrig bemessen war, wurde bei der Ermittlung des Planansatzes daher eine moderate Steigerung angenommen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Gästezahlen und die Übernachtungen wieder ansteigen.

Auch bei der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (einmalige Beiträge, Investitionszuschüsse Straßenbaulastträger) wurde auf das Jahr 2021 und die in 2022 gezahlten sowie die für 2023 geplanten Einmalbeiträge abgestellt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen der Kläranlage Wirfus-Illerich wurde entsprechend aufgelöst und ist in der Position Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse inkludiert.

Die Erlöse aus Betriebsführungsverträgen berücksichtigen die Betriebskostenabrechnungen.

Die Stromkosten für die Kläranlagen und Pumpwerke wurden korrigiert. Veränderungen aus Verschiebungen innerhalb der Abwasseranlagen wurden ebenso wie die aktuelle bzw. voraussichtliche Entwicklung für 2023 berücksichtigt.

Die Unterhaltungsaufwendungen für Kläranlagen und die Innensanierung der Kanalleitungen wurden entsprechend von etwaigen Preissteigerungen sowie der Notwendigkeiten im Wirtschaftsjahr angepasst.

Die Unterhaltungsaufwendungen für die Flächenkanalisation/Haupt- u. Verbindungssammler können auf Grund des Vorjahresergebnisses und der voraussichtlichen Entwicklung (Zwischenbericht) etwas zurückgenommen werden, weil sich verschiedene Unterhaltungsarbeiten wie zum Beispiel Reparaturen, die Druckluftspülung von Leitungen und die Sanierung von Schachtabdeckungen voraussichtlich reduzieren.

Bei den Kosten der Klärschlammbeseitigung fanden die Preise der VKK GmbH (für die Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR) Anwendung. Dieses wurde entsprechend der ausgefahrenen Klärschlammmengen in 2022, die auch für 2023 erwartet werden, angenommen und dargestellt. Da bereits in diesem Ansatz mögliche Eventualitäten für weitere und gegebenenfalls alternative Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt wurden, wird für 2023 zusätzlich eine Steigerung für Energie- und Betriebsmittel vorgesehen.

Bei den Personalaufwendungen und dem Verwaltungskostenbeitrag waren tarifvertragliche und personelle Änderungen zu berücksichtigen.

Die Abschreibungen ergeben sich aus dem Ergebnis von 2021 zuzüglich der in 2022 getätigten sowie der in 2023 geplanten bzw. fertiggestellten Investitionen.

Der geringere Ansatz Zinsaufwendungen resultiert aus der planmäßigen Tilgung von Bankdarlehen. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtig.

Die Ansätze wurden entsprechend der anzuwendenden Vorschriften und Methoden kalkuliert. Vor allem ist auf Grund des Ukrainekrieges, den noch merklichen Auswirkungen der Coronakriese und den dadurch deutlich gestiegenen Energie- und Warenbezugskosten sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen bei Dienstleistungen und die Materialknappheit eine deutliche Ergebnisverschlechterung zu erwarten, die zu einem Jahresverlust führt.

Im Vermögensplan sind Investitionen von rund 4,7 Mio € vorgesehen. Neben der Optimierung der Abwasseranlagen (Kläranlagen Treis und Brauheck-Dohr-Faid) liegt der Schwerpunkt wiederum in der Sanierung des Leitungsnetzes mit der Robotertechnik und der Erneuerung von Leitungen im offenen Bauverfahren.

Die vorgesehenen Leitungserneuerungen stehen in der Regel im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger. Die weiteren investiven Maßnahmen können dem Wirtschaftsplan, der als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt ist, entnommen werden.

Zur Finanzierung der Investitionen ist neben Kassenmitteln, Förderungen und Erstattungen auch die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen erforderlich.

In die Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten fließen, einschließlich der Darlehen, die bis 2021 aus der Fusion der Verbandsgemeinde mit der Stadt Cochem gestundet wurden, insgesamt 1,450 Mio. €. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtigt.

Der Werks-, Bau und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 08.12.2022 sowie der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 15.12.2022 in dieser Angelegenheit beraten und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Wirtschaftsplan 2023, wie vorliegend, zu beschließen.

Der Verbandsgemeinderat Cochem beschließt den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2023.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Prüfungsauftrag für die Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes Cochem für die Wirtschaftsjahre 2023, 2024 und 2025

Nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigANVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes hat der Verbandsgemeinderat einen Abschlussprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse zu bestellen. Die Bestellung soll sich auf mindestens drei und höchstens auf sechs Jahre erstrecken, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist.

Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz prüfte in der Vergangenheit die Jahresabschlüsse aller Abwasserwerke (Cochem-Land, Treis-Karden, Stadt Cochem und Zweckverband Kläranlage Treis), aus denen das Abwasserwerk Cochem infolge der beiden Fusionen entstanden ist.

Neben der Prüfung der Jahresabschlüsse erstellte die Mittelrheinische Treuhand auch eine langfristige Kalkulation anlässlich der Fusion der Verbandsgemeinde Cochem-Land und der Stadt Cochem.

Auch hat die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Fusion mit der VG Treis-Karden Beratungsleistungen erbracht und Entgeltskalkulationen erarbeitet.

Zuletzt war die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung bzw. Zusammenführung der Abwasserentgelte tätig und hat hierzu auch alle notwendigen Kalkulationen erstellt.

Es wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit der Mittelrheinischen Treuhand GmbH fortzusetzen.

Das Angebot der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, über die entsprechenden Prüfungsleistungen hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Die Prüfungskosten sind in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2024, 2025 und 2026 in ausreichender Höhe zu veranschlagen.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss sowie der Hauptausschuss haben sich mit der Angelegenheit am 08.12.2022 bzw. am 15.12.2022 vorberatend befasst. Beide Ausschüsse empfehlen dem Verbandsgemeinderat, der Mittelrheinischen Treuhand GmbH den Prüfungsauftrag für die Jahre 2023 – 2025 zu erteilen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Mittelrheinischen Treuhand GmbH den Prüfungsauftrag für die Jahre 2023 - 2025 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Wirtschaftsplan 2023 der Mosellandtouristik GmbH

Die Geschäftsführung der Mosellandtouristik GmbH hat den Wirtschaftsplan 2023 vorgelegt.

Die Verlustübernahme insgesamt beläuft sich auf 878,79 T€ und liegt - ohne Berücksichtigung der Finanzierung aus Rücklagen - um 0,23 T€ unter dem Verlustübernahmebetrag 2022 (879,02 T€). Unter der Berücksichtigung der Finanzierung aus Rücklagen liegt der von den Gesellschaftern aufzubringende Verlustübernahmebetrag im Jahr 2023 bei 799,62 T€ und damit um 15,69 T€ über dem von den Gesellschaftern aufzubringendem Verlustübernahmebetrag des Vorjahres (783,93 T€). Im Plan 2023 sind 79,17 T€ für Projekte eingeplant, die nach dem AR-Beschluss vom 19.06.2019 und dem AR-Beschluss vom 06.07.2022 aus vorhandenen Rücklagen finanziert werden. Im Jahr 2022 wurden Projektkosten in Höhe von 95,09 T€ aus Rücklagen finanziert.

Nach dem festgelegten Modell zur Aufteilung des Verlustübernahmebetrages auf die Gesellschafter beläuft sich der von der Verbandsgemeinde Cochem aufzubringende Anteil im Jahr 2023 nach dem Entwurf des Wirtschaftsplans auf 48.628,75 Euro. Er ist damit um 1.917,68 Euro höher als der Verlustübernahmebetrag im Vorjahr 2022 (46.711,07 Euro).

Erläuterung zur Erhöhung des Verlustübernahmebetrages für die VG Cochem:

Die Verteilung der Verlustübernahmebeträge auf die Gesellschafter der Mosellandtouristik erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag unter anderem anhand der Übernachtungszahlen und Gästeankünfte des Statistischen Landesamtes. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen „Anteile an den Gesamtübernachtungen“, nicht auf Grundlage der absoluten Zahlen. Hierzu ist anzumerken, dass ab Januar 2021 die Privatquartiere und gewerblichen Kleinbetriebe mit weniger als 10 Betten nicht mehr Bestandteil der Beherbergungsstatistik des Statistischen Landesamtes sind. Schon dadurch kommt es zu Veränderungen bei den Finanzierungsanteilen der Gesellschafter. Darüber hinaus haben wir noch den Effekt, dass die Übernachtungszahlen insgesamt in der Region gesunken sind, aber eben nicht gleichmäßig bei allen Gesellschaftern, so dass Gesellschafter, bei denen die Übernachtungszahlen vergleichsweise geringer als der Durchschnitt gesunken sind, anteilig mehr als im Vorjahr bezahlen müssen. Bei den Gesellschaftern, deren Übernachtungszahlen vergleichsweise höher als der Durchschnitt gesunken sind, haben genau den gegenteiligen Effekt, nämlich einen geringeren Verlustübernahmeanteil als im Vorjahr.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 mit den zugehörigen Erläuterungen und einer Übersicht zu den geplanten Projekten hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Der Hauptausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 15.12.2022 vorberaten und empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2023 der Mosellandtouristik GmbH zu. Der von der Verbandsgemeinde aufzubringende Verlustübernahmeanteil von 48.628,75 Euro wird in den Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Cochem eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH

a) Feststellung des Jahresabschlusses

b) Entlastung der Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Betriebseinnahmen von insgesamt 936 T€ (Vorjahr: 1.127 T€) erzielt. Die Betriebsausgaben betrugen 1.990 T€ (Vorjahr: 1.981 T€). Es ergibt sich somit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.054 T€ (Vorjahr: 855 T€). Die ursprünglichen Planungen (1. Nachtragswirtschaftsplan) gingen von einem voraussichtlichen Fehlbetrag in Höhe von 1.095 T€ (Vorjahr: 1.050 T€) aus.

Die Betriebseinnahmen sind im Wesentlichen aufgrund von Corona bedingter Schließungen sowie wegen des späten Eröffnungstermins des Campingplatzes und des Sommerhochwassers im Juli, im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 191 T€ gesunken. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 liegt der Rückgang bei 591 T€.

Im Vergleich zu 2020 war insbesondere der Bereich Campingplatz rückläufig (-131 T€), nachdem dieser in 2020 noch den Umsatz des Jahres 2019 erreichen konnte. In der Folge weist der Campingplatzbereich nur noch ein Betriebsergebnis in Höhe von 17 T€ aus, welches deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (+168 T€) liegt.

Die Bereiche Erlebnisbad und Freibad Cochem hatten im Vorjahr deutliche Corona bedingte Umsatzrückgänge zu verzeichnen und büßten im Geschäftsjahr 2021 weiter ein. Das Betriebsergebnis im Bereich Erlebnisbad ist dadurch auf -861 T€ (Vorjahr: – 764 T€) gesunken. Das Betriebsergebnis im Bereich Freibad Cochem liegt wie im Vorjahr bei -168 T€.

Der Bereich Sauna war im Jahr 2021 ganzjährig geschlossen.

Aus der Betriebsführung der Freibäder in Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden werden Einnahmen in Höhe von 188 T€ erzielt (Vorjahr 182 T€). Nach Abzug der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, insbesondere Personalaufwendungen, ergibt sich ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von -24 T€ (2020: +40 T€; 2019: +15 T€).

Die unvermeidbaren Betriebskosten belasten den Wirtschaftsplan auf der Ausgabenseite. Die gesamten Aufwendungen von 1.990 T€ im Berichtsjahr liegen – trotz des o. g. Corona-bedingten Umsatzrückgang - um 9 T€ unter dem Vorjahreswert (1.981 T€). Die größten Positionen auf der Ausgabenseite stellen die Personalkosten (1.149 T€; Vorjahr: 1.156 T€) und die Energiekosten (253 T€; Vorjahr: 311 T€) dar.

Die Wärmebezugskosten (Contracting) sind mit 102 T€ ebenso wie Strombezugskosten mit 106 T€ aufgrund der Schließungen um insgesamt 57 T€ geringer als im Vorjahr.

Der Anstieg der Gesamtaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus den Instandhaltungsaufwendungen in Bezug auf die Gebäude und Anlagen, welche sich auf 189 T€ (Vorjahr: 110 T€) belaufen.

Im Berichtsjahr wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von insgesamt 11 T€ getätigt (Vorjahr: 22 T€). Die Investitionen betreffen insbesondere die Bereiche Erlebnisbad und Kinderland.

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen betragen 43 T€.

Finanz- und Vermögenslage

Aktiva und Passiva entwickelten sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wie folgt:

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich folgende Vermögens- bzw. Kapitalstruktur:

Vermögensstruktur: Anteil an Bilanzsumme in %

Vermögen/Bilanzstichtag

31.12.2021

31.12.2020

Anlagevermögen

52,77 %

49,75 %

Umlaufvermögen und Aktive

Rechnungsabgrenzungsposten

47,23 %

50,25 %

Kapitalstruktur: Anteil an Bilanzsumme in %

Kapital/Passiva/Bilanzstichtag

31.12.2021

31.12.2020

Eigenkapital

7,65 %

6,23 %

Rückstellungen

10,01 %

7,18 %

Langfristiges Fremdkapital

31,67 %

30,28 %

Kurzfristiges Fremdkapital

50,67 %

56,31 %

Ertragslage

Ein Vergleich der Aufwendungen und Erträge der Jahre 2019 bis 2021 hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Der im Mehrjahresvergleich unter den Positionen 1 – 10 ausgewiesene Umsatz des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 906.019,22 € war um 164.419,34 € niedriger als im Vorjahr (1.070.438,56 €).

Die Umsatzveränderungen betrage im Einzelnen:

in € zum

in % zum

Vorjahr

Vorjahr

Erlebnisbad

-14.299,91

-10,33 %

Sauna

-16.410,14

-100,00 %

Freibad Cochem

-8.183,04

-15,27 %

Freibäder Ellenz-P. und Treis-K.

6.534,06

3,59 %

Campingplatz

-130.936,26

-20,83 %

Restliche Bereiche (Minigolf, Tennis,

Pacht, Miete, Telefonkarten,

und sonstige Umsätze)

-1.124,05

-2,18 %

Summe

-164.419,34

-15,36 %

Erfolgsplan

Im Erfolgsplan (Nachtragswirtschaftsplan 2021) wurden die Erträge und Aufwendungen nach der Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. In der folgenden Übersicht wurden die Planansätze den Ist-Ergebnissen 2021 gegenübergestellt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTS Seil, Sauer & Kollegen GmbH, Koblenz, wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 19. 11. 2019 von der Geschäftsführung mit der Prüfung des Jahresabschlusses der GmbH gem. § 10 des Gesellschaftsvertrages, in Verbindung mit der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen und § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz beauftragt. Die Prüfung war um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse § 53 HGrG erweitert.

Es wurde die folgende Feststellung getroffen:

„Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem, zum 31. Dezember 2021 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers“

An die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

-

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

-

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf mündlich in der Sitzung.

Der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen empfiehlt dem Verbandsgemeinderat,

a)

den Jahresabschluss 2021 festzustellen und die notwendige Verlustabdeckung von 1.054.168,39 € im Haushalt der Verbandsgemeinde bereitzustellen.

b)

dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

a)

den Jahresabschluss 2021 festzustellen und die notwendige Verlustabdeckung von 1.054.168,39 € im Haushalt der Verbandsgemeinde bereitzustellen.

b)

dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Wirtschaftsplan 2023 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH mit Stellenplan und Investitionsprogramm 2023-2027

Erträge:

Das Jahr 2023 wird eine weitere Steigerung der Energiebezugs- und der Personalkosten bringen, sodass den voraussichtlichen Erträgen von 1.616.450 €, geplante Aufwendungen in Höhe von 2.534.497 € gegenüberstehen. Der daraus resultierende Jahresfehlbetrag liegt voraussichtlich bei etwa 918.047 €.

Erträge im Wesentlichen:

Erlebnisbad/Freibad

Die letzten Tarifanpassungen im Erlebnisbad und Freibad wurden 2019 bzw. 2021 vorgenommen. Durch die stark gestiegenen Energiebezugs- und Personalkosten ist es jedoch unerlässlich, eine Tarifanpassung (vorerst im Bereich Erlebnisbad) vorzunehmen.

Campingplatz

Die Campingsaison 2022 hat gezeigt, dass die Nachfrage nach praktischen und gut gelegenen Übernachtungsmöglichkeiten weiterhin sehr hoch ist. Die im letzten Jahr angepassten Tarife sind bedingt durch den Zustand des Platzes angebracht und sollten in diesem Jahr nicht erhöht werden. Jedoch ist auch hier eine Anpassung an die Energiebezugskosten vorzunehmen.

Es wird vorgeschlagen, die derzeitige Strompauschale für Campinggäste von 3,50 € pro Nacht und Platz auf 4,90 € anzuheben. Für Dauercamper sollten die Stromkosten von derzeit 0,65 €/kWh auf 0,85 €/kWh angehoben werden. Ebenfalls wird eine Anhebung der einmaligen Reservierungsgebühr von 3,50 € auf 5,00 € empfohlen, da die Bearbeitung der Anfragen durch immer wiederkehrende Rückfragen der Gäste aufwändiger geworden ist.

Um die Reservierungen und Buchungen der Übernachtungen zu vereinfachen, wird momentan ein Konzept in Zusammenarbeit mit der Fa. Tourist Pro, Ostseebad Mönchsgut, erarbeitet. Zukünftig sollen Reservierungen, Buchungen und Zahlungen online abgewickelt werden. Eine Vorstellung des Konzeptes erfolgt sobald dieses fertiggestellt ist.

Betriebsführung der Freibäder Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden

Die im letzten Jahr angepasste Pauschale der Betriebsführung der Freibäder sollte beibehalten werden. Jedoch muss diese in Zukunft, bedingt durch die Erhöhung der Personalkosten, neu bewertet werden.

Aufwendungen:

Die geplanten Aufwendungen für das Jahr 2023 betragen voraussichtlich 2.534.497 € und setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Personalkosten gesamt

Die anfallenden Personalkosten im Jahr 2023 betragen voraussichtlich 1.446.800 € und beinhalten eine tarifliche Anpassung der Gehälter von ca. 7 % sowie die Regelung der Altersnachfolge im Bereich Büro und Anmeldung. Bedingt, u.a. durch den Mehraufwand bei der Betreuung der Heizungsanlage und die altersbedingte Struktur der Bäder wird vorgeschlagen, eine zweite Technikerstelle in Vollzeit in den Stellenplan einzustellen.

Diese sollte spätestens mit dem Eigenbetrieb der Heizungsanlage ihre Tätigkeit aufnehmen.

Instandhaltung Gebäude und Anlagen gesamt

Wie auch im vergangenen Jahr sind die Aufwendungen zur Instandhaltung der Gebäude und Anlagen altersbedingt unverändert hoch. Bedingt durch die steigenden Handwerker- und Rohstoffpreise ist eine deutliche Steigerung der Kosten zum Vorjahr zu verzeichnen.

Es ist angedacht, die Beckenfolie im Freibad Nichtschwimmerbecken zu sanieren und die Mietwohnung wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen.

Instandhaltung, Wartung und Erneuerung Maschinen gesamt

Auch hier wirken sich die hohen Rohstoff- und Handwerkerpreis aus. Die Wartungskosten belaufen sich auf ca. 40.000 € im Jahr. Es ist vorgesehen, die Steuerung der Lüftung Kinderland zu erneuern sowie weitere Lüftungsanlagen auf Grund von Mängelanzeigen des TÜVs zu ertüchtigen.

Energie (Strom, Wasser, Gas) gesamt

Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich durchgeführten energetischen Optimierungen im Bereich des Moselbades sollen fortgeführt werden. Durch Maßnahmen (z.B. weitere Photovoltaikanlagen, energetische Dämmung usw.) kann den stetig steigenden Energiepreisen entgegengewirkt werden.

Contractingzahlungen für Wärmelieferung Moselbad, Heizung im Eigenbetrieb

Die Wärmebezugskosten werden bis zum Ablauf des Vertrages Ende März 2023 stabil bleiben. Ab diesem Zeitpunkt ist geplant, die vorhandene Heizungsanlage kostenneutral zu übernehmen und in Eigenregie bis zur Fertigstellung der neuen Holzhackschnitzelfeuerung zu betreiben.

Investitionsplan:

Der Wirtschaftsplan 2023 enthält im Wesentlichen folgende im Investitionsplan 2023 – 2027 dargestellten Maßnahmen:

Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen rund 196.000 €. Die Investitionen müssen durch Kredite finanziert werden. Die Tilgung der bestehenden Kredite beträgt derzeit 14.615 €/a.

Die notwendigen Rückstellungen (AfA) belaufen sich auf derzeit 40.000 €.

Zur Reduzierung des Fehlbedarfs empfiehlt der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen entsprechend der Beschlussempfehlung in der Sitzung am 23.1.2023 folgende Erhöhung der Nutzungsentgelte:

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen dem Verbandsgemeinderat, den Wirtschaftsplan 2023 mit Stellenplan und Investitionsprogramm der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, entsprechend der Vorlage (modifiziert durch die Beschlussfassung über die Erhöhung der Nutzungsentgelte) zu beschließen.

Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Horst Pullich, erinnerte an den damaligen Auftrag der Verbandsgemeindegremien, ständig besser zu werden, um das Defizit weiter zu senken. Er lege weiter große Hoffnung in die Einführung des Gästebeitrags.

Verbandsgemeinderatsmitglied Ulrich Möntenich fragte nach, ob es neben der Erhöhung von Preisen auch weitere Pläne zur Verringerung des Defizits gibt.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass in der letzten Zeit bereits viele bauliche und technische Sanierungen durchgeführt wurden, diese Einsparungen jedoch aufgrund der enormen Preissteigerungen, insbesondere im Energiesektor, aufgefressen werden.

Zudem informierte er darüber, dass die Einführung eines elektronischen Kassensystems geprüft werde; hiermit können Abläufe verbessert und ggf. Entgelte zielgerichtet abgerechnet werden.

a)

Der Verbandsgemeinderat stimmt der vom Fachausschuss vorgeschlagenen Erhöhung der Nutzungsentgelte für die Freibäder und für das Hallenbad mit Kinderland ab dem 1.3.2023 zu.

b)

Im Übrigen beschließt der Rat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2023 mit Stellenplan und Investitionsprogramm der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH. Durch die notwendige Erhöhung der Nutzungsentgelte wird davon ausgegangen, dass sich der Fehlbedarf auf zumindest 895.100 € (wie im Haushaltsplanentwurf 2023 dargestellt) reduzieren wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

a) Verbandsgemeinde Cochem

b) Fischereigenossenschaft Endert

c) Fischereigenossenschaft Ellerbach

d) Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück

a) Verbandsgemeinde Cochem

Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick über den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für das Jahr 2023. Die Entwürfe der Haushaltssatzungen mit Haushaltsplänen für das Haushaltsjahr 2023 der Verbandsgemeinde Cochem sowie der Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück haben den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Einwohnerbeteiligung

Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 02/2023, bekanntgemacht.

In dieser öffentlichen Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass die Einwohner und Einwohnerinnen der Verbandsgemeinde Cochem die Möglichkeiten haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 16.01.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan erfolgen. Sollten innerhalb der o.g. Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln; es wurden keine Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2023 eingereicht.

Ergebnishaushalt 2023

Der Ergebnishaushalt, der die doppischen Elemente wie Abschreibungen und Rückstellungen beinhaltet, weist Gesamterträge und Gesamtaufwendungen in Höhe von jeweils 19.412.620 € aus und ist somit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ausgeglichen.

Gegenüber der Planaufstellung des Vorjahres ergibt sich eine Abschlussverbesserung um 596.390 €, bedingt durch Mehrerträge von über 1 Mio € und Mehraufwendungen von rd. 411.000 €.

Finanzhaushalt 2023

Der Finanzhaushalt, der die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen des Kalenderjahres2023 aufzeigt, weist im Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen einen Einzahlungsüberschuss von 877.160 € aus; gegenüber dem Vorjahr im Abschluss eine Verbesserung um 475.970 €.

Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen für das Jahr 2023 von 410.800 € zeigt der Finanzhaushalt eine freie Finanzspitze von 466.360 € auf. Somit ist auch der Finanzhaushalt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO ausgeglichen.

Für das Haushaltsjahr 2023 sind Investitionsauszahlungen von insgesamt 2.102.100 € veranschlagt. An Investitionseinzahlungen sehen 717.340 € gegenüber, so dass sich das Investitionsdefizit auf 1.384.760 € beläuft.

Die Investitionsein- und –auszahlungen verteilen sich auf die einzelnen Teilhaushalte wie folgt:

Das Investitionsdefizit von 1.384.760 € wird wie folgt finanziert:

-

5.000 € über die Sonderumlage für die gemeinsame Tourismuswerbung Ferienland Cochem

-

299.660 € über die Verbandsgemeindeumlage (Einzahlungsüberschuss aus dem ordentlichen Bereich) und

-

1.080.100 € über die Neuaufnahme von Investitionskrediten.

Abzüglich der veranschlagten ordentlichen Tilgungsauszahlungen von insgesamt 410.800 € sowie der außerordentlichen Tilgungsauszahlung von 161.700 € ergibt sich in 2023 eine Nettoneuverschuldung von 507.600 €.

Zum Ende des Haushaltsjahres wird sich die Investitionsverschuldung der Verbandsgemeinde Cochem auf insgesamt rd. 10,32 Mio. € erhöhen (Pro-Kopf-Verschuldung von 518 €/Einwohner).

Umlagen der Verbandsgemeinde 2023

Der Umlagesatz der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 38,1 v.H. festgesetzt. Somit reduziert sich der Umlagesatz gegenüber dem Vorjahr von bisher 38,5 v.H. um 0,4 v.H.

Diese Reduzierung haben die enorm gestiegenen Umlagegrundlagen ermöglicht.

Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, geht u.a. eine deutliche Anhebung der Nivellierungssätze für die Grund- und Gewerbesteuer einher. Dies hat sich merklich auf die Steuerkraft der Ortsgemeinden/Stadt und somit auf die Umlagegrundlagen zur Berechnung der Verbandsgemeindeumlage ausgewirkt. Bedingt durch die hierdurch gestiegenen Umlagebelastungen der Ortsgemeinden/Stadt wird durch die Absenkung des Umlagesatzes zumindest ein gewisser einmaliger Ausgleich für die verbandsangehörigen Kommunen geschaffen. Die vorläufigen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich auf 31.164.487 € und haben sich im Vergleich zu den endgültigen Umlagegrundlagen 2022 um 7.367.420 € erhöht.

Der Umlagebetrag beziffert sich bei einem Umlagesatz von 38,1 v.H. auf rd. 11.873.650 €; gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres ein Plus von rd. 2.710.600 €.

Schlüsselzuweisungen nach dem neuen LFAG

Mit dem Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (LFAG) vom 07.12.2022 wurde eine neue Schlüsselzuweisung B sowie eine neue allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte eingeführt. Im Gegenzug sind die bisherigen Schlüsselzuweisungen B1 und B2 sowie auch die Investitionsschlüsselzuweisung entfallen.

Die Gewährung der neuen Zuweisungen orientiert sich ausschließlich nach dem Finanzbedarf im Verhältnis zur Finanzausstattung. Übersteigt der Finanzbedarf die Finanzkraft einer Kommune wird eine entsprechende Zuweisung gewährt.

Da die Finanzkraft der Verbandsgemeinde bei weitem den Finanzbedarf in 2023 übersteigt erhält die Verbandsgemeinde für das Jahr 2023 weder eine Schlüsselzuweisung B noch eine allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte.

Durch den Wegfall der bisherigen Schlüsselzuweisungen B1 und B2 ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr im laufenden Bereich eine Ertragsminderung von über 2,183 Mio. €. Der Wegfall der Investitionsschlüsselzuweisung führt im Investitionsbereich zu einer Mindereinzahlung von rd. 98.640 €.

Kreisumlage

Nach dem neuen LFAG zählen zu den Umlagegrundlagen zur Berechnung der Kreisumlage neben der Schlüsselzuweisung A und der Steuerkraftmesszahl auch die allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte.

Bisher wurde zur Berechnung der Kreisumlage die Schlüsselzuweisung B2 herangezogen, die ja mit dem neuen LFAG zukünftig entfällt. Wie obenstehend ausgeführt, erhält die Verbandsgemeinde Cochem aufgrund ihrer guten Finanzausstattung für das Jahr 2023 keine allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte. Folglich entfällt auch für das Jahr 2023 die Umlagegrundlage zur Berechnung der Kreisumlage, so dass die Verbandsgemeinde Cochem für 2023 auch keine Umlage an den Landkreis abführen muss. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Einsparung von rd. 872.100 €.

Stellenplan

Der Stellenplan weist für das Haushaltsjahr 2023 eine Gesamtsumme von 112,59 Stellen aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Planstellen um 0,63 Stellen erhöht.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen

Gem. 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Auch bei unausgeglichenem Ergebnishaushalt kann ein der Haushaltssituation angemessener Teilbetrag der Ansätze für übertragbar erklärt werden.

Bereits für das Planjahr 2021 wie auch für das Planjahr 2022 wurden Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes unter der Buchungsstelle 5.1.1.01.56258000 zur Verfügung stellt.

Zur Entlastung des Haushaltsjahres 2023 sollen die in den Planjahren 2021 und 2022 nicht in Anspruch genommene und erforderliche Mittel in das kommende Haushaltsjahr übertragen werden.

In 2021 wurden vom Planansatz in Höhe von 252.600 € lediglich rd. 30.700 € in Anspruch genommen. Von der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigung von rd. 221.900 € werden rd. 57.400 € für das Planjahr 2022 benötigt. Die Haushaltsmittel sind mit dem Jahresabschluss 2021 in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.

Durch diese Mittelübertragung aus 2021 steht die Aufwands-/Auszahlungsermächtigung aus 2022 von 200.000 € noch in voller Höhe zur Verfügung.

Die Haushaltsermächtigung aus 2022 ist vollständig in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.

Für die Aufstellung des Landschaftsplans sowie des Flächennutzungsplanes wurden bis einschließlich 2022 Aufwendungen von rd. 109.090 € geleistet.

Für das Planjahr 2023 stehen einschließlich der Mittelübertragung aus 2022 weitere 230.000 € und in 2024 weiter 50.000 € zur Verfügung.

Die tatsächliche Übertragung der nicht in Anspruch genommenen und erforderlichen Mittel nach Ablauf des Haushaltsjahres steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.

Bürgermeister Lambertz erläuterte den Verbandsgemeinderatsmitgliedern die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplans 2023. Hierbei ging er auch besonders auf die Regelungen und Auswirkungen des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes ein und stellte die Entwicklung für die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde Cochem in einer Präsentation grafisch dar. Bedenklich sei seiner Ansicht nach, dass die Kommunen faktisch vom Land dazu gezwungen werden, ihre Realsteuersätze zu erhöhen und somit die unzureichende Finanzausstattung aus den Mitteln der Bürgerinnen und Bürger gegenzufinanzieren. In diesem Zusammenhang wies der Vorsitzende auf die Informationsveranstaltung zum neuen Landesfinanzausgleichsgesetz am 01.03.2023 im Calmontforum in Bremm hin; alle Mandatsträger der Verbandsgemeinde seien hierzu herzlich eingeladen.

Darüber hinaus wurden die wesentlichen Positionen des Investitionshaushalts kurz dargestellt und größere Maßnahmen aus den Bereichen Brand- und Katastrophenschutz und aus den Bädern vorgestellt.

Auch erläuterte Bürgermeister Lambertz den Stellenplan und stellte die wesentlichen Änderungen kurz dar.

Hinsichtlich der Einführung eines Gästebeitrags informierte der Vorsitzende über den aktuellen Sachstand. Im Rahmen eines Gutachtens werden benötigte Zahlen und Angaben ermittelt, damit im weiteren Verfahren eine rechtssichere Kalkulation erfolgen kann. Parallel hierzu werden die Einführungsvoraussetzungen und Möglichkeiten zur Abwicklung / Erhebung des Gästebeitrags untersucht. Auch werde nochmals separat betrachtet ob und wie Wohnmobilstellplätze, der ÖPNV sowie eine Gästekarte mit entsprechenden Leistungen mit dem Gästebeitrag gekoppelt werden können.

Der Vorsitzende der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“, Horst Pullich fragte beim Vorsitzenden nach, warum Haushaltsmittel i.H.v. 250.000 € für die Durchführung von Klimaprojekten übertragen jedoch nicht genutzt wurden. Seiner Einschätzung nach gehe hier bei der Umsetzung von dringenden Projekten unnötig Zeit verloren.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass zwischenzeitlich die kommunalen Dächer mit Blick auf die Realisierung von PV-Anlagen überprüft wurden und grundsätzliche Voraussetzungen für die Umsetzung von kommunalen Klimaprojekten auf Kreisebene mit der Kreisenergiegesellschaft geschaffen werden. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass man aktuell auf die angekündigten Regelungen bzw.Förderbedingungen der kommunalen Klimaoffensive warte, damit Projekte nach Möglichkeit im Rahmen der Landesförderung umgesetzt werden können.

Verbandsgemeinderatsmitglied Udo Marx erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand hinsichtlich der Radwegebeschilderung. Bürgermeister Lambertz wies auf die aktuelle Beschlusslage im Verbandsgemeinderat hin, wonach man die Verbesserung des Premiumradwegs (Projektkonzeptzion der Mosellandtouristik) unterstützt und diese Ergebnisse abwartet und auf der Ebene der Verbandsgemeinde evaluiert.

Der Vorsitzende der FWG/FDP-Fraktion, Hubert Blümmert, trug vor, dass im Jahre 2025 die Tourismus-Organisation nochmals betrachtet und gegebenenfalls auf einen Nenner gebracht werden müsste.

Horst Pullich, der Vorsitzende der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“, regte an, Möglichkeiten zum Betrieb bzw. zum Vorhalten von Gemeinschaftspraxen zur Ansiedlung von jungen Ärzten zu prüfen.

Die Fraktionen im Verbandsgemeinderat bedankten sich bei der Verwaltung, insbesondere bei Fachbereichsleiterin Petra Junglas, für die Erstellung des Haushaltsplans und die Ausführungen hierzu im Vorfeld.

Hans Bleck, Fraktionsvorsitzender der SPD, wies auf die grundsätzlich positive Entwicklung des Haushalts aufgrund der Sondereffekte hin, schlug allerdings auch vor, dass im nächsten Haushalt nach weiteren Einsparungen in Bereich der laufenden Verwaltung gesucht werden soll, um die Umlagebelastung der Gemeinden zukünftig weiter zu reduzieren. Weiter beantragte er aufgrund der aktuellen Entwicklung, den Beschluss zur Erhöhung der Essensentgelte bei den Grundschulen vom 17.11.2022 für mindestens ein halbes Jahr lang auszusetzen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Volker Linden, resümierte, dass ein gut gelungener und ausgeglichener Haushalt vorliegt. Pflichtaufgaben werden erfüllt, notwendige Investitionen sowie außerplanmäßige Tilgungen getätigt und die Umlage werde gesenkt. Er monierte jedoch die unzureichende Finanzausstattung durch das Land.

Weiter widersprach er der beantragten Aussetzung des Beschlusses zur Erhöhung der Essensentgelte vom 17.11.2022.

Seitens der Verwaltung wurden rechtliche Bedenken gegen die Aussetzung des Beschlusses vom 17.11.2022 erhoben, da eine entsprechende Beschlussfassung nicht Gegenstand der Tagesordnung sei und zudem eine rückwirkende Anpassung der bereits erhobenen Entgelte geprüft werden müsse.

Nach eingehender Diskussion im Verbandsgemeinderat wurde beantragt, die Angelegenheit zu vertagen. Die Verwaltung soll zwischenzeitlich prüfen, ob und wie entsprechende Anpassungen der Elternanteile an der Mittagsverpflegung bei den Grundschulen möglich sind. Die Vertagung als weitergehender Antrag wurde mit 13 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.

b) Fischereigenossenschaft „Endert“

Der Haushaltplanentwurf 2023 berücksichtigt im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 2.100 € und im Finanzhaushalt bei den Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 2.100 €.

Die Pachteinnahmen (Los I bis V) von 2.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 210 € (= 10 % der Pachteinnahmen) sowie der Geschäftsaufwendungen von 20 € (Unfallversicherung) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 12.06.2012 zwischen der Fischereigenossenschaft Endert und der Verbandsgemeinde Cochem der verbleibende Reinertrag entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.

c) Fischereigenossenschaft „Ellerbach“

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 sieht im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 1.100 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 1.100 € vor.

Die Pachteinnahmen, bestehend aus einem Los, von 1.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 110 € (= 10 % der Pachteinnahmen) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 10.06.1986 zwischen der Fischereigenossenschaft Ellerbach und der Verbandsgemeinde Cochem (als Rechtsnachfolger der Verbandsgemeinde Cochem-Land) der verbleibende Reinertrag in Höhe von 990 € entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.

d) Fischereigenossenschaft „Mosel-Eifel-Hunsrück“

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen von jeweils 5.400 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 5.400 € vor. Die Pachteinnahmen von 5.400 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 2.700 € (= 50 % der Pachteinnahmen gemäß der Vereinbarung vom 17.11.2001 zwischen der Fischereigenossenschaft und der ehem. Verbandsgemeinde Treis-Karden) sowie der Geschäftsaufwendungen von 200 € (Verzehrkosten) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt.

Der Hauptausschuss hat die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Cochem für das Haushaltsjahr 2023 sowie die Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen der Fischereigenossenschaften „Endert“, „Ellerbach“ und „Mosel-Eifel-Hunsrück“ für das Haushaltsjahr 2023 in seiner Sitzung am 26.01.2023 zur weiteren Vorberatung in die Fraktionen des Verbandsgemeinderates verwiesen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Cochem für das Haushaltsjahr 2023 sowie die Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen der Fischereigenossenschaften „Endert“, „Ellerbach“ und „Mosel-Eifel-Hunsrück“ für das Haushaltsjahr 2023 entsprechend den vorliegenden Entwürfen.

Ebenso stimmt der Verbandsgemeinderat der Übertragung der Haushaltsmittel aus 2021 und 2022 für den Flächennutzungsplan zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

10. Feuerwehrangelegenheiten - Eilentscheidungen;

Auftragsvergabe zur Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs-20 für den Standort Cochem sowie eines Kleinlöschfahrzeugs für den Standort Lütz

Gemäß § 3 Absatz 3 und 4 FwVO in Verbindung mit dem vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Fahrzeugkonzept sind für den Standort Cochem ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 20 sowie für den Standort Lütz ein Kleinlöschfahrzeug (KLF) vorzuhalten bzw. anzuschaffen. Mit der Beschaffung der beiden Fahrzeuge wurde die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz beauftragt. Die Maßnahmen wurden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung dem Wettbewerb unterstellt.

Der Submissionstermin für das KLF war am 02.12.22 (Bindefrist Angebot am 13.01.23).

Vier Firmen haben die Vergabeunterlagen mittels registrierten Downloads bei der Vergabeplattform angefordert und wurden damit zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Zum Einreichungstermin am 02.12.2022, 9:00 Uhr, lag der Verhandlungsleitung ein elektronisches Angebot vor.

Ergebnis:

Firma

Preispunkte

Qualitätspunkte

Gesamt

Brandschutztechnik

Görlitz GmbH

1.400,00

350,00

1.750,00

Das eingereichte Angebot entsprach den ausgeschriebenen Anforderungen, sodass es zur weiteren Prüfung zugelassen wurde. Ergebnis der Angebotsauswertung:

-

Die Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH hat das wirtschaftlichste Angebot für den Lieferauftrag vorgelegt.

-

Die Bietereignung kann bestätigt werden.

-

Das Angebot der Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH liegt nur gering über dem geschätzten Gesamtwert.

Eine unangemessene Diskrepanz zwischen dem Angebot und der Kostenschätzung ist nicht ersichtlich.

Folglich ist das Angebot der Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH als wirtschaftlich und auskömmlich anzusehen.

-

Zuschlagskriterien waren der Preis (80%) und der Erfüllungsgrad des Leistungsverzeichnisses (20 %).

Der Submissionstermin für das HLF-20 war am 06.12.22 (Bindefrist Angebot 17.01.23).

Vier Firmen haben die Vergabeunterlagen mittels registrierten Downloads bei der Vergabeplattform angefordert und wurden damit zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Zum Einreichungstermin am 06.12.2022, 9:00 Uhr, lag der Verhandlungsleitung ein elektronisches Angebot vor.

Ergebnis:

Firma

Preispunkte

Qualitätspunkte

Gesamt

Magirus GmbH, Ulm

640,00

160,00

800,00

Das eingereichte Angebot entsprach den ausgeschriebenen Anforderungen, sodass es zur weiteren Prüfung zugelassen wurde.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

Die Fa. Magirus GmbH, Ulm hat das wirtschaftlichste Angebot für den Lieferauftrag vorgelegt. Die Bietereignung kann bestätigt werden. Das Angebot der Fa. Magirus GmbH liegt etwas unter dem geschätzten Gesamtwert. Eine unangemessene Diskrepanz zwischen dem Angebot und der Kostenschätzung ist nicht ersichtlich.

Folglich ist das Angebot der Fa. Magirus GmbH als wirtschaftlich und auskömmlich anzusehen. Zuschlagskriterien waren der Preis (80%) und der Erfüllungsgrad des Leistungsverzeichnisses (20 %).

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.12.22 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Auftrag zur Lieferung des KLF an die Fa. Brandschutztechnik Görlitz- und den Auftrag zur Lieferung des HLF-20 an die Fa. Magirus, Ulm zu erteilen. Aufgrund der Bindefristen mussten die Aufträge bereits vor der Sitzung des Verbandsgemeinderates erteilt werden. Der Bürgermeister hat deshalb in der Sitzung des Hauptausschusses am 15.12.2022 zusammen mit den Beigeordneten entsprechende Eilentscheidungen zur Auftragsvergabe getroffen. Diese wurden vom Hauptausschuss mitgetragen.

Der Verbandsgemeinderat nimmt von den in Abstimmung mit den Beigeordneten und dem Hauptausschuss getroffenen Eilentscheidungen zur Auftragsvergabe an die Fa. Brandschutztechnik Görlitz zur Lieferung eines KLF und an die Fa. Magirus GmbH, Ulm, zur Lieferung eines HLF 20 Kenntnis und stimmt diesen zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

11. Gigabitausbau - Beantragung von Fördermitteln im "Graue-Flecken-Programm" 2023

In der Sitzung vom 29.03.2022 wurde zur Vorbereitung einer Antragsstellung im „Graue-Flecken-Programm“ beschlossen, den vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit zum Gigabitausbau der Breitbandinfrastruktur im Landkreis Cochem-Zell abzuschließen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat überraschend den aktuellen Förderaufruf zum laufenden Breitbandförderprogramm des Bundes aufgehoben und rückwirkend zum 17.10.2022 einen Förderstopp verhängt.

Förderanträge können seither nicht mehr auf den Portalen der Projektträger eingereicht werden. Hintergrund für diesen überraschenden Förderstopp ist, dass das Förderprogramm offenbar überzeichnet ist und die zur Verfügung gestellten Fördermittel erschöpft sind. Zur Vorbereitung eines neuen Förderprogramms lässt die Bundesregierung derzeit untersuchen, welche Gebiete voraussichtlich eigenwirtschaftlich ausgebaut werden und welche den größten Förderbedarf haben.

Die Ergebnisse dieser sog. Potenzialanalyse sollen Anfang 2023 vorliegen und schon vor Durchführung von Markterkundungsverfahren (MEV) einen Überblick über privatwirtschaftliche Ausbaumöglichkeiten verschaffen. Für das neue Förderprogramm geht das BMDV derzeit von einer Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Februar 2023 aus. Neue Anträge können erst ab Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien eingereicht werden. Der Bund geht zwar davon aus, dass das Fördervolumen für das neue Förderprogramm auf dem Niveau von 2022 gehalten werden kann, eine Priorisierung bei der Vergabe der Fördermittel, z. B. für die Gebiete, in denen der größte Förderbedarf besteht, kann hierbei jedoch nicht ausgeschlossen werden. Grundlage hierfür wird wiederum die oben erwähnte Potenzialanalyse sein, die u. a. darlegt, wo der eigenwirtschaftliche Ausbau vorangetrieben wird und wo der größte Nachholbedarf und Förderbedürfnis besteht.

Vor diesem Hintergrund kann es zu einem „Windhundrennen“ um die zur Verfügung stehenden Fördermittel kommen. Unabhängig von der aktuell noch unklaren Ausgestaltung und den Konditionen des neuen Förderprogramms sollte die Verwaltung jedoch in der Lage sein, zeitnah einen entsprechenden Förderantrag einzureichen. Die grundlegenden Rahmenbedingungen und ein mögliches Ausbauvolumen für einen Gigabitausbau im Landkreis Cochem-Zell wurden vor dem Förderstopp auf der Grundlage eines MEV evaluiert und durch den TÜV Rheinland ausgewertet. Das Ausbauvolumen für den sog. „grauen Fleck“ wird sich demnach in einem Bereich von rund 22.000 bis 25.700 Adresspunkten bei einer sog. Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von rund 94,4 Mio. € bis ca. 102,4 Mio. € bewegen. Details können der ursprünglichen Beschlussvorlage der Kreisverwaltung Cochem-Zell 2438/2022/V sowie der Informationsvorlage für den Kreistag entnommen werden, welche den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen haben und im Ratsinformationssystem eingesehen werden können. Diese Werte basieren jedoch auf der Annahme eines „Worstcase“, in dem die jeweiligen Bieter bzw. Telekommunikationsunternehmen (TKU) auf keinerlei bestehende und nutzbare Infrastrukturen zurückgreifen können. Für den Fall, dass ein TKU die Nutzung bestehender Infrastrukturen in die Angebotskalkulation mit einfließen lassen kann, werden sich die Tiefbaukosten und somit auch die Wirtschaftlichkeitslücke deutlich reduzieren. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass sich das Ausbauvolumen und die Kosten für ein künftiges Förderprojekt durch zwischenzeitlich durchgeführte eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen nochmals deutlich reduzieren wird. Detaillierte Angaben zum Ausbauvolumen sowie der zu erwartenden Wirtschaftlichkeitslücke können jedoch erst auf Grundlage der Ergebnisse eines neuen Markterkundungsverfahrens und ggf. unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Potenzialanalyse des Bundes geliefert werden.

Da unter den bislang bekannten Rahmenbedingungen für ein novelliertes Förderprogramm 2023 von einem „Run“ auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel auszugehen ist, sobald ein neues Antragsfenster geöffnet wird, ist ein zügiges Handeln seitens der Verwaltung erforderlich. Es wird daher angestrebt, auf Basis eines neuen MEV unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Förderprogramms 2023 einen Förderantrag für den Gigabitausbau im Landkreis Cochem-Zell einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat schließt sich dem Beschluss des Kreistages vom 14.11.2022 an und beschließt, gemäß der Empfehlung des TÜV Rheinland, Fördermittel für den Gigabitausbau auf Grundlade des novellierten Förderprogramms 2023 zu beantragen und ermächtigt die Verwaltung, alle notwendigen Vorkehrungen für die Antragsstellung zu treffen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

12. Bericht des Bürgermeisters über seine Nebentätigkeiten und Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG

Durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes wurde ab dem Jahr 2021 eine Verpflichtung für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit eingeführt, wonach sie bis zum 01.04. jeden Kalenderjahres über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämter in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft zu berichten haben. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Bürgermeister Lambertz hat im Kalenderjahr 2022 folgende durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell genehmigte Nebentätigkeiten bzw. öffentliche Ehrenämter wahrgenommen:

a) Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bzw. ihm gleichgestellten Dienst:

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Pflicht zur Ablieferung der erzielten Vergütungen an den Dienstherrn, sofern die Summe der Vergütungen die Höchstgrenze von 9.600,00 € im Jahr übersteigt.

Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160,00 € oder im Kalenderjahr insgesamt 1.900,00 € übersteigen. Die in öffentlichen Ehrenämtern und privaten Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.

Für die vorgenannten im Kalenderjahr 2022 erzielten Vergütungen/Sitzungsgelder besteht keine Ablieferungspflicht.

Die obigen Ausführungen werden in die Sitzungsniederschrift aufgenommen. Daneben wird dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Cochem veröffentlicht.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die obigen Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte die Erste Beigeordnete Stephanie Balthasar-Schäfer.

13. Bericht der Ersten Beigeordneten Stephanie Balthasar-Schäfer über ihre Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG

Durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes wurde ab dem Jahr 2021 eine Verpflichtung für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit eingeführt, wonach sie bis zum 01.04. jeden Kalenderjahres über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämter in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft zu berichten haben. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Für kommunale Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte gilt diese Berichtspflicht nur, sofern die erzielten Vergütungen einen Schwellenwert von 4.000,00 € in einem Jahr übersteigen.

Im Rahmen der vorstehenden Verpflichtung wird über folgende Tätigkeiten im Jahr 2022 berichtet:

Tätigkeit

Vergütung (Aufwandsent-schädigung + Sitzungsgeld)

Umfang 2022

Mitglied im Kreistag Cochem-Zell und Fraktionsvorsitzende

3.010,00 €

15 Kreistags-,

Ältestenrats- u.

Fraktionssitzungen;

11 Ausschuss-

sitzungen

Mitglied des Verwaltungs-

rates des Zweckverbandes Sparkasse Mittelmosel –

E-M-H

2.940,00 €

4 Verwaltungsrats-

sitzungen plus

1 Schulungs- und Fortbildungs-

veranstaltung

Mitglied der Zweckverbands-versammlung der Sparkasse

Mittelmosel

– E-M-H

40,00 €

1 Zweckverbands-

versammlung

Ehrenamtliche Richterin Oberverwaltungs-gericht Koblenz

28,00 €

1 Sitzung

Die obigen Ausführungen werden in die Sitzungsniederschrift aufgenommen. Daneben wird dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Cochem veröffentlicht.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die obigen Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.