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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 24/2024
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 23. Sitzung des Gemeinderates Moselkern am 23.05.2024 in der Elztalhalle

- Einladung vom 10.05.2024 -

Beginn:

20:05 Uhr

Ende:

23:02 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Peter Mayer

Als Mitglieder:

Pascal Bressan (Ab TOP 6 öS)

Stefan Brixius

Patrick Hammerschmitt

Bernhard Kaufmann (bis einschl. TOP 2 NöS)

Wolfgang Kratz

Heinz Nollen

Barbara Pfeil-Baird

Klaus Schmitz

Dr. Ingeborg Scholz (bis einschl. TOP 7 öS)

Josef Weckbecker

Andreas Wich-Glasen

Entschuldigt:

Marco Sues

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführer:

Thomas Henzgen, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 29.02.2024 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a)

Das KiTa-Zukunftsgesetz soll die Unterbringung von Kindern der Kohorte U3 sicherstellen. Gesteigerter Raumbedarf kann nach Einschätzung der KiTa gGmbH nicht sichergestellt werden; Besprechung v. 15.05.2024. Das Architekturbüro Okfen & Schneiders wird ein Honorarangebot an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken.

Seitens des Zweckverbandes wird ein Pauschalpreis bevorzugt.

b)

Die Sorge wegen umgefallener Bäume im Elztal wurde von der Rhein-Zeitung in einem Bericht vom 13.03.2024 aufgegriffen.

Ein Folgetermin mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Frau Landrätin Beilstein, hat stattgefunden. Hier wurden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten erläutert und erörtert. Dies mit dem Ziel, ein gemeinsames Verständnis und Vorgehen abzustimmen.

c)

Die Fitnessbank am Bouleplatz + Fitness-Memory am Spielplatz sorgt für ein niedrigschwelliges Bewegungsangebot. Am 01.03.2024 erfolgte die Würdigung des Projekts durch Staatssekretärin Simone Schneider.

Dank Unterstützung von „LEADER“, der Initiative „Land in Bewegung“, einer Spende und der tollen Arbeit der Gruppe „Feuer & Flamme“, in Zusammenarbeit mit dem Gemeindearbeiter Florian Kaufmann, konnte dieses Projekt verwirklicht werden.

d)

Förderung von privaten Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung.

Hier wurden zwei Antragstellern Fördermittel im Wert von 12.350,-€ gewährt.

e)

Der Zuwendungsbescheid aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfond (KTF)“, zur Förderung eines klimaangepassten Waldmanagements, ist eingegangen. Der Ortsgemeinde Moselkern wird dazu für das Jahr 2024 eine Förderung von 16.470 € gewährt. Dank der rechtzeitigen und zügigen Beantragung seitens der Verwaltung konnte diese Förderung gesichert werden.

f)

Der abschließende Förderbescheid aus dem Bundesförderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ist eingegangen. Mit der angewiesenen Fördersumme von ca. 4.800,-€ ist die Errichtung der E-Ladesäule am Festplatz Moselstraße 29 / Kleines Café-Haus, mit ihren zwei Ladepunkten ausfinanziert und vollständig bezahlt. Die E-Ladesäule wird angenommen und erwirtschaftet einen Überschuss zu Gunsten des Gemeindehaushaltes. Zur besseren Wahrnehmung wurde die Ausschilderung „E-Ladesäule“ an der K33 Ortslage Moselkern und an den beiden Einfahrten der B416 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell angefragt. Die Aufstellung wird mitgetragen und befindet sich in der Vorbereitung.

g)

Unfallschaden am „Historischen Rathaus Moselkern“ vom 04.04.24 / 05.04.24.

- Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde eingestellt, da der Täter nicht zu ermitteln war. Hinweise sind weiter erwünscht.

h)

Vom 18. bis 25. Mai 2024 sind alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz dazu aufgerufen, mithilfe der Funkloch-App der Bundesnetzagentur die Netzverfügbarkeit ihrer Mobilfunkanbieter zu erfassen. Ziel der Mobilfunkmesswoche ist es, bestehende Lücken in der Mobilfunkversorgung zu identifizieren. Auf Basis der gesammelten Daten werden im Sommer 2024 Schwerpunktmessungen in ausgewählten Regionen von Rheinland-Pfalz durchgeführt, in denen Auffälligkeiten festgestellt wurden.

Gerade das Elztal in Moselkern ist ein bekanntes Funkloch, das dringend geschlossen werden muss. In Krisenlagen ist dort keine oder nur erschwerte Kommunikation möglich. Auch die Alarmierung von Rettungskräften auf den Wanderwegen ist nicht zuverlässig möglich.

i)

Zur Vermeidung von Schäden an der Telefonleitung und um Risiken durch umstürzende Bäume im Elztal zu vermeiden, fanden am 17. u. 19.02.24 Fällarbeiten durch einen ehrenamtlichen Einsatz des Forstbetrieb Herter GmbH statt. Der Vorsitzende hat den Vorschlag gerne unterstützt und im Vorfeld der Arbeiten das Einverständnis der Eigentümer eingeholt und die Abtretung des eingeschlagenen Holzes zur Re-Finanzierung des Aufwandes mit diesen abgestimmt. Der Vorsitzende bedankt sich für die tolle Arbeit und die Professionalität der Firma Forstbetrieb Herter GmbH.

j)

Ein Termin für den Bürgerempfang / das Bürgerfest 2024 wird zeitnah vom Gemeinderat beraten und bekannt gegeben. Die Planungen laufen an, Terminblocker an Ehrengäste werden in Kürze versendet.

k)

Die Europa- und Kommunalwahlen finden am Sonntag, 09.Juni 2024 statt.

- Vorbereitungen laufen, Schulungen werden von der Verwaltung durchgeführt.

- Wer mithelfen möchte, kann sich gerne noch beim Vorsitzenden melden.

2.

Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.02.2024

Es gibt keine Beratungsergebnisse zu verkünden.

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Stilllegungsflächen im Rahmen der Förderung "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Die Ortsgemeinde Moselkern hat sich 2022 dazu entschlossen, im Rahmen der Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ 5% der Betriebsfläche für die nächsten 20 Jahre der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen. Zwischenzeitlich liegt der Bewilligungsbescheid der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe vor. Hier wird eine Stilllegungsfläche von 8,23 Hektar gefordert. Zur Absicherung der Förderfähigkeit werden nach Bedarf jedoch bis zu 7% der Betriebsfläche stillgelegt. Die Revierleitung hat geeignete Flächen ausgewählt. Diese eignen sich aufgrund ihrer biologischen Wertigkeit, der Lage und der wirtschaftlichen Bedeutung besonders als Stilllegungsflächen.

Der Gemeinderat beschließt die Stilllegung der genannten Flächen zuzüglich bis zu 2% der Betriebsfläche nach Bedarf für den Zeitraum der Förderung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4.

ZukunftsCheck Dorf; Beratung und Beschlussfassung über das Dorfentwicklungskonzept der Ortsgemeinde Moselkern

Die Ortsgemeinde Moselkern hat durch die Teilnahme an der Initiative „Zukunfts-Check Dorf“ ihr Dorfentwicklungskonzept gemäß Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschrift Dorf ganzheitlich fortgeschrieben.

Bei der Auftaktveranstaltung am 28. Juli 2021 gründete Moselkern drei Arbeitskreise, die, mit fachlicher Unterstützung des bei der Kreisverwaltung angesiedelten Projektmanagements, folgende Aufgaben erfüllten:

Erhebung und Auswertung von Daten zur Ermittlung des IST-Zustandes

Feststellung von Chancen und Defiziten

Beteiligung der Kinder und Jugendlichen

Erstellung und Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs

Erstellung und Veröffentlichung des vorliegenden Abschlussberichts

An der Anerkennung dieses Konzeptes wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Stellen mittels Abstimmungsverfahren gemäß Ziffer 4.2 der VV-Dorf beteiligt.

Es wird auf die beiliegende Zusammenfassung der TÖB-Beteiligung verwiesen.

Von Seiten der Landwirtschaftskammer wurden zwar Anregungen vorgebracht, jedoch bestehen keine Bedenken gegen das vorliegende Konzept.

Sowohl die Untere Wasserbehörde als auch die Untere Denkmalschutzbehörde äußern Bedenken gegenüber der Planung, die Wasserkraft des Haan´schen Wehres als erneuerbare Energiequelle zu nutzen. Hierzu bedarf es zur weiteren Planung aussagekräftigere Unterlagen.

Sämtliche Maßnahmen aus dem Konzept müssen vor Ausführung ohnehin noch einmal mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt werden.

In regelmäßigen Abständen sollte eine Kontrolle der Umsetzungsaktivitäten sowie eine Überprüfung und Aktualisierung des erarbeiteten Dorfentwicklungskonzepts erfolgen.

Das Dorfentwicklungskonzept ist dem Ortsgemeinderat im Rahmen der Sitzung vorgestellt und erläutert worden. Den Bürger/innen wurde zu jeder Zeit die Möglichkeit gegeben, sich durch die aktive Mitwirkung in einem Arbeitskreis mit dem Dorferneuerungskonzept auseinanderzusetzen und die darin enthaltenen Planungen mit zu entwickeln.

Durch die Aufstellung des Dorfentwicklungskonzepts und dessen Anerkennung können auf Grundlage der VV-Dorf weiterhin Zuwendungen zur Förderung in der Dorferneuerung für kommunale und private Vorhaben gewährt werden.

Bei kommunalen Vorhaben beträgt der Fördersatz in der Regel bis zu 65 v. H. der förderfähigen Gesamtkosten.

Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 €. Ob und wenn ja welche Projekte wann angegangen werden, kann der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Der Termin für die Abschlussveranstaltung zwischen der Ortsgemeinde und der Kreisverwaltung sowie allen Interessierten ist für Dienstag, den 28. Mai 2024, 17:00 Uhr festgelegt worden.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem vorliegenden Dorfentwicklungskonzept für die Ortsgemeinde Moselkern zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5.

Zustimmung zur Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Cochem

Für die Verbandsgemeinde Cochem liegen aufgrund von zwei Fusionen drei veraltete Flächennutzungspläne (Stadt Cochem, Verbandsgemeinde Cochem-Land und Verbandsgemeinde Treis-Karden tlw.) vor. Der Verbandsgemeinderat Cochem hat daher in seiner Sitzung am 26.03.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan neu zu fassen.

Im Wesentlichen handelt es sich um bereits vollzogene Bebauungspläne, deren Darstellung zuvor von den zuständigen Gremien beschlossen wurden. Des Weiteren wird auf die Steuerung der Windkraft insgesamt verzichtet. Die Sondergebiete für die Photovoltaikanlagen sind ebenfalls nicht dargestellt und werden in einem separaten Verfahren dargestellt.

Im Rahmen der Neufassung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Neufassung beschlossen, den Erläuterungsbericht mit dem Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung bekannt zu machen.

Gemäß § 67 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Neufassung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinde. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als 2/3 der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Die Pläne für die Neufassung des Flächennutzungsplanes können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter der Adresse www.vgcochem.de (Aktuelles; Landesplanung, Raumordnung; Bauleitplanung) eingesehen werden.

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO zu.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

6.

Hochwasserschutzmaßnahme am Elzbach;

Sicherung und Erhöhung der linksseitigen Uferböschung oberhalb der Pegelbrücke

a)

Mitteilung einer Vergabeentscheidung

Der Ortsgemeinderat Moselkern hat sich in der Sitzung am 22.12.2022 dafür ausgesprochen, dass die infolge der Flutnacht vom 14./15.07.2022 betroffene, linksseitige Uferböschung (unmittelbar oberhalb der Pegelbrücke) des Elzbaches (Gewässer II. Ordnung) erhöht und damit gleichzeitig die Uferböschung gesichert werden soll (Lageplan s. Anlage).

Gleichzeitig wurde jeweils einstimmig beschlossen, dass

a)

eine grds. Notwendigkeit zur Durchführung der Maßnahme gesehen wird,

b)

der Vorsitzende ermächtigt wird entweder einen Nutzungsvertrag abzuschließen oder Verhandlungen für einen Kauf- bzw. Tauschvertrag mit dem betroffenen Grundstückseigentümer zu führen,

c)

sofern die Maßnahme in der Trägerschaft der OG durchgeführt werden kann, die Förderfähigkeit der beabsichtigten Maßnahme abzuklären ist (Vorratsbeschluss),

d)

der Vorsitzende ermächtigt wird Honorarangebote einzuholen und im Einvernehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an das niedrigst fordernde Ingenieurbüro zu vergeben (Vorratsbeschluss),

e)

das beauftragte Ingenieurbüro die Planungen mit den Fachbehörden abzustimmen und die notwendigen Genehmigungen vor Baubeginn einzuholen hat (Vorratsbeschluss).

In Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung wurde der Tausch-/Kaufvertrag erarbeitet, der sich aktuell in der notariellen Umsetzung befindet. Die v. g. Vorratsbeschlüsse wurden bereits frühzeitig gefasst, da die Ortsgemeinde versuchen will, dass die Maßnahme vorrangig über die VV Wiederaufbau RLP (100 ‚% Zuschuss) gefördert werden soll.

In der Gemeinderatssitzung am 30.05.2023 wurde einstimmig die Durchführung der Maßnahme sowie die Aktualisierung des notwendigen Maßnahmenplanes beschlossen.

Die stufenweise Beauftragung des Ingenieurbüros sollte erst dann erfolgen, wenn seitens des Landes Rheinland-Pfalz, dem Maßnahmenplan zugestimmt wird. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Aus diesem Grund wurde das Ingenieurbüro HSI stufenweise mit den Ingenieurleistungen (Honorarangebot s. Anlage) beauftragt (zunächst nur mit den Leistungsphasen 1-4, bis einschl. Genehmigungsplanung), zzgl. der topographischen Vermessung und Wasserspiegellagenberechnung.

In einem nächsten Schritt wird die Verwaltung den Förderantrag stellen und die Maßnahme ist mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen, da eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. Die weiteren Planungsschritte (Leistungsphasen 5 – 9) sollen erst nach erfolgter Bewilligung der Förderung erfolgen.

Der Ortsgemeinderat nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

7.

Errichtung einer Behelfsbrücke (als Ersatz für die THW-Notbrücke) über den Elzbach in Höhe des Anwesens "Elztal 152";

a)

Mitteilung einer Vergabeentscheidung

b)

Auftragsvergabe für die Aufstellung einer neuen Behelfsbrücke für die Zeit bis zur Errichtung einer neuen, gemeindlichen Fußgängerbrücke

c)

Aktualisierung des Maßnahmenplanes und Beantragung von Fördermitteln

Das Anwesen wurde bis zum Hochwasserereignis 2021 durch eine private Brücke erschlossen. Hierzu gab es einen Nutzungsvertrag aus dem Jahr 1993. Beabsichtigt war, dass die private Nutzerin eine wasserrechtliche Erlaubnis sowie Fördergelder zum Wiederaufbau beantragt. Mit dieser Thematik hat sich der Ortsgemeinderat von Moselkern in seiner Sitzung vom 22.12.2022 befasst und einer Nutzung der gemeindeeigenen Flurstücke erlaubt.

In einem Ortstermin mit Vertreter des Verbindungsbüros „Kommunaler Wiederaufbau“ wurde die Fördermöglichkeiten und Eigentumsverhältnisse besprochenen. Es wurde vorgeschlagen, die Brücke als gemeindliche Brücke wiederaufzubauen. Hierbei wurde die Möglichkeit einer Förderung bis zu 100 Prozent als möglich erachtet. Mit der privaten Anliegerin könnte dann ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden, der die Nutzungsberechtigungen wie die Kostenträgerschaft für Folgekosten regelt. Da die nach der Flut errichtete Notbrücke in der nächsten Zeit abgebaut werden muss, scheint eine Zwischenlösung in Form eine Gerüstbrücke sinnvoll. Diese wäre laut Angaben der Vertreter des Landes grundsätzlich auch voll förderfähig.

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 29.02.2024 wurde festgelegt, die Brücke als eigene, öffentliche Anlage herzustellen und nach Entfernung der THW-Behelfsbrücke eine Notbrücke zum Erreichen des Grundstückes Elztal 152 zu errichten (Standort siehe Anlage). Die Verwaltung wurde beauftragt, alles Notwendige in die Wege zu leiten.

Zu a)

Aufgrund des Auftragswertes wurde ein Honorarangebot für die Abwicklung der „Maßnahme Behelfsbrücke“, bestehend aus folgenden Leistungen, eingeholt:

- Angebotseinholung (min. 3 Angebote, LZ 2 Jahre), Auswertung, Prüfung, Vergabevorschlag

- Abstimmung mit Unterer Wasserbehörde

- Koordinierung Abbau THW-Brücke/Aufbau Behelfsbrücke, Bauüberwachung (auch wegen Anhängen der o.g. Versorgungsleitungen)

- Förderantragsbegleitung (Plan, Kostenaufstellung, Fachliche Bestätigung im Förderantrag)

- Prüfung von eingereichten Rechnungen.

Das Honorarangebot (als Festpreisangebot) liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Die Auftragserteilung erfolgte durch den Vorsitzenden am 26.03.2024.

Zu b)

Das von der Ortsgemeinde beauftragte Ingenieurbüro hat ein Leistungsverzeichnis (s. Anlage) erstellt und drei Gerüstbaufirmen um Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Angebote sind bis zum 13.05.2024 abzugeben. Die Auswertung und Prüfung der Angebote erfolgte durch da Ingenieurbüro IBS. Der Vergabevorschlag sowie die Angebote liegen der Beschlussvorlage bei.

Zu c)

Im Maßnahmenplan (dient der Zustimmung zu beabsichtigten Fördermaßnahmen) ist die Maßnahme bislang nicht enthalten. Ein Fehlen im Maßnahmenplan, so Vertreter des Büros für kommunalen Wiederaufbau, sei bei der Fördermittelbeantragung nicht förderschädlich. Es wird empfohlen, die Maßnahme in der sowie bis Herbst 2024 durchzuführenden Aktualisierung des Maßnahmenplanes zu berücksichtigen. Der Förderantrag soll, wenn das Ausschreibungsergebnis zum b) feststeht, zeitnah erfolgen.

Die Maßnahme soll zu 100 % aus dem Fluthilfeprogramm bezuschusst werden. Bisher stehen für die Maßnahme keine Haushaltsmittel zur Verfügung; ggfs. sind die Maßnahmenmittel über einen Nachtrag bereitzustellen.

Zu a)

Der Ortsgemeinderat Moselkern nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

Zu c)

Der Ortsgemeinderat Moselkern beschließt, den Maßnahmenplan auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses mit der Fördermaßnahme zu ergänzen und den Förderantrag zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

Zu b)

Der Ortsgemeinderat Moselkern beschließt, die Auftragserteilung zur Errichtung der neuen Behelfsbrücke, an den niedrigst fordernden Anbieter zu vergeben. Dies soll allerdings erst dann erfolgen (und auch nur dann), wenn der Bewilligungsbescheid für die Förderung eingegangen ist.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

8.

Errichtung einer neuen gemeindlichen Fußgängerbrücke über den Elzbach in Höhe des Anwesens "Elztal 152";

a)

Beauftragung von Ingenieurleistungen zur Errichtung der neuen Fußgängerbrücke (Ingenieurbauwerk u. Tragwerksplanung)

b)

Aktualisierung des Maßnahmenplanes und Beantragung von Fördermitteln

Das Anwesen wurde bis zum Hochwasserereignis 2021 durch eine private Brücke erschlossen. Hierzu gab es einen Nutzungsvertrag aus dem Jahr 1993. Beabsichtigt war, dass die private Nutzerin eine wasserrechtliche Erlaubnis sowie Fördergelder zum Wiederaufbau beantragt. Mit dieser Thematik hat sich der Ortsgemeinderat von Moselkern in seiner Sitzung vom 22.12.2022 befasst und einer Nutzung der gemeindeeigenen Flurstücke erlaubt.

In einem Ortstermin mit Vertreter des Verbindungsbüros „Kommunaler Wiederaufbau“ wurde die Fördermöglichkeiten und Eigentumsverhältnisse besprochenen. Es wurde vorgeschlagen, die Brücke als gemeindliche Brücke wiederaufzubauen. Hierbei wurde die Möglichkeit einer Förderung bis zu 100 Prozent als möglich erachtet. Mit der privaten Anliegerin könnte dann ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden, der die Nutzungsberechtigungen wie die Kostenträgerschaft für Folgekosten regelt. Da die nach der Flut errichtete Notbrücke in der nächsten Zeit abgebaut werden muss, scheint eine Zwischenlösung in Form eine Gerüstbrücke sinnvoll. Diese wäre laut Angaben der Vertreter des Landes grundsätzlich auch voll förderfähig.

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 29.02.2024 wurde festgelegt, die Brücke als eigene, öffentliche Anlage herzustellen und nach Entfernung der THW-Behelfsbrücke eine Notbrücke zum Erreichen des Grundstückes Elztal 152 zu errichten (Standort siehe Anlage). In einem nächsten Schritt soll an Fachplaner mit der Planung einer „festen Brücke“, einschl. Grundlagenermittlung, beauftragt werden.

Zu a)

Aufgrund des zu erwartenden Honorarhöhe war ein wettbewerbsoffenes Verfahren durchzuführen und es wurden drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Aufgrund der derzeitigen Auftragslage und Auslastung nahmen zwei Unternehmen schriftlich Abstand von einer Angebotsabgabe.

Das verbleibende Honorarangebot ist aus vergaberechtlichen Gründen ausreichend und liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Zu b)

Im Maßnahmenplan (dient der Zustimmung zu beabsichtigten Fördermaßnahmen) ist die Maßnahme bislang nicht enthalten. Ein Fehlen im Maßnahmenplan, so Vertreter des Büros für kommunalen Wiederaufbau, sei bei der Fördermittelbeantragung nicht förderschädlich. Es wird empfohlen, die Maßnahme in der sowie bis Herbst 2024 durchzuführenden Aktualisierung des Maßnahmenplanes zu berücksichtigen. Die Stellung des Förderantrages soll zeitnah erfolgen.

Die Maßnahme soll zu 100 % aus dem Fluthilfeprogramm bezuschusst werden. Bisher stehen für die Maßnahme keine Haushaltsmittel zur Verfügung; ggfs. sind die Maßnahmenmittel über einen Nachtrag bereitzustellen.

Zu a)

Der Ortsgemeinderat Moselkern beschließt, die Beauftragung zur Erbringung der Ingenieurleistungen auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Zu b)

Der Ortsgemeinderat Moselkern beschließt, den Maßnahmenplan auf der Grundlage der Kostenschätzung und der beauftragten Ingenieurleistungen zu ergänzen und den Förderantrag zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

9.

Sanierung der straßenseitigen Stützmauer zwischen dem Elzbach und der Straße "Elztal" gegenüber den Wohnhäusern Elztal 4 - 16; Mitteilung einer Vergabeentscheidung

Der Ortsgemeinderat Moselkern hat sich in der Sitzung am 22.12.2022 dafür ausgesprochen, als Straßenbaulastträger der Straße Elztal, eine notwendige Sanierung der straßenseitigen Stützmauer (zwischen dem Elzbach und der Straße „Elzbach“), gegenüber den Wohnhäuser Elztal 4 – 16 (Lageplan s. Anlage), durchzuführen.

Nach der Flutnacht vom 14./15.07.2021 wurde die Stützmauer von Ortsgemeindeseite kontrolliert und auch altersbedingte Schäden in Form von Ausspülungen, fehlendes Mauerwerk etc., festgestellt. Dies ist zu sanieren und ggfs. der im Elzbach liegende Mauerfuß durch eine Verbesserung des Kolkschutzes zu sichern. Ohne Gegenmaßnahmen ist nicht auszuschließen, dass die Stützmauer gefährdet ist. Mit Wasserbausteinen, die in die Gewässersohle des Elzbaches (Gewässer II. Ordnung) mit eingebaut werden, sollte einer weiteren Vertiefung entgegengewirkt werden. Die gewässerrelevanten Fragen sind mit der zuständigen Wasserbehörde abzustimmen. Die Maßnahmen bedürfen zumindest einer Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde/ ggfs. auch Landespflegebehörde. Evtl. sind auch entsprechende Genehmigungen erforderlich.

Das Baujahr der Stützmauer ist ebenso wie die statische Bemessung nicht bekannt. Auf der Stützmauer befindet sich ein Geländer, dass auf Standsicherheit und hinsichtlich der Verkehrssicherheit für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr überprüft werden muss.

Anmerkung: Lt. Kataster befinden sich in diesem Bereich weder die Straßenfläche der Straße „Elztal“ noch die Stützmauer im Eigentum der Ortsgemeinde. Dies kann evtl. Probleme bei der Beantragung von Fördermitteln bringen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind aktuell nicht vorhanden. Diese sind im neuen Doppelhaushalt 2023/2024 bereitzustellen. Abhängig von der Finanzierung der Maßnahme ist ggfs. die Haushaltsgenehmigung und die darin getroffenen Festlegungen abzuwarten, bevor mit der Durchführung der Maßnahme begonnen werden kann.

Der Ortsgemeinderat hatte jeweils einstimmig beschlossen, dass

a)

der Vorsitzende ermächtigt wird Honorarangebote einzuholen und im Einvernehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an das niedrigst fordernde Ingenieurbüro zu vergeben (Vorratsbeschluss)

b)

der Vorsitzende ermächtigt wird die Förderfähigkeit der beabsichtigten Maßnahme abzuklären (Vorratsbeschluss).

Die v.g. Vorratsbeschlüsse wurden bereits frühzeitig gefasst, da die Ortsgemeinde versuchen will, dass die Maßnahme vorrangig über die VV Wiederaufbau RLP (100 % Zuschuss) gefördert werden soll.

In der Gemeinderatssitzung am 30.05.2023 wurde einstimmig die Durchführung der Maßnahme sowie die Aktualisierung des notwendigen Maßnahmenplanes beschlossen.

Die stufenweise Beauftragung des Ingenieurbüros sollte erst dann erfolgen, wenn seitens des Landes Rheinland-Pfalz, dem Maßnahmenplan zugestimmt wird. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Aus diesem Grund wurde das Ingenieurbüro Karst stufenweise mit den Ingenieurleistungen (Honorarangebot s. Anlage) beauftragt (zunächst nur mit den Leistungsphasen 1-4, bis einschl. Genehmigungsplanung), zzgl. der planungsbegleitenden Vermessung.

In einem nächsten Schritt wird die Verwaltung den Förderantrag stellen und die Maßnahme ist mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen, da eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. Die weiteren Planungsschritte (Leistungsphasen 5 – 9) sollen erst nach erfolgter Bewilligung der Förderung erfolgen.

Hinweis zu aktuellen vergaberechtliche Erleichterungen im Bereich der Fluthilfe!

Mit aktuellem Rundschreiben teilte das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium wurde bekanntgegeben, dass weiterhin vergaberechtliche Erleichterungen gelten. Demnach können Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen nach den allgemeinen Grundsätzen im Sinne der Nr. 5.2.1 der VV „Öffentliches Auftragswesen in RLP“ vom 18.08.2021 in einem „wettbewerbsoffenen Verfahren“ (Nr. 5.4.) vergeben werden. Dies bedeutet, dass u.a. grds. wenigstens 3 geeignete Unternehmen zur Angebotsaufforderung aufzufordern sind.

Daneben sind auch immer eine Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung oder Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorgaben der v. g. VV in Erwägung zu ziehen.

Der Ortsgemeinde nimmt die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

10.

Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Geräteschuppens im Außenbereich

Es ist beabsichtigt, auf einem Grundstück im Außenbereich der Ortsgemeinde Moselkern einen Geräteschuppen zu errichten. Nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Außenbereich ein Vorhaben grundsätzlich nur zulässig, wenn öffentliche Belange (Naturschutz/Landschaftsbild) nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist (Wirtschaftsweg ist ausreichend) und wenn es sich um ein so genanntes privilegiertes Bauvorhaben handelt. Ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, wird abschließend von der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Unterer Bauaufsichtsbehörde, in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Koblenz, geprüft.

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag nur unter der Maßgabe zu, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Aufgrund von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO, hat Herr Heinz Nollen bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.