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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Kindergartenzweckverbandes Senheim

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeiten zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird bzw. wurde dem Kindergartenzweckverband zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Zimmer 3.02, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Kindergartenzweckverband zur Einsichtnahme aus.

Es wird um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608-147 oder per E-Mail an carina.wiersch@vgcochem.de vereinbart werden.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden, welche dem Kindergartenzweckverband Senheim angehören, haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 16.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, einzureichen.

Der Kindergartenzweckverband wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Wolfgang Lambertz
Verbandsvorsteher