| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:30 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Ortsbürgermeisterin Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf |
| Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem |
| Thomas Schäfer, Dohr |
| Ortsbürgermeister Uli Oster, Klotten |
| Kilian Moritz, Pommern |
| Ortsbürgermeister Stefan Thomas, Faid |
| Ute Arens, Mesenich |
| Bernd Schuwerack, Cochem |
| Heinz Bremm, Cochem |
| Ulrich Möntenich, Müden |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
| Marco Steuer, Cochem |
| Auf Einladung: | Stephan Weber, Büroleiter, VGV Cochem |
| Schriftführer: | Alexander Schröder, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Hauptausschusses, die Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister / Beigeordneten, die Vertreter der Presse sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 09.12.2024 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Hauptausschusses am 17.01.2025 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 4/2025 am 24.01.2025. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
Wahl des Beirates für Migration und Integration
Kreisebene: Für die Wahl des Beirates für Migration und Integration am 26.02.2025 sind nicht genügend Wahlvorschläge eingegangen. Aus diesem Grund fand die Wahl zum Beirat für Migration und Integration nicht statt. In seiner Sitzung am 10.03.2025 hat der Kreistag einen Beirat für Migration und Integration mit 13 Mitgliedern gewählt.
Stadt Cochem: In der Stadt Cochem wird nach derzeitigem Stand kein Beirat für Migration gebildet.
Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Cochem
Der Vorsitzende informiert über die aktuelle Situation in den einzelnen Ortsgemeinden und der Stadt Cochem.
Demografische Entwicklung der VG
Der Vorsitzende stellt eine Statistik zur Demografischen Entwicklung der Verbandsgemeinde vor. Die Statistik zeigt unter anderem den Rückgang der Geburten in der Verbandsgemeinde. Die Statistik wurde bereits im Ausschuss für soziales Miteinander vorgestellt.
Sachstand „Asylbewerber und Flüchtlinge“
In der Verbandsgemeinde Cochem leben zurzeit 69 Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Darunter 48 Männer und 21 Frauen. Bei den Flüchtlingen handelt es sich zum größten Teil um Syrer und Afghanen.
Änderungen bei den Kontrollen von Spielplätzen
Herr Uwe Hölzenbein steht für die Aufgabe der Spielplatzkontrolle nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund musste die Leistung vom Fachbereich 2/3 extern ausgeschrieben werden. Die ersten Angebote liegen bereits vor. Im Ältestenrat kam der Vorschlag, ggf. auch die Friedhöfe und hier insbesondere die Standfestigkeit von Grabmälern durch Externe prüfen zu lassen.
Situation im Mosel-Steillagenweinbau
Die Deutsche Umwelthilfe und die Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen haben vor dem Verwaltungsgericht Koblenz Klage gegen die Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Pestiziden per Hubschrauber und Drohne eingereicht. Ziel der Klage ist es unter anderem, den Schutz des vom Aussterben bedrohten Apollofalters zu verbessern. Wird der Klage stattgegeben, hat dies erhebliche Auswirkungen für den Weinbau in der Region.
Der Vorsitzende verweist auf die Info-Veranstaltung am 18.03.2025 in Ernst.
Interkommunale Zusammenarbeit auf Ebene der Verbandsgemeinden
Die Personalgewinnung für die gemeinsame Zentrale Vergabestelle (gVS) in Ulmen ist abgeschlossen. In den kommenden Wochen muss noch eine Zweckvereinbarung und eine Dienstvereinbarung erstellt werden. Die aktuell drängendste Frage ist die der Zuständigkeit der gemeinsamen gVS. Es muss noch geklärt werden, ab welchem Auftragswert die Vergabeverfahren an die gVS übergeben werden.
Die Frage soll in der kommenden Ortsbürgermeisterdienstbesprechung geklärt werden.
PV-Anlage Neubau Verwaltungsgebäude
Die PV-Anlage ist in Betrieb genommen. Die finale Abrechnung mit der Firma Konrath steht noch aus. Der eigenproduzierte Strom soll auch zum Betrieb eines noch zu beschaffenden (Elektro) Dienstfahrzeuges genutzt werden.
Personalratswahl
Die Wahl des Personalrates findet am 21.05.2025 statt.
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.12.2024
Der Vorsitzende berichtet über die Beratungsergebnisse der nichtöffentlichen Sitzung.
3. Priorisierung Investitionsmaßnahmen der Verbandsgemeinde Cochem
In den Sitzungen des Hauptausschusses vom 09.12.2024 sowie des Verbandsgemeinderates vom 17.12.2024 wurde über die geplanten Investitionsmaßnahmen der Verbandsgemeinde Cochem diskutiert und beraten. Auf Grund der Haushaltssituation 2025 wurde beschlossen, die zahlreichen Investitionsprojekte nach Wichtigkeit und Dringlichkeit zu bewerten und zu priorisieren. Dazu stellte die Verwaltung den Fraktionen ausführliche Hintergrundinformationen zu den einzelnen Projekten zur Verfügung. Das Ergebnis der Abstimmung der Fraktionsvorstände zur Priorisierung der Investitionen ist als Anlage beigefügt. Die entsprechenden Planungen sind weitestgehend bereits im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt.
Das Ratsmitglied Ulrich Möntenich möchte wissen, wie oft die Schulsport- oder Turnhallen durch die Ortsgemeinden in Benutzung sind. Wer nutzt die Schulen und vor allem in welcher Häufigkeit? Das Ratsmitglied bittet die Verwaltung um aussagekräftige Zahlen.
Der Vorsitzende bestätigt dem Ausschussmitglied, dass ein Belegungsplan der Hallen existiert. Die Verwaltung wird eine entsprechende Auswertung dem Ratsmitglied zukommen lassen.
Der Hauptausschuss nimmt die Priorisierung der Investitionsmaßnahmen der Verbandsgemeinde Cochem zur Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die abgestimmte Priorisierung sowie die damit verbundene Einplanung von Haushaltsmitteln zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
4. Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN)
Das Land Rheinland-Pfalz stellt zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit dem Regionalen Zukunftsprogramm „Regional.Zukunft.Nachhaltig.“ eine Summe von insgesamt 197 Mio. EUR zur Verfügung. Gemäß Einwohnerverteilungsschlüssel entfällt eine Fördersumme i.H.v. 3.141.984,26 EUR (159,91 EUR pro Einwohner) auf die Verbandsgemeinde Cochem. Das Landesgesetz wurde am 20.02.2025 verabschiedet.
Der Hintergrund und die Details des Förderprogramms können in der beigefügten Anlage nachgelesen werden.
| Das Förderprogramm im Überblick: | |
| - | Nach § 4 Abs. 3 LGRZN sollen die Verbandsgemeinden eine angemessene Beteiligung der Ortsgemeinden sicherstellen. Der Fokus liegt auf regional bedeutsamen Projekten mit übergreifender Bedeutung für mehrere Ortsgemeinden |
| - | Maßnahmen nach dem Gesetzeszweck (§1 Abs. 1 LGRZN) bzw. aus der Positivliste des Landes (§2 Abs. 1 LGRZN) sind umzusetzen, dabei überwiegend investive Maßnahmen, bis zu 25% der Gesamtzuwendung können für nicht investive Maßnahmen eingesetzt, 5% der Gesamtzuwendung können für zusätzliche Personalkosten verwendet werden |
| - | Unter Beachtung des EU-Beihilferechts ist eine Vollfinanzierung (100%) der Maßnahmen zulässig |
| - | Doppelförderungen von bereits bewilligten Maßnahmen sind ausgeschlossen jedoch von Maßnahmen ohne Bewilligung möglich. Fördermittel aus RZN gelten dann als Eigenanteil. |
| - | Haushaltsgrundsätze, Vergaberecht, Beihilferecht sind zu beachten |
| - | Betriebs- und Folgekosten sind vorab zu berücksichtigen |
| - | Ein Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides ist unzulässig, es sei denn es handelt sich um Planungsmaßnahmen bis zur Leistungsphase 4 HOAI. |
| - | Die Verwaltung stellt einen Gesamtantrag für alle Maßnahmen, die in einer Projektliste zusammengefasst werden auf Grundlage plausibler Kostenschätzungen für jede Einzelmaßnahme |
| - | Die Antragsfrist hat am 01.03.2025 begonnen und endet ohne Verlängerungsmöglichkeit am 31.08.2025 |
| - | Die Mittel werden mit Zuwendungsbescheid ausgezahlt, die Umsetzungsfrist beträgt 36 Monate ab Auszahlung (Bewilligungszeitraum) womit nur Maßnahmen, die innerhalb von drei Jahren fertig gestellt werden können, eingereicht werden können. |
Da die Fördermittel aus drei verschiedenen Ministerien zur Verfügung gestellt werden, erfolgt eine Aufteilung der Maßnahmen auf drei verschiedene Kapitel. Gemäß § 6 Abs. 2 LGRZN sind folgende Höchstgrenzen und Verteilungsschlüssel zwingend einzuhalten um die Fördermittel vollständig abrufen zu können:
| - | Max. 55% (1.728,091,34 EUR) der Gesamtzuwendung auf Kapitel 1 „Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort“ |
| - | Max. 30% (942.595,28 EUR) der Gesamtzuwendung auf Kapitel 2 „Maßnahmen zum Klimaschutz-, Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen |
| - | Max. 30% (942.595,28 EUR) der Gesamtzuwendung auf Kapitel 3 „Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen“ |
Diese Vorgaben bringen gewisse Umsetzungsherausforderungen mit sich. Ziel ist es, die Ortsgemeinden mit Blick auf überregional bedeutsame Projekte angemessenen zu beteiligen sowie die Einhaltung der Kapitelvorgaben innerhalb der Antragsstellungsfrist sicherzustellen.
| Dabei stehen folgende Optionen zur Wahl: | |
| 1. | Verwendung der gesamten Fördermittel für verbandsgemeindeweite Projekte, die die Interessen der Ortsgemeinden bestmöglich berücksichtigen. |
| 2. | Aufteilung der Fördermittel auf die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden zu jeweils 50% unter Berücksichtigung der drei Kapitel. |
Zu 1. Aktuell werden mögliche Projekte vorbereitet und den entsprechenden Kapiteln zugeordnet. Die Verwaltung empfiehlt, Maßnahmen in diesem Förderprogramm umzusetzen, die bereits in Planung sind und die finanziell allen Ortsgemeinden langfristig zu Gute kommen.
| Kapitel 1: | |
| - | Sanierung der Schulen |
| - | Einrichtung eines Zentrums für kommunales Krisenmanagement inkl. Ausstattung und Stromerzeugung |
| - | zentraler Jugendtreff mit Personalausstattung/Ansprechpartner für alle Ortsgemeinden |
| Kapitel 2: | |
| - | Energetische Sanierung der Schulen Umstellung auf Wärmepumpen |
| - | Anschaffung von Energiemengenzählern |
| - | Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. Anschaffung von Pegeln) |
| Kapitel 3: | |
| - | Anschaffung von Defibrillatoren und Ersatzgeräten |
| - | Ausgaben zur Ansiedlungsförderung von Ärzten gemäß neuer Richtlinie |
| - | Weitere Projekte in Planung |
Zu 2. Bei Aufteilung der Fördermittel zu jeweils 1.570.992,13 EUR erhalten die Ortsgemeinden je nach Einwohnerzahl eine Summe zwischen 9.000 EUR (kleine Ortsgemeinde) und 422.000 EUR (Stadt). Es liegen ca. 1/3 der Ortsgemeinden unter dem Wert von 30.000 EUR Gesamtzuwendung. Die einwohnerbezogene Zuwendung jeder Ortsgemeinde ist auf drei Maßnahmen aus den jeweiligen Kapiteln aufzuteilen, was vorgabegemäß zu vielen teils kleinen Maßnahmen (23x3) oder alternativ zu hohem Abstimmungsbedarf für Verschiebungen führt. Bei Aufteilung der Fördermittel auf die Ortsgemeinden sind entsprechende Maßnahmenvorschläge inklusive Kostenkalkulationen zu jedem Kapitel einzureichen.
Der Vorsitzende bittet um die Einschätzung der Mitglieder des Hauptausschusses: Sollen die OGs eigene Projekte planen und realisieren können oder sollen die Fördermittel für Vorhaben der Verbandsgemeinde verwendet werden?“
Die Vorsitzende der CDU-Fraktion Nicole Jobelius-Schausten, gibt zu bedenken, dass solche Projekte für die Ortsgemeinden nur schwer umzusetzen sind. Nur eine übergreifende zentrale Verwaltung der Fördermittel durch die Verbandsgemeinde garantiere die Einhaltung aller Fristen. Die Vorsitzende erläutert, dass mit einer solchen Vorgehensweise verhindert wird, dass Fördergelder verloren gehen. Die Vorsitzende bittet darum, die Thematik in der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung zu diskutieren.
Die Erste Beigeordnete Frau Stephanie Balthasar-Schäfer stimmt der Fraktionsvorsitzenden zu. In der Kürze der Zeit wäre eine Durchführung des Projektes auf der Ebene der Ortsgemeinden nicht möglich. Es bestünde die Gefahr, dass die Fördermittel nicht rechtzeitig abgerufen werden können.
Das Ausschussmitglied Stefan Thomas stimmt der Fraktionsvorsitzenden ebenfalls zu. Herr Thomas ist der Meinung, dass die Durchführung der Projekte auf der Ebene der Verbandsgemeinde erfolgen muss. Die Ortsgemeinden würden über die Umlage davon profitieren. Die Erfahrungen aus dem KIPKI-Projekt haben deutlich gemacht, dass Förderprojekte auf Ebene der Verbandsgemeinde durchgeführt werden sollten.
Das Ausschussmitglied Ulrich Möntenich fragt nach, ob ein solches Vorgehen rechtlich in Ordnung sei. Grundsätzlich müssten die Ortsgemeinden doch beteiligt werden.
Der Vorsitzender erklärt, dass die Vorgehensweise rechtlich korrekt sei. Die Ortsgemeinden profitierten von den Projekten und der zentralen Durchführung durch die Verbandsgemeinde.
Das Ausschussmitglied Bernd Schuwerack fragt, was passiert, wenn ein Ortsbürgermeister die Durchführung eines Projektes der Ortsgemeinde verlangt bzw. einbringt.
Der Vorsitzende erläutert, dass der Antrag zwar gestellt werden könne, die Verwaltung diesem aber nicht zustimmen müsse.
Das Ausschussmitglied Thomas Schäfer erklärt, dass die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister mehr profitieren, wenn das Projekt zentral von der Verbandsgemeinde gesteuert wird. Durch die Förderung investiver Projekte (100 % durch RZN) würden keine Investitionskredite aufgenommen werden und der Haushalt würde entlastet werden. Das Ausschussmitglied argumentiert, dass dies zu einer Reduzierung der Umlage und zu einer finanziellen Entlastung der Ortsgemeinden führen würde.
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zum Regionalen Zukunftsprogramm Regional.Zukunft.Nachhaltig (RZN) zur Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die gesamte Fördersumme für verbandsgemeindeweite, übergreifende Maßnahmen entsprechend der Vorschläge zu verwenden.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
5. Fortentwicklung der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde
Der Ausschuss für Soziales Miteinander hat sich in seiner Sitzung am 11.03.2025 erneut intensiv mit der Frage der Weiterentwicklung der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde beschäftigt. Der Fachausschuss begrüßt weiterhin die Planungen der Verwaltung, die Kinder- und Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde zu intensivieren und dabei den Fokus auf die Fortentwicklung des Sozialraumes zu legen. Sowohl die Ausschussmitglieder als auch die an der vorgenannten Ausschusssitzung teilnehmende Kreisjugendpflegerin Martina Christmann, sehen den Bedarf und betonen die Notwendigkeit für die von Seiten der Verbandsgemeinde geplante fachliche Betreuung der Jugendgruppen in den Ortsgemeinden und die Errichtung eines zentralen Jugendtreffs.
Aus Sicht der Gremiumsmitglieder sollten die Angebote insbesondere dem deutlich gestiegenen Unterstützungs- und Beratungsbedarf der jungen Menschen Rechnung tragen. Der Jugendtreff sollte daher nicht nur die Freizeitgestaltung und die soziale Interaktion zum Ziel haben, sondern auch als Anlaufstelle für präventive Maßnahmen in Bereichen wie Suchtprävention oder Konfliktbewältigung dienen und Jugendlichen bei Problemen Hilfe bieten. Hierzu sollten die bestehenden Kooperationen mit den Beratungsstellen (Lebensberatung, Caritas, Kreisjugendamt usw.) ausgebaut und nach Möglichkeit als „Vor-Ort-Sprechstunden“ in das Angebotsspektrum des Jugendtreffs integriert werden.
Vor dem Hintergrund des merklichen Anstiegs der Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund in der Verbandsgemeinde kann der Jugendtreff außerdem zur sozialen Integration beitragen dadurch, dass Jugendliche aus unterschiedlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Hintergründen die Möglichkeit erhalten, sich kennenzulernen und auszutauschen.
Der Jugendtreff soll im städtischen Gebäude in der Ravenéstraße 10 eingerichtet werden. Die (renovierungsbedürftigen) Räumlichkeiten werden der Verbandsgemeinde von der Stadt Cochem unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine Konzeption für die Jugendsozialarbeit der Verbandsgemeinde erstellt. Diese kann als Basis für einen Leader-Antrag und auch für einen Antrag im Rahmen des Förderprogramms „Regional.Zukunft.Nachhaltig“ (RZN) verwendet werden. Über das Förderprogramm RZN können sowohl die notwendigen Renovierungsarbeiten als auch laufende Kosten wie Personalaufwendungen finanziert werden. Zur dauerhaften Finanzierung der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde ist zudem - bei positiver Beschlussfassung - vorgesehen, Fördermittel
| - | beim rheinland-pfälzischen Familienministerium (Landesprogramm „Jugendarbeit im ländlichen Raum - Mobile Jugendarbeit“) sowie |
| - | bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell (da der Jugendtreff auch von Jugendlichen aus anderen Verbandsgemeinden des Landkreises besucht wird; weiterhin ist der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe grds. zuständig für die Jugendarbeit) |
zu beantragen.
Das Ratsmitglied Kilian Moritz fragt nach, wie sich die diesbezüglichen Planungen des Landkreises darstellen. Für ihn ist die zeitliche Befristung der Maßnahme wichtig. Es handelt sich grundsätzlich nicht um eine Aufgabe der Verbandsgemeinde.
Die Erste Beigeordnete Stephanie Balthasar-Schäfer führt aus, dass es mit Sicherheit nicht zu einer Stellenmehrung beim Kreis kommt.
Der Vorsitzende entgegnet, dass es sich zweifellos um eine Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Verwaltung mit der Veranlassung der weiteren Planungsschritte sowie der Beantragung der Fördermittel bei den Zuwendungsgebern (lokale Leader-Aktionsgruppen Mosel, Eifel, Hunsrück, Land Rheinland-Pfalz und Landkreis Cochem-Zell) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
6. Ärztliche Versorgung
Am 06.11.2024 wurde im Ärztehaus des Cochemer Marienkrankenhauses die Praxis für Kinder- und Jugendmedizin von Herrn Dr. Reinhold Jansen eröffnet. Die Praxis, die langfristig zum Kindergesundheitszentrum mit erweitertem Leistungsspektrum entwickelt werden soll, ist aktuell an drei Vormittagen geöffnet.
Dr. Jansen und der Verwaltung ist es gelungen, zum 01.04.2025 einen halben Kassensitz für die Kinderarztpraxis nach Cochem zu holen. Um die Praxis in Cochem nicht weiter als Zweigpraxis der Praxis in Daun führen zu müssen, benötigt Herr Dr. Jansen zur Realisierung des festen Sitzes und zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe neue bzw. weitere technische Ausstattung (Hard- und Software) für die Räumlichkeiten in Cochem.
Die Praxis ist dann auch über eine Cochemer Telefonnummer zu erreichen und die Abrechnung kann von hier aus erfolgen. Auch eine Erweiterung der Öffnungszeiten ist geplant.
Dr. Jansen hat bei der Verwaltung angefragt, ob die Verbandsgemeinde bereit wäre, zusätzlich zu den bislang übernommenen Mietkosten für die Praxis (999,16 € mtl.), eine Förderung für die Anschaffung der EDV-Ausstattung bereitzustellen. Die Neben-/Betriebskosten werden von Dr. Jansen getragen.
Die Übernahme der Mietkosten für die Kinderarztpraxis erfolgte in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises und im Vorgriff auf die vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 17.12.2024 behandelte Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem.
Sowohl die bislang übernommenen Mietzahlungen als auch die jetzt beantragte Unterstützung i.H.v. 20.000 € wären von der vorgenannten Förderrichtlinie - bis zu einer Gesamthöhe von maximal 50.000 € - gedeckt (nach den Ziffern IV a und IV b).
Dem Antrag der Verbandsgemeinde auf Übernahme des Aufgabengebietes „medizinische bzw. ärztliche Versorgung“ von den Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 4 GemO haben zwischenzeitlich 21 von 23 Gemeinden zugestimmt. In zwei Gemeinden stehen die entsprechenden Beschlussfassungen noch aus.
Um den Auf- und Ausbau der kinder- und jugendärztlichen Praxis weiter zu unterstützen, empfiehlt die Verwaltung dem Verbandsgemeinderat, Herrn Dr. Jansen die beantragte Förderung i.H.v. 20.000 € zu gewähren.
Mit der Angelegenheit haben sich bereits der Ausschuss für soziales Miteinander in seiner Sitzung am 11.03.2025 und der Ältestenrat in der Besprechung am 13.03.2025 beschäftigt. Beide Gremien sind dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, Herrn Dr. Jansen für die kinder- und jugendärztliche Praxis in Cochem, zusätzlich zu den bisher übernommenen Mietzahlungen, eine einmalige finanzielle Förderung i.H.v. 20.000 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
7. Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"
- Gewährung von Prämien an die Ortsgemeinden für ihre Teilnahme am Wettbewerb
Im Jahr 2024 startete Rheinland-Pfalz nach längerer Pause aufgrund der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe in eine neue Runde des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ (ehemals „Unser Dorf soll schöner werden“).
Alle drei Jahre wird der Landeswettbewerb im Bundeswettbewerb (nächster Bundesentscheid 2026) fortgesetzt. Die Teilnehmer am Bundesentscheid werden im Rahmen des Landeswettbewerbs ermittelt. Dieser Landeswettbewerb unterteilt sich in ein dreistufiges Verfahren begonnen beim Kreisentscheid über den Gebietsentscheid zum Landesentscheid.
Mit dem Dorfwettbewerb soll aufgezeigt werden, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv dazu beitragen können, ihr Dorf zu stärken und zu beleben.
Der Wettbewerb trägt auch dazu bei, das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigenen Einflussmöglichkeiten zu stärken und dadurch die bürgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren. Er sensibilisiert und schafft ein Bewusstsein für aktuelle Themen und Herausforderungen der Zukunft.
Der Wettbewerb will Ortsgemeinden und Gemeindeteile, die auf diesen Gebieten Vorbildliches leisten, anerkennen und herausstellen.
Auch die Verbandsgemeinde hat die Teilnahme am Wettbewerb und das Engagement der Bevölkerung in der Vergangenheit anerkannt und mit entsprechenden Prämien belohnt.
Es wird verwiesen auf den Beschlussauszug von 1990 bzw. 2003 des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Cochem-Land.
In Anbetracht des Anstiegs des allgemeinen Preisniveaus der letzten Jahre wird vorgeschlagen, die derzeit ausgelobten Preisgelder für den Kreisentscheid wie folgt anzupassen:
| Für die Teilnahme 100,00 € zzgl. bei entsprechender Platzierung: | |
| - | Für den 1. Platz 300,00 € |
| - | Für den 2. Platz 250,00 € |
| - | Für den 3. Platz 200,00 € |
Ferner wird vorgeschlagen, jeweils auch eine Prämie für eine Erstplatzierung im weiteren Wettbewerbsverlauf (zweite Ebene Gebietsentscheid, dritte Ebene Landesentscheid und schließlich Bundesentscheid) auszuloben.
Hierdurch könnte eine Teilnahme an dem Wettbewerb noch attraktiver werden, nachdem die Resonanz in den letzten Jahren deutlich abgefallen ist.
Die Geldprämien sind zweckgebunden für Maßnahmen zur Dorfentwicklung / Dorferneuerung in den Siegergemeinden zu verwenden.
Der Hauptausschuss berät über die Anpassung der ausgelobten Wettbewerbsprämien und beschließt folgende Preisgelder:
Kreisentscheid:
| Für die Teilnahme 100,00 € zzgl. bei entsprechender Platzierung: | |
| - | Für den 1. Platz 300,00 € |
| - | Für den 2. Platz 250,00 € |
| - | Für den 3. Platz 200,00 € |
Optional:
Für eine Erstplatzierung im Gebietsentscheid gewährt die Verbandsgemeinde eine Prämie von 500,00 €.
Für eine Erstplatzierung im Landesentscheid gewährt die Verbandsgemeinde eine Prämie von 750,00 €.
Für eine Erstplatzierung im Bundesentscheid gewährt die Verbandsgemeinde eine Prämie von 1.000,00 €.
Das Ratsmitglied Uli Oster stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Er schlägt jedoch vor, dass die Prämien für zukünftige Wettbewerbe ausgezahlt werden sollen und nicht rückwirkend.
Der Hauptausschuss beschließt, dass Prämien für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ nur für zukünftige Wettbewerbe ausgezahlt werden sollen.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000 € auf den Hauptausschuss delegiert. Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:
| Verwendungszweck | Zuwendungsbetrag | Zuwendungsgeber | Anderweitiges Beziehungsverhältnis zur Gemeinde |
| FFW Cochem Brauheck; MTF | 1.000,00 € | Martin Lauxen, Auf Praheck 2, 56812 Cochem Brauheck | Ratsmitglied, Stadtrat Cochem, Ausschussmitglied Rechnungsprüfungsausschuss Stadt Cochem |
| FFW Cochem Brauheck; MTF | 200,00 € | Bernd Löffler, Birkenstraße 5, 56812 Cochem Brauheck | ---- |
| Sachspende: FFW Ediger-Eller, Jugendfeuerwehr: 5 Stk. 100 ml Feige-Dattel, 5 Stk. Zitrone auf Olivenöl, 5 Stk. Gutscheine zum Einlösen in der Vinothek von Weingut Walter J. Oster. | 109,00 € | Weingut Walter J. Oster, Moselweinstr. 14, 56814 Ediger-Eller | ---- |
| FFW Moselkern; Brand- und Katastrophenschutz | 250,00 € | Monika Alsdorf, Oberstraße 1, 56254 Moselkern | ---- |
| FFW Lieg | 300,00 € | Ingeborg Schulz, Hohenfriedeberger Straße 17, 46325 Borken |
|
| FFW Treis; Förderverein FFW Treis | 500,00 € | Der Zuwendungsgeber möchte nicht genannt und nicht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden (siehe Anlage) | ---- |
| FFW Faid; MTF Faid | 5.000,00 € | Förderverein FFW Faid, Queter 18, 56814 Faid | ---- |
| Fahrsicherheitstraining | 300,00 € | Sparkasse Mittelmosel EMH, Cusanusstr. 24 a, 54470 Bernkastel-Kues | Geld-/ Kreditanlageninstut |
| FFW Mesenich; Zelt (Kälteschutz), Türöffnungssatz | 2.000,00 € | Copro Versicherungsmakler GmbH, Brunnenplatz 2, 56820 Briedern | ---- |
| Fahrsicherheitstraining | 300,00 € | Raiffeisenbank MEHR eG, Koblenzer Straße 52, 56759 Kaisersesch | Geld-/ Kreditanlageninstut |
Der Hauptausschuss bedankt sich bei den o.g. Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
9. Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Cochem
- Festlegung des Wahltags
Die Wahlzeit des amtierenden Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Cochem, Herr Wolfgang Lambertz, endet mit Ablauf des 28.02.2026; daher wird die Stelle zum 01.03.2026 frei.
Entsprechend der einschlägigen kommunalverfassungsrechtlichen Regelung ist dessen Nachfolge frühestens 9 Monate (01.06.2025) und spätestens 3 Monate (30.11.2025) vor Freiwerden der Stelle zu wählen.
Aus Vereinfachungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen und im Sinne der Bürger/innen und der ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen sollte die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters gemeinsam mit der ursprünglich terminierten Bundestagswahl am 28.09.2025 durchgeführt werden. An diesem Termin soll nunmehr festgehalten werden, da dieser gut in die gesetzlichen Fristen passt und ausreichend Zeit für die erforderlichen Wahlvorbereitungshandlungen verbleibt. Eine etwaige Stichwahl könnte am 19.10.2025 stattfinden.
Der Wahltag und der Tag der Stichwahl werden durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell als zuständige Aufsichtsbehörde festgesetzt. Die Terminierung erfolgt in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde. Der Vorschlag eines entsprechenden Wahltermins ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedarf daher einer Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat. Der Vorsitzende ist nicht daran gehindert, an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt mitzuwirken; § 36 Abs. 3 GemO ist nicht einschlägig, da es sich vorliegend nicht um eine Wahlvorbereitungshandlung in diesem Sinne handelt.
Sofern die Bürgermeisterwahl am 28.09.2025 stattfindet, ergeben sich nachfolgende Fristen und Termine:
| Wahlvorbereitung | Termin |
| Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens am 69. Tag vor der Wahl | 21.07.2025 |
| Bekanntmachung der Wahl und über die Einreichung von Wahlvorschlägen | 21.07.2025 |
| Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen spätestens 48. Tag vor der Wahl | 11.08.2025, 18:00 Uhr |
Sobald der Wahltag durch die Kreisverwaltung festgelegt wurde, können die weiteren Schritte vorbereitet werden. In der darauffolgenden Sitzungsrunde könnte die Stellenausschreibung des hauptamtlichen Bürgermeisters beschlossen werden.
Das Ratsmitglied Ute Arens fragt nach, ob es möglich ist, den Wahltermin zu verschieben. Frau Arenz führt aus, dass der Termin mitten in die Zeit der Weinlese fällt und es dadurch zu Problemen bei der Akquise von Wahlhelfern kommen kann. Unter den Mandatsträgern befinden sich zahlreiche Winzer, welche nach der Ansicht von Frau Arens am Wahltag nicht zur Verfügung stehen.
Der Vorsitzende bedankt sich für den Vorschlag und den berechtigten Einwand. Die Termine und Fristen sind alle abgestimmt und festgelegt. Bei einer Änderung des Wahltermins würde die Stichwahl (falls erforderlich) in die Ferienzeit fallen.
Das Ratsmitglied Thomas Schäfer gibt zu bedenken, dass nur ein früherer Wahltermin in Frage kommt.
Der Büroleiter Stephan Weber informiert die Ausschussmitglieder, dass die Verbandsgemeinde Ulmen zwei Wochen früher den Bürgermeister wählt.
Die Erste Beigeordnete Stephanie Balthasar-Schäfer schlägt vor den Wahltermin zwei Wochen vorzuziehen.
Das Ratsmitglied Thomas Schäfer stimmt dem Vorschlag zu. Auch für den Kreis als Kommunalaufsicht könnte der Termin besser sein.
Der Hauptausschuss bittet die Verwaltung, einen früheren Wahltermin (14.08.2025/Stichwahl 05.10.2025) mit der Kommunalaufsicht zu prüfen und den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates zu nehmen.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.