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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 24/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Stadtrates Cochem 20.02.2025

über die 5. Sitzung des Stadtrates Cochem am 20.02.2025 im Sitzungssaal im Rathaus

– Einladung vom 11.02.2025 –

Beginn:

18:30 Uhr

Ende:

20:00 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Stadtbürgermeister Walter Schmitz

Als Mitglieder:

Daniel Bach

Diana Höving

Heike Loosen

Lisa Loosen

Christian Müller

Peter Schmitz

Marco Steuer

Thomas Theiß

Hans Bleck

Frederik Eiden

Bernd Gilberg

Günter Hammes

Ralf Walter

Thomas Göbel

Thomas Heimes

Stefan Marx

Martin Lauxen

Franz-Josef Traurig

Heinz Bremm

Entschuldigt:

Markus Breidtscheidel

Stephan Hilken

Thomas Rings

Die Beigeordneten:

Gregor Fuhrmann, Erster Beigeordneter

Bernd Schuwerack, Beigeordneter

Karl-Josef Mons, Beigeordneter

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführer:

Christian Fischer, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Vor Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende den Antrag, den TOP 6. „Antrag auf Umwidmung von Straßen zur Fußgängerzone“ von der Tagesordnung abzusetzen, da vor einer endgültigen Beschlussfassung über den Antrag eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden sollte. Die Durchführung dieser Einwohnerversammlung vor der 5. Stadtratssitzung war terminal nicht möglich. In dieser Einwohnerversammlung sollte auch der Breitband- und Glasfaserausbau im Stadtgebiet Cochem diskutiert werden. Über den Antrag wird in einer kommenden Stadtratssitzung beschlossen.

Der Vorsitzende ließ über den Antrag „Absetzung des TOP 6 von der Tagesordnung“ den Rat abstimmen:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Im Anschluss eröffnet der Vorsitzende die 5. Stadtratssitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Dem Vorsitzenden liegt die schriftliche Anfrage von Herrn Thomas Schmittgen vor, wann der neugeschaffene Brunnen an der „Oberbachstraße“ / Ecke „In der Hohl“ wieder in Betrieb genommen wird, bzw. wann dort wieder Wasser läuft.

Hier teilte der Vorsitzende mit, dass die Sanierungsarbeiten der Cochemer Bäche „Altbach“ und „Märtschelt“ abgeschlossen sind. Damit kein Schmutzwasser in die Brunnenanlage gelangt, wurden entsprechende Inliner verbaut. Gemeinsam mit dem Künstler Christoph Anders wird der Brunnen in Kürze in Betrieb genommen.

2. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters

a) Antrag der CBG Stadtratsfraktion auf Schaffung von mobilen Toilettenanlagen im Bereich des Stadtteils Cond „Im Kaas“ sowie im Stadtteil Sehl „Sehler Anlagen“

Der Vorsitzende teilte dem Rat mit, dass sich der Planungsausschuss mit der Angelegenheit beschäftigt hat. Probeweise soll kurzfristig im Bereich des Bahnhofs / Parkplatz „Pinnerstraße“ eine Uni-Sex-Toilettenanlage aufgebaut werden. Die Errichtung und Unterhaltung incl. Reinigung erfolgt über einen Leasingvertrag.

b) Termine:

24.02.2025 Sitzung des Ausschusses für Jugend- und Freizeit, Partner- und Patenschaften

25.02.2025 Sitzung Beigeordnete und Fraktionsvorsitzende

06.03.2025 Einwohner- und Bürgerversammlung

11.03.2025 Sitzung des Hauptausschusses

13.03.2025 Stadtratssitzung

c) Geschwindigkeitsdisplay

Das stadteigene Geschwindigkeitsdisplay wurde aktuell in der Klottener Straße aufgestellt.

Eine weitere Geschwindigkeitsanzeige für die „Endertstraße“ wird kurzfristig angeschafft.

3. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.01.2025

Der Vorsitzende informierte über die Beratungspunkte aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.01.2025.

4. Aus-/Umbau des Rathauses der Stadt Cochem

Die Stadt Cochem wurde mit Schreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz vom 07.12.2011 in das Bund-Länder-Programm Historische Stadtbereiche - Städtebaulicher Denkmalschutz ab dem Programmjahr 2011 aufgenommen. Das Sanierungsverfahren ist grundsätzlich auf 12 Jahre begrenzt und endete am 31.12.2023. Der Stadt Cochem wurde es jedoch ermöglicht, die Schlussabrechnung für die Gesamtmaßnahme bis zum 31.12.2026 vorzulegen (also für alle bis dahin durchgeführten Maßnahmen) und bereits begonnene Maßnahmen sowie geplante bauliche Modernisierungen und Instandsetzungen am Rathaus abzuschließen. Um den Schlussverwendungsnachweis fristgerecht vorlegen zu können, sollten alle Maßnahmen möglichst bis Mitte 2026 abgerechnet sein.

Die Planungen für einen Aus- und Umbau des Rathauses wurden bereits um 2016 aufgenommen. Zunächst erfolgte eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme, danach folgten Architektenanfragen, Erörterungen über den Inhalt bzw. die Qualität des Ausbaus auch in Bezug auf die Nutzungen im Gebäude. Eine erste Vorplanung wurde durch den VDK und die ADD aufgrund notwendiger Anforderungen an die Barrierefreiheit verworfen. Eine Umplanung, die sich nur auf die Gebäudehülle bezog, war nach Mitteilung der ADD nicht förderfähig, da das Gebäude ganzheitlich betrachtet werden müsse sowie auch bei diesen Arbeiten die Belange der Barrierefreiheit zu berücksichtigen waren. Es kam anschließend zu einem Architektenwechsel, da das beauftragte Büro mitteilte, den Auftrag nicht weiter bearbeiten zu können.

Architektin Faßbender wurde 2022 beauftragt, eine Konzeptplanung zu erstellen, die die Belange der Barrierefreiheit und die denkmalpflegerischen Vorgaben berücksichtigt.

Abstimmungen mit der ADD, dem VDK und der Denkmalpflege schlossen sich an. Eine restauratorische Untersuchung zur Farbgebung und des Außenputzes am Rathaus wurde Ende 2022 beauftragt. Das Dach wurde durch einen Sachverständigen begutachtet und ein Sanierungsvorschlag erarbeitet. Das erstellte Raumprogramm wurde vom Ministerium im Juli 2024 anerkannt.

Damit die ADD bzw. das Ministerium über die Höhe der Förderung entscheiden kann, muss möglichst zeitnah eine Kostenberechnung nach DIN276, die im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt wird, vorgelegt werden.

Um die Kostenberechnung aufstellen zu können, benötigt Architektin Faßbender noch einige Vorgaben seitens der Stadt. Architektin Faßbender hat die Planung in der Sitzung vorgestellt.

Der Planungsausschuss der Stadt Cochem hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 empfohlen, den Aus- und Umbau des Rathauses auf der Grundlage der von Architektin A. Faßbender erstellten Planentwürfe weiter zu betreiben.

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Nach dem Vorschlag der Denkmalbehörde sollte die Fassade des Rathauses – wie ursprünglich - in einem hellen Farbton ausgeführt werden, und die Klappläden an der Rathausfassade können aus optischen Gründen erhalten bleiben. Das Ratsmitglied Gilberg teilte mit, dass die SPD-Fraktion sich für die Verwendung eines hellen Farbtons ausspricht und die Fenster wieder mit Klappläden versehen werden.

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Das Ratsmitglied Ralf Walter führte in der Diskussion an, dass an keinem der historischen Gebäude im Bereich des Marktplatzes Klappläden verbaut wurden.

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Das Ratsmitglied Martin Lauxen wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Klappläden immer wieder vor Witterungseinflüssen geschützt und angestrichen werden müssen. Hier wäre mit wiederkehrenden Unterhaltungskosten zu rechnen.

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Herr Lauxen stellte daher den Antrag, bei der Fassadensanierung auf die Anbringung von Klappläden zu verzichten.

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Der Vorsitzende ließ über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Im Anschluss ließ der Vorsitzende über die Verwendung des hellen Farbtons - gemäß dem Vorschlag der Denkmalbehörde - für die Sanierung der Außenfassade abstimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Für die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Rathaus wurden von der Architektin Frau Faßbender zwei Alternativen vorgeschlagen:

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Alternative 1.

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Errichtung einer Außenaufzuganlage in Höhe der städtischen Toilettenanlage/ Ecke Kirchturm.

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Alternative 2.

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Der vorgesehene Außenaufzug soll im Bereich der Toiletten Bernstraße am Standort der jetzigen Bücherzelle ausgeführt werden. Der Zugang erfolgt dann mittels einer Rampe ins Rathaus.

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Der Vorsitzenden ließ im Anschluss darüber abstimmen, dass der vorgesehene Außenaufzug im Bereich der Toiletten Bernstraße am Standort der jetzigen Bücherzelle (Alternative 2) ausgeführt werden soll.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Die Funktionsräume im Erdgeschoss (Stadtbücherei, Trauzimmer, Besprechungsräume) sollen multifunktional und vom Bodenbelag (Steinbelag) so ausgerichtet werden, dass die vom Stadtrat festzulegenden Nutzungen erfolgen können.

Frau Faßbender schlug vor, dass die vorderen Räume im Erdgeschoss des Rathauses als Trauzimmer und Besprechungsräume genutzt werden sollten. Die Räumlichkeiten im hinteren Teil des Rathauses können dann als Bücherei dienen.

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Auch hier ließ der Vorsitzende im Anschluss an die Diskussion darüber abstimmen, dass die vorderen Räumlichkeiten als Trauzimmer und Besprechungsraum, und die hinteren Räumlichkeiten als Bücherei genutzt werden sollen.

- Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Die Architektin Frau Faßbender teilte dem Rat mit, dass nunmehr auf Grundlage der v.g. Beschlüsse eine aktuelle Kostenberechnung erstellt werden kann, die im Anschluss der ADD zur Freigabe vorgelegt werden muss. Der Vorsitzende bekräftigte nochmals, wie wichtig diese gefassten Ratsbeschlüsse seien, um die anstehenden Sanierungsarbeiten schnellstmöglich vorantreiben zu können. Es wird auch seitens der Verwaltung geprüft, in wieweit weitere Förderanträge gestellt werden können. Nach Angaben von Frau Faßbender ist die Erstellung eines detaillierten Zeitplans noch nicht möglich.

5. Änderung der Hauptsatzung - Zuständigkeit des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus

Die Stadt Cochem hat die Bildung der Ausschüsse und die Aufgaben und Zuständigkeiten der städtischen Ausschüsse in der Hauptsatzung geregelt; maßgeblich sind hier die §§ 4-6 der Hauptsatzung der Stadt Cochem.

Anlässlich der Kommunalwahlen wurde zuletzt, am 16.07.2024, eine Änderungssatzung beschlossen, mit der die Regelungen über die Besetzung und die Zuständigkeiten der Ausschüsse angepasst wurden.

Ein Entwurf der Änderungssatzung hat den Stadtratsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

§ 25 II GemO RP ist zu beachten; die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrats.

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Hauptsatzung entsprechend dem vorliegenden Entwurf.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.