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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 24/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Gemeinderates Dohr 27.05.2025

über die 5. Sitzung des Gemeinderates Dohr am 27.05.2025 im Bürgerhaus

– Einladung vom 20.05.2025 –

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

21:15 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Toni Göbel

Als Mitglieder:

Thomas Schäfer

Günter Erdmann

Peter Bison

Oliver Göbel

Ines Grundmann

Berthold Lescher

Thomas Mertes

Dirk Mönch

Jürgen Schäfer

Daniel Wolters

Christoph Zelt

Entschuldigt:

Hans Jürgen Krück

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Markus Friederich, FB 4, VGV Cochem

Schriftführer:

VfA Philipp Hennen, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 14.04.2025 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a)

Am 5.6.2025 findet eine Besprechung mit dem Jugendamt, der Stadt Cochem und Vertretern der KitagGmbH statt wegen der Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in der Stadt Cochem.

b)

Vom Windpark Beuren-Urschmitt gab es für die ersten fünf Monate des Betriebs der Windenergieanlagen (1.7. bis 30.11.2024) eine Ausschüttung an die Gemeinde Dohr in Höhe von 340 €.

c)

Für die Dohrer Kirmes konnte ein Schausteller aus Büchel gewonnen werden, welcher ein Kinderkarussell, eine Wurfbude mit Pfeilen und ggf. eine Schießbude aufstellen will. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr wurde gebeten Einzelheiten mit dem Schausteller abzustimmen. Die Ortsgemeinde zahlt einen Zuschuss für ggf. entstehende Kosten.

d)

Weiter soll der Kirchturm entsprechend dem Votum des Gemeinderates anlässlich der Dohrer Kirmes versuchsweise in geeigneter Weise beleuchtet werden. Danach ist zu entscheiden, ob der Kirchturm weiter beleuchtet wird.

e)

Es gab in der Vergangenheit öfter Hinweise auf die ungünstige Verkehrssituation im Bereich der Einmündung Eichberg/In der Acht. In Ausführung des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.4.2025 fand am 12.5.2025 ein Ortstermin mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, der Polizeiinspektion Cochem statt, an welchem der Vorsitzende, die Beigeordneten und einige Ratsmitglieder teilgenommen haben. Die Vertreter der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeiinspektion vertraten die Auffassung, dass der fragliche Einmündungsbereich nicht als gefährlich einzustufen ist, wenn alle Verkehrsteilnehmer die nach der Straßenverkehrsordnung gebotene Vorsicht, d.h. im Wesentlichen das angepasst langsame Einfahren in unklare Verkehrslagen, walten lassen.

Es wird an alle Verkehrsteilnehmer appelliert sich entsprechend zu verhalten. Zudem ist der Bereich geschwindigkeitsbegrenzt (Tempo-30-Zone). Nach übereinstimmender Meinung der Vertreter von Straßenverkehrsbehörde und Polizeiinspektion wird deshalb keine Notwendigkeit für weitere straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gesehen.

f)

Am 25.4.2025 wurde ein weiterer Kaufvertrag für ein Grundstück im Neubaugebiet beurkundet. Damit steht dann nur noch ein Grundstück im Neubaugebiet zum Verkauf.

g)

Der Wirtschaftsweg vom Hennenloch bis zur Höhe (Richtung neuer Mast) wurde am 14. Mai mit der Feinschicht versehen und damit endgültig fertiggestellt. Trotz des Appells des Vorsitzenden, diesen neu hergestellten Wirtschaftsweg wegen der anhaltenden Trockenheit zunächst noch nicht zu befahren und abzuwarten, bis sich die Fahrbahndecke verfestigt hat, ist der Weg bereits am Nachmittag der Fertigstellung mit einem Traktor befahren worden.

h)

Im Zuge des kürzlich in Dohr durchgeführten Umwelttages wurden auch im Bereich des Wendehammers bei Lidl erhebliche Verunreinigungen festgestellt. Diese rühren daher, dass der Wendehammer von vielen Bus- und LKW-Fahrern quasi als Rastplatz genutzt wird. In diesem Zusammenhang wird nochmals die Verkehrssituation vor Ort geprüft.

i)

In der letzten Sitzung hatte der Vorsitzende berichtet, dass die Ortsgemeinden auf eigene Maßnahmen/Zuschussanträge im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms wegen der Komplexität (Stichwort „bürokratiearm“) der Förderrichtlinien und unter dem Gesichtspunkt, dass Maßnahmen der Verbandsgemeinde z.B. im Bereich der Schulen durch entsprechende Entlastung bei der Umlage indirekt den Ortsgemeinden zugutekommen, verzichtet haben. Zwischenzeitlich ist jedoch zu hören, dass Schulbaumaßnahmen im Rahmen des Regionalen Zuschussprogramms nicht gefördert werden. Die Verwaltung wird deshalb gebeten zeitnah über den Sachstand zu informieren, damit die Ortsgemeinden ggf.noch rechtzeitig Zuschussanträge für eigene Maßnahmen stellen können.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Dohr für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Markus Friederich von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihm mit Zustimmung des Rates das Wort. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 / 2026 der Ortsgemeinde Dohr wurde bereits den Ratsmitgliedern zugestellt.

Einwohnerbeteiligung

Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe Nr. 18/2025, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Dohr die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 5.5.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Innerhalb dieser Frist sind keine Vorschläge eingegangen.

Haushaltsplan 2025

Für das Haushaltsjahr 2025 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 1.346.580 € und die Gesamtaufwendungen auf 1.271.595 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2025 einen Jahresüberschuss von 74.985 € aus. Gegenüber den Planansätzen des Vorjahres ist dies eine Abschlussverschlechterung um 48.055 €.

Der Finanzhaushalt 2025 weist im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen positiven Saldo von 6.480 € aus. Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 5.440 € ist der Finanzhaushalt 2025 gem. § 18 GemHVO ausgeglichen und weist einen Überschuss von 1.040 € (freie Finanzspitze) aus.

An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2025 insgesamt 99.500 € veranschlagt.

Diese sind für folgende Auszahlungen vorgesehen:

-

Anschaffungen von Gerätschaften für den Baubetriebshof von 1.500 €

-

Austausch von verschiedenen Spielgeräten in Höhe von 5.000 €

-

Ausbau des Wiesenplatzes in Höhe von 15.000 €

-

Ankauf von Waldgrundstücken 5.000 €

-

Ausbau gemeinsamer Wirtschaftsweg Faid/Dohr in Höhe von 50.000 €

-

Ausbau Gemeindehaus mit Umfeld in Höhe von 20.000 €

-

Umgestaltung des Waldplatzes in Höhe von 3.000 €

An Investitionseinzahlungen stehen diesen Auszahlungen 106.350 € gegenüber. Diese ergeben sich ausfolgenden Positionen:

-

Erstattung Bitumenkocher durch die OG Faid in Höhe von 600 €

-

Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken (NBG „Ober der Eichkaul“) in Höhe von 18.650 €

-

Wiederkehrende Straßenbeiträge für den Ausbau Wiesenplatz i.H.v. 53.370 €

-

Investitionszuwendungen für den Ausbau des gemeinsamen Wirtschaftswegs Faid/Dohr in Höhe von 31.730 €

-

Investitionszuwendungen für die Umgestaltung des Waldplatzes von 2.000 €.

Somit ergibt sich im Investitionsbereich ein Überschuss in Höhe von 6.850 €, der zusammen mit dem Überschuss aus dem laufenden Bereich in Höhe von 1.040 € dem liquiden Mittelbestand zugeführt wird (Forderungen gegenüber der Einheitskasse).

Der liquide Mittelbestand (Beginn des Haushaltsjahres 2025: rd. 1.092.000 €) wird sich somit zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich um 7.890 € auf 1.099.890 € erhöhen.

Haushaltsplan 2026

Für das Haushaltsjahr 2026 belaufen sich nach der bisherigen Gegenüberstellung im Ergebnishaushalt die Gesamterträge auf 1.192.175 € und die Gesamtaufwendungen auf 1.136.990 €. Somit weist der Ergebnishaushalt 2026 einen Jahresüberschuss von 55.185 € aus.

Der Finanzhaushalt 2026 weist im ordentlichen Ein- und Auszahlungsbereich einen positiven Saldo von 97.480 € aus. Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 5.600 € ist der Finanzhaushalt 2026 gem. § 18 GemHVO ausgeglichen und weist einen Überschuss von 91.880 € (freie Finanzspitze) aus.

An Investitionsauszahlungen sind im Finanzhaushalt 2026 insgesamt 1.245.810 € veranschlagt. Diese sind für folgende Auszahlungen vorgesehen:

-

Anschaffungen von Gerätschaften für den Baubetriebshof in Höhe von 1.500 €

-

Ausbau Wiesenplatz in Höhe von 220.000 €

-

Ankauf von Grundstücken in Höhe von 2.000 €

-

Ausbau gemeinsamer Wirtschaftsweg Faid/Dohr in Höhe von 42.310 €

-

Ausbau des Gemeindehauses mit Umfeld in Höhe von 980.000 €

Investitionseinzahlungen stehen den Investitionsauszahlungen in Höhe von 845.500 € gegenüber. Diese Einzahlungen ergeben sich aus folgenden Positionen:

-

Einzahlung aus der Veräußerung von Grundstücken (NBG „Ober der Eichkaul“) in Höhe von 18.200 €

-

Wiederkehrende Straßenbeiträge für den Ausbau des Wiesenplatzes von 53.370 €

-

I-Stock Förderung für den Ausbau des Wiesenplatzes in Höhe von 92.200 €

-

Investitionszuwendungen für den Ausbau des gemeinsamen Wirtschaftswegs Faid/Dohr

-

in Höhe von 31.730 €

-

Investitionszuwendung vom Land für den Ausbau des Gemeindehauses mit Umfeld in Höhe von 650.000 €

Somit ergibt sich im Investitionsbereich ein Fehlbetrag in Höhe von 400.310 €, welcher durch den Überschuss aus dem laufenden Finanzhaushalts in Höhe von 91.880 € sowie durch eine Liquiditätsentnahme in Höhe von 308.430 € gedeckt wird.

Der liquide Mittelbestand (Beginn des Haushaltsjahres: rd. 1.099.890 €) wird sich somit zum Ende des Haushaltsjahres 2026 voraussichtlich um 308.430 € auf 791.460 € reduzieren.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Grundschule Dohr möchte mit der Unterstützung von Sponsoren ein Waldklassenzimmer unterhalb des Schulhofes anlegen. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, das Vorhaben mit einer Spende in Höhe von 500 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der gemeindeeigne Rasenmährer, der in erster Linie für die Grünflächen am Friedhof genutzt wird, sollte aufgrund Alters und mehrerer Defekte zeitnah ausgetauscht und durch einen neuen Handrasenmäher ersetzt werden.

Der Gemeinderat ermächtigt den Vorsitzenden in Abstimmung mit den Beigeordneten einen Mäher anzuschaffen und stellt hierfür bis zu 1.500 € zu Verfügung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 der Jagdgenossenschaft Dohr

Die Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft weist für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 Einnahmen in Höhe von 14.000 € und Ausgaben von 14.000 € aus, so dass der Haushalt in beiden Jahren ausgeglichen ist.

Die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben können der Anlage zur Haushaltssatzung entnommen werden.

Der Mittelbestand der Jagdgenossenschaft zur Unterhaltung der Wirtschaftswege wird von der Ortsgemeinde treuhänderisch verwaltet und beläuft sich Ende 2026 auf voraussichtlich 50.600 €.

Der Ortsgemeinderat stimmt der vorliegenden Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft Dohr für die Jahre 2025 und 2026 zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4. Ausbau des Wirtschaftsweges "Faider Weg" in der Gemarkung Dohr (Flur 13, Flurstück Nr. 93/1 tlw.) und in der Gemarkung Faid (Flur. 10, Flurstücke 148/4, 148/5 und 163)

Der bituminös befestigte Wirtschaftsweg (Breite bis zu 3,50 m) zwischen Dohr und Faid (sogen. „Faider Weg“) weist an etlichen Stellen Verdrückungen, Netzrisse und Schlaglöcher auf, weshalb von beiden Ortsgemeinden eine Sanierung schon länger erwogen wird. Auf die jeweiligen Beratungen in den beiden Gemeinderäten wird Bezug genommen.

Der Wirtschaftsweg hat eine Gesamtlänge von ca. 1.500 m. Für die Ortsgemeinde Dohr ist jedoch lediglich der Ausbau auf einer Länge von ca. 200 m geplant, so dass sich für die jeweilige Ortsgemeinde folgende Ausbaulänge mit einem vorläufigen Verteilungsschlüssel ergibt:

Ortsgemeinde Faid ca. 900 m (ca. 82 %)

Ortsgemeinde Dohr ca. 200 m (ca. 18 %).

Beide Gemeinden beabsichtigen, den Weg nach Vorprofilierung in vorhandener Breite mit bis zu 250 kg/m2 (10 cm dick) zu verstärken. Evtl. erforderliche Verbreiterungen könnten bituminös oder mit Rasengittersteinen vorgenommen werden.

Von der Verwaltung wurden vorläufige Kostenschätzungen für die o.g. Teilstücke erstellt, die als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt sind.

Zur Förderfähigkeit können nach derzeitigem Stand folgende Informationen gegeben werden:

DLR-Förderung:

Am 29.4.2025 hat mit Vertretern des DLR Westerwald-Osteifel, Montabaur, eine Ortsbegehung stattgefunden und die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des Programms zur Verbesserung und Instandsetzung des gemarkungsübergreifenden Wegenetzes wurden besprochen. Es wurde festgestellt, dass die Maßnahme vom Grundsatz her förderfähig ist.

Um landwirtschaftlichen Belangen Rechnung zu tragen, muss der zu fördernde Weg nach dem Ausbau eine befestigte Ausbaubreite von mindestens 3,50 m, zzgl. Bankette, haben. Ein Wegeausbau nur in der vorhandenen Breite (geringer als 3,50 m) ist nur auf Grund einer Ausnahmegenehmigung der ADD möglich. Der Antrag ist von den Ortsgemeinden über das DLR bei der ADD Trier mit eingehender, nachvollziehbarer Begründung, warum eine Verbreiterung auf mind. 3,50 nicht möglich ist, zu stellen.

Zur möglichen Förderhöhe ist zu sagen, dass der Grundförderungssatz zurzeit 55 % beträgt. Der gesamte Wegezug ist Bestandteil des gemarkungsübergreifenden, landwirtschaftlichen Verbindungswegenetzes und dort in Priorität II eingestuft (Fördersatz 65%). In der LEADER-Kulisse (hier LAG Mosel) kann ein zusätzlicher Bonus von 10% gewährt werden, wenn der Wegebau explizit als Förderziel definiert ist und in einer LAG-Sitzung ein positives Votum zum konkreten Projekt abgegeben wird. Auf Grund dieser Einstufung und der Maßgabe, dass die Kriterien für eine Förderung erfüllt werden, kann der Fördersatz bis zu 75 % betragen.

Vorsorglich wurde bereits auf eine mögliche Absenkung der Fördersätze und der Mittelausstattung im Verhältnis zum Antragsaufkommen hingewiesen, d.h. eine Maximalförderung von 75 % kann letztendlich nicht garantiert werden, ebenso wie eine grds. Bewilligung.

Im weiteren Fortgang wäre auf der Grundlage dieser Beschlussfassung zunächst eine Ausnahmegenehmigung für einen minderbreiten Ausbau zu beantragen und sodann ein entsprechender Förderantrag zu stellen. Nach der Förderzusage und nach Bereitstellung der Mittel im jeweiligen Haushalt der Gemeinde wäre die Maßnahme über die zentrale Vergabestelle öffentlich auszuschreiben, die federführend über die Ortsgemeinde mit dem größeren Ausbauanteil (Ortsgemeinde Faid) durchgeführt wird.

Diese Beschlussvorlage (gleichlautend für die Ortsgemeinde Faid) dient als Partnerschaftsvereinbarung.

Radwegeförderung / LBM:

Ein Radwegekonzept ist nicht erforderlich! Der offizielle Radweg verläuft von Faid kommend nach Brauheck; die Erweiterung um den Wegeteil nach Dohr wäre zu beantragen!

Die grundhafte Erneuerung wird gefördert, Sanierungen/Unterhaltung nicht. Durch den LBM wurde bereits mitgeteilt, dass man die Maßnahme als grundhafte Erneuerung anerkenne.

Die Förderung ist begrenzt auf eine Ausbaubreite von 2,50 m.

Der Fördersatz für finanzschwache Gemeinden beträgt 90%; ansonsten 75 %.

Für beide Förderwege gilt, dass

a)

jede Ortsgemeinde die durch Förderung nicht gedeckten Kosten selbst trägt und

b)

Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung, z.B. Ingenieurleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung, nicht förderfähig sind; die Kosten externer Ingenieurbüros sind förderfähig.

Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Diskussion, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Ausnahmegenehmigung für den Ausbau des Weges in der vorhandenen Breite zu beantragen. Sofern der Ausnahmegenehmigung zugestimmt wird, erfolgt die Antragsstellung und ein gemeinsamer Ausbau mit der Ortsgemeinde Faid wird angestrebt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die aktualisierte Kostenschätzung keinen

wesentlich größeren Eigenanteil als etwa 16.400 € für die Ortsgemeinde Dohr ergibt. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, gemeinsam mit den Beigeordneten über die Auftragsvergabe für den zu vergebenden Bauauftrag zu entscheiden. Sollte eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt werden, erfolgt ggf. ein Ausbau des Weges im Bereich Dohr allenfalls in Eigenregie.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Beteiligung der Ortsgemeinde an den voraussichtlichen Personalkosten der Kindertageseinrichtungen im Kreis Cochem-Zell

Nach der bis zum 1.7.2021 geltenden Rechtslage wurden die Gemeinden im Einzugsgebiet einer Kindertagesstätte in kirchlicher Trägerschaft mit einem Gemeindeanteil in Abhängigkeit von der Träger- und Gruppenstruktur zwischen 5 und 15 % an den Personalkosten beteiligt.

Mit Einführung des neuen Gesetzes zur Förderung der Kindertagesstätten zum 1.7.2021 ist die gesetzliche Festlegung des Trägeranteils entfallen. Eine neue Kostenregelung ergibt sich seither aus einer abzuschließenden Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen sowie den auf Landesebene zusammengeschlossenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege über die Planung, Betrieb und Finanzierung von Tageseinrichtungen sowie die angemessene Eigenleistung der Träger, die dann die Grundlage für Vereinbarungen auf örtlicher Ebene bildet.

Eine solche Vereinbarung wurde erst mit Datum vom 22.3.2024 geschlossen. Diese abgeschlossene Vereinbarung deckt jedoch zunächst nur die Finanzierung für die Zeit vom 1.7.2021 bis 31.12.2024 ab (Übergangsregelung). In dieser Vereinbarung ist geregelt, dass bei Tageseinrichtungen kirchlicher Träger 102,5 % der zuwendungsfähigen Personalkosten (99,0 v. H. für Personalkosten + 3,5 % für sonstige notwendige Kosten) gewährt werden.

Die Energie- und Heizmittelkosten sind von der Förderpauschale umfasst und werden deshalb nicht den gebäudebezogenen Kosten zugerechnet.

Die Heranziehung der Gemeinden für die Zeit ab 2025 erfolgt durch die am 20.12.2024 vom Kreistag des Landkreises Cochem-Zell beschlossene Satzung über die Finanzierung von Tageseinrichtungen. Diese liegt den Ratsmitgliedern vor. Gemäß § 3 dieser Satzung beteiligt sich der Landkreis mit 40 % an den Gesamtkosten. Die verbleibenden Restkosten werden auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt. Die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden erfolgt durch Anwendung folgenden Verteilungsschlüssels: 75 % Kinderzahl und 25 % Einwohnerzahl mit Stichtag 30.06. des Vorjahres.

Von den Gemeinden werden monatliche Abschläge erhoben. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach rechtskräftigem Bescheid über den Gesamtverwendungsnachweis für den Landkreis Cochem-Zell über die Gewährung der Landeszuwendungen.

Die Ortgemeinde Dohr hat sich seit 2019 mit folgenden Beträgen an den Personalkosten der Kath. Kindertagesstätte Cochem-Brauheck beteiligt:

2019 mit 20.894,97 Euro,

2020 mit 24.611,08 Euro,

2021 mit 25.117,64 Euro,

2022 mit 18.000,00 Euro,

2023 mit 13.270,00 Euro und

2024 mit 18.982,00 Euro.

Die zu zahlenden vorläufigen Kostenanteile der OG Dohr für das Jahr 2025 werden auf rund 32.000 € festgesetzt.

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass Rückfragen zu der deutlich gestiegenen Kostenanforderung gegenüber den Vorjahren (rund 10.000 €), die vor Wochen an die Verwaltung gestellt wurden, bisher nicht beantwortet wurden.

Auch die Sitzungsvorlage gibt hierzu keine weiteren Aufschlüsse. Dies sei unbefriedigend. Da sich des Weiteren die Frage stellt, ob für die Personalkosten in 2025 überhaupt eine Rechtsgrundlage besteht, da noch keine Vereinbarung vorliegt und landesweit zurzeit einige Unklarheit wegen der Kostenforderung der Kreise herrscht, spricht sich der Rat dafür aus, zeitnah, vor der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung, von der Verwaltung über die rechtlichen Grundlagen und die damit ggf. verbundene Problematik der Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an den Personalkosten der Kindertagesstätten ab 2021 unterrichtet zu werden.

Der Gemeinderat wird hiernach entscheiden, ob gegen die endgültige Kostenfestsetzung bzw. die Kostenfestsetzungen Widerspruch erhoben wird.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.